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Rundfunkräte genehmigen Internet-Angebote von ARD und ZDF

Sender passieren Drei-Stufen-Tests jedoch nur unter Auflagen
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In den vergangenen Tagen haben die Rundfunkräte mehrerer ARD-Anstalten öffentlich-rechtliche Internet-Angebote genehmigt. Die Gremien mussten jeweils untersuchen, ob die Inhalte vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind. Unter anderem hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) den so genannten Drei-Stufen-Test für das Internetangebot DasErste.de nach intensiven Beratungen abgeschlossen. Das Kontrollgremium des BR stellte einstimmig fest, dass das vom federführenden BR-Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entspricht, wenn bestimmte Maßgaben beachtet werden. So soll das beantragte Verweildauerkonzept für DasErste.de geändert werden. Davon betroffen sind fiktionale Angebote, insbesondere Serien der leichten Unterhaltung, bei denen sich zu lange Verweildauern negativ auf den noch vergleichsweise jungen Markt der kommerziellen Video-on-Demand-Angebote auswirken könnte. Des Weiteren forderte der Rundfunkrat die Festschreibung klar definierter Rahmenbedingungen für den Auftritt des Ersten Deutschen Fernsehens auf fremden Internetplattformen oder in sozialen Netzwerken.

Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat in seiner Sitzung die Telemedienangebote rbbonline und rbbtext sowie die fernsehgebundenen Inhalte ARD Text, ARD Portal/iTV und EPG in der Fassung der überarbeiteten Telemedienkonzepte genehmigt. Im Laufe seiner Prüfung forderte der Rundfunkrat eine Reihe von inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen an den Konzepten, auch hier hinsichtlich der Dauer der Vorhaltung einzelner Inhalte, der Barrierefreiheit und der Kostentransparenz. Der rbb will die Telemedienangebote insbesondere mit Blick auf das neue Verweildauerkonzept nun umfänglich kürzen.

Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hat die vom Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte für die Internet-Angebote tagesschau.de und eins-extra.de [Link entfernt] abschließend beraten. Das Gremium fasste auf seiner Sitzung in Hamburg den Beschluss, dass die Angebote vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entsprechen. Damit gibt es nun auch grünes Licht für die umstrittene Tagesschau-Applikation für das iPhone.

Mediathek KI.KAplus startet

Unterdessen bietet der Kinderkanal KI.KA seinen Zuschauern künftig einen zusätzlichen Service im Internet. In der Mediathek KI.KAplus, die am 1. Juli um 10 Uhr freigeschaltet wird, finden sie ausgewählte Sendungen aus dem TV-Programm des Senders zum kostenlosen Abruf per Mausklick zu jeder Zeit. Die Mediathek will die im KI.KA ausgestrahlten Sendungen jeweils altersgerecht für Vorschüler ab drei Jahren, Grundschüler ab sechs Jahren und Preteens ab zehn Jahren bündeln. Dabei sind die Optik, die Funktionalität und die Inhalte dem jeweiligen Entwicklungsstand der jungen Nutzer angepasst.

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hatte dem neuen Serviceangebot des KI.KA Mitte April 2010 zugestimmt. Im Rahmen des Drei-Stufen-Testverfahrens wurde das Konzept zu KI.KAplus zum zeitunabhängigen Zugriff auf ausgewählte Programminhalte bestätigt.

VPRT kritisiert Ergebnisse der Drei-Stufen-Tests

Kritik an den Ergebnissen des Drei-Stufen-Tests kommt vom Privatsenderverband VPRT. "Auch wenn Ernsthaftigkeit und guter Wille der Gremien bei der Durchführung der Tests klar zu erkennen sind, zeigt das Resultat neben ein wenig Licht leider auch viel Schatten", erklärte VPRT-Präsident Jürgen Doetz. Die Ergebnisse blieben insgesamt deutlich hinter den Erwartungen zurück und Hauptkritikpunkte deshalb weiter bestehen. "Dazu zählen Defizite bei den Angebots- und Kostenbeschreibungen, die fehlende Ausgewogenheit zwischen gesellschaftlichem Mehrwert und Marktauswirkungen und die fehlende eigenständige Überprüfung von Mediatheken oder Themenportalen", so Doetz. Auch überschritten die Verweildauerkonzepte die staatsvertraglichen Vorgaben deutlich.

Zwar sei zu begrüßen, dass bei verschiedenen Telemedienangeboten zumindest punktuell etwa Präzisierungen bei den Angebotsbeschreibungen, Anpassungen der Verweildauern oder eine Evaluierung bei einer bestimmten Überschreitung des finanziellen Aufwands eingefordert worden seien. Insofern habe man einiges erreicht. Grund zum Jubeln sehe der VPRT unter dem Strich dennoch nicht - vor allem, wenn man sich das eigentliche Ziel des Drei-Stufen-Tests, nämlich eine klare Definition und perspektivisch auch wirksame Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Onlineaktivitäten, noch einmal vergegenwärtige, führte der Präsident aus.