Pressemitteilung 16.12.2022

Noch keine Mobilfunkanbieter-Wahlfreiheit in der EU

Die Euro­päi­sche Union bietet viele Vorteile. Beispiels­weise EU-Roaming ohne Aufpreis. Dauer­roa­ming, d.h. die dauer­hafte Nutzung einer Karte im Ausland oder einer auslän­dischen SIM-Karte hier, ist nicht vorge­sehen.

Die Euro­päi­sche Union bringt den Bürgern viele Vorteile, beispiels­weise bei der Handy­nut­zung im Urlaub inner­halb der EU. Doch es gibt nach wie vor Grenzen, im wahrsten Sinne des Wortes. Darauf macht das Online-Fach­portal teltarif.de aufmerksam.

Beim Umzug ins Ausland: Rufnummer mitnehmen?

Wer sich in Deutsch­land bei einem Anbieter eine SIM-Karte schalten lässt und länger­fristig das Land verlässt, um in einem anderen Land zu leben, kann seine Rufnummer dorthin zwar mitnehmen. Soge­nanntes "Dauer­roa­ming" ist aber vom EU-Gesetz­geber nicht vorge­sehen, weiß teltarif.de-Redak­teur und Mobil­funk-Experte Henning Gajek. "Für die deut­schen Kontakte ist die deut­sche Handy­nummer im EU-Ausland auch zu deut­schen Tarifen erreichbar, der Ange­rufene zahlt im EU-Ausland für ankom­mende Gespräche nichts", erklärt Gajek weiter. "Die Mobil­funk-Anbieter dürfen aber nach einer Kulanz-Phase für die Nutzung im auslän­dischen Netz Aufpreise in Rech­nung stellen, müssen das aller­dings vorher ankün­digen." Man spricht von der soge­nannten "Fair Use Policy (FUP)".

Dauer­haftes Roaming nicht vorge­sehen

Dauer­haftes Roaming ist in der EU deswegen nicht vorge­sehen, weil einer­seits die euro­päi­schen Mobil­funk-Anbieter unter­ein­ander weiterhin für Roaming zahlen müssen. Ander­seits gibt es inner­halb der EU bei den Mobil­funk-Tarifen teil­weise deut­liche Preis­unter­schiede. Preis­bewusste Kunden könnten so mit auslän­dischen SIM-Karten einige Kosten sparen. Der Nach­teil ist dabei, dass sie dann nur unter einer auslän­dischen Rufnummer zu errei­chen sind, die aus Deutsch­land nur zu deut­lich erhöhten Preisen erreichbar ist.

Kunden aus dem Ausland in Deutsch­land

Wer zu Besuch oder neu nach Deutsch­land kommt, wird in der Regel eine Prepaid-SIM-Karte wählen, da für einen Lauf­zeit­ver­trag eine Melde­adresse und eine deut­sche Bank­ver­bin­dung notwendig sind. Nach dem Kauf einer Prepaid-Karte muss eine ID-Prüfung durch­laufen werden, die teil­weise vor Ort in Geschäften, Post­filialen oder online über eine Video-Chat-Verbin­dung absol­viert wird. Das kann für auslän­dische Besu­cher oder Migranten zum Problem werden. Sie haben oft (noch) keine deut­sche Melde­adresse. "Für diese Regis­trie­rung kann die Adresse des Hotels oder des Gast­gebers ausrei­chen, sofern der Kunde darüber ladungs­fähig ist", erklärt Gajek und ergänzt "Leider gibt es weder in Deutsch­land noch in der EU allge­mein­ver­bind­liche Regeln, wie hier zu verfahren ist. Es hängt vom gewählten Mobil­funk­anbieter und seinen Verkaufs­stellen ab."

Die Links zu den Arti­keln:

SIM-Karten im dauer­haften Roaming

Fair-Use-Grenze beim Roaming: Das gilt für Handy-Nutzer

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