System-Updates: Google und Apple verstoßen gegen DMA
Seit dem 7. März gilt - wie bereits berichtet - der Digital Markets Act der EU für große Digitalkonzerne. Eine Untersuchung des vzbv zeigt nun: Verbraucher bekommen (noch) nicht alle vom DMA versprochenen Verbesserungen. Vor allem Apple und Google seien den Verpflichtungen des Digital Markets Acts zu Betriebssystem-Updates zum gesetzlichen Stichtag nicht ausreichend nachgekommen.
Der Verband fordert daher, die EU-Kommission müsse dafür sorgen, dass alle Regelungen des DMA umgehend und im Sinne der Verbraucher umgesetzt werden. Die Regelungen sollen für mehr Wettbewerb und größere Wahlfreiheit der Verbraucher sorgen, weil der Zugang zu digitalen Märkten in weiten Teilen von großen Digitalkonzernen wie Google, Meta, Apple oder Amazon kontrolliert werde - oft zu deren eigenem Vorteil.
Android- und iOS-Updates fehlen
Das Ergebnis der ersten Untersuchung zeige: Relevante Änderungen seien bei Android- und iPhone-Nutzern nicht vollständig angekommen. Im Test seien für das Samsung Galaxy S20 beispielsweise keine Updates der Android-Version 13 verfügbar gewesen. Für Apples iOS sei zwar ein Update verfügbar, das aber aus Sicht des vzbv nicht alle nötigen Anpassungen enthält.
Digital Markets Act: Apple und Google setzen einige Vorgaben nicht um
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Zwar erlaube Google beispielsweise bereits seit einiger Zeit das Sideloading, wodurch Apps aus anderen Quellen außer dem Google Play Store installiert werden können. Die Deinstallation von vorinstallierten Apps sei jedoch im Test weiterhin nicht bei jeder App unter Android 13 möglich gewesen, was momentan das gängigste mobile Betriebssystem von Google in Europa sei.
Apple habe zum Stichtag das Update iOS 17.4 für sein mobiles Betriebssystem bereitgestellt, das Änderungen bezüglich des DMA enthält. Verbraucher, die das Update auf ihrem Gerät installieren, werden zwar danach gefragt, welchen Browser sie als Standard verwenden wollen. Allerdings ließ sich beispielsweise Safari im Test der Verbraucherschützer nicht vollständig deinstallieren. Und eine andere Karten-App als Apple Maps konnte nicht zum Standard gemacht werden. Hier besteht aus Sicht des vzbv Nachbesserungsbedarf.
Weitere Prüfungen zur Einhaltung des DMA seitens der von der EU definierten Gatekeeper, zu denen auch Meta, Amazon, Microsoft und Bytedance gehören, sind laut dem vzbv vorbehaltlich möglich.