Frei Sprechen
27.12.2008 13:23

Freenet Auftragsbestätigung ohne Auftragserteilung

Freenet Auftragsbestätigung ohne Auftragserteilung. Ein Werbeanruf und Ärger
teltarif.de Leser Profi Dirk schreibt:

Freenet Auftragsbestätigung ohne Auftragserteilung ist wieder passiert. Am 22.12.2008 geschriebene Auftragsbestätigung flatterte pünktlich zu Heilig Abend in den Briefkasten eines älteren Ehepaares. Freenet schreibt: "...vielen Dank für Ihre freenetDSL Bestellung. Wir haben Ihren Auftrag bereits an den zuständigen Verbindungsnetzbetreiber weitergegeben"

So sieht eine Erfindung von FREENET aus. Da ruft Freenet an, ein verbotener Werbeanruf, bei dem ein von freenet vorgeschlagener Vertrag vom Ehepaar strikt abgelehnt wird und ein paar Tage später freut sich Freenet ein Auftrag bestätigen zu können. Zum 16. Januar 2009 verlieren die so betrogenen Kunden einen funktionierenden Telekom Anschluss und bekommen eine Telefonnummer und DSL Anschluss, den Sie nie bestellt hatten. Wie nennt man so ein Vorgehen eigentlich? Ich nenne es Betrug. Ein Widerspruch wird zu freenet mit Einschreiben und Rückschein geschickt.

Da klingt der Satz von freenet so zynisch: "Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen viel Spaß mit freenet." Und das war auch nicht der einzige Anruf. In der Umgebung haben noch mehr Leute die fast gleichen Anrufe bekommen und ein wenig später die freudige, aber gelogene Auftragsbestätigung.

Ich bin gespannt, ob freenet die Kosten des Widerspruchs erstattet.

Kommentare zum Thema (9)
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akaz25 antwortet
27.12.2008 18:36
freenet wird nichts, aber auch gar nichts ersetzen.

Betroffenen kann nur geraten werden, zusätzlich bei der DTAG der Umschaltung zu widersprechen. Am besten schriftlich auch allen zukünftigen Umschaltungen widersprechen, wenn diese nicht ausdrücklich vom Teilnehmer schriftlich erlaubt oder angewiesen wurden.
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Zwei Briefe werden am Montag weggeschickt
Profi Dirk antwortet auf akaz25
27.12.2008 20:16
Benutzer akaz25 schrieb:
freenet wird nichts, aber auch gar nichts ersetzen.

Betroffenen kann nur geraten werden, zusätzlich bei der DTAG der Umschaltung zu widersprechen. Am besten schriftlich auch allen zukünftigen Umschaltungen widersprechen, wenn diese nicht ausdrücklich vom Teilnehmer schriftlich erlaubt oder angewiesen wurden.

Dies habe ich gemacht. Zwei nette Schreiben gehen Montag raus. Der eine zur Telekom AG und der zweite zu freenet Breitband GmbH. Es wird sich zeigen, ob freenet die Widerspruchskosten erstattet. Daran ist letztendlich für jeden nachvollziehbar, das wahre Gesicht zu erkennen.

Die Antwort wird bestimmt erst im neuen Jahr erfolgen. Wenn etwas kommt, dann melde ich mich wieder. Die Verbraucherzentrale in Berlin bekommt selbstverständlich den Sachverhalt geschildert.
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avantis1 antwortet
27.12.2008 21:41
Benutzer Profi Dirk schrieb:

Ich bin gespannt, ob freenet die Kosten des Widerspruchs erstattet.

Wenn ein (nicht erteilter) Auftrag widerrufen wird, liegt darin zugleich eine Bestätigung, daß man den Auftrag erteilt hat (weil man nur etwas widerrufen kann, was existiert hat).

Freenet könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß der "Kunde" die Kosten für den Widerruf des Auftrags selbst tragen muß.

Die Verbraucherzentrale einzuschalten, ist sicher eine gute Idee.

Wer das (bei entsprechender Beweislage, wie hier) gar nicht mal so große Risiko eines Prozesses tragen will, kann auf Unterlassung klagen: 1. bezgl. des unerlaubten Werbeanrufs an sich, 2. bezgl. des untergeschobenen Vertrags
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Legolas antwortet auf avantis1
27.12.2008 22:44
Benutzer avantis1 schrieb:
Benutzer Profi Dirk schrieb:

Ich bin gespannt, ob freenet die Kosten des Widerspruchs erstattet.

Wenn ein (nicht erteilter) Auftrag widerrufen wird, liegt darin zugleich eine Bestätigung, daß man den Auftrag erteilt hat (weil man nur etwas widerrufen kann, was existiert hat).

...
Du bist der erste, der von Widerruf spricht. Bisher war immer von Widerspruch die Rede. Und das ist etwas ganz anderes.
Gruß
Legolas
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six..pack antwortet auf Legolas
28.12.2008 01:41

einmal geändert am 28.12.2008 01:42
Ich bin inzwischen dazu übergegangen, Anrufe ohne Nummerninformationen auf meinen Anrufbeantworter auflaufen zu lassen.

Die Anrufe sind in den letzten 14 Tagen auf Null gegangen.

Wer was will, wird sich schon melden.
;o)
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rotella antwortet auf six..pack
28.12.2008 11:29
Der Anruf wird sicher nicht von freenet direkt gekommen sein, sondern von einer dieser Drückerkolonnen oder einer Unterfirma davon.
Ich hoffe aber auch, dass dieses Ehepaar keinerlei persönliche Daten am Telefon genannt hat. Bei solch krassen Fällen wie diesen bleibt freenet eigentlich nichts anderes übrig, als sich kleinlaut zu entschuldigen.
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Darum...
myselfme antwortet auf rotella
30.12.2008 10:14
...gibt es bei telefonischen Aufträgen ja das Recht den Auftrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Soll sogar per Mail oder Fax gehen. Ich würde aber ein Briefchen schicken und außen den Inhalt und den Versand von einem Zeugen quittieren lassen.
Bisschen funny finde ich es aber, wie so ein ungewollter Auftrag meist so zu Stande kommt. Zumindest für einige Internetanbieter gilt: Der Tel-Agent muss als Nachweis seiner Beratung sowohl Geburtdaten als auch Bankverbindung* erfragen - und wenn die richtig sind, frage ich mich ob Deine Story nicht ein wenig schöngefärbt ist... ?
*Soweit ich weiß, haben lediglich die MA der DTAG Zugriff auf alle Kundendaten (gehabt ?).
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avantis1 antwortet auf Legolas
31.12.2008 14:46
Benutzer Legolas schrieb:


Du bist der erste, der von Widerruf spricht. Bisher war immer

von Widerspruch die Rede. Und das ist etwas ganz anderes.

Gruß

Legolas

Warten wirs ab, ob die Herrschaften von freenet nicht nach altbekannter Manier darauf bestehen, daß selbstverständlich ein Auftrag erteilt worden und deshalb der Widerspruch als Widerruf anzusehen sei.