Frei Sprechen
26.07.2008 20:04

myphone wiederrufsrecht?

Mein Opa wurde bei einem Haustürgeschäft kalt erwischt
teltarif.de Leser chriz schreibt:
Hallo und guten Tag, wie im (Unter-)Titel schon steht, wurde mein Großvater gestern mittag bei einem Haustürgeschäft kalt erwischt. Ein Vertreten der Fa. myphone aus München stellte sich meinem Grossvater als vermeintlicher MA der Telekom vor und "verschafte" sich zutritt in den Hausflur (Hier ist die Telekom, bitte öffnen Sie die Türe). Irgendwann später (nach dem Verkaufsgespräch) zog er mit einem, von meinem Opa unterschriebenen Vertrag für 2 Jahre vom Hof. Diesen Vertrag möchten wir aber nicht, es ist definitv deutlich teurer als der aktuelle Tarif den er von der Telekom hat und ausserdem möchten wir keinen Geschäftsbeziehung mit besagter Firma. Ich habe nun vorhin bei der Telekom angerufen und gesagt, dass wir die Pre-selection umstellung nicht möchten. Allerding ging bei der T-Com noch kein Auftrag von myphone ein, es wurde nun eine Notiz im System hinterlegt dass wir bei der Umstellung gerne eine schriftliche Bestätigung hätten auf die wir dann wiedersprechen können. Desweiteren habe ich meinem Opa aufgetragen dass er am Montag zu Bank geht und Kontoabbuchungen der Firma sperren lässt. Bis jetzt wurde noch nichts abgebucht und ich gehen davon aus, dass die erste Abbuchung frühestens nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist statt findet.

Nun ein paar Fragen: Man hat ja bei einem solchen Vertrag die 2-wöchige Widerrufsfrist, richtig? In wie weit verspricht das einen Erfolg, wenn ich den Widerruf am Montag gleich per Einschreiben mit Rückschein bei der Post aufgebe? Die Konto-nr meines Opas wurde (vermutlich) von einer Telekomrechnung abgeschrieben, die alte T-Com Rechnung verlangte der MA mit der Begründung, er brauche die Telekom Kundennummer. Es wurde meinem Grossvater nicht gesagt, dass er eine Einzugsermächtigung unterschreibt. Dass auf dem Auftrag eine Kontonr eingetragen wurde, hat er erst heute bemerkt als ich es ihm gezeigt habe. Kann ich eine schriftliche Bestätigung seitens myphone verlangen, dass alle personenbezogenen Daten meines Grossvaters bei myphone in München gelöscht werden? - Nach dem Widerruf haben wir doch keine Geschäftsbeziehung mehr wodurch sie die Daten (inkl. Kontonr) nicht mehr speichern dürfen!? Was kann ich noch tun damit mein Grossvater aus einem 2 Jahresvertrag heraus kommt, der er so und in dieser Art eigentlich garnicht abschließen wollte?

Kommentare zum Thema (8)
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Überlegt und Richtig Handeln!
chrispiac antwortet
26.07.2008 23:23
Wichtig ist, das Dein Großvater innerhalb der 2 Wochenfrist dem Vertrag widerruft und sich auf das Widerrufsrecht bezieht. Sollte ein Vermerk über das Widerrufrecht fehlen, verlängert sich diese Frist. Wichtig sind folgende Punkte:

a) Eine Kopie des unterschriebenen Vertrages (den man widerruft) mitschicken, damit klar ist, welcher gemeint ist – wenn die Firma fähig ist den Vertrag in Ihr System aufzunehmen, muss Sie bei Vorlage einer Kopie auch fähig sein Ihn aus dem System zu löschen. Zudem kann man sich eindeutig bei den Widerruf auf „beiliegende Vertragskopie“ beziehen.

b) Auf jeden Fall (wegen Beweis) per Einschreiben - Rückschein auch wenn der „Fehler“ dann ca. 4,50 Euro kostet und bitte an die Adresse die im Widerrufsteil angegeben ist (sollte die Widerrufsbelehrung fehlt, GENAU nachlesen, wer Vertragspartner ist. Kündigen gegenüber dem VERTRIEBSPARTNER (also den „Kerl“ der sich als Telekommitarbeiter ausgegeben hat) bringt NICHTS).

c) Keine „Floskeln“ drumherum! Möglichst nur: „Hiermit Widerrufe ich fristgerecht den beiliegenden Vertrag“ ist besser als irgendwelche Beschimpfungen, die im Zweifelsfall vom Empfänger „interpretiert“ werden könnten, als etwas anderes als ein Widerruf.

d) Wichtig halte ich auch, das Du Deinem Großvater gut zuredest Anzeige gegen den angeblichen Telekom-Mitarbeiter zu erstatten. Er hat sich unter Vorspielung falscher Tatsachen Zutritt zu der Wohnung Deines Großvaters/Deiner Großeltern verschafft. Leider scheuen sich ältere Leute (teilweise aus Scham darüber, das sie reingelegt worden sind) vor diesen Schritt. Dabei ist es ganz wichtig, dieses zu tun um diesen Drückerkolonnen das Handwerk zu legen! Wenn Einer den ersten Schritt tut, trauen sich meistens Nachbarn diesem Schritt zu folgen, was die Aussage Deines Großvaters stützen wird.
Kommt es zu einer Anzeige, unbedingt das Aktenzeichen und behandelnde Polizeidienststelle notieren und dem Widerruf mit der Bitte um Ermittlung des zuständigen Vertriebspartner beifügen – reagiert die Telefonfirma nicht gegenüber Deinem Großvater oder der Polizei, wird sie auf jeden Fall die Provision nicht auszahlen, da sie sonst das Vorgehen ja billigen würde!

e) Wichtig ist auch die „Allgemeinheit“ zu warnen, das Drückerkoloennen mit dieser Masche unterwegs sind. Also einen kurzen Bericht an die Lokalredaktionen (E-Mail oder Fax) ggf. auch Radiostationen, Verbraucherschutzzentrale und „Käseblätter“ kann Andere vor Schaden bewahren! (Zudem ist „Saure Gurken Zeit“, da ist so eine Nachricht schnell recherchiert und geschrieben und füllt gut ein paar Spalten, wenn neben Deinem Großvater noch Andere betroffen sind). Zudem sollte die Anzeige auch dem nächsten T-Com Laden und der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden; angeblich hat die T-Com eine Ermittlungsstelle eingerichtet, da Ihr Unternehmen im Ruf geschädigt wird – diese haben die nötigen Anwälte um dann auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die Vertriebsfirma durchzusetzen.
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Recht der Stornierung
neffetS antwortet
27.07.2008 08:47
Hallo chriz,

Schon ein Krasses Ding was deinem Opa passiert ist.

Der Kd hat das Recht, in schriftl. Form
(innerhalb von 14 Tagen )den Auftrag zu stornieren,
dabei ist es unerheblich wie dieser zustande gekommen ist.
Eine Kopie beifügen ,
dort auch das löschen aller Kd relevanten Daten einfordern.

Meine Empfehlung Einschreiben mit Rückschein ,
kostet 5 € , sollte aber die Sache Wert sein .

Gruß neffetS
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Thomas I. antwortet
28.07.2008 12:30
Das wichtigste hat chrispiac ja schon geschrieben. Will nur noch einen Tipp ergänzen: Prüfe bitte mal, welches Datum der Vertrag trägt. Es soll ja Vertreter geben, die extra ein Datum in der Vergangenheit eintragen, weil sie so die 14-tägige Widerrufsfrist für Haustürgeschäfte umgehen wollen.
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Thomas I. antwortet auf neffetS
28.07.2008 12:32
Benutzer neffetS schrieb:
Der Kd hat das Recht, in schriftl. Form (innerhalb von 14 Tagen )den Auftrag zu stornieren, dabei ist es unerheblich wie dieser zustande gekommen ist.

Das ist nicht unerheblich. Widerrufen kann nämlich nur ein Endverbraucher, wenn es sich um ein "Haustürgeschäft" oder ein "Fernabsatzvertrag" handelt. Andere Geschäfte (z.B. im Laden oder auf ausdrückliche Einladung des Kunden) haben meines Wissens kein verbrieften Widerrufsrecht.
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Widerruf wegen §119 BGB
Albi aus Kiel antwortet
28.07.2008 12:42
Sonst kannst Du Dich zusätzlich zum Widerruf noch auf §119 BGB stützen. Den Vertrag hätte Dein Großvater unter den nun zu Tage gekommenen Gegebenheiten nie unterschrieben. Siehe http://dejure.org/.

Albi
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Mal schauen was passiert
chriz antwortet auf Albi aus Kiel
28.07.2008 18:07
Hallo und Danke für Eure Hilfe, Unterstützung und Tipps!
Habe heute den Widerruf samt kopie des Vertrages per Einschreiben bei der Post aufgegeben. Der Postmensch meinte noch man müsse aufpassen, da solche Einschreiben manchmal einfach nicht angenommen werden. Dann liegen die irgendwo ein paar Tage im Postamt rum und wenn sie nicht abgeholt werden, kommen sie als "unzustellbar" zurück.
Dürfte aber eigentlich nicht tragisch sein, wenn auf dem Rückschein die richtige Adresse angegeben ist, ist das nicht mein Problem und dann gehts eben zum Anwalt.

Naja, ich werde mich wieder melden falls es widererwartet doch noch Ärger gibt!

Nochmals Danke für eure Hilfe!
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Was ist den daraus geworden?
Viel-Telefonierer antwortet auf chriz
18.08.2008 13:07
Hallo,

O.K., ich gebe zu, diese Diskusion war schon vor ca. 3 Wochen und ich lese das leider erst heute.

Trotzdem würde mich interessieren, was aus diesem Vertrag da geworden ist!

Viele Grüße
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chriz antwortet
18.08.2008 19:35

einmal geändert am 18.08.2008 19:36
Hallo,
bis jetzt ist noch nicht viel passiert!
Den Rückschein für den Wiederruf bekamen wir vor zwei Wochen von der Post zugestellt, d.h. das Schreiben ist definitiv bei ihnen eingegangen.

Ich habe im Wiederrufsschreiben extra betont, dass ich gerne eine schriftliche Bestätigung der Löschung unserer Daten hätte, diese kam bis heute noch nicht an.

Desweiteren wurde auf der Bank eine Stornierung für alle Abbuchungen des Betreibers veranlasst. Soweit mir aber bekannt ist, wurde noch nicht versucht vom Konto etwas abzubuchen.
Da die Widerrufsfrist nun vorbei ist, denke ich mal dass das in den nächsten Tagen passieren wird (sofern sie sich nicht an den den Widerruf halten, in dem die Einzugsermächtigung wiederrufen wurde und ausdrücklichst jegliche Abbuchung von unserem Konto untersagt wurde).

Sollte in den nächsten Tagen/Wochen noch etwas kommen werde ich es Euch wissen lassen. Ich bin ja mal supergespannt ob sie uns tatsächlich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bzw. der Löschung unserer Daten aus der Datenbank, zukommen lassen?

Liebe Grüße!