Noch keine Mobilfunkanbieter-Wahlfreiheit in der EU
Die Europäische Union bringt den Bürgern viele Vorteile, beispielsweise bei der Handynutzung im Urlaub innerhalb der EU. Doch es gibt nach wie vor Grenzen, im wahrsten Sinne des Wortes. Darauf macht das Online-Fachportal teltarif.de aufmerksam.
Beim Umzug ins Ausland: Rufnummer mitnehmen?
Wer sich in Deutschland bei einem Anbieter eine SIM-Karte schalten lässt und längerfristig das Land verlässt, um in einem anderen Land zu leben, kann seine Rufnummer dorthin zwar mitnehmen. Sogenanntes "Dauerroaming" ist aber vom EU-Gesetzgeber nicht vorgesehen, weiß teltarif.de-Redakteur und Mobilfunk-Experte Henning Gajek. "Für die deutschen Kontakte ist die deutsche Handynummer im EU-Ausland auch zu deutschen Tarifen erreichbar, der Angerufene zahlt im EU-Ausland für ankommende Gespräche nichts", erklärt Gajek weiter. "Die Mobilfunk-Anbieter dürfen aber nach einer Kulanz-Phase für die Nutzung im ausländischen Netz Aufpreise in Rechnung stellen, müssen das allerdings vorher ankündigen." Man spricht von der sogenannten "Fair Use Policy (FUP)".
Dauerhaftes Roaming nicht vorgesehen
Dauerhaftes Roaming ist in der EU deswegen nicht vorgesehen, weil einerseits die europäischen Mobilfunk-Anbieter untereinander weiterhin für Roaming zahlen müssen. Anderseits gibt es innerhalb der EU bei den Mobilfunk-Tarifen teilweise deutliche Preisunterschiede. Preisbewusste Kunden könnten so mit ausländischen SIM-Karten einige Kosten sparen. Der Nachteil ist dabei, dass sie dann nur unter einer ausländischen Rufnummer zu erreichen sind, die aus Deutschland nur zu deutlich erhöhten Preisen erreichbar ist.
Kunden aus dem Ausland in Deutschland
Wer zu Besuch oder neu nach Deutschland kommt, wird in der Regel eine Prepaid-SIM-Karte wählen, da für einen Laufzeitvertrag eine Meldeadresse und eine deutsche Bankverbindung notwendig sind. Nach dem Kauf einer Prepaid-Karte muss eine ID-Prüfung durchlaufen werden, die teilweise vor Ort in Geschäften, Postfilialen oder online über eine Video-Chat-Verbindung absolviert wird. Das kann für ausländische Besucher oder Migranten zum Problem werden. Sie haben oft (noch) keine deutsche Meldeadresse. "Für diese Registrierung kann die Adresse des Hotels oder des Gastgebers ausreichen, sofern der Kunde darüber ladungsfähig ist", erklärt Gajek und ergänzt "Leider gibt es weder in Deutschland noch in der EU allgemeinverbindliche Regeln, wie hier zu verfahren ist. Es hängt vom gewählten Mobilfunkanbieter und seinen Verkaufsstellen ab."
Die Links zu den Artikeln:
SIM-Karten im dauerhaften Roaming
Fair-Use-Grenze beim Roaming: Das gilt für Handy-Nutzer
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