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WLAN verschlüsseln ist EVIL


04.04.2005 16:48 - Gestartet von yorken
Das Anschalten der Verschlüsselung dient allein den Telcos - warum würde man teuere T-Mobile Hotspots benutzen, wenn es überall offene WLANs gibt. Schade dass Teltarif in dieselbe Kerbe schlägt. Das Argument, dass jemand über einen privaten Hotspot mitsurft ist doch nur relevant, wenn man ein Trafficlimit hat - und dann sollte man sich auch mit mehr als nur WEP absichern. WEP schützt auch nicht vor Datenklau. Mein Hotspot ist seit 5 Jahren offen und ich lade meine Nachbarn und vorbeikommende Surfer ein, meinen Hotspot mitzunutzen.
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[1] tneuhetzki antwortet auf yorken
04.04.2005 16:56
Benutzer yorken schrieb:
Das Anschalten der Verschlüsselung dient allein den Telcos - warum würde man teuere T-Mobile Hotspots benutzen, wenn es überall offene WLANs gibt. Schade dass Teltarif in dieselbe Kerbe schlägt. Das Argument, dass jemand über einen privaten Hotspot mitsurft ist doch nur relevant, wenn man ein Trafficlimit hat - und dann sollte man sich auch mit mehr als nur WEP absichern. WEP schützt auch nicht vor Datenklau. Mein Hotspot ist seit 5 Jahren offen und ich lade meine Nachbarn und vorbeikommende Surfer ein, meinen Hotspot mitzunutzen.

Zitat www.teltarif.de/i/wlan-einrichtung.html

Vorsicht bei ungesicherten Netzwerken: Sobald man online ist, sollte man sein drahtloses Netzwerk unbedingt sichern. Denn die Verbindung mit dem Router kann jeder herstellen, der ein Gerät mit WLAN-Schnittstelle und sich in Reichweite des Gerätes befindet. Das können bei einem Umkreis von bis zu 100 Metern Nachbarn sein, aber auch Menschen auf der Straße. Sie können so auf fremde Kosten im Internet surfen und durch große Daten-Downloads zum Beispiel hohe Internet-Rechnungen verursachen. Noch schlimmer ist die illegale Nutzung des Zugangs – etwa bei File-Sharing - für die dann der Besitzer des Access-Points haften muss. Wer von Anfang an auf Nummer sicher gehen will, aktiviert direkt eine Verschlüsselung. Das vermeidet auch, dass Fremde auf den eigenen Rechner zugreifen können, um Fotos oder gar sensible Daten herunter zu laden.

Thorsten
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[1.1] 602sl antwortet auf tneuhetzki
04.04.2005 21:26
Noch schlimmer ist die illegale Nutzung des
Zugangs – etwa bei File-Sharing - für die dann der Besitzer des Access-Points haften muss.

Was die Kosten bei Volumentarif betriff sicherlich.

Strafrechtlich bzw. zivilrechtlich bezüglich möglicher Urheberrechtsverletzungen auf keinen Fall. Hier ist eine Haftung ausgeschlossen, weil der Inhaber ja nichts unrechtes getan hat bzw. dies ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen wäre.
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[1.1.1] Keks antwortet auf 602sl
04.04.2005 22:45
Benutzer 602sl schrieb:
Strafrechtlich bzw. zivilrechtlich bezüglich möglicher Urheberrechtsverletzungen auf keinen Fall. Hier ist eine Haftung ausgeschlossen, weil der Inhaber ja nichts unrechtes getan hat bzw. dies ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen wäre.

Da es sein Zugang ist, muss er haften. Oder er muss nachweisen, dass es jemand Anderes an seinem Anschluss war.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[1.1.1.1] spl antwortet auf Keks
04.04.2005 23:04
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer 602sl schrieb:
Strafrechtlich bzw. zivilrechtlich bezüglich möglicher Urheberrechtsverletzungen auf keinen Fall.

Da es sein Zugang ist, muss er haften.

Zivilrechtlich ja, strafrechtlich nein.

Oder er muss nachweisen, dass es jemand Anderes an seinem Anschluss war.

Im Strafrecht muss (noch) niemand seine Unschuld beweisen.

spl
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[1.1.1.1.1] zazzel antwortet auf spl
01.11.2007 12:04
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Keks schrieb:

Da es sein Zugang ist, muss er haften.

Zivilrechtlich ja, strafrechtlich nein.

Das ist das Problem beim Filesharing: die zivilrechtlichen Ansprüche. Gegen ein protokollierendes "freies" Netz hätte ich aber auch nichts einzuwenden. Wenn sich also mein Nachbar bei mir kurz registriert, und der Router die Art des Traffics protokolliert, ist es mir egal.

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[2] cyberstar antwortet auf yorken
04.04.2005 16:58
So lange du keinen Volumentarif hast und die Nachbarn keine Kinderpornos unter deinem Namen runter laden, mag das ja stimmen :o)



Benutzer yorken schrieb:
Das Anschalten der Verschlüsselung dient allein den Telcos - warum würde man teuere T-Mobile Hotspots benutzen, wenn es überall offene WLANs gibt. Schade dass Teltarif in dieselbe Kerbe schlägt. Das Argument, dass jemand über einen privaten Hotspot mitsurft ist doch nur relevant, wenn man ein Trafficlimit hat - und dann sollte man sich auch mit mehr als nur WEP absichern. WEP schützt auch nicht vor Datenklau. Mein Hotspot ist seit 5 Jahren offen und ich lade meine Nachbarn und
vorbeikommende Surfer ein, meinen Hotspot mitzunutzen.
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[3] Menschmeier antwortet auf yorken
05.04.2005 00:51
Wenn ich Dein Nachbar wäre, würde ich Deine Mail- und eBay-Paßwörter mitlesen, mit Deiner IP auf halblegalen Seiten surfen und Dir auf Deinen Windows-PC Nackedei-Bilder speicher. Nach einem Monat würde ich Dir eine Mail schreiben und Dir das alles zeigen. Vermutlich würdest Du spätestens dann Dein Netzwerk verschlüsseln.
Es gibt auch Nachbarn, die Dir Kinderporno-Bilder auf Deinen Rechner laden, bei eBay unter Deinen Namen einkaufen gehen und Deine Kreditkartennummer weiterverkaufen. Vermutlich ist das nicht die Mafia, sondern der 13-jährige Nachbarsjunge, der noch nicht mal strafmündig ist und denkt, das alles sei ein Witz. Ich bezweifle, daß Du diesen Witz lustig finden würdest. Aber: Mitschuldig wegen grober Fahrlässigkeit. Du würdest Deinen Schaden nicht einmal ersetzt bekommen. Vom minderjährigen Jungen nicht und von seinen Eltern sowieso nicht.


Wie blöd muß einer sein, der unverschlüsselt Paßwörter in alle Welt funkt? Und das alles nur, um Jedermann einen kostenlosen Internetzugang zu bieten und den kommerziellen Hotspots zu 'schaden'. Sorry, du spinnst! Zumal Du sicher nicht neben einem Flughafen oder einer Messe wohnst und dort dem Hotspot Konkurrenz machen könntest.


Benutzer yorken schrieb:
Das Anschalten der Verschlüsselung dient allein den Telcos - warum würde man teuere T-Mobile Hotspots benutzen, wenn es überall offene WLANs gibt. Schade dass Teltarif in dieselbe Kerbe schlägt. Das Argument, dass jemand über einen privaten Hotspot mitsurft ist doch nur relevant, wenn man ein Trafficlimit hat - und dann sollte man sich auch mit mehr als nur WEP absichern. WEP schützt auch nicht vor Datenklau. Mein Hotspot ist seit 5 Jahren offen und ich lade meine Nachbarn und
vorbeikommende Surfer ein, meinen Hotspot mitzunutzen.
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[3.1] grafkrolock antwortet auf Menschmeier
05.04.2005 11:23
Völlig richtig.
Jemand, der offene Einwahlpunkte bereitstellt, wir darüberhinaus ja auch zum Provider, mit allen Rechten und Pflichten. D.h. er haftet u.U. sogar dafür, was Fremde über sein Netz treiben.

