Telefonkunden ohne Rechte? Bahnkunden haben mehr Rechte!
Wir sind bei der Telekom, aber das ganze soll mal stellvertretend für alle Anbieter sein. Mittwoch vor zwei Wochen, ISDN funktioniert nicht mehr. Telekom angerufen - man kümmert sich darum. Am nächsten Tag kam ein Techniker hat den NTBA getauscht und was von korrodierter Muffe am Kabel erzählt und die zwei anderen Adernpaare angeklemmt. Es lief dann wieder bis zum Abend. Freitag morgen wieder Telekom angerufen. Wir waren eine ganze Woche ohne Telefon, Kunden konnten uns nicht erreichen, wir nur mit Handy telefonieren, die ganzen Telefonnummern aus der Hipath Anlage für Bosch Servicehotline, Bestellnummer des Großhändlers, der Kunden, mußten alle per Hand gewählt werden. Zwischendrin es kommt zwischen 16 und 20 Uhr jemand vorbei, der nie aufgetaucht ist, wobei vermutlich jemand in der Vermittlungsstelle war. Von den 5 Technikern, die an dem Problem gearbeitet haben, hat jeder eine andere Fehlerursache genannt und die Call-Center Leute wußten auch nicht, ob wer vor Ort ist und was gerade gemacht wird. Am Ende kamen zwei Telekom-Techniker vorbei, haben gesagt, es gab einen Defekt in der Vermittlungsstelle und haben sich entschuldigt. Ein paar Tage später nochmal ein Anruf mit Entschuldigung. Soweit so gut, mein Schwiegervater ist selbständig und es war Streß pur, er hatte schonmal einen Infarkt und ist im Dreieck gesprungen.
Jetzt zum eigentlichen Anliegen. Für all den Streß, die Telefoniererei usw. bekommt man die Grundgebühr für 7 Tage erstattet. Das ist albern, die Mobilgespräche etwa 100 EUR bekommt man auch nicht wieder, oder wer kann es sich schon leisten für das Geld einen Anwalt zu beauftragen, was für den Streß auch nicht entschädigt. Es gibt GSM Gateways die ISDN Hardware (NTBA) simulieren, es gibt Router die per UMTS Internet bereitstellen. Man kann Festnetznummern beim Telefonanbieter umrouten. Technisch alles kein Problem. Warum gibt es kein Gesetz, daß z.B. bei Ausfällen des Telefonanschluß von länger als 48h, die Anbieter dazu verpflichtet, Ersatzhardware z.B. auf Mobilfunkbasis inklusive des Umroutens zur Verfügung zu stellen? Was nützt mir die in den AGB beschriebenen 48h Entstörzeit, wenn sich niemand daran halten muß oder ich das ganze hinterher Einklagen kann wobei der Verdienstaufall praktisch vor Gericht nicht nachweisbar ist (Wie soll ich beweisen, das eventuell 10 potentielle Kunden angerufen haben, die für 400 EUR etwas bestellt hätten)! Letztlich hat ein Bahnkunde oder Kunde einer Fluggesellschaft inzwischen mehr Rechte als ein Telefonkunde (z.B. beim Ausfall des letzten ICE habe ich mal eine Taxifahrt von Leipzig nach Dresden bekommen, bei Landung in Leipzig anstelle Dresden wegen Gewitter das gleiche). Kann Teltarif hier nicht mal Lobbyarbeit betreiben, daß man bei solchen Ausfällen mehr Rechte bekommt?
Achso, noch als Anmerkung, falls jemand meint, dann muß man eben einen Geschäftskundenanschluß buchen: Ein Bekannter der Geschäftskunde bei QSC ist, hatte auch einen zweitägigen Internetausfall. Aber mehr als Entschuldigungen und eine Gutschrift bekommt man da nicht. Das ist wie ein nasser Händedruck für den ganzen Streß. Und bei jedem Ausfall den Anbieter wechseln ist auch nicht praktikabel (Folgekosten). Oder gibt es ein einklagbares Recht auf einen funktionierenden Telefonanschluß? Und ein Hardwaredefekt für einen oder 100 Anschlüsse ist keine höhere Gewalt.
Was meint Ihr? Denis.