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runterladen also jetzt doch erlaubt...... oder doch nicht?


09.07.2007 16:15 - Gestartet von Robe
einmal geändert am 09.07.2007 16:19
Zitat: "Wer nur Dateien herunterlädt und sie nicht anderen zur Verfügung stellt, bewegt sich laut Katja Henschler, Juristin bei der Verbraucherzentrale, in einer "juristischen Grauzone"."

Hier wird wohl die ganze Zeit ständig auch von Computerzeitschriften an der Auslegung der Gesetze gedreht.. Ich meine mich erinnern zu können, gelesen zu haben, dass das bloße Herunterladen ja strafbar sei, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" sei. Was denn jetzt? Ich glaube, die Warheit werden wir nie erfahren..

Aber eins muss ich sagen: Solange legal gekaufte Musik mit Wasserzeichen versehen wird und man letztendlich dafür belangt wird, dass man die Musik gekauft hat, nur weil man sie seiner Freundin gebrannt hat und diese die CD einem Freund mit Tauschbörsen-Aktivität geliehen hat, kann ich verstehen, wieso man sich lieber anderweitig ein Stück besorgt, bei dem man keine Angst haben muss.

Im Moment habe ich ja eine andere Quelle entdeckt: Unsere Stadtbücherei hat doch tatsächlich so einige interessante CDs im Sortiment, auch aktuelle. Und wenn eine CD einen Kopierschutz hat, dann interessiert das meinen Brenner in 95% der Fälle nicht die Bohne :)
Ach ja: Umgehe ich damit strafbarerweise einen Kopierschutz? Nur weil Feurio und mein Brenner das ohne Probleme machen? Oder mache ich mich strafbar, weil ich weiß, dass es mit meinem DVD-ROM-LW weniger gut geht? Vielleicht MUSS ich ja das DVD-LW benutzen, weil ich weiß, das es ja eigentlich so gewollt ist, dass das auslesen nicht klappt? ;)

MfG
Robe
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[1] nosscirE ynoS antwortet auf Robe
09.07.2007 16:19
Benutzer Robe schrieb:
Zitat: "Wer nur Dateien herunterlädt und sie nicht anderen zur Verfügung stellt, bewegt sich laut Katja Henschler, Juristin bei der Verbraucherzentrale, in einer "juristischen Grauzone"."

Hier wird wohl die ganze Zeit ständig auch von Computerzeitschriften an der Auslegung der Gesetze gedreht.. Ich meine mich erinnern zu können, gelesen zu haben, dass das bloße Herunterladen ja strafbar sei, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" sei. Was denn jetzt? Ich glaube, die Warheit werden wir nie erfahren..

Aber eins muss ich sagen: Solange legal gekaufte Musik mit Wasserzeichen versehen wird und man letztendlich dafür belangt wird, dass man die Musik gekauft hat, nur weil man sie seiner Freundin gebrannt hat und diese die CD einem Freund mit Tauschbörsen-Aktivität geliehen hat, kann ich verstehen, wieso man sich lieber anderweitig ein Stück besorgt, bei dem man keine Angst haben muss.

Im Moment habe ich ja eine andere Quelle entdeckt: Unsere Stadtbücherei hat doch tatsächlich so einige interessante CDs im Sortiment, auch aktuelle. Und wenn eine CD einen Kopierschutz hat, dann interessiert das meinen Brenner in 95% der Fälle nicht die Bohne :)

MfG
Robe

Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine Grauzone.
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[1.1] Robe antwortet auf nosscirE ynoS
09.07.2007 16:23
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer Robe schrieb:
Zitat: "Wer nur Dateien herunterlädt und sie nicht anderen zur Verfügung stellt, bewegt sich laut Katja Henschler, Juristin bei der Verbraucherzentrale, in einer "juristischen Grauzone"."

Hier wird wohl die ganze Zeit ständig auch von Computerzeitschriften an der Auslegung der Gesetze gedreht..
Ich meine mich erinnern zu können, gelesen zu haben, dass das bloße Herunterladen ja strafbar sei, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" sei. Was denn jetzt? Ich glaube,
die Warheit werden wir nie erfahren..

Aber eins muss ich sagen: Solange legal gekaufte Musik mit Wasserzeichen versehen wird und man letztendlich dafür belangt wird, dass man die Musik gekauft hat, nur weil man sie seiner Freundin gebrannt hat und diese die CD einem Freund mit Tauschbörsen-Aktivität geliehen hat, kann ich verstehen, wieso man sich lieber anderweitig ein Stück besorgt, bei dem man keine Angst haben muss.

Im Moment habe ich ja eine andere Quelle entdeckt: Unsere Stadtbücherei hat doch tatsächlich so einige interessante CDs im Sortiment, auch aktuelle. Und wenn eine CD einen Kopierschutz hat, dann interessiert das meinen Brenner in 95%
der Fälle nicht die Bohne :)

MfG
Robe

Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine Grauzone.

Ja aber wie gesagt, ich finde, es wird häufig in den Medien so dargestellt, dass es verboten ist. Oder lese ich einfach nur falsch immer?

Gruß
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[1.1.1] HP antwortet auf Robe
09.07.2007 17:18
Benutzer Robe schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:

Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine Grauzone.

Ja aber wie gesagt, ich finde, es wird häufig in den Medien so dargestellt, dass es verboten ist. Oder lese ich einfach nur falsch immer?

Gruß

Da du bei gängigen Tauschbörsen beim Download sofort das Heruntergeladene wieder uploadest, musst du dir darum keine Gedanken machen.
Download = Upload = illegal
Eigentlich ist aber immer nur der Upload richtig verboten. Aber den kannst du nunmal nicht verhindern.
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[1.1.1.1] Robe antwortet auf HP
09.07.2007 18:01
Benutzer HP schrieb:
Benutzer Robe schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:

Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine Grauzone.

Ja aber wie gesagt, ich finde, es wird häufig in den Medien so dargestellt, dass es verboten ist. Oder lese ich einfach nur
falsch immer?

Gruß

Da du bei gängigen Tauschbörsen beim Download sofort das Heruntergeladene wieder uploadest, musst du dir darum keine Gedanken machen.
Download = Upload = illegal Eigentlich ist aber immer nur der Upload richtig verboten. Aber den kannst du nunmal nicht verhindern.

Du hast Recht. Man lädt ja immer häppchenweise auch hoch, sogar wenn man die Dateien nach dem Download sofort aus dem Incoming-Ordner entfernt.

Aber ich möchte mal so sagen: Auch schon bevor Napster richtig bekannt wurde, hat man sich Musik runtergeladen. Und es gibt auch jetzt wieder (oder: immer noch) so einige Download-Seiten, wo man direkt oder über Rapidshare runterlädt. Das wäre dann also die beschriebene rechtliche Grauzone und obendrein ist es ja für die Musikindustrie gar nicht so einfach möglich, von solchen Downloads was mitzubekommen. Beim automatischen Upload in Tauschbörsen ist die Sache klar: Ein Fahnder der Musikindustrie sucht nach Anbietern von bestimmten Dateien und hat sofort die IP. Wenn man aber direkt von einem Server runterlädt, müßte schon der Internetprovider die gesamte Kommunikation des Anwenders abhören und direkt Meldung erstatten. So weit sind wir zum Glück noch nicht. Aber wer weiß, was noch kommt. Vielleicht stellt die Musikindustrie zum Anlocken ja eine eigene gefakte russische Downloadseite ins Netz ;)

Fazit: Wer weiß, wo er sich die Musik besorgen kann, wird auch in Zukunft relativ gefahrlos aus dem Internet laden können. Nur unwissende User, die eine Tauschbörse benutzen und vielleicht sogar Ihre Musiksammlung freigeben, werden belangt werden.
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[1.1.1.1.1] Moneysac antwortet auf Robe
09.07.2007 18:49
Benutzer Robe schrieb:
Benutzer HP schrieb:
Benutzer Robe schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:

Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine Grauzone.

Ja aber wie gesagt, ich finde, es wird häufig in den Medien so dargestellt, dass es verboten ist. Oder lese ich einfach nur
falsch immer?

Gruß

Da du bei gängigen Tauschbörsen beim Download sofort das Heruntergeladene wieder uploadest, musst du dir darum keine Gedanken machen.
Download = Upload = illegal Eigentlich ist aber immer nur der Upload richtig verboten.
Aber den kannst du nunmal nicht verhindern.

Du hast Recht. Man lädt ja immer häppchenweise auch hoch, sogar wenn man die Dateien nach dem Download sofort aus dem Incoming-Ordner entfernt.

Aber ich möchte mal so sagen: Auch schon bevor Napster richtig bekannt wurde, hat man sich Musik runtergeladen. Und es gibt auch jetzt wieder (oder: immer noch) so einige Download-Seiten, wo man direkt oder über Rapidshare runterlädt. Das wäre dann also die beschriebene rechtliche Grauzone und obendrein ist es ja für die Musikindustrie gar nicht so einfach möglich, von solchen Downloads was mitzubekommen. Beim automatischen Upload in Tauschbörsen ist die Sache klar: Ein Fahnder der Musikindustrie sucht nach Anbietern von bestimmten Dateien und hat sofort die IP. Wenn man aber direkt von einem Server runterlädt, müßte schon der Internetprovider die gesamte Kommunikation des Anwenders abhören und direkt Meldung erstatten. So weit sind wir zum Glück noch nicht. Aber wer weiß, was noch kommt. Vielleicht stellt die Musikindustrie zum Anlocken ja eine eigene gefakte russische Downloadseite ins Netz ;)

Fazit: Wer weiß, wo er sich die Musik besorgen kann, wird auch in Zukunft relativ gefahrlos aus dem Internet laden können. Nur unwissende User, die eine Tauschbörse benutzen und vielleicht sogar Ihre Musiksammlung freigeben, werden belangt werden.

leider ist es so, dass es immer die unschuldigen, unwissenden gelegenheitsnutzer trifft und diese dann tausende euro zahlen müssen, das sind die echten opfer. es gibt aber auch leute, die stellen 2 GB der neusten tracks auf ihre HP und sagen "hey hier ist meine lieblingsmusik, tut euch keinen zwang an sie mal anzuhören". Es gibt unerschöpfliche musikquellen außerhalb der tauschbörsen. seiten, auf denen ständig die neusten alben sind, und wenn eine dicht macht, kommen 5 andere dazu, wer die richtige suchtechnik und gewisse programme hat, der kann auf das komplette weltrepertoire der musikgeschichte zugreifen :-)
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[1.1.1.2] Moneysac antwortet auf HP
09.07.2007 18:45
Benutzer HP schrieb:
Benutzer Robe schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:

Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine Grauzone.

Ja aber wie gesagt, ich finde, es wird häufig in den Medien so dargestellt, dass es verboten ist. Oder lese ich einfach nur
falsch immer?

Gruß

Da du bei gängigen Tauschbörsen beim Download sofort das Heruntergeladene wieder uploadest, musst du dir darum keine Gedanken machen.
Download = Upload = illegal Eigentlich ist aber immer nur der Upload richtig verboten. Aber den kannst du nunmal nicht verhindern.

doch, bei limewire geht das zB. strafbar ist das kopieren aus einer offensichtlich rechtswidrigen quelle, es ist auslegungssache ob eine tauschbörse das ist.
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[1.1.2] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf Robe
09.07.2007 19:07
Benutzer Robe schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:

Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine Grauzone.

Ja aber wie gesagt, ich finde, es wird häufig in den Medien so dargestellt, dass es verboten ist. Oder lese ich einfach nur falsch immer?

Der Download von urheberrechtlich geschützten Files ist generell verboten, zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.
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[1.1.2.1] Download ist erlaubt
jazzy antwortet auf MartyK
10.07.2007 01:10
Benutzer MartyK schrieb:

Der Download von urheberrechtlich geschützten Files ist generell verboten,

Das ist falsch.

zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.


Jazzy
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[1.1.2.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf jazzy
10.07.2007 01:22
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Der Download von urheberrechtlich geschützten Files ist generell verboten,

Das ist falsch.

Keineswegs.


zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.

Selbstverständlich.

Marty
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[1.1.2.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
jazzy antwortet auf MartyK
05.02.2009 00:07
Hi!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Benutzer MartyK schrieb:

Der Download von urheberrechtlich geschützten Files ist generell verboten,

Das ist falsch.

Keineswegs.

Doch.
Oder meinst Du etwa, die Staatsanwaltschaft ließe iTunes, Amazon und Musicload jahrelang vor aller Augen illegal agieren?

zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.

Selbstverständlich.

Magst Du Deinen Standpunkt begründen?


Jazzy
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[1.1.2.1.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf jazzy
05.02.2009 18:41
Benutzer jazzy schrieb:
Hi!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Benutzer MartyK schrieb:

Der Download von urheberrechtlich geschützten Files ist generell verboten,

Das ist falsch.

Keineswegs.

Doch.
Oder meinst Du etwa, die Staatsanwaltschaft ließe iTunes, Amazon und Musicload jahrelang vor aller Augen illegal agieren?

Willst du mich veräppeln? Das sind Online-Läden, in denen du für Musik zahlst! Ich meinte natürlich den Download aus Quellen wie Filesharing-Börsen, wo der Urheber nicht sein Einverständnis zum Download gegeben hat.


zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.

Selbstverständlich.

Magst Du Deinen Standpunkt begründen?

Guckst du hier: https://www.teltarif.de/forum/s27961/15-1.html

Da findest du reichlich Standpunkte von mir.
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[1.1.2.1.1.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
jazzy antwortet auf MartyK
07.02.2009 01:25
Hi!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Oder meinst Du etwa, die Staatsanwaltschaft ließe iTunes, Amazon und Musicload jahrelang vor aller Augen illegal agieren?

Willst du mich veräppeln? Das sind Online-Läden, in denen du für Musik zahlst! Ich meinte natürlich den Download aus Quellen wie Filesharing-Börsen, wo der Urheber nicht sein Einverständnis zum Download gegeben hat.

Du hast nur von „Download“ gesprochen.
Schreib doch einfach, was Du meinst, dann gibt es auch weniger Mißverständnisse.

Guckst du hier: https://www.teltarif.de/forum/s27961/15-1.html

Da findest du reichlich Standpunkte von mir.

Vereinfacht: Nur wenn's was kostet, ist es legal.

Du machst es Dir sehr einfach.


Jazzy
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[1.1.2.1.1.1.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf jazzy
07.02.2009 01:53
Benutzer jazzy schrieb:
Hi!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Oder meinst Du etwa, die Staatsanwaltschaft ließe iTunes, Amazon und Musicload jahrelang vor aller Augen illegal agieren?

Willst du mich veräppeln? Das sind Online-Läden, in denen du für Musik zahlst! Ich meinte natürlich den Download aus Quellen wie Filesharing-Börsen, wo der Urheber nicht sein Einverständnis zum Download gegeben hat.

Du hast nur von „Download“ gesprochen.

Wie willst du denn Lieder aus dem Internet sonst auf deine Festplatte bekommen? Wenn du sie runterlädst, spricht man von einem Download.

Schreib doch einfach, was Du meinst, dann gibt es auch weniger Mißverständnisse.

Das habe ich doch gemacht!?


Guckst du hier: https://www.teltarif.de/forum/s27961/15-1.html

Da findest du reichlich Standpunkte von mir.

Vereinfacht: Nur wenn's was kostet, ist es legal.

Das habe ich an keiner Stelle geschrieben. Aber bei Filesharing-Börsen kannst du davon ausgehen, dass das darin enthaltene Material in illegaler Weise verbreitet wird, weil der Urheber, dem das Werk gehört, nicht sein Einverständnis dazu gegeben hat, es von Fremden in alle Welt zu verbreiten.


Du machst es Dir sehr einfach.

Keineswegs. Du verstehst es nur nicht.
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[1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
jazzy antwortet auf MartyK
13.02.2009 02:02
Hi Marty!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
Hi!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Oder meinst Du etwa, die Staatsanwaltschaft ließe iTunes, Amazon und Musicload jahrelang vor aller Augen illegal agieren?

Willst du mich veräppeln? Das sind Online-Läden, in denen du für Musik zahlst! Ich meinte natürlich den Download aus Quellen wie Filesharing-Börsen, wo der Urheber nicht sein Einverständnis zum Download gegeben hat.

Du hast nur von „Download“ gesprochen.

Wie willst du denn Lieder aus dem Internet sonst auf deine Festplatte bekommen? Wenn du sie runterlädst, spricht man von einem Download.

Also exakt wie bei Amazon, iTunes und Musicload.

Schreib doch einfach, was Du meinst, dann gibt es auch weniger Mißverständnisse.

Das habe ich doch gemacht!?

Allem Anschein nach nicht.

Guckst du hier: https://www.teltarif.de/forum/s27961/15-1.html

Da findest du reichlich Standpunkte von mir.

Vereinfacht: Nur wenn's was kostet, ist es legal.

Das habe ich an keiner Stelle geschrieben.

Es liest sich aber so.

Aber bei Filesharing-Börsen kannst du davon ausgehen, dass das darin enthaltene Material in illegaler Weise verbreitet wird, weil der Urheber, dem das Werk gehört, nicht sein Einverständnis dazu gegeben hat, es von Fremden in alle Welt zu verbreiten.

Kann ich.
Muß ich aber keineswegs.

Du machst es Dir sehr einfach.

Keineswegs. Du verstehst es nur nicht.

Richtig.

Alle Linux-ISOs illgeal?
Alle CC-Werke?
Alle Songs mit abgelaufenem Copyright?

Naja, wenn Du meinst.

Jazzy


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[1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf jazzy
13.02.2009 16:50
Benutzer jazzy schrieb:
Hi Marty!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
Hi!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Oder meinst Du etwa, die Staatsanwaltschaft ließe iTunes, Amazon und Musicload jahrelang vor aller Augen illegal agieren?

Willst du mich veräppeln? Das sind Online-Läden, in denen du für Musik zahlst! Ich meinte natürlich den Download aus Quellen wie Filesharing-Börsen, wo der Urheber nicht sein Einverständnis zum Download gegeben hat.

Du hast nur von „Download“ gesprochen.

Wie willst du denn Lieder aus dem Internet sonst auf deine Festplatte bekommen? Wenn du sie runterlädst, spricht man von einem Download.

Also exakt wie bei Amazon, iTunes und Musicload.

Für diese Songs muss man üblicherweise bezahlen. Was hat das mit Filesharing zu tun?


Schreib doch einfach, was Du meinst, dann gibt es auch weniger Mißverständnisse.

Das habe ich doch gemacht!?

Allem Anschein nach nicht.

Der Schein kann trügen - wie in diesem Fall.


Guckst du hier: https://www.teltarif.de/forum/s27961/15-1.html

Da findest du reichlich Standpunkte von mir.

Vereinfacht: Nur wenn's was kostet, ist es legal.

Das habe ich an keiner Stelle geschrieben.

Es liest sich aber so.

Liegt dann wohl eher an Lesefehlern.


Aber bei Filesharing-Börsen kannst du davon ausgehen, dass das darin enthaltene Material in illegaler Weise verbreitet wird, weil der Urheber, dem das Werk gehört, nicht sein Einverständnis dazu gegeben hat, es von Fremden in alle Welt zu verbreiten.

Kann ich.
Muß ich aber keineswegs.

Ich kann auch davon ausgehen, dass ein Diebstahl nicht rechtmäßig ist, muss ich aber nicht.


Du machst es Dir sehr einfach.

Keineswegs. Du verstehst es nur nicht.

Richtig.

Alle Linux-ISOs illgeal?
Alle CC-Werke?
Alle Songs mit abgelaufenem Copyright?

Klar, das macht ja auch ganz bestimmt den Großteil der Downloads über Filesharing-Börsen aus... Glaubst du selbst dran?

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[1.1.2.1.2] Moneysac antwortet auf jazzy
10.07.2007 20:07
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Der Download von urheberrechtlich geschützten Files ist generell verboten,

Das ist falsch.

das kopieren von offensichtlich rechtswidrigen quellen ist verboten.

zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.

kommt außerdem immer wieder vor! madonna &co. zu promozwecken


Jazzy
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[1.1.2.1.2.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf Moneysac
10.07.2007 20:31
Benutzer Moneysac schrieb:
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Der Download von urheberrechtlich geschützten Files ist generell verboten,

Das ist falsch.

das kopieren von offensichtlich rechtswidrigen quellen ist verboten.

Es ist kaum anzunehmen, dass Künstler wie Madonna, Shakira und Co. ihre Werke in einer Filesharing-Börse unentgeltlich zur Verfügung stellen, so dass hier eine Offensichtlichkeit eines rechtswidrigen Angebots gegeben ist - im Gegensatz zu I-Tunes.


zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.

kommt außerdem immer wieder vor! madonna &co. zu promozwecken

Von einem Einzelfall kann man aber nicht auf alle Fälle schließen.
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[1.1.2.1.2.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
Moneysac antwortet auf MartyK
11.07.2007 10:15
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer Moneysac schrieb:
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Der Download von urheberrechtlich geschützten Files ist generell verboten,

Das ist falsch.

das kopieren von offensichtlich rechtswidrigen quellen ist verboten.

Es ist kaum anzunehmen, dass Künstler wie Madonna, Shakira und Co. ihre Werke in einer Filesharing-Börse unentgeltlich zur Verfügung stellen, so dass hier eine Offensichtlichkeit eines rechtswidrigen Angebots gegeben ist - im Gegensatz zu I-Tunes.


zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.

kommt außerdem immer wieder vor! madonna &co. zu promozwecken

Von einem Einzelfall kann man aber nicht auf alle Fälle schließen.

wie ich in einem anderen beitrag geschrieben habe, sind filesharingbörsen eine grauzone. auf den ersten blick mag es illegal erscheinen, aber oft werden songs zu promozwecken kostenlos angeboten radiostreams aufgenommen, die dann in die tauschbörsen gelangen. schwupp schon ist es legal, diese songs herunterzuladen. aber wie gesagt: geringfügigkleit führt meist zur einstellung des verfahrens.
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[1.1.2.1.2.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf Moneysac
11.07.2007 13:55
Benutzer Moneysac schrieb:

wie ich in einem anderen beitrag geschrieben habe, sind filesharingbörsen eine grauzone. auf den ersten blick mag es illegal erscheinen, aber oft werden songs zu promozwecken kostenlos angeboten radiostreams aufgenommen, die dann in die tauschbörsen gelangen. schwupp schon ist es legal, diese songs herunterzuladen. aber wie gesagt: geringfügigkleit führt meist zur einstellung des verfahrens.

Man kann sich aber nicht einfach darauf verlassen, dass der Song, den man in einer Filesharing-Börse runterlädt, zu Promo-Zwecken kostenlos veröffentlicht wird, zumal eine Filesharing-Börse keinen kommerziellen Charakter wie I-Tunes oder Musicload hat und jeder darin Files anbieten kann, die von anderen runtergeladen werden können - auch gegen den Willen des Urhebers.
Nein, es ist auch nicht erlaubt, Radiostreams öffentlich anzubieten, denn die Nutzung über eine Filesharing-Börse geht weit über eine private Nutzung im engen Umfeld hinaus.
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[1.1.2.1.2.1.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
Moneysac antwortet auf MartyK
11.07.2007 14:35
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer Moneysac schrieb:

wie ich in einem anderen beitrag geschrieben habe, sind filesharingbörsen eine grauzone. auf den ersten blick mag es illegal erscheinen, aber oft werden songs zu promozwecken kostenlos angeboten radiostreams aufgenommen, die dann in die tauschbörsen gelangen. schwupp schon ist es legal, diese songs herunterzuladen. aber wie gesagt: geringfügigkleit führt meist
zur einstellung des verfahrens.

Man kann sich aber nicht einfach darauf verlassen, dass der Song, den man in einer Filesharing-Börse runterlädt, zu Promo-Zwecken kostenlos veröffentlicht wird, zumal eine Filesharing-Börse keinen kommerziellen Charakter wie I-Tunes oder Musicload hat und jeder darin Files anbieten kann, die von anderen runtergeladen werden können - auch gegen den Willen des Urhebers.
Nein, es ist auch nicht erlaubt, Radiostreams öffentlich anzubieten, denn die Nutzung über eine Filesharing-Börse geht weit über eine private Nutzung im engen Umfeld hinaus.

eine beurtielung nach gesundem menschenverstand wird man sich im zweifel vorhalten lassen müssen. dumm stellen brint da nix "wird schon erlaubt sein"
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[1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf Moneysac
11.07.2007 16:20
Benutzer Moneysac schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Man kann sich aber nicht einfach darauf verlassen, dass der Song, den man in einer Filesharing-Börse runterlädt, zu Promo-Zwecken kostenlos veröffentlicht wird, zumal eine Filesharing-Börse keinen kommerziellen Charakter wie I-Tunes
oder Musicload hat und jeder darin Files anbieten kann, die von anderen runtergeladen werden können - auch gegen den Willen des
Urhebers.
Nein, es ist auch nicht erlaubt, Radiostreams öffentlich anzubieten, denn die Nutzung über eine Filesharing-Börse geht weit über eine private Nutzung im engen Umfeld hinaus.

eine beurtielung nach gesundem menschenverstand wird man sich im zweifel vorhalten lassen müssen. dumm stellen brint da nix "wird schon erlaubt sein"

Da hast du recht.
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[1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
Moneysac antwortet auf MartyK
11.07.2007 18:08
Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer Moneysac schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Man kann sich aber nicht einfach darauf verlassen, dass der Song, den man in einer Filesharing-Börse runterlädt, zu Promo-Zwecken kostenlos veröffentlicht wird, zumal eine Filesharing-Börse keinen kommerziellen Charakter wie I-Tunes
oder Musicload hat und jeder darin Files anbieten kann, die von anderen runtergeladen werden können - auch gegen den Willen des
Urhebers.
Nein, es ist auch nicht erlaubt, Radiostreams öffentlich anzubieten, denn die Nutzung über eine Filesharing-Börse geht weit über eine private Nutzung im engen Umfeld hinaus.

eine beurtielung nach gesundem menschenverstand wird man sich im zweifel vorhalten lassen müssen. dumm stellen brint da nix
"wird schon erlaubt sein"

Da hast du recht.

ach ist das ungewohnt sowas hier zu hören :-)
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[1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf Moneysac
11.07.2007 20:34
Benutzer Moneysac schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Da hast du recht.

ach ist das ungewohnt sowas hier zu hören :-)

Das stimmt. ;) Allerdings kommt es auch immer auf den Ton an.
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[1.1.2.1.2.2] jazzy antwortet auf Moneysac
05.02.2009 00:12
Hallo!

Benutzer Moneysac schrieb:

das kopieren von offensichtlich rechtswidrigen quellen ist verboten.

Diese saloppe Formulierung wird oft kolportiert, trifft die Sachlage aber auch nicht so recht.
Verboten ist das Kopieren/Herunterladen, wenn die Kopiervorlage (also die Datei auf dem Server)

- offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder
- offensichtlich rechtswidrig bereitgestellt wird.

Es reicht also nicht, daß Herstellung oder Bereitstellung rechtswidrig sind.
Nein, dieser Umstand muß außerdem „offensichtlich“, also für jedermann ohne Weiteres zu erkennen sein.

Das ist eine hohe Hürde.

zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.

kommt außerdem immer wieder vor! madonna &co. zu promozwecken

Eben.
Und da kommen mir ob der Offensichtlichkeit so meine Zweifel.


Jazzy
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[1.1.2.1.2.2.1] MartyK antwortet auf jazzy
07.02.2009 02:37
Benutzer jazzy schrieb:
Hallo!

Benutzer Moneysac schrieb:

das kopieren von offensichtlich rechtswidrigen quellen ist verboten.

Diese saloppe Formulierung wird oft kolportiert, trifft die Sachlage aber auch nicht so recht.
Verboten ist das Kopieren/Herunterladen, wenn die Kopiervorlage (also die Datei auf dem Server)

- offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder
- offensichtlich rechtswidrig bereitgestellt wird.

Es reicht also nicht, daß Herstellung oder Bereitstellung rechtswidrig sind.
Nein, dieser Umstand muß außerdem „offensichtlich“, also für
jedermann ohne Weiteres zu erkennen sein.

Das ist eine hohe Hürde.

Das Bereitstellen von Musik (Upload) bleibt ebenso illegal wie der Download. § 53 Abs. 1 2. HS UrhG verbietet die Privatkopie, wenn eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird. Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da es keine mit dem Herunterladenden verbundene Person ist, die das Musikstück anbietet. Zudem ist auch gar nicht erkennbar, ob es sich bei dem Angebot nicht um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, was aber aufgrund vorher Benanntem nicht mehr wichtig ist.

Was illegal angeboten wird (und man kann bei einer Filesharing-Börse keineswegs davon ausgehen, dass die darin enthaltenen Werke legal bereitgestellt sind), kann auch nicht rechtmäßig kopiert werden.


zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.

kommt außerdem immer wieder vor! madonna &co. zu promozwecken

Eben.
Und da kommen mir ob der Offensichtlichkeit so meine Zweifel.

Madonna hat eine eigene Homepage. Wenn sie wirklich ihre Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen abgeben wollte, würde dies dort vermerkt. Ein Filesharer kann sich also nicht darauf verlassen, dass ein in einer Filesharing-Börse enthaltenes File vom Urheber eingestellt wurde. Das wäre ungefähr so, dass ein Bankräuber einbricht und als Argument für seine Handlung angibt, er hätte gehört, dass es einen Tag der offenen Tür gibt. ;)
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[1.1.2.1.2.2.2] MartyK antwortet auf jazzy
07.02.2009 02:42
Benutzer jazzy schrieb:
Hallo!

Benutzer Moneysac schrieb:

das kopieren von offensichtlich rechtswidrigen quellen ist verboten.

Diese saloppe Formulierung wird oft kolportiert, trifft die Sachlage aber auch nicht so recht.
Verboten ist das Kopieren/Herunterladen, wenn die Kopiervorlage (also die Datei auf dem Server)

- offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder
- offensichtlich rechtswidrig bereitgestellt wird.

Es reicht also nicht, daß Herstellung oder Bereitstellung rechtswidrig sind.
Nein, dieser Umstand muß außerdem „offensichtlich“, also für jedermann ohne Weiteres zu erkennen sein.

Das ist eine hohe Hürde.

Das Bereitstellen von Musik (Upload) bleibt ebenso illegal wie der Download. § 53 Abs. 1 2. HS UrhG verbietet die Privatkopie, wenn eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird. Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da es keine mit dem Herunterladenden verbundene Person ist, die das Musikstück anbietet. Zudem ist auch gar nicht erkennbar, ob es sich bei dem Angebot nicht um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, was aber aufgrund vorher Benanntem nicht mehr wichtig ist.

Was illegal angeboten wird (und man kann bei einer Filesharing-Börse keineswegs davon ausgehen, dass die darin enthaltenen Werke legal bereitgestellt sind), kann auch nicht rechtmäßig kopiert werden.


zumal der Urheber wohl kaum sein Werk in einer Filesharing-Börse frei gibt, wenn er damit Geld verdienen will.

Das spielt keine Rolle.

kommt außerdem immer wieder vor! madonna &co. zu promozwecken

Eben.
Und da kommen mir ob der Offensichtlichkeit so meine Zweifel.

Madonna hat eine eigene Homepage. Wenn sie wirklich ihre Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen abgeben wollte, würde dies dort vermerkt. Ein Filesharer kann sich also nicht darauf verlassen, dass ein in einer Filesharing-Börse enthaltenes File vom Urheber eingestellt wurde. Das wäre ungefähr so, dass ein Bankräuber einbricht und als Argument für seine Handlung angibt, er hätte gehört, dass es einen Tag der offenen Tür gibt. ;)
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[1.1.2.1.2.2.2.1] jazzy antwortet auf MartyK
13.02.2009 01:56
Benutzer MartyK schrieb:

§ 53 Abs. 1 2. HS UrhG verbietet die Privatkopie, wenn eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird.

Falsch.

Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da es keine mit dem Herunterladenden verbundene Person ist, die das Musikstück anbietet.

Ja?
Und?

Zudem ist auch gar nicht erkennbar, ob es sich bei dem Angebot nicht um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, was aber aufgrund vorher Benanntem nicht mehr wichtig ist.

Doppelte Verneinung?

Was illegal angeboten wird (und man kann bei einer Filesharing-Börse keineswegs davon ausgehen, dass die darin enthaltenen Werke legal bereitgestellt sind), kann auch nicht rechtmäßig kopiert werden.

Hauptsatz OK, aber der eingeschobene Nebensatz nicht.

Madonna hat eine eigene Homepage. Wenn sie wirklich ihre Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen abgeben wollte, würde dies dort vermerkt.

Das ist ncht im Geringsten allgemein üblich.


Jazzy


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[1.1.2.1.2.2.2.1.1] MartyK antwortet auf jazzy
13.02.2009 16:47
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

§ 53 Abs. 1 2. HS UrhG verbietet die Privatkopie, wenn eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird.

Falsch.

Aufgrund wessen?


Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da es keine mit dem Herunterladenden verbundene Person ist, die das Musikstück anbietet.

Ja?
Und?

Demnach wird ein Werk an Fremde verbreitet, was entgegen der damaligen Privatkopie-Regelung steht, nach der eine Privatkopie nur an Freunde bzw. Familienangehörige weitgereicht werden darf. Natürlich muss diese Kopie von einem Original erstellt worden sein, sonst macht eine Privatkopie-Regelung logischerweise keinen Sinn.


Zudem ist auch gar nicht erkennbar, ob es sich bei dem Angebot nicht um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, was aber aufgrund vorher Benanntem nicht mehr wichtig ist.

Doppelte Verneinung?

Ja. Warum? Es ist *nicht* erkennbar, ob es sich bei dem Angebot *nicht* um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt. Oder anders ausgedrückt: Der Downloader kann sich nicht darauf verlassen, dass das File, das er runterlädt, vom *Urheber* freigegeben wurde.


Was illegal angeboten wird (und man kann bei einer Filesharing-Börse keineswegs davon ausgehen, dass die darin enthaltenen Werke legal bereitgestellt sind), kann auch nicht rechtmäßig kopiert werden.

Hauptsatz OK, aber der eingeschobene Nebensatz nicht.

Was für ein Nebensatz?


Madonna hat eine eigene Homepage. Wenn sie wirklich ihre Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen abgeben wollte, würde dies dort vermerkt.

Das ist ncht im Geringsten allgemein üblich.

Dann ist auch der Promotion-Song zum kostenlosen Download nicht üblich.
Nenne mir ein, zwei Beispiele für deine Behauptung, dass Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen angeboten werden, ohne dass dies anderswo deutlich vermerkt ist.

-----------------

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[1.1.2.1.2.2.2.1.1.1] jazzy antwortet auf MartyK
18.02.2009 09:15
Moin!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Benutzer MartyK schrieb:

§ 53 Abs. 1 2. HS UrhG verbietet die Privatkopie, wenn eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird.

Falsch.

Aufgrund wessen?

Aufgrund der Formulierung, die Du da verwendest.
Die steht nämlich nicht im Gesetz.
Dort wird von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten" und einer "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellten" Kopiervorlage gesprochen.
Und dabei ist jedes Wort wichtig, auch das "offensichtlich".

Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da es keine mit dem Herunterladenden verbundene Person ist, die das Musikstück anbietet.

Ja?
Und?

Demnach wird ein Werk an Fremde verbreitet, was entgegen der damaligen Privatkopie-Regelung steht, nach der eine Privatkopie nur an Freunde bzw. Familienangehörige weitgereicht werden darf.

Zum einen ist das ein Problem des Anbieters, und zum anderen wäre mit Deiner Auslegung auch das Aufnehmen von Musik aus dem Rundfunk verboten.

Natürlich muss diese Kopie von einem Original erstellt worden sein, sonst macht eine Privatkopie-Regelung logischerweise keinen Sinn.

Was ist denn bei Rundfunk-Aufnahmen das "Original"?
Solch ein Passus findet sich ebenfalls nicht im Gesetz.
Die Medienindustrie hätte den gerne, aber er steht nicht drin.

Zudem ist auch gar nicht erkennbar, ob es sich bei dem Angebot nicht um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, was aber aufgrund vorher Benanntem nicht mehr wichtig ist.

Doppelte Verneinung?

Ja. Warum? Es ist *nicht* erkennbar, ob es sich bei dem Angebot *nicht* um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt. Oder anders ausgedrückt: Der Downloader kann sich nicht darauf verlassen, dass das File, das er runterlädt, vom *Urheber* freigegeben wurde.

Das muß er auch nicht.

Hier kommt nämlich das Wörtchen "offensichtlich" zum tragen.
Erst wenn "offensichtlich" ist, daß das Angebot rechtswidtrig ist, dann ist dessen Nutzung verboten.
Es ist eben gerade nicht notwendig, daß sich der User erst umständlich erkundigt, wie es um den legalen Status aussieht. Das wäre dann nämlich auch für Musicload & Co. das Aus, denn wer würde noch bei denen kaufen?

Was illegal angeboten wird (und man kann bei einer Filesharing-Börse keineswegs davon ausgehen, dass die darin enthaltenen Werke legal bereitgestellt sind), kann auch nicht rechtmäßig kopiert werden.

Hauptsatz OK, aber der eingeschobene Nebensatz nicht.

Was für ein Nebensatz?

Pardon
Es war ein Hauptsatz.

Madonna hat eine eigene Homepage. Wenn sie wirklich ihre Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen abgeben wollte, würde dies dort vermerkt.

Das ist ncht im Geringsten allgemein üblich.

Dann ist auch der Promotion-Song zum kostenlosen Download nicht üblich.
Nenne mir ein, zwei Beispiele für deine Behauptung, dass Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen angeboten werden, ohne dass dies anderswo deutlich vermerkt ist.

Damit kann ich nicht dienen.
Das ist aber auch nicht relevant, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe.

Einen schönen Tag noch!


Jazzy
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[1.1.2.1.2.2.2.1.1.1.1] MartyK antwortet auf jazzy
18.02.2009 15:42
Benutzer jazzy schrieb:
Moin!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Benutzer MartyK schrieb:

§ 53 Abs. 1 2. HS UrhG verbietet die Privatkopie, wenn eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird.

Falsch.

Aufgrund wessen?

Aufgrund der Formulierung, die Du da verwendest.
Die steht nämlich nicht im Gesetz.
Dort wird von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten" und einer "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellten" Kopiervorlage gesprochen.
Und dabei ist jedes Wort wichtig, auch das "offensichtlich".

Wie kann denn eine *Vorlage* nicht rechtswidrig sein, wenn es sich bei dieser nicht um ein Original, sprich: ein legal erworbenes Werk, handelt? Eine Kopie zum privaten Gebrauch ist ohnehin in Bezug auf die Legalität selbstverständlich.
Ich zitiere mal von mp3.de: "Es gibt zwar nach wie vor Lücken und Unklarheiten im Gesetz, doch wer sich auf diese beruft und ausnutzt, kann wohl kaum als 'ehrlicher' Verwerter eingestuft werden und hat von vorne herein ein zweifelhafte Absicht".
Und eine *rechtmäßige* Vorlage kann demnach keine sein, wenn nicht ersichtlich ist, ob sie auch rechtmäßig hergestellt wurde.
Wer einfach annimmt, dass ein Urheber urheberrechtlich geschützte Werke kostenlos anbietet, obwohl dies eher
auszuschließen ist, nutzt das UrhG bzw. die Lücken und Unklarheiten aus.
Die Rechtmäßigkeit einer Vorlage ergibt sich aus der Originalität, wie sie bei einer Original-CD anhand des Booklets erkennbar ist. Da aber im Netz nicht erkennbar
ist, ob eine Vorlage rechtmäßig erstellt wurde oder angeboten wird, kann die Handlung nicht legal sein.
Wieso überhaupt sollte Musik von Interpreten, die aktuell in den Charts oder allgemein bekannt sind, kostenlos in Tauschbörsen angeboten werden, wenn sie gleichzeitig in (Online-)Läden verkauft werden? Daraus ergibt sich die
*Offensichtlichkeit* einer "rechtswidrig hergestellten Vorlage".


Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da es keine mit dem Herunterladenden verbundene Person ist, die das Musikstück anbietet.

Ja?
Und?

Demnach wird ein Werk an Fremde verbreitet, was entgegen der damaligen Privatkopie-Regelung steht, nach der eine Privatkopie nur an Freunde bzw. Familienangehörige weitgereicht werden darf.

Zum einen ist das ein Problem des Anbieters, und zum anderen wäre mit Deiner Auslegung auch das Aufnehmen von Musik aus dem Rundfunk verboten.

Es ist keineswegs ein Problem des Anbieters, denn der Nutznießer einer Datei entscheidet ja, was er mit der Datei macht bzw. auf welchem Wege er sie erwirbt.
Das Aufnehmen von Musik aus dem Rundfunk ist mit der Gema-Gebühr gedeckt. Zu der Zeit ging man aber auch noch nicht vom Internet aus.


Natürlich muss diese Kopie von einem Original erstellt worden sein, sonst macht eine Privatkopie-Regelung logischerweise keinen Sinn.

Was ist denn bei Rundfunk-Aufnahmen das "Original"? Solch ein Passus findet sich ebenfalls nicht im Gesetz. Die Medienindustrie hätte den gerne, aber er steht nicht drin.

Da Rundfunksender Lizenzen erworben haben, um ihr Programm bzw. Musik zu senden, sind deren Vorlagen logischerweise auch nicht "rechtswidrig". Inwiefern aber hat ein Filesharing-User eine Lizenz, wenn er Musik oder Filme bereitstellt, die jeder runterladen kann, ohne dass der Urheber dafür entlohnt wird?


Zudem ist auch gar nicht erkennbar, ob es sich bei dem Angebot nicht um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, was aber aufgrund vorher Benanntem nicht mehr wichtig ist.

Doppelte Verneinung?

Ja. Warum? Es ist *nicht* erkennbar, ob es sich bei dem Angebot *nicht* um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt. Oder anders ausgedrückt: Der Downloader kann sich nicht darauf verlassen, dass das File, das er runterlädt, vom *Urheber* freigegeben wurde.

Das muß er auch nicht.

Doch. Sonst handelt er illegal. In einer Filesharing-Börse werden nämlich zum großen, wenn nicht größten Teil, urheberrechtlich geschützte Werke angeboten. Dies kann man ganz leicht belegen, indem man in der Suche beliebige Interpreten (bei Musik) oder Filmtitel eingibt, deren Werke normalerweise Geld kosten.


Hier kommt nämlich das Wörtchen "offensichtlich" zum tragen.
Erst wenn "offensichtlich" ist, daß das Angebot rechtswidtrig ist, dann ist dessen Nutzung verboten.

s. o. Wenn Werke, die in Amazon z. B. Geld kosten, in Filesharing-Börsen kostenlos runtergeladen werden können, ist der Tatbestand einer "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellten Kopiervorlage" gegeben. Denn warum sollte ein Online-Shop etwas verkaufen, wenn der Downloader meint, es handele sich dabei um eine "Promo"-Version?


Es ist eben gerade nicht notwendig, daß sich der User erst umständlich erkundigt, wie es um den legalen Status aussieht.

Wieso "umständlich"? Man kann ja auch nicht einfach in einem Supermarkt etwas in die Tasche stecken, weil man denkt, es handele sich dabei um Schnupperware und es für einen zu "umständlich" ist, auf das Preisschild zu gucken.
In Google reicht bereits die Eingabe von www.amazon.de, um zu schauen, ob der Interpret, dessen Werke es in Filesharing-Börsen "kostenlos" gibt, auch sonst seine Werke unentgeltlich der Öffentlichkeit anbietet.


Das wäre dann nämlich auch für Musicload & Co. das Aus, denn wer würde noch bei denen kaufen?

Das Argument verstehe ich nicht. Ein Raubkopierer wird ohnehin nichts kaufen - egal ob Musicload oder nicht.


Madonna hat eine eigene Homepage. Wenn sie wirklich ihre Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen abgeben wollte, würde dies dort vermerkt.

Das ist ncht im Geringsten allgemein üblich.

Dann ist auch der Promotion-Song zum kostenlosen Download nicht üblich.
Nenne mir ein, zwei Beispiele für deine Behauptung, dass Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen angeboten werden, ohne dass dies anderswo deutlich vermerkt ist.

Damit kann ich nicht dienen.
Das ist aber auch nicht relevant, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe.

Das ist sehr wohl relevant. Denn allein schon diese Äußerung belegt, dass wider besseren Wissens ein Download eines Künstlers getätigt wird, dessen Werke üblicherweise verkauft werden - womit dann auch der Beleg dafür erbracht ist, dass es sich bei den Werken in Filesharing-Börsen um "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellte" Kopiervorlagen handelt.


Einen schönen Tag noch!

Ebenso!
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[1.1.2.1.2.2.2.1.1.1.1.1] jazzy antwortet auf MartyK
15.05.2009 12:19
Moin!

Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer jazzy schrieb:
Moin!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Benutzer MartyK schrieb:

§ 53 Abs. 1 2. HS UrhG verbietet die Privatkopie, wenn eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird.

Falsch.

Aufgrund wessen?

Aufgrund der Formulierung, die Du da verwendest.
Die steht nämlich nicht im Gesetz.
Dort wird von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten" und einer "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellten" Kopiervorlage gesprochen.
Und dabei ist jedes Wort wichtig, auch das "offensichtlich".

Wie kann denn eine *Vorlage* nicht rechtswidrig sein, wenn es sich bei dieser nicht um ein Original, sprich: ein legal erworbenes Werk, handelt?

„Original“ heißt „ursprünglich“.
Was aber ursprünglich ist, kann es nur einmal geben, und davon kann bei massenhaft hergestellten und vertriebenen Waren wohl kaum die Rede sein, oder?

Was Du meinst, sind Vervielfältigungsstücke.

Eine Kopie zum privaten Gebrauch ist ohnehin in Bezug auf die Legalität selbstverständlich. Ich zitiere mal von mp3.de: "Es gibt zwar nach wie vor Lücken und Unklarheiten im Gesetz, doch wer sich auf diese beruft und ausnutzt, kann wohl kaum als 'ehrlicher' Verwerter eingestuft werden und hat von vorne herein ein zweifelhafte Absicht".

Eine genauere Quellenangabe wäre nett gewesen.
Ich nehme an, Du meintest <https://secure.mp3.de/wiki/index.php?title=Raubkopie>.
Dort finde ICH allerdings nun diese Passage:

„Wer den legalen Kauf von Musikdateien und Tonträgern nachweisen kann und die erworbenen Produkte auch im rechtlich einwandfreien Rahmen anwendet, hat nichts vor der Rechtsprechung oder den Drohungen der Musikindustrie zu befürchten. Es gibt zwar nach wie vor Lücken und Unklarheiten im Urheberrecht, doch wer sich auf diese beruft und ausnutzt, kann wohl kaum als "unehrlicher" Verwerter eingestuft werden, der zweifelhafte Absichten verfolgt. Künstler und Kreative müssen für ihre Arbeit belohnt werden, denn das ist ihr gutes Recht. Sowohl Musikbranche als auch Musikfans sind gleichermaßen dafür verantwortlich, hierfür zu sorgen.“

Beide Passagen sind allerdings in Bezug auf unser Thema recht unergiebig.
Zum einen, weil hier Medienkonzern-Propagandavokaublar verwendet wird, und zum anderen weil — wie in der Folge zu erwarten war — hier die Beweislast dem Angeklagten aufgebürdet wird.
Das ist falsch.

Und eine *rechtmäßige* Vorlage kann demnach keine sein, wenn nicht ersichtlich ist, ob sie auch rechtmäßig hergestellt wurde.

Du hast ein seltsames Rechtsverständnis.
Fragst Du jedesmal Deinen Rechtsanwalt um Rat, bevor Du dir in der Öffentlichkeit in der Nase bohrst? Immerhin könnte das ja zwischenzeitlich verboten worden sein. ;-)

Grundsätzlich ist den den meisten „westlichen“ Staaten das Zivil- und Strafrecht ein einschränkendes. Was dort nicht abgehandelt wird, ist erlaubt.

Analog ist eine Kopiervorlage dann rechtmäßig, wenn das Gegenteil nicht jedem Unbedarften sofort ins Auge springt.

Wer einfach annimmt, dass ein Urheber urheberrechtlich geschützte Werke kostenlos anbietet, obwohl dies eher auszuschließen ist, nutzt das UrhG bzw. die Lücken und Unklarheiten aus.

Wenn jemand eine Gesetzeslücke ausnutzt, macht er sich in der Regel nicht strafbar.
Sonst wäre es ja keine Gesetzeslücke, gell? ;-)

Außerdem ist es durchaus üblich, daß urheberrechtlich geschützte Werke frei zugänglich sind — zum Beispiel in TV, Radio, auf Band-Websites und bei YouTube.

Die Rechtmäßigkeit einer Vorlage ergibt sich aus der Originalität, wie sie bei einer Original-CD anhand des Booklets erkennbar ist. Da aber im Netz nicht erkennbar ist, ob eine Vorlage rechtmäßig erstellt wurde oder angeboten wird, kann die Handlung nicht legal sein.

„Da aber im Gesetz nicht erkennbar ist, ob öffentliches in-der-Nase-Bohren erlaubt ist, kann es nicht legal sein.“
Einverstanden?

Wieso überhaupt sollte Musik von Interpreten, die aktuell in den Charts oder allgemein bekannt sind, kostenlos in Tauschbörsen angeboten werden, wenn sie gleichzeitig in (Online-)Läden verkauft werden?

Werbung, neuartige Vertriebsmodelle, was weiß ich.
Es ist übrigens niemand verpflichtet, beim Anblick kostenloser Angebote zunächst zu recherchieren, ob es das gleiche Produkt auch gegen Bezahlung gibt.

Daraus ergibt sich die *Offensichtlichkeit* einer "rechtswidrig hergestellten Vorlage".

Nicht für den Nutzer, der von der Kaufmöglichkeit gar nichts weiß.

Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da es keine mit dem Herunterladenden verbundene Person ist, die das Musikstück anbietet.

Ja?
Und?

Demnach wird ein Werk an Fremde verbreitet, was entgegen der damaligen Privatkopie-Regelung steht, nach der eine Privatkopie nur an Freunde bzw. Familienangehörige weitgereicht werden darf.

Zum einen ist das ein Problem des Anbieters, und zum anderen wäre mit Deiner Auslegung auch das Aufnehmen von Musik aus dem Rundfunk verboten.

Es ist keineswegs ein Problem des Anbieters, denn der Nutznießer einer Datei entscheidet ja, was er mit der Datei macht bzw. auf welchem Wege er sie erwirbt.

Er verwendet sie als Kopiervorlage für eine Privatkopie.

Das Aufnehmen von Musik aus dem Rundfunk ist mit der Gema-Gebühr gedeckt.

Das gilt auch für Musik aus anderen Quellen.

Zu der Zeit ging man aber auch noch nicht vom Internet aus.

Macht nix.

Natürlich muss diese Kopie von einem Original erstellt worden sein, sonst macht eine Privatkopie-Regelung logischerweise keinen Sinn.

Das ist einer deiner fundamentalen Irrtümer, der sich übrigens auch in der falschen Verwendung des Begriffs „Original“ sehr schön widerspiegelt.

Also nochmal:
Jemand kauft sich eine CD und fertigt sich davon eine Privatkopie auf CD-R an.
Die Privatkopie ist somit rechtmäßig erstellt, richtig?
Gut.
Nun verkauft er die gekaufte CD wieder und fertigt sich von der zuvor erstellten Privatkopie eine weitere Kopie an.

Ist das erlaubt?

Was ist denn bei Rundfunk-Aufnahmen das "Original"? Solch ein Passus findet sich ebenfalls nicht im Gesetz. Die Medienindustrie hätte den gerne, aber er steht nicht drin.

Da Rundfunksender Lizenzen erworben haben, um ihr Programm bzw. Musik zu senden, sind deren Vorlagen logischerweise auch nicht "rechtswidrig". Inwiefern aber hat ein Filesharing-User eine Lizenz, wenn er Musik oder Filme bereitstellt, die jeder runterladen kann, ohne dass der Urheber dafür entlohnt wird?

Woher soll ich das wissen?
Hat er eine, ist alles OK.
Hat er keine, muß er Sanktionen fürchten.

Da ich als Downloader aber davon nichts weiß, kann ich weiterhin von einem rechtmäßigen Angebot ausgehen.

Zumal ich ja meist nicht einmal weiß, in welchem Land der Anbieter sitzt und wie dort die Rechtslage aussieht.

Zudem ist auch gar nicht erkennbar, ob es sich bei dem Angebot nicht um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, was aber aufgrund vorher Benanntem nicht mehr wichtig ist.

Doppelte Verneinung?

Ja. Warum? Es ist *nicht* erkennbar, ob es sich bei dem Angebot *nicht* um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt. Oder anders ausgedrückt: Der Downloader kann sich nicht darauf verlassen, dass das File, das er runterlädt, vom *Urheber* freigegeben wurde.

Das muß er auch nicht.

Doch. Sonst handelt er illegal. In einer Filesharing-Börse werden nämlich zum großen, wenn nicht größten Teil, urheberrechtlich geschützte Werke angeboten. Dies kann man ganz leicht belegen, indem man in der Suche beliebige Interpreten (bei Musik) oder Filmtitel eingibt, deren Werke normalerweise Geld kosten.

Außer Dateinamen bekommst Du bei einer solchen Suchaktion nichts zu sehen.
Außerdem gilt das bereits weiter oben gesagt:

1. Niemand ist verpflichtet alle aktuellen Kinofilme, Charthits oder andere käufliche Medien zu kennen.
2. Bei Angeboten gilt zunächst die Unschuldsvermutung.

Hier kommt nämlich das Wörtchen "offensichtlich" zum tragen.
Erst wenn "offensichtlich" ist, daß das Angebot rechtswidtrig ist, dann ist dessen Nutzung verboten.

s. o. Wenn Werke, die in Amazon z. B. Geld kosten, in Filesharing-Börsen kostenlos runtergeladen werden können, ist der Tatbestand einer "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellten Kopiervorlage" gegeben. Denn warum sollte ein Online-Shop etwas verkaufen, wenn der Downloader meint, es handele sich dabei um eine "Promo"-Version?

Weil er damit Geld verdienen will, warum sonst?
Du kannst auch Open Office bei diversen Anbietern „kaufen“:

<http://openoffice.download-24.info/>

Demnach muß der kostenlose Download auf ...

<http://de.openoffice.org/>

... wohl ilegal sein, gell?

Es ist eben gerade nicht notwendig, daß sich der User erst umständlich erkundigt, wie es um den legalen Status aussieht.

Wieso "umständlich"? Man kann ja auch nicht einfach in einem Supermarkt etwas in die Tasche stecken, weil man denkt, es handele sich dabei um Schnupperware und es für einen zu "umständlich" ist, auf das Preisschild zu gucken.

An unpassenden Beispielen mangelt es Dir offenbar nicht.
Wird Dir das nicht selbst langsam zu albern?

In Google reicht bereits die Eingabe von www.amazon.de, um zu schauen, ob der Interpret, dessen Werke es in Filesharing-Börsen "kostenlos" gibt, auch sonst seine Werke unentgeltlich der Öffentlichkeit anbietet.

Du wiederholst Dich.

Nochmal:
„Offensichtlich“ ist etwas, das jeder sofort versteht.
Jeder über das bloße Nichtstun hinausgehende Überprüfungsaufwand ist da überflüssig.

Das wäre dann nämlich auch für Musicload & Co. das Aus, denn wer würde noch bei denen kaufen?

Das Argument verstehe ich nicht.

Das merkt man.

Ein Raubkopierer wird ohnehin nichts kaufen - egal ob Musicload oder nicht.

Mit „Raubkopierern“ kenne ich mich nicht aus.
Du?

Madonna hat eine eigene Homepage. Wenn sie wirklich ihre Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen abgeben wollte, würde dies dort vermerkt.

Das ist ncht im Geringsten allgemein üblich.

Dann ist auch der Promotion-Song zum kostenlosen Download nicht üblich.
Nenne mir ein, zwei Beispiele für deine Behauptung, dass Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen angeboten werden, ohne dass dies anderswo deutlich vermerkt ist.

Damit kann ich nicht dienen.
Das ist aber auch nicht relevant, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe.

Das ist sehr wohl relevant. Denn allein schon diese Äußerung belegt, dass wider besseren Wissens ein Download eines Künstlers getätigt wird, dessen Werke üblicherweise verkauft werden

Oh, man kann jetzt auch schon die Künstler selbst herunterladen? ;-)

- womit dann auch der Beleg dafür erbracht ist, dass es sich bei den Werken in Filesharing-Börsen um
"offensichtlich rechtswidrig bereitgestellte" Kopiervorlagen handelt.

Pars pro toto in diesem Fall?
Oh je. ;-)

Mach's gut!


Jazzy
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[…1.2.1.2.2.2.1.1.1.1.1.1] MartyK antwortet auf jazzy
15.05.2009 15:54
Benutzer jazzy schrieb:
Moin!

Moin! Das ging ja schnell mit deiner Antwort. ;)


Benutzer MartyK schrieb:
Benutzer jazzy schrieb:
Moin!

Benutzer MartyK schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
>
Benutzer MartyK schrieb:

§ 53 Abs. 1 2. HS UrhG verbietet die Privatkopie, wenn eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird.

Falsch.

Aufgrund wessen?

Aufgrund der Formulierung, die Du da verwendest.
Die steht nämlich nicht im Gesetz.
Dort wird von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten" und einer "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellten" Kopiervorlage gesprochen. Und dabei ist jedes Wort wichtig, auch das "offensichtlich".

Wie kann denn eine *Vorlage* nicht rechtswidrig sein, wenn es sich bei dieser nicht um ein Original, sprich: ein legal erworbenes Werk, handelt?

&#8222;Original&#8220; heißt &#8222;ursprünglich&#8220;.
Was aber ursprünglich ist, kann es nur einmal geben, und davon kann bei massenhaft hergestellten und vertriebenen Waren wohl kaum die Rede sein, oder?

Sorry, aber das ist doch Wortklauberei. So heißt es z. B. auf Wikipedia, dass ein Original auch eine Vorlage sein kann. In diesem Fall also eine mögliche Vorlage für Kopien. Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass es sich bei einer Kopie, die man von einer gekauften CD herstellt, um ein Original handelt, oder? Deiner Definition von "Original" nach gibt es dann nur Originale auf dieser Welt, weil alles irgendwie einzigartig ist. So unterscheiden sich selbst Bäume der gleichen Art voneinander, auch wenn sie gleichzeitig angepflanzt wurden oder man aus Teilen von ihnen (Stecklinge) wieder neue Bäume herstellt.
Im Internet zum Download bereitgehaltene Dateien bieten keinerlei Anhaltspunkte für ihre Herkunft. Bei Offlinemedien, wie etwa CDs, ist in der Regel allein das Booklet, nicht aber der Tonträger selbst geeignet, die Originalität der Vorlage zu belegen.


Was Du meinst, sind Vervielfältigungsstücke.

Nein, s. o.


Eine Kopie zum privaten Gebrauch ist ohnehin in Bezug auf die Legalität selbstverständlich. Ich zitiere mal von mp3.de: "Es gibt zwar nach wie vor Lücken und Unklarheiten im Gesetz, doch wer sich auf diese beruft und ausnutzt, kann wohl kaum als 'ehrlicher' Verwerter eingestuft werden und hat von vorne herein ein zweifelhafte Absicht".

Eine genauere Quellenangabe wäre nett gewesen.
Ich nehme an, Du meintest <https://secure.mp3.de/wiki/index.php?title=Raubkopie>.

Was hätte dir die genaue Quellenangabe gebracht? Es handelt sich hierbei ja nicht um ein rechtlich wirksames Gesetz, sondern eine Äußerung in moralischer Hinsicht, die genausogut auch anderswo stehen könnte.


Dort finde ICH allerdings nun diese Passage:

&#8222;Wer den legalen Kauf von Musikdateien und Tonträgern nachweisen kann und die erworbenen Produkte auch im rechtlich einwandfreien Rahmen anwendet, hat nichts vor der Rechtsprechung oder den Drohungen der Musikindustrie zu befürchten. Es gibt zwar nach wie vor Lücken und Unklarheiten im Urheberrecht, doch wer sich auf diese beruft und ausnutzt, kann wohl kaum als "unehrlicher" Verwerter eingestuft werden, der zweifelhafte Absichten verfolgt. Künstler und Kreative müssen für ihre Arbeit belohnt werden, denn das ist ihr gutes Recht. Sowohl Musikbranche als auch Musikfans sind gleichermaßen dafür verantwortlich, hierfür zu sorgen.&#8220;

Fällt dir was auf? Einerseits kann jemand, der Lücken und Unklarheiten im Urheberrecht ausnutzt und sich auf diese beruft, nach dieser Äußerung kaum als unehrlich bezeichnet werden, und andererseits sollen Künstler und Kreative - wie ja im nächsten Satz zu lesen ist - für ihre Arbeit belohnt werden. Wie passt das eine mit dem anderen zusammen?
Im Übrigen geht der Inhalt des von dir verlinkten Artikels keineswegs mit deiner Einstellung konform.


Beide Passagen sind allerdings in Bezug auf unser Thema recht unergiebig.
Zum einen, weil hier Medienkonzern-Propagandavokaublar verwendet wird, und zum anderen weil &#8212; wie in der Folge zu erwarten war &#8212; hier die Beweislast dem Angeklagten aufgebürdet wird.
Das ist falsch.

Wieso ist das "Propagandavokabular"? Und was genau? Natürlich kann man die Musikindustrie kritisieren - das habe ich auch eine Zeitlang gemacht - aber die Fehler trotz illegalen Handlungen nur bzw. gerade dann bei anderen zu suchen, ist ja wohl Heuchelei, wenn man als Beweggründe dafür gern genommene Argumente wie Geldgier von Musiklabels etc. anführt. Sehr kurios wird es aber dann, wenn jemand, mit dem ich mich vor längerer Zeit mal unterhielt, seine Handlung damit legitimiert, dass Musik doch nur aus physikalischen Informationen bestünde. Diese Person möchte übrigens das Urheberrecht abgeschafft wissen, also die Leistung anderer für lau haben.
Bei Interesse kannst du dir den (älteren) Thread ja mal durchlesen: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Wieso-auf-CD-kaufen-was-man-auch-downloaden-kann/forum-63281/msg-6297118/read/


Und eine *rechtmäßige* Vorlage kann demnach keine sein, wenn nicht ersichtlich ist, ob sie auch rechtmäßig hergestellt wurde.

Du hast ein seltsames Rechtsverständnis.

Warum?


Fragst Du jedesmal Deinen Rechtsanwalt um Rat, bevor Du dir in der Öffentlichkeit in der Nase bohrst? Immerhin könnte das ja zwischenzeitlich verboten worden sein. ;-)

Wenn ich in der Nase bohre, schade ich höchstens mir selbst, wenn ich es übertreibe und Nasenbluten bekomme. ;) Im Fall eines nicht autorisierten Downloads aber schade ich indirekt dem Künstler. Ich denke, der Unterschied ist (für dich) ersichtlich.


Grundsätzlich ist den den meisten &#8222;westlichen&#8220; Staaten das Zivil- und Strafrecht ein einschränkendes. Was dort nicht abgehandelt wird, ist erlaubt.

Es gibt nicht umsonst ein Urheberrecht, das die Interessen des Urhebers schützt. Ergo kann es auch nicht erlaubt sein, sich der Leistungen anderer zu bedienen, ohne sie dafür zu entlohnen. Und wenn, sollte man schon so ehrlich sein und dazu stehen, illegal zu handeln, anstatt auch noch unreflektiert über die böse Industrie zu jammern, *obwohl* man ihre Produkte gern in Anspruch nimmt.


Analog ist eine Kopiervorlage dann rechtmäßig, wenn das Gegenteil nicht jedem Unbedarften sofort ins Auge springt.

Dann nimmst du dir also auch mal aus dem Kaufhaus unentgeltlich irgendwas mit, wenn du kein Schild mit der Bezeichnung "Sie müssen dieses Produkt bezahlen!" liest? :D


Wer einfach annimmt, dass ein Urheber urheberrechtlich geschützte Werke kostenlos anbietet, obwohl dies eher auszuschließen ist, nutzt das UrhG bzw. die Lücken und Unklarheiten aus.

Wenn jemand eine Gesetzeslücke ausnutzt, macht er sich in der Regel nicht strafbar.
Sonst wäre es ja keine Gesetzeslücke, gell? ;-)

Wo soll diese Gesetzeslücke diesbezüglich eigentlich konkret (Paragraph!) bestehen?


Außerdem ist es durchaus üblich, daß urheberrechtlich geschützte Werke frei zugänglich sind &#8212; zum Beispiel in TV, Radio, auf Band-Websites und bei YouTube.

"Durchaus üblich" heißt aber nicht "durchaus legal". ;) In Filesharing-Börsen ist es ja auch üblich, dass man dort aktuelle Kinofilme und Musik runterladen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Urheber dafür sein Einverständnis abgegeben hat, zumal hier genau wie auf YouTube auch *jeder* was uploaden kann - selbst wenn er es nicht darf.
Übrigens gefällt mir YouTube gerade deswegen, weil man dort viele Videos von alten/älteren Songs findet.


Die Rechtmäßigkeit einer Vorlage ergibt sich aus der Originalität, wie sie bei einer Original-CD anhand des Booklets erkennbar ist. Da aber im Netz nicht erkennbar ist, ob eine Vorlage rechtmäßig erstellt wurde oder angeboten wird, kann die Handlung nicht legal sein.

&#8222;Da aber im Gesetz nicht erkennbar ist, ob öffentliches in-der-Nase-Bohren erlaubt ist, kann es nicht legal sein.&#8220; Einverstanden?

Nö. Weil es nie ein Gesetz geben wird, nach dem in der Nase bohren verboten würde. Das wäre nämlich Freiheitsberaubung. Aber es versteht sich von selbst, dass man als gut erzogener Mensch nicht in der Öffentlichkeit in der Nase bohrt oder gar auf den Bürgersteig rotzt. Cool ist das nämlich nicht, oder?


Wieso überhaupt sollte Musik von Interpreten, die aktuell in den Charts oder allgemein bekannt sind, kostenlos in Tauschbörsen angeboten werden, wenn sie gleichzeitig in (Online-)Läden verkauft werden?

Werbung, neuartige Vertriebsmodelle, was weiß ich.

Ausgerechnet in Filesharing-Börsen? Es gab vor längerer Zeit mal "2 von Millionen von Sternen" von 2Raumwohnung kostenlos runterzuladen - aber nicht in einer Filesharing-Börse, sondern auf einer Homepage von einer Sparkasse (in deren Werbung eben dieses Lied gespielt wurde). Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem so ein Chart-Titel offiziell über eine Filesharing-Börse vertrieben wurde. Und wenn, muss der Urheber das ja irgendwo bekannt gemacht haben, oder?


Es ist übrigens niemand verpflichtet, beim Anblick kostenloser Angebote zunächst zu recherchieren, ob es das gleiche Produkt auch gegen Bezahlung gibt.

Demnächst stecke ich mir im Supermarkt zwei Tafeln Ritter Sport in die Tasche. Schließlich gab es in der Nähe einen Stand, an dem mir eine nette Frau kostenlos die neuesten Sorten von Ritter Sport zum Probieren gegeben hat. Und verweise dann auf dich, falls ich deswegen angesprochen werde. :)


Daraus ergibt sich die *Offensichtlichkeit* einer
"rechtswidrig hergestellten
Vorlage".

Nicht für den Nutzer, der von der Kaufmöglichkeit gar nichts weiß.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer nicht weiß, ob er legal handelt oder nicht, sollte halt von einer Handlung absehen. Genausogut könnte sich ja jeder als Analphabet ausgeben, wenn er vor einem Grundstück steht und dieses betritt, obwohl ein Schild dieses verbietet. Aber selbst ohne Schild ist ein Betreten von Eigentum anderer verboten - da nützt auch ein "Ich wusste das nicht" nichts, weil es eigentlich selbstverständlich ist, das Eigentum anderer zu respektieren. Gilt analog natürlich auch für immaterielle Werke.


Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da es keine mit dem Herunterladenden verbundene Person ist, die das Musikstück anbietet.

Ja?
Und?

Demnach wird ein Werk an Fremde verbreitet, was entgegen der damaligen Privatkopie-Regelung steht, nach der eine Privatkopie nur an Freunde bzw. Familienangehörige weitgereicht werden darf.

Zum einen ist das ein Problem des Anbieters, und zum anderen wäre mit Deiner Auslegung auch das Aufnehmen von Musik aus dem Rundfunk verboten.

Es ist keineswegs ein Problem des Anbieters, denn der Nutznießer einer Datei entscheidet ja, was er mit der Datei macht bzw. auf welchem Wege er sie erwirbt.

Er verwendet sie als Kopiervorlage für eine Privatkopie.

Definiere "Privatkopie": Wird eine Kopie von einem rechtmäßig erworbenem Original hergestellt, ist das ja in Ordnung. Aber bei Filesharingsystemen kann man in der Regel davon ausgehen, dass es sich nicht um eine Privatkopie handelt, da diese nicht im privaten Bereich weitergegeben, sondern einem unüberschaubaren Benutzerkreis zur Verfügung gestellt wird. Derartige "Privatkopien" waren auch bisher nicht erlaubt.


Das Aufnehmen von Musik aus dem Rundfunk ist mit der Gema-Gebühr gedeckt.

Das gilt auch für Musik aus anderen Quellen.

Quelle?


Zu der Zeit ging man aber auch noch nicht vom Internet aus.

Macht nix.

Aber ja.


Natürlich muss diese Kopie von einem Original erstellt worden sein, sonst macht eine Privatkopie-Regelung logischerweise keinen Sinn.

Das ist einer deiner fundamentalen Irrtümer, der sich übrigens auch in der falschen Verwendung des Begriffs &#8222;Original&#8220; sehr schön widerspiegelt.

Keineswegs. Du legst im Grunde unmissverständliche Aussagen nur so aus, wie sie dir argumentativ passen.


Also nochmal: Jemand kauft sich eine CD und fertigt sich davon eine Privatkopie auf CD-R an.
Die Privatkopie ist somit rechtmäßig erstellt, richtig?

Jein. Wenn die CD kopiergeschützt ist, wäre ein Umgehen des Kopierschutzes illegal. Aber mal ehrlich: Mir persönlich wäre das egal, weil es im Grunde darauf ankommt, ob man den Urheber auch bezahlt hat für das, was man sich von ihm aneignet.


Gut.
Nun verkauft er die gekaufte CD wieder und fertigt sich von der zuvor erstellten Privatkopie eine weitere Kopie an.

Ist das erlaubt?

Eigentlich nicht, denn offenbar hat sich der Käufer die CD nur zu dem Zweck gekauft, eine Kopie bzw. weitere herzustellen. Vor allem finde ich diesen Gedanken ziemlich abwegig: Denn wer sollte sich eine CD kaufen, die ihm gefällt, um sie danach wieder zu verkaufen? Und trotzdem die davon erstellte Kopie zu behalten?


Was ist denn bei Rundfunk-Aufnahmen das "Original"? Solch ein Passus findet sich ebenfalls nicht im Gesetz. Die Medienindustrie hätte den gerne, aber er steht nicht drin.

Da Rundfunksender Lizenzen erworben haben, um ihr Programm bzw. Musik zu senden, sind deren Vorlagen logischerweise auch nicht "rechtswidrig". Inwiefern aber hat ein Filesharing-User eine Lizenz, wenn er Musik oder Filme bereitstellt, die jeder runterladen kann, ohne dass der Urheber dafür entlohnt wird?

Woher soll ich das wissen?
Hat er eine, ist alles OK.
Hat er keine, muß er Sanktionen fürchten.

Du weißt nicht, ob du eine Lizenz hast? Weißt du überhaupt, wie du heißt, wo du wohnst, wie alt du bist...?


Da ich als Downloader aber davon nichts weiß, kann ich weiterhin von einem rechtmäßigen Angebot ausgehen.

Nein, kannst du nicht. Das ist Wunschdenken. Nochmal: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer halbwegs denken kann, der kann nicht einfach davon ausgehen, dass alles, was er im Internet findet, legal ist.


Zumal ich ja meist nicht einmal weiß, in welchem Land der Anbieter sitzt und wie dort die Rechtslage aussieht.

Ja und? Bezahlst du in einem anderen Land auch nicht, weil du nicht weißt, wie dort die Rechtslage aussiehst? Oder machst du woanders auch all das, was du hier machst, obwohl je nach Land bestimmte Handlungen (wie küssen in der Öffentlichkeit in Indien) nicht erlaubt sind? Da kannst du dich auch nicht rausreden mit "Das wusste ich nicht", obwohl du dich vorher informieren konntest.


Zudem ist auch gar nicht erkennbar, ob es sich bei dem Angebot nicht um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, was aber aufgrund vorher Benanntem nicht mehr wichtig ist.

Doppelte Verneinung?

Ja. Warum? Es ist *nicht* erkennbar, ob es sich bei dem Angebot *nicht* um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt. Oder anders ausgedrückt: Der Downloader kann sich nicht darauf verlassen, dass das File, das er runterlädt, vom *Urheber* freigegeben wurde.

Das muß er auch nicht.

Doch. Sonst handelt er illegal. In einer Filesharing-Börse werden nämlich zum großen, wenn nicht größten Teil, urheberrechtlich geschützte Werke angeboten. Dies kann man ganz leicht belegen, indem man in der Suche beliebige Interpreten (bei Musik) oder Filmtitel eingibt, deren Werke normalerweise Geld kosten.

Außer Dateinamen bekommst Du bei einer solchen Suchaktion nichts zu sehen.

Im Zweifelsfall nichts runterladen, ganz einfach. Wo liegt das Problem? Musik gibts heute übrigens relativ günstig (und ohne DRM) bei Amazon, Musicload und Co.


Außerdem gilt das bereits weiter oben gesagt:

1. Niemand ist verpflichtet alle aktuellen Kinofilme, Charthits oder andere käufliche Medien zu kennen.
2. Bei Angeboten gilt zunächst die Unschuldsvermutung.

Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf. Niemand ist dazu verpflichtet, illegal zu handeln und kann sich demnach auch nicht entsprechend beklagen, dafür belangt zu werden, obwohl er mittels Internet ganz einfach die Möglichkeit gehabt hätte, sich vorab zu informieren.
Wer annimmt, dass ein aktueller Kinofilm mit Nicole Kidman für lau angeboten wird - und dann auch noch in einer Filesharing-Börse - der glaubt wohl auch an den Weihnachtsmann, der durch den Kamin kommt und die Geschenke unter den Tannenbaum legt.
Es versteht sich von selbst, Handlungen zu unterlassen, bei denen man nicht weiß, ob sie erlaubt sind. Außerdem machst du auf mich nicht wirklich den Eindruck eines 8-Jährigen, der nicht unbedingt weiß, dass er illegal handelt. Und überhaupt: Welche Kinofilme sind eigentlich offiziell legal von Filesharing-Börsen runterzuladen? Wo gibt es hier entsprechend seriöse Quellen, die dies erlauben? Du weißt doch sicherlich, dass es sich bei einer Filesharing-Börse nicht um ein Angebot eines Labels handelt, sondern um ein Peer-to-Peer-Netzwerk, in das sich beliebig viele User einlinken können, die untereinander Dateien weitergeben. Es versteht sich dabei von selbst, dass hier auch die Möglichkeit besteht, unautorisierte, also vom Urheber nicht erlaubte Werke, weitergeben zu können. Diese Handlung kann also nicht legal sein.


Hier kommt nämlich das Wörtchen "offensichtlich" zum tragen.
Erst wenn "offensichtlich" ist, daß das Angebot rechtswidtrig ist, dann ist dessen Nutzung verboten.

s. o. Wenn Werke, die in Amazon z. B. Geld kosten, in Filesharing-Börsen kostenlos runtergeladen werden können, ist der Tatbestand einer "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellten Kopiervorlage" gegeben. Denn warum sollte ein Online-Shop etwas verkaufen, wenn der Downloader meint, es handele sich dabei um eine "Promo"-Version?

Weil er damit Geld verdienen will, warum sonst? Du kannst auch Open Office bei diversen Anbietern &#8222;kaufen&#8220;:

<http://openoffice.download-24.info/>

Demnach muß der kostenlose Download auf ...

<http://de.openoffice.org/>

... wohl ilegal sein, gell?

Seit wann handelt es sich bei dieser Seite um eine Filesharing-Börse? Davon reden wir doch die ganze Zeit, oder? Allein der Name "OpenOffice" besagt schon, dass der Download legaler Natur ist, weil es sich um "Open Source"-Software handelt, die unentgeltich weitergegeben werden *darf*. Deshalb aber davon auszugehen, dass *alles* kostenlos ist, nur weil in einer Filesharing-Börse auch Open Source-Software zu lesen ist, ist eine reichlich seltsame Vorstellung.
Im Übrigen handelt es sich bei deiner erwähnten Seite um eine unseriöse Abzo**erseite. War das Absicht, oder kennst du dich damit wirklich nicht aus? In der aktuellen Computer-Zeitschrift c't gibt es einen Themen-Schwerpunkt "Web-Abzo**er abwehren". Es geht hier, wie in deinem Beispiel, um Nepp mit Abofallen.
Der Begriff wird von teltarif.de übrigens nicht akzeptiert (frag mich nicht, warum), deswegen die Sternchen.


Es ist eben gerade nicht notwendig, daß sich der User erst umständlich erkundigt, wie es um den legalen Status aussieht.

Wieso "umständlich"? Man kann ja auch nicht einfach in einem Supermarkt etwas in die Tasche stecken, weil man denkt, es handele sich dabei um Schnupperware und es für einen zu "umständlich" ist, auf das Preisschild zu gucken.

An unpassenden Beispielen mangelt es Dir offenbar nicht. Wird Dir das nicht selbst langsam zu albern?

Was bitte ist daran albern, nur weil dir meine Argumentation nicht in deine Wunschvorstellung passt? Mir ist klar, dass du es lieber hättest, dir nach dem Mund zu sprechen. Wenn du ehrlich wärst, würdest du zugeben, dass dir illegale Handlungen egal sind und es für dich darauf ankommt, Filme und Musik ohne Bezahlung runterladen zu können.


In Google reicht bereits die Eingabe von www.amazon.de, um zu schauen, ob der Interpret, dessen Werke es in Filesharing-Börsen "kostenlos" gibt, auch sonst seine Werke unentgeltlich der Öffentlichkeit anbietet.

Du wiederholst Dich.

Weil du es nicht kapierst.


Nochmal:
&#8222;Offensich­tlich&#8220; ist etwas, das jeder sofort versteht.
Jeder über das bloße Nichtstun hinausgehende Überprüfungsaufwand ist da überflüssig.

Keineswegs. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle verzichte ich, da du nur etwas nach oben scrollen musst, um die Antwort darauf zu lesen.


Das wäre dann nämlich auch für Musicload & Co. das Aus, denn wer würde noch bei denen kaufen?

Das Argument verstehe ich nicht.

Das merkt man.

Und? Bekomme ich eine detailliertere Antwort, oder begnügst du dich mit meinem "Unverständnis"?


Ein Raubkopierer wird ohnehin nichts kaufen - egal ob Musicload oder nicht.

Mit &#8222;Raubkopie­rern&#8220; kenne ich mich nicht aus.
Du?

Ja. Ich habe in der Vergangenheit öfters mal illegal gehandelt. Da gab es Napster, eine Musiktauschbörse, in der viele ältere Schätzchen (illegal) angeboten wurden. Und als es Napster in dieser Form nicht mehr gab, habe ich über Emule u. a. aktuelle Songs runtergeladen - in der Regel deshalb, weil ich nichts von WMA, also DRM-Musik, halte. Heute kann man aber problemlos relativ günstig mp3-Songs ohne jegliche Einschränkung in sehr guter Qualität legal erwerben.
Und wieviel Erfahrung hast du mit Raubkopien?


Madonna hat eine eigene Homepage. Wenn sie wirklich ihre Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen abgeben wollte, würde dies dort vermerkt.

Das ist ncht im Geringsten allgemein üblich.

Dann ist auch der Promotion-Song zum kostenlosen Download nicht üblich.
Nenne mir ein, zwei Beispiele für deine Behauptung, dass Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen angeboten werden, ohne dass dies anderswo deutlich vermerkt ist.

Damit kann ich nicht dienen.
Das ist aber auch nicht relevant, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe.

Das ist sehr wohl relevant. Denn allein schon diese Äußerung belegt, dass wider besseren Wissens ein Download eines Künstlers getätigt wird, dessen Werke üblicherweise verkauft werden

Oh, man kann jetzt auch schon die Künstler selbst herunterladen? ;-)

Nö, aber dessen Werke.


- womit dann auch der Beleg dafür erbracht ist, dass es sich bei den Werken in Filesharing-Börsen um "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellte" Kopiervorlagen handelt.

Pars pro toto in diesem Fall?
Oh je. ;-)

Mach's gut!

Dito.

Marty
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[…2.1.2.2.2.1.1.1.1.1.1.1] Dialogmonster antwortet auf MartyK
23.06.2009 16:40
So heißt es z. B. auf
Wikipedia, dass ein Original auch eine Vorlage sein kann.

Na, wenn Wikipedia das sagt...

Wer Wikipedia bedingunglos glaubt, betet auch die BILD-Zeitung an...
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[…1.2.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] jazzy antwortet auf Dialogmonster
15.10.2009 15:58
Benutzer Dialogmonster schrieb:

So heißt es z. B. auf Wikipedia, dass ein Original auch eine Vorlage sein kann.

Na, wenn Wikipedia das sagt...

Wer Wikipedia bedingunglos glaubt, [...]

,,Bedingungslos“ sollte man niemandem glauben.
Aber in diesem Fall ist das schon richtig.

Ich würde sogar sagen: JEDES Original, von dem es auch nur eine einzige Kopie gibt, hat MINDESTENS einmal als Vorlage gedient. ;-)


Jazzy
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[1.1.2.2] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
tjacobs antwortet auf MartyK
10.07.2007 10:13
Benutzer MartyK schrieb:

Der Download von urheberrechtlich geschützten Files ist generell verboten

ist ja wohl quatsch. Dann wäre der I-Tunes-Store ja sowas von illegal...

-tjacobs.

Menü
[1.1.2.2.1] RE: ROFL: 1€ für 10 Minuten, ich lach mich tot!
MartyK antwortet auf tjacobs
10.07.2007 18:30
Ich bezog mich auf Filesharing-Börsen, du Blitzmerker.
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[1.2] Moneysac antwortet auf nosscirE ynoS
09.07.2007 18:44
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer Robe schrieb:
Zitat: "Wer nur Dateien herunterlädt und sie nicht anderen zur Verfügung stellt, bewegt sich laut Katja Henschler, Juristin bei der Verbraucherzentrale, in einer "juristischen Grauzone"."

Hier wird wohl die ganze Zeit ständig auch von Computerzeitschriften an der Auslegung der Gesetze gedreht..
Ich meine mich erinnern zu können, gelesen zu haben, dass das bloße Herunterladen ja strafbar sei, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" sei. Was denn jetzt? Ich glaube,
die Warheit werden wir nie erfahren..

Aber eins muss ich sagen: Solange legal gekaufte Musik mit Wasserzeichen versehen wird und man letztendlich dafür belangt wird, dass man die Musik gekauft hat, nur weil man sie seiner Freundin gebrannt hat und diese die CD einem Freund mit Tauschbörsen-Aktivität geliehen hat, kann ich verstehen, wieso man sich lieber anderweitig ein Stück besorgt, bei dem man keine Angst haben muss.

Im Moment habe ich ja eine andere Quelle entdeckt: Unsere Stadtbücherei hat doch tatsächlich so einige interessante CDs im Sortiment, auch aktuelle. Und wenn eine CD einen Kopierschutz hat, dann interessiert das meinen Brenner in 95%
der Fälle nicht die Bohne :)

MfG
Robe

Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine Grauzone.

grauzone deshalb, weil das gesetz etwas schwammig formuliert ist. wer 1 oder 2songs runterläd hat aber auch dann nichts vor dem staatsanwalt zu fürchten wenn er entdeckt wird: das verfahren wird voraussichtlich wegen geringfügigkeit eingestellt!
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[1.2.1] sabeck antwortet auf Moneysac
03.03.2009 09:54
Kein Beitrag