Außerdem haben längst nicht alle Leute Flatrate. Ich behaupte sogar, daß die Mehrheit inzwischen volumenbasiert abrechnet. Gigabytes pro Monat braucht schließlich nur, wer massenhaft Filme etc. zieht.


Benutzer Menschmeier schrieb:
Wenn ich Dein Nachbar wäre, würde ich Deine Mail- und eBay-Paßwörter mitlesen, mit Deiner IP auf halblegalen Seiten surfen und Dir auf Deinen Windows-PC Nackedei-Bilder speicher. Nach einem Monat würde ich Dir eine Mail schreiben und Dir das alles zeigen. Vermutlich würdest Du spätestens dann Dein Netzwerk verschlüsseln.
Es gibt auch Nachbarn, die Dir Kinderporno-Bilder auf Deinen Rechner laden, bei eBay unter Deinen Namen einkaufen gehen und Deine Kreditkartennummer weiterverkaufen. Vermutlich ist das nicht die Mafia, sondern der 13-jährige Nachbarsjunge, der noch nicht mal strafmündig ist und denkt, das alles sei ein Witz. Ich bezweifle, daß Du diesen Witz lustig finden würdest. Aber: Mitschuldig wegen grober Fahrlässigkeit. Du würdest Deinen Schaden nicht einmal ersetzt bekommen. Vom minderjährigen Jungen nicht und von seinen Eltern sowieso nicht.


Wie blöd muß einer sein, der unverschlüsselt Paßwörter in alle Welt funkt? Und das alles nur, um Jedermann einen kostenlosen Internetzugang zu bieten und den kommerziellen Hotspots zu 'schaden'. Sorry, du spinnst! Zumal Du sicher nicht neben einem Flughafen oder einer Messe wohnst und dort dem Hotspot Konkurrenz machen könntest.


Benutzer yorken schrieb:
Das Anschalten der Verschlüsselung dient allein den Telcos -
warum würde man teuere T-Mobile Hotspots benutzen, wenn es überall offene WLANs gibt. Schade dass Teltarif in dieselbe Kerbe schlägt. Das Argument, dass jemand über einen privaten Hotspot mitsurft ist doch nur relevant, wenn man ein Trafficlimit hat - und dann sollte man sich auch mit mehr als nur WEP absichern. WEP schützt auch nicht vor Datenklau.
Mein Hotspot ist seit 5 Jahren offen und ich lade meine Nachbarn und
vorbeikommende Surfer ein, meinen Hotspot mitzunutzen.
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[3.1.1] omo antwortet auf grafkrolock
07.04.2005 10:42
Benutzer grafkrolock schrieb:

Jemand, der offene Einwahlpunkte bereitstellt, wir darüberhinaus ja auch zum Provider, mit allen Rechten und Pflichten. D.h. er haftet u.U. sogar dafür, was Fremde über sein Netz treiben.

Nein, das tut er eben als Provider genau nicht - es sei denn, er bekommt Kenntnis davon. Diese Kenntnis muss man dir zunächst nachweisen, nicht du musst nachweisen, dass du keine Kenntnis davon hast. Allerdings, und hier kommt jetzt schlicht der Haken, zu Ermittlungszwecken kann selbstverständlich deine Equipment beschlagnahmt werden. Das heißt, werden über deinen Accesspoints illegale Aktivitäten getätigt, wird man zunächst einmal die "offensichtlichen" Kisten beschlagnahmen und ermitteln, ob sich dort Hinweise auf besagte illegale Aktivitäten befinden. Und so lange möchte natürlich niemand auf seine Kiste verzichten.
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[4] siegenlester antwortet auf yorken
05.04.2005 01:11
Das Anschalten der Verschlüsselung dient allein den Telcos - warum würde man teuere T-Mobile Hotspots benutzen, wenn es überall offene WLANs gibt. Schade dass Teltarif in dieselbe Kerbe schlägt. Das Argument, dass jemand über einen privaten Hotspot mitsurft ist doch nur relevant, wenn man ein Trafficlimit hat - und dann sollte man sich auch mit mehr als nur WEP absichern. WEP schützt auch nicht vor Datenklau. Mein Hotspot ist seit 5 Jahren offen und ich lade meine Nachbarn und vorbeikommende Surfer ein, meinen Hotspot mitzunutzen.

Oh mein Gott - in dieser Welt versucht jemand, durch eine Dienstleistung Geld zu verdienen. Wie schrecklich - und wie gut, dass es Anarchisten wie dich gibt die dem bösen kapitalistischen System die geballte Faust entgegenstrecken. </ironie>

Den darüber hinaus gehenden wirklichen Sinn haben hier andere schon gesagt, ich lass es deshalb sein.
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[5] Jan S. antwortet auf yorken
05.04.2005 03:17
Ich weiß, WLAN verschlüsseln ist bööhse. Tipps dazu geben auch. Nimmt uns die Möglichkeit kostenlos zu surfen ;-)

ABER: 1. Vermutlich verbietet dein Provider per AGB es, den Zugang anderen (vor allem Fremden) Leuten zur Verfügung zu stellen. Gut, merkt keiner...

2. (schlimmer) Der Traffic wird vermutlich unverschlüsselt rumgefunkt. D. h. jeder, der sich mit nem passenden Tool (ich gebe KEINE Tipps, aber es gitb genug) an die Ecke setzt, kann alle Klartextpasswörter gleich lesen und den Rest mit ein wenig mehr Aufwand auch bekommen. Und ja, wenn man ein wenig unvorsichtig ist können einem auch SSL-gesicherte Passwörter geklaut werden (der Durchschnittsuser klickt die Warnmeldung vermutlich ungelesen weg). Und glaub mir: Ohne besondere Einstellungen werden ziemlich viele Passwörter ungeschützt übertragen.

3. Ich hoffe, wenigstens dein Router ist vernünftig passwortgeschützt. Sonst kann man nämlich vermutlich deine Zugangsdaten da rausklauen. (Und ja, man erwischt den Typen vieleicht. Aber du hast erst mal den Ärger)

Jan
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[5.1] funlines antwortet auf Jan S.
05.04.2005 14:22
Wenn man die Antworten liest kann man ja das Gefühl bekommen nur noch von Hackern, Kriminellen, Kinderschänder und jeder Sorte Verbrecher umgeben zu sein. Natürlich ist es für alle Notebook User fantastisch an jedem Ort surfen zu können und es wäre auch klasse wenn es viel mehr offene Zugänge gäbe. Darum ist auch mein W-Lan Zugang immer offen und dieses seit Jahren ohne Probleme in einer Großatadt. Ich nutze auch oft und gerne anderer Leute Hotspots. Natürlich müssen dann die beteiligten Computer im Haushalt entsprechend gesichert sein damit niemand mal eben so in die Rechner rein kommt.
Sicher kann mein Zugang auch für illegale Aktivitäten genutzt werden aber so ist das halt im Leben. Man kann sich so oder so nicht gegen alles absichern - auch Verschlüsselungen sind für entsprechende Könner knackbar!
Ich für meinen Teil denke nicht andauernd "Was da bloss alles passieren kann" sondern habe mich für entspannte Lebensqualität entschieden.
Bitte auch so machen und wir können uns für die Zukunft den teuren UMTS Zugang für unterwegs ersparen.
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[5.1.1] grafkrolock antwortet auf funlines
05.04.2005 18:27
Das ist aber ziemlich blauäugig!
Lies doch mal die Artikel in einschlägigen Zeitschriften wie z.B. der c't zum Thema "Teilen eines Internetzugangs". Zwar gab es in letzter Zeit mildere Gerichtsurteile als früher, was die Verantwortung des Netzbetreibers angeht, aber immer noch hast DU die Arschkarte gezogen, wenn über Deine IP-Adresse auch nur ein einziges Mal ein Kinderporno-Bild läuft und Du nicht nachweisen kannst, daß Du es nicht warst. Wir kommen hier ganz schnell in den Bereich, wo Du Deine Unschuld beweisen mußt. Wie gesagt, als Bereitsteller bist Du auch dafür zuständig, das Surfverhalten der anderen ggf. zu loggen oder anderweitig nachzuhalten. Tust Du das nicht, kannst Du Dich im Ernstfall keineswegs einfach zurücklehnen und sagen "Ich weiß ja nicht, wer über meinen Hot Spot surft". Hier gilt die Annahme, daß der es war, dem der Privat-Anschluß gehört. Eine Maske beim Autofahren zu tragen schützt ja auch nicht vorm Strafzettel nach dem Blitzen. Und behaupten, daß einfach jemand Wildfremdes über den eigenen Anschluß surft, kann jeder. Du müßtest Dir also im Ernstfall mindestens eine erheblich Mitschuld vorhalten lassen, wegen grob fahrlässiger Begünstigung einer Straftat.


Benutzer funlines schrieb:
Sicher kann mein Zugang auch für illegale Aktivitäten genutzt werden aber so ist das halt im Leben. Man kann sich so oder so nicht gegen alles absichern - auch Verschlüsselungen sind für entsprechende Könner knackbar!
Ich für meinen Teil denke nicht andauernd "Was da bloss alles passieren kann" sondern habe mich für entspannte Lebensqualität entschieden.
Bitte auch so machen und wir können uns für die Zukunft den
teuren UMTS Zugang für unterwegs ersparen.
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[5.1.1.1] schnorfel antwortet auf grafkrolock
01.02.2006 01:14
Du müßtest Dir also im Ernstfall mindestens eine erheblich Mitschuld vorhalten lassen, wegen grob fahrlässiger Begünstigung einer Straftat.

Begünstigung einer Straftat? Ein neuer Straftatbestand im StGB? Es wäre schön, wenn man dann mitdiskutiert, wenn man weiß, worüber man spricht. Bestenfalls käme wohl Beihilfe in Betracht, jedoch braucht man dafür einen doppelten Vorsatz, nämlich
1.) den Vorsatz hinsichtlich der Beihilfe
2.) den Vorsatz in Bezug auf die Haupttat.
Beides - oder auch nur eines hiervon - lässt sich keinesfalls fahrlässig erreichen, auch nicht grob fahrlässig. Im übrigen ist Begünstigung normiert und hier nicht einschlägig.
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[5.1.1.1.1] parlazzo antwortet auf schnorfel
10.09.2006 08:46
hallo dazu ein Artikel heute in der netzeitung

http://www.netzeitung.de/internet/438940.html

tschuess helmut mueller


Du müßtest Dir also im Ernstfall mindestens eine erheblich Mitschuld vorhalten lassen, wegen grob fahrlässiger Begünstigung einer Straftat.

Begünstigung einer Straftat? Ein neuer Straftatbestand im StGB? Es wäre schön, wenn man dann mitdiskutiert, wenn man weiß, worüber man spricht. Bestenfalls käme wohl Beihilfe in Betracht, jedoch braucht man dafür einen doppelten Vorsatz, nämlich
1.) den Vorsatz hinsichtlich der Beihilfe
2.) den Vorsatz in Bezug auf die Haupttat. Beides - oder auch nur eines hiervon - lässt sich keinesfalls fahrlässig erreichen, auch nicht grob fahrlässig. Im übrigen
ist Begünstigung normiert und hier nicht einschlägig.
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[5.1.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf parlazzo
12.09.2006 17:24
Benutzer parlazzo schrieb:
hallo dazu ein Artikel heute in der netzeitung

http://www.netzeitung.de/internet/438940.html

tschuess helmut mueller


Was soll mir dieser Artikel sagen? Und wo ist der Bezug zu meinem Beitrag?
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[5.1.1.1.1.2] kitagua antwortet auf parlazzo
01.11.2007 10:24

einmal geändert am 01.11.2007 10:25
Interessant finde ich es aber dass hauptsächlich in Deutschland die Angst vor den Folgen einer illegalen Nutzung bestehen. Im Rahmen des Fon Projekts (www.fon.com) habe ich immer wieder ähnliche Bedenken gelesen aber nur aus Deutschland. Auch ich habe hier 2 offene AP's Es ist jedoch notwendig sich zuerst zu authentifizieren (Fon gegenüber) bevor eine Nutzung möglich ist. Somit existieren zumindest Belege dass zu Zeitpunkt X ein Nutzer Y eingeloggt war. Ob dieser dann zu ermitteln ist kann man nicht vorraussagen aber es ist wenigstens ein Beleg dass man nicht der einzige Verdächtige ist. Achja die Fon AP's sind so eingestellt dass kein Zugang ins Heimnetz sondern nur ins Internet möglich ist. Ich habe zwar noch extra Maßnahmen getroffen aber mir sind momentan keine Möglichkeiten bekannt die eingebauten Sperren auszuhebeln. Zu guter letzt wäre ich jedoch natürlich auch froh wenn jeder Gast eine eigene IP erhalten würde. Dies würde zum einen die Möglichkeiten für den Gast erhöhen und zum anderen nervige Nachforschungen seitens der Behörden von mir fernhalten. Die technische Machbarkeit ist sicherlich gegeben (z.B. VPN Tunnel). Noch besser wäre natürlich die Vergabe einer echten global gültigen IP direkt am AP. Vielleicht wird dieser Tagtraum ja im Zuge von IPV6 doch noch wahr.
Ciao
Kitagua
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[5.1.1.1.1.2.1] andy270469 antwortet auf kitagua
01.11.2007 11:29
Hi,

dazu gibs mindestens ein Urteil. http://www.lampmannbehn.de/wlan.html

Gruss Andy
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[5.1.1.1.1.2.2] lr antwortet auf kitagua
01.11.2007 12:19
Benutzer kitagua schrieb:

Interessant finde ich es aber dass hauptsächlich in Deutschland die Angst vor den Folgen einer illegalen Nutzung bestehen.

Keine Ahnung, wie die Rechtsprechung in anderen Ländern ist, aber ich würde mir den potentiellen Ärger bei Mißbrauch nicht aufhalsen wollen. Schon gar nicht in einem anoymen Wohnblock. Der Gedanke, daß in einer der 20 anderen Wohnungen jemand über meinen Anschluß Kinderpornos & Co herunterlädt, bereitet mir Unbehagen.

(Dem Studenten, der kürzlich in die Nachbarwohnung gezogen ist, habe ich mein WLAN zur Verfügung gestellt, bis die Telekom seinen DSL-Anschluß freischaltet hat - allerdings nur mit WPA und nach "Gesichtskontrolle".)

Noch besser wäre natürlich die Vergabe einer echten global gültigen IP direkt am AP. Vielleicht wird dieser Tagtraum ja im Zuge von IPV6 doch noch wahr.

In meinen Augen ein Alptraum unter Privacy-Gesichtspunkten - endlich etwas, womit jeder auch ohne Cookies und mühsame Datenbankabgleich wiedererkennbar wird.