Langsamer

Bundesrat knickt ein: Mindesttempo bleibt bei 10 MBit/s

Party­laune bei den Inter­essen­ver­bänden: Die gesetz­liche Mindest­geschwin­dig­keiten für Inter­net­zugänge bleibt bei 10 MBit/s im Down­stream. Forde­rungen nach mehr wurden abge­bügelt.
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Unter Tagesordnungspunkt 21 hat der Bundesrat eine Erhöhung des Mindesttempos auf 30 MBit/s abgelehnt, es bleibt bei 10 MBit/s. Unter Tagesordnungspunkt 21 hat der Bundesrat eine Erhöhung des Mindesttempos auf 30 MBit/s abgelehnt, es bleibt bei 10 MBit/s.
Foto: Picture Alliance/dpa
Nach Tages­ord­nungs­punkt 21 des Bundes­rates herrschte Party­laune bei den Inter­essen­ver­bänden: Die gesetz­liche Mindest­geschwin­dig­keiten bei Inter­net­zugängen bleibt bei gemüt­lichen 10 MBit/s im Down­stream. Die Forde­rungen von Verbrau­cher­ver­bänden und einigen Bundes­län­dern, die mindes­tens 30 MBit/s (oder sogar 100 MBit/s) vorschreiben wollten, wurden abge­bügelