Themenspezial: Verbraucher & Service Geprüft

System-Updates: Google und Apple verstoßen gegen DMA

Seit dem 7. März gilt der Digital Markets Act der EU für große Digi­tal­kon­zerne. Nun stellt sich heraus: Google und Apple haben noch nicht alle vorge­schrie­benen Updates für iOS und Android gelie­fert.
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Seit dem 7. März gilt - wie bereits berichtet - der Digital Markets Act der EU für große Digi­tal­kon­zerne. Eine Unter­suchung des vzbv zeigt nun: Verbrau­cher bekommen (noch) nicht alle vom DMA verspro­chenen Verbes­serungen. Vor allem Apple und Google seien den Verpflich­tungen des Digital Markets Acts zu Betriebs­system-Updates zum gesetz­lichen Stichtag nicht ausrei­chend nach­gekommen.

Der Verband fordert daher, die EU-Kommis­sion müsse dafür sorgen, dass alle Rege­lungen des DMA umge­hend und im Sinne der Verbrau­cher umge­setzt werden. Die Rege­lungen sollen für mehr Wett­bewerb und größere Wahl­frei­heit der Verbrau­cher sorgen, weil der Zugang zu digi­talen Märkten in weiten Teilen von großen Digi­tal­kon­zernen wie Google, Meta, Apple oder Amazon kontrol­liert werde - oft zu deren eigenem Vorteil.

Android- und iOS-Updates fehlen

Das Ergebnis der ersten Unter­suchung zeige: Rele­vante Ände­rungen seien bei Android- und iPhone-Nutzern nicht voll­ständig ange­kommen. Im Test seien für das Samsung Galaxy S20 beispiels­weise keine Updates der Android-Version 13 verfügbar gewesen. Für Apples iOS sei zwar ein Update verfügbar, das aber aus Sicht des vzbv nicht alle nötigen Anpas­sungen enthält. Digital Markets Act: Apple und Google setzen einige Vorgaben nicht um Digital Markets Act: Apple und Google setzen einige Vorgaben nicht um
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Zwar erlaube Google beispiels­weise bereits seit einiger Zeit das Sideloa­ding, wodurch Apps aus anderen Quellen außer dem Google Play Store instal­liert werden können. Die Deinstal­lation von vorin­stal­lierten Apps sei jedoch im Test weiterhin nicht bei jeder App unter Android 13 möglich gewesen, was momentan das gängigste mobile Betriebs­system von Google in Europa sei.

Apple habe zum Stichtag das Update iOS 17.4 für sein mobiles Betriebs­system bereit­gestellt, das Ände­rungen bezüg­lich des DMA enthält. Verbrau­cher, die das Update auf ihrem Gerät instal­lieren, werden zwar danach gefragt, welchen Browser sie als Stan­dard verwenden wollen. Aller­dings ließ sich beispiels­weise Safari im Test der Verbrau­cher­schützer nicht voll­ständig deinstal­lieren. Und eine andere Karten-App als Apple Maps konnte nicht zum Stan­dard gemacht werden. Hier besteht aus Sicht des vzbv Nach­bes­serungs­bedarf.

Weitere Prüfungen zur Einhal­tung des DMA seitens der von der EU defi­nierten Gate­keeper, zu denen auch Meta, Amazon, Micro­soft und Byte­dance gehören, sind laut dem vzbv vorbe­halt­lich möglich.

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