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Und eine *rechtmäßige* Vorlage kann demnach keine sein, wenn nicht ersichtlich ist, ob sie auch rechtmäßig hergestellt wurde.
Du hast ein seltsames Rechtsverständnis.
Warum?
Fragst Du jedesmal Deinen Rechtsanwalt um Rat, bevor Du dir in der Öffentlichkeit in der Nase bohrst? Immerhin könnte das ja zwischenzeitlich verboten worden sein. ;-)
Wenn ich in der Nase bohre, schade ich höchstens mir selbst, wenn ich es übertreibe und Nasenbluten bekomme. ;) Im Fall eines nicht autorisierten Downloads aber schade ich indirekt dem Künstler. Ich denke, der Unterschied ist (für dich) ersichtlich.
Grundsätzlich ist den den meisten „westlichen“ Staaten das Zivil- und Strafrecht ein einschränkendes. Was dort nicht abgehandelt wird, ist erlaubt.
Es gibt nicht umsonst ein Urheberrecht, das die Interessen des Urhebers schützt. Ergo kann es auch nicht erlaubt sein, sich der Leistungen anderer zu bedienen, ohne sie dafür zu entlohnen. Und wenn, sollte man schon so ehrlich sein und dazu stehen, illegal zu handeln, anstatt auch noch unreflektiert über die böse Industrie zu jammern, *obwohl* man ihre Produkte gern in Anspruch nimmt.
Analog ist eine Kopiervorlage dann rechtmäßig, wenn das Gegenteil nicht jedem Unbedarften sofort ins Auge springt.
Dann nimmst du dir also auch mal aus dem Kaufhaus unentgeltlich irgendwas mit, wenn du kein Schild mit der Bezeichnung "Sie müssen dieses Produkt bezahlen!" liest? :D
Wer einfach annimmt, dass ein Urheber urheberrechtlich geschützte Werke kostenlos anbietet, obwohl dies eher auszuschließen ist, nutzt das UrhG bzw. die Lücken und Unklarheiten aus.
Wenn jemand eine Gesetzeslücke ausnutzt, macht er sich in der Regel nicht strafbar.
Sonst wäre es ja keine Gesetzeslücke, gell? ;-)
Wo soll diese Gesetzeslücke diesbezüglich eigentlich konkret (Paragraph!) bestehen?
Außerdem ist es durchaus üblich, daß urheberrechtlich geschützte Werke frei zugänglich sind — zum Beispiel in TV, Radio, auf Band-Websites und bei YouTube.
"Durchaus üblich" heißt aber nicht "durchaus legal". ;) In Filesharing-Börsen ist es ja auch üblich, dass man dort aktuelle Kinofilme und Musik runterladen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Urheber dafür sein Einverständnis abgegeben hat, zumal hier genau wie auf YouTube auch *jeder* was uploaden kann - selbst wenn er es nicht darf.
Übrigens gefällt mir YouTube gerade deswegen, weil man dort viele Videos von alten/älteren Songs findet.
Die Rechtmäßigkeit einer Vorlage ergibt sich aus der Originalität, wie sie bei einer Original-CD anhand des Booklets erkennbar ist. Da aber im Netz nicht erkennbar ist, ob eine Vorlage rechtmäßig erstellt wurde oder angeboten wird, kann die Handlung nicht legal sein.
„Da aber im Gesetz nicht erkennbar ist, ob öffentliches in-der-Nase-Bohren erlaubt ist, kann es nicht legal sein.“ Einverstanden?
Nö. Weil es nie ein Gesetz geben wird, nach dem in der Nase bohren verboten würde. Das wäre nämlich Freiheitsberaubung. Aber es versteht sich von selbst, dass man als gut erzogener Mensch nicht in der Öffentlichkeit in der Nase bohrt oder gar auf den Bürgersteig rotzt. Cool ist das nämlich nicht, oder?
Wieso überhaupt sollte Musik von Interpreten, die aktuell in den Charts oder allgemein bekannt sind, kostenlos in Tauschbörsen angeboten werden, wenn sie gleichzeitig in (Online-)Läden verkauft werden?
Werbung, neuartige Vertriebsmodelle, was weiß ich.
Ausgerechnet in Filesharing-Börsen? Es gab vor längerer Zeit mal "2 von Millionen von Sternen" von 2Raumwohnung kostenlos runterzuladen - aber nicht in einer Filesharing-Börse, sondern auf einer Homepage von einer Sparkasse (in deren Werbung eben dieses Lied gespielt wurde). Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem so ein Chart-Titel offiziell über eine Filesharing-Börse vertrieben wurde. Und wenn, muss der Urheber das ja irgendwo bekannt gemacht haben, oder?
Es ist übrigens niemand verpflichtet, beim Anblick kostenloser Angebote zunächst zu recherchieren, ob es das gleiche Produkt auch gegen Bezahlung gibt.
Demnächst stecke ich mir im Supermarkt zwei Tafeln Ritter Sport in die Tasche. Schließlich gab es in der Nähe einen Stand, an dem mir eine nette Frau kostenlos die neuesten Sorten von Ritter Sport zum Probieren gegeben hat. Und verweise dann auf dich, falls ich deswegen angesprochen werde. :)
Daraus ergibt sich die *Offensichtlichkeit* einer
"rechtswidrig hergestellten
Vorlage".
Nicht für den Nutzer, der von der Kaufmöglichkeit gar nichts weiß.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer nicht weiß, ob er legal handelt oder nicht, sollte halt von einer Handlung absehen. Genausogut könnte sich ja jeder als Analphabet ausgeben, wenn er vor einem Grundstück steht und dieses betritt, obwohl ein Schild dieses verbietet. Aber selbst ohne Schild ist ein Betreten von Eigentum anderer verboten - da nützt auch ein "Ich wusste das nicht" nichts, weil es eigentlich selbstverständlich ist, das Eigentum anderer zu respektieren. Gilt analog natürlich auch für immaterielle Werke.
Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da es keine mit dem Herunterladenden verbundene Person ist, die das Musikstück anbietet.
Ja?
Und?
Demnach wird ein Werk an Fremde verbreitet, was entgegen der damaligen Privatkopie-Regelung steht, nach der eine Privatkopie nur an Freunde bzw. Familienangehörige weitgereicht werden darf.
Zum einen ist das ein Problem des Anbieters, und zum anderen wäre mit Deiner Auslegung auch das Aufnehmen von Musik aus dem Rundfunk verboten.
Es ist keineswegs ein Problem des Anbieters, denn der Nutznießer einer Datei entscheidet ja, was er mit der Datei macht bzw. auf welchem Wege er sie erwirbt.
Er verwendet sie als Kopiervorlage für eine Privatkopie.
Definiere "Privatkopie": Wird eine Kopie von einem rechtmäßig erworbenem Original hergestellt, ist das ja in Ordnung. Aber bei Filesharingsystemen kann man in der Regel davon ausgehen, dass es sich nicht um eine Privatkopie handelt, da diese nicht im privaten Bereich weitergegeben, sondern einem unüberschaubaren Benutzerkreis zur Verfügung gestellt wird. Derartige "Privatkopien" waren auch bisher nicht erlaubt.
Das Aufnehmen von Musik aus dem Rundfunk ist mit der Gema-Gebühr gedeckt.
Das gilt auch für Musik aus anderen Quellen.
Quelle?
Zu der Zeit ging man aber auch noch nicht vom Internet aus.
Macht nix.
Aber ja.
Natürlich muss diese Kopie von einem Original erstellt worden sein, sonst macht eine Privatkopie-Regelung logischerweise keinen Sinn.
Das ist einer deiner fundamentalen Irrtümer, der sich übrigens auch in der falschen Verwendung des Begriffs „Original“ sehr schön widerspiegelt.
Keineswegs. Du legst im Grunde unmissverständliche Aussagen nur so aus, wie sie dir argumentativ passen.
Also nochmal: Jemand kauft sich eine CD und fertigt sich davon eine Privatkopie auf CD-R an.
Die Privatkopie ist somit rechtmäßig erstellt, richtig?
Jein. Wenn die CD kopiergeschützt ist, wäre ein Umgehen des Kopierschutzes illegal. Aber mal ehrlich: Mir persönlich wäre das egal, weil es im Grunde darauf ankommt, ob man den Urheber auch bezahlt hat für das, was man sich von ihm aneignet.
Gut.
Nun verkauft er die gekaufte CD wieder und fertigt sich von der zuvor erstellten Privatkopie eine weitere Kopie an.
Ist das erlaubt?
Eigentlich nicht, denn offenbar hat sich der Käufer die CD nur zu dem Zweck gekauft, eine Kopie bzw. weitere herzustellen. Vor allem finde ich diesen Gedanken ziemlich abwegig: Denn wer sollte sich eine CD kaufen, die ihm gefällt, um sie danach wieder zu verkaufen? Und trotzdem die davon erstellte Kopie zu behalten?
Was ist denn bei Rundfunk-Aufnahmen das "Original"? Solch ein Passus findet sich ebenfalls nicht im Gesetz. Die Medienindustrie hätte den gerne, aber er steht nicht drin.
Da Rundfunksender Lizenzen erworben haben, um ihr Programm bzw. Musik zu senden, sind deren Vorlagen logischerweise auch nicht "rechtswidrig". Inwiefern aber hat ein Filesharing-User eine Lizenz, wenn er Musik oder Filme bereitstellt, die jeder runterladen kann, ohne dass der Urheber dafür entlohnt wird?
Woher soll ich das wissen?
Hat er eine, ist alles OK.
Hat er keine, muß er Sanktionen fürchten.
Du weißt nicht, ob du eine Lizenz hast? Weißt du überhaupt, wie du heißt, wo du wohnst, wie alt du bist...?
Da ich als Downloader aber davon nichts weiß, kann ich weiterhin von einem rechtmäßigen Angebot ausgehen.
Nein, kannst du nicht. Das ist Wunschdenken. Nochmal: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer halbwegs denken kann, der kann nicht einfach davon ausgehen, dass alles, was er im Internet findet, legal ist.
Zumal ich ja meist nicht einmal weiß, in welchem Land der Anbieter sitzt und wie dort die Rechtslage aussieht.
Ja und? Bezahlst du in einem anderen Land auch nicht, weil du nicht weißt, wie dort die Rechtslage aussiehst? Oder machst du woanders auch all das, was du hier machst, obwohl je nach Land bestimmte Handlungen (wie küssen in der Öffentlichkeit in Indien) nicht erlaubt sind? Da kannst du dich auch nicht rausreden mit "Das wusste ich nicht", obwohl du dich vorher informieren konntest.
Zudem ist auch gar nicht erkennbar, ob es sich bei dem Angebot nicht um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, was aber aufgrund vorher Benanntem nicht mehr wichtig ist.
Doppelte Verneinung?
Ja. Warum? Es ist *nicht* erkennbar, ob es sich bei dem Angebot *nicht* um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt. Oder anders ausgedrückt: Der Downloader kann sich nicht darauf verlassen, dass das File, das er runterlädt, vom *Urheber* freigegeben wurde.
Das muß er auch nicht.
Doch. Sonst handelt er illegal. In einer Filesharing-Börse werden nämlich zum großen, wenn nicht größten Teil, urheberrechtlich geschützte Werke angeboten. Dies kann man ganz leicht belegen, indem man in der Suche beliebige Interpreten (bei Musik) oder Filmtitel eingibt, deren Werke normalerweise Geld kosten.
Außer Dateinamen bekommst Du bei einer solchen Suchaktion nichts zu sehen.
Im Zweifelsfall nichts runterladen, ganz einfach. Wo liegt das Problem? Musik gibts heute übrigens relativ günstig (und ohne DRM) bei Amazon, Musicload und Co.
Außerdem gilt das bereits weiter oben gesagt:
1. Niemand ist verpflichtet alle aktuellen Kinofilme, Charthits oder andere käufliche Medien zu kennen.
2. Bei Angeboten gilt zunächst die Unschuldsvermutung.
Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf. Niemand ist dazu verpflichtet, illegal zu handeln und kann sich demnach auch nicht entsprechend beklagen, dafür belangt zu werden, obwohl er mittels Internet ganz einfach die Möglichkeit gehabt hätte, sich vorab zu informieren.
Wer annimmt, dass ein aktueller Kinofilm mit Nicole Kidman für lau angeboten wird - und dann auch noch in einer Filesharing-Börse - der glaubt wohl auch an den Weihnachtsmann, der durch den Kamin kommt und die Geschenke unter den Tannenbaum legt.
Es versteht sich von selbst, Handlungen zu unterlassen, bei denen man nicht weiß, ob sie erlaubt sind. Außerdem machst du auf mich nicht wirklich den Eindruck eines 8-Jährigen, der nicht unbedingt weiß, dass er illegal handelt. Und überhaupt: Welche Kinofilme sind eigentlich offiziell legal von Filesharing-Börsen runterzuladen? Wo gibt es hier entsprechend seriöse Quellen, die dies erlauben? Du weißt doch sicherlich, dass es sich bei einer Filesharing-Börse nicht um ein Angebot eines Labels handelt, sondern um ein Peer-to-Peer-Netzwerk, in das sich beliebig viele User einlinken können, die untereinander Dateien weitergeben. Es versteht sich dabei von selbst, dass hier auch die Möglichkeit besteht, unautorisierte, also vom Urheber nicht erlaubte Werke, weitergeben zu können. Diese Handlung kann also nicht legal sein.
Hier kommt nämlich das Wörtchen "offensichtlich" zum tragen.
Erst wenn "offensichtlich" ist, daß das Angebot rechtswidtrig ist, dann ist dessen Nutzung verboten.
s. o. Wenn Werke, die in Amazon z. B. Geld kosten, in Filesharing-Börsen kostenlos runtergeladen werden können, ist der Tatbestand einer "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellten Kopiervorlage" gegeben. Denn warum sollte ein Online-Shop etwas verkaufen, wenn der Downloader meint, es handele sich dabei um eine "Promo"-Version?
Weil er damit Geld verdienen will, warum sonst? Du kannst auch Open Office bei diversen Anbietern „kaufen“:
<http://openoffice.download-24.info/>
Demnach muß der kostenlose Download auf ...
<http://de.openoffice.org/>
... wohl ilegal sein, gell?
Seit wann handelt es sich bei dieser Seite um eine Filesharing-Börse? Davon reden wir doch die ganze Zeit, oder? Allein der Name "OpenOffice" besagt schon, dass der Download legaler Natur ist, weil es sich um "Open Source"-Software handelt, die unentgeltich weitergegeben werden *darf*. Deshalb aber davon auszugehen, dass *alles* kostenlos ist, nur weil in einer Filesharing-Börse auch Open Source-Software zu lesen ist, ist eine reichlich seltsame Vorstellung.
Im Übrigen handelt es sich bei deiner erwähnten Seite um eine unseriöse Abzo**erseite. War das Absicht, oder kennst du dich damit wirklich nicht aus? In der aktuellen Computer-Zeitschrift c't gibt es einen Themen-Schwerpunkt "Web-Abzo**er abwehren". Es geht hier, wie in deinem Beispiel, um Nepp mit Abofallen.
Der Begriff wird von teltarif.de übrigens nicht akzeptiert (frag mich nicht, warum), deswegen die Sternchen.
Es ist eben gerade nicht notwendig, daß sich der User erst umständlich erkundigt, wie es um den legalen Status aussieht.
Wieso "umständlich"? Man kann ja auch nicht einfach in einem Supermarkt etwas in die Tasche stecken, weil man denkt, es handele sich dabei um Schnupperware und es für einen zu "umständlich" ist, auf das Preisschild zu gucken.
An unpassenden Beispielen mangelt es Dir offenbar nicht. Wird Dir das nicht selbst langsam zu albern?
Was bitte ist daran albern, nur weil dir meine Argumentation nicht in deine Wunschvorstellung passt? Mir ist klar, dass du es lieber hättest, dir nach dem Mund zu sprechen. Wenn du ehrlich wärst, würdest du zugeben, dass dir illegale Handlungen egal sind und es für dich darauf ankommt, Filme und Musik ohne Bezahlung runterladen zu können.
In Google reicht bereits die Eingabe von www.amazon.de, um zu schauen, ob der Interpret, dessen Werke es in Filesharing-Börsen "kostenlos" gibt, auch sonst seine Werke unentgeltlich der Öffentlichkeit anbietet.
Du wiederholst Dich.
Weil du es nicht kapierst.
Nochmal:
„Offensichtlich“ ist etwas, das jeder sofort versteht.
Jeder über das bloße Nichtstun hinausgehende Überprüfungsaufwand ist da überflüssig.
Keineswegs. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle verzichte ich, da du nur etwas nach oben scrollen musst, um die Antwort darauf zu lesen.
Das wäre dann nämlich auch für Musicload & Co. das Aus, denn wer würde noch bei denen kaufen?
Das Argument verstehe ich nicht.
Das merkt man.
Und? Bekomme ich eine detailliertere Antwort, oder begnügst du dich mit meinem "Unverständnis"?
Ein Raubkopierer wird ohnehin nichts kaufen - egal ob Musicload oder nicht.
Mit „Raubkopierern“ kenne ich mich nicht aus.
Du?
Ja. Ich habe in der Vergangenheit öfters mal illegal gehandelt. Da gab es Napster, eine Musiktauschbörse, in der viele ältere Schätzchen (illegal) angeboten wurden. Und als es Napster in dieser Form nicht mehr gab, habe ich über Emule u. a. aktuelle Songs runtergeladen - in der Regel deshalb, weil ich nichts von WMA, also DRM-Musik, halte. Heute kann man aber problemlos relativ günstig mp3-Songs ohne jegliche Einschränkung in sehr guter Qualität legal erwerben.
Und wieviel Erfahrung hast du mit Raubkopien?
Madonna hat eine eigene Homepage. Wenn sie wirklich ihre Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen abgeben wollte, würde dies dort vermerkt.
Das ist ncht im Geringsten allgemein üblich.
Dann ist auch der Promotion-Song zum kostenlosen Download nicht üblich.
Nenne mir ein, zwei Beispiele für deine Behauptung, dass Lieder für Promotion-Zwecke auf Filesharing-Börsen angeboten werden, ohne dass dies anderswo deutlich vermerkt ist.
Damit kann ich nicht dienen.
Das ist aber auch nicht relevant, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe.
Das ist sehr wohl relevant. Denn allein schon diese Äußerung belegt, dass wider besseren Wissens ein Download eines Künstlers getätigt wird, dessen Werke üblicherweise verkauft werden
Oh, man kann jetzt auch schon die Künstler selbst herunterladen? ;-)
Nö, aber dessen Werke.
- womit dann auch der Beleg dafür erbracht ist, dass es sich bei den Werken in Filesharing-Börsen um "offensichtlich rechtswidrig bereitgestellte" Kopiervorlagen handelt.
Pars pro toto in diesem Fall?
Oh je. ;-)
Mach's gut!
Dito.
Marty