vor Gericht

Smartbooks dürfen in Deutschland nicht Smartbook heißen

Kölner Unternehmen erwirkt einstweilige Verfügung gegen Qualcomm
Von Björn Brodersen / mit Material von dpa

Der deutsche Notebook-Hersteller Smartbook AG hat eine einstweilige Verfügung gegen den amerikanischen Hersteller Qualcomm (San Diego) und seine Tochter in München erwirkt. Wie das Landgericht Köln heute mitteilte, darf Qualcomm den Namen Smartbook nicht weiter auf Internetseiten verwenden, die in Deutschland abrufbar sind. Das Verbot gelte im Zusammenhang mit tragbaren Computern, sagte ein Gerichtssprecher. Untersagt sei die Nennung des Namens "Smartbook" vor allem, wenn der Hinweis auf die Smartbook AG und ihr Markenrecht fehle (Az: 31 O 482/09). Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Qualcomm will sich in Kürze näher zu der einstweiligen Verfügung äußern.

Der amerikanische Mobilfunk-Technologie-Anbieter Qualcomm hatte in einer Ankündigung für ein neues Produkt den Namen "Smartbook" verwendet (wir berichteten). Darin sah die Kölner Firma ihre Markenrechte verletzt und klagte. Nach Angaben der Smartbook AG wurden Internetseiten des Anbieters aus Kalifornien bereits für Nutzer mit deutscher IP-Adresse gesperrt.

Die neue Geräteklasse von Qualcomm - im Juni international mit dem Begriff Smartbook eingeführt - soll erweiterte Smartphones beinhalten, die mit größerem Display und "echter Tastatur" daherkommen. Nach Angaben von Qualcomm reicht die Produkt-Bandbreite bis hin zu "größeren Sub-Notebooks" und Touchscreen-Tablet-Geräten. Das hauptsächliche Abgrenzungsmerkmal zu anderen Geräteklassen soll laut Qualcomm der Chipsatz sein, eine zur ARM-Familie gehörende Snapdragon-Plattform.

Smartbook AG: Umfassende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Marke Smartbook

Die Kölner Smartbook AG äußert sich heute ebenso gegenüber den Medien. So sagt Dirk Pick, Vorstand der Smartbook AG: "Wir sehen uns einem geradezu absurden und zugleich schweren Angriff auf unsere Marke konfrontiert, wie er einem Markenunternehmen an sich nicht passieren kann und darf. Die momentane Entwicklung gefällt uns nicht. Wenn wir uns nun nicht mit allen Mitteln wehren, müssen wir befürchten, dass unsere erfolgreich unter dem Markennamen Smartbook vertriebenen Modelle infolge Marketingaktivitäten der Qualcomm Inc. verwässert werden und der Konsument irgendwann bei dem Namen Smartbook nicht an mobile Lifestyle-Produkte unserer Marke Smartbook, sondern an irgendein tragbares Gerät mit Technik von Qualcomm denkt."

Die Kölner Smartbook AG geht bei der Wahrnehmung der eigenen Markenrechte nicht nur gegen Qualcomm, sondern auch gegen eine Vielzahl deutscher Medien und Blogs vor. Diese wurden mit Anwaltsschreiben aufgefordert, den Begriff "Smartbook" nur noch im Zusammenhang mit Produkten der Kölner Smartbook AG zu nutzen.