Kritik

Verbraucherzentrale über Handymiete: yourfone verstößt gegen BGB

Die Verbraucherzentrale Sachsen kritisiert die Handymiete von yourfone. Das Unternehmen verstoße gegen das BGB. Die Handymiete ist dabei nicht per se das Problem.
Von Hans-Georg Kluge

Die Verbraucherzentrale kritisiert die Handymiete bei yourfone. Die Verbraucherzentrale kritisiert die Handymiete bei yourfone.
Bild: yourfone, Vebraucherzentrale, teltarif.de / Montage: teltarif.de
In den AGB des Online-Shops versteckt yourfone die Tatsache, dass Smart­phones dort nicht verkauft werden, sondern nur als Leihgerät zum Kunden kommen. Nach Ablauf des Vertrags muss das Handy zurückgegeben werden. Wir haben bei der Ver­braucher­zentrale Sachsen angefragt, ob yourfone korrekt über die Miete informiert.

Verbraucherzentrale kritisiert Präsentation auf Webseite

Die Verbraucherzentrale kritisiert die Handymiete bei yourfone. Die Verbraucherzentrale kritisiert die Handymiete bei yourfone.
Bild: yourfone, Vebraucherzentrale, teltarif.de / Montage: teltarif.de
Rein rechtlich sei die Handy-Miete nicht zu beanstanden, schreibt uns Katja Henschler von der Ver­braucher­zentrale Sachsen. Auch die AGB zur Gebrauchsüberlassung seien grundsätzlich in Ordnung. Allerdings müsse yourfone auf den Umstand der Handymiete deutlich hinweisen. Ein Unternehmer müsse laut Gesetz über "die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung" informieren. Nach Auffassung der Ver­braucher­zentrale zählt dazu auch, dass die Hardware nur entgeltlich überlassen und somit nicht verkauft wird.

Denn der Unterschied zwischen Eigentum und Miete mache einen wesentlichen Unterschied für den Kunden. Wer das Handy nur mietet, muss ganz andere Sorgfalt walten lassen, als wenn er es gekauft hat. Deswegen muss der Kunde über die Handymiete aufgeklärt werden. In der Präsentation im Online-Shop ist davon aber nichts zu sehen. "Somit verstößt das Unternehmen gegen die Vorschriften des BGB", so Katja Henschler abschließend.

Händler-Provisionen geklärt

Inzwischen sind auch die Details für Händler geklärt. telecom-handel berichtet, dass die yourfone-Shops über neue Provisionsmodalitäten informiert wurden. Demnach ist nun auch den Händlern deutlich kommuniziert, dass das Smart­phone lediglich vermietet wird. Laut den Informationen des Magazins ist nun auch die Vergütung von Händlern bekannt, die einen Kunden von einem (gemieteten) Smart­phone überzeugen. Für "die Vermittlung erhält der Händler in der Regel 50 Euro Hardware-Überlassungsbonus".

yourfone: Anbieter versteckt Handymiete in den AGB

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