Samsung-Cashback-Aktion gilt nicht für alle Nutzer
Käufer eines neuen Samsung-Smartphones können ab sofort bei den sogenannten Wechsel-Wochen profitieren. Dabei erhalten Nutzer Cashback in Höhe von 19 Prozent des Verkaufspreises. Vertragskunden kommen dabei allerdings nicht zum Zuge.
Samsung hat den Startschuss für seine neue Cashback-Aktion gegeben. Dabei können Käufer nachträglich sparen, indem sie ihren Kaufbeleg über die Aktionswebseite einsenden und einige Wochen später den Cashback-Betrag aufs Konto überwiesen bekommen. Vor Aktionsstart war unklar, ob dabei auch Vertragskunden profitieren können, die ein Samsung-Smartphone durch einen Tarifabschluss erhalten haben.
Bei einem Blick in die Teilnahmebedingungen ist diese Frage schnell geklärt: Nein, eine Teilnahme ist für diese Kundengruppe nicht möglich. Auf der Webseite steht dazu folgendes geschrieben: "Die Aktion gilt nicht für Kunden, die ein Aktionsgerät durch einen Mobilfunkvertragsabschluss oder eine Vertragsverlängerung von ihrem Netzbetreiber erhalten haben".
Vermutlich wäre es auch problematisch gewesen den richtigen Betrag anzusetzen, von dem die 19-Prozent-Cashback berechnet werden. Der Gerätepreis wird bei Verträgen schließlich nach außen meist weit unter 100 Euro kommuniziert (einmaliger Gerätepreis 1 Euro etc.). Weitere Details zu der Cashback-Aktion von Samsung haben wir in unserer Ursprungsmeldung für Sie zusammengestellt.