Slamming

Urteil: Telefon-Firmen haften auch für Reseller

Colt Telecom hat bestimmenden Einfluss auf Reseller-Verträge
Von Anja Zimmermann

Slamming bedeutet das Umstellen von Telefonanschlüssen auf einen anderen Netzbetreiber, ohne dass der Kunde einen Auftrag dazu erteilt hat oder gar sein Einverständnis dazu gegeben hat. Das Landgericht Frankfurt hat bereits 2007 dem Telekommunikations-Anbieter Colt Telecom verboten, Telefonanschlüsse von Verbrauchern auf die von Colt Telecom genutzte Verbindungsnetzbetreiber-Kennzahl umzustellen, dies zu beauftragen oder beauftragen zu lassen, wenn die Inhaber des betroffenen Telefonanschlusses nicht ihr Einverständnis dazu gegeben haben.

Colt Telecom haftet laut der Urteilsbegründung von damals auch für Reseller, wie etwa der StarCom, und muss sich deren wettbewerbswidriges Verhalten zurechnen lassen. Über die Reseller-Verträge stehe der Beklagten ein bestimmender Einfluss zu, womit sie die Verstöße hätte verhindern können.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dieses Urteil nun bestätigt und sich auch in der Begründung dem Landgericht angeschlossen. Revision wurde in diesem Verfahren nicht zugelassen, jedoch ist von Seiten der Colt Telekom Zulassungsbeschwerde eingereicht worden, so dass sich jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall beschäftigt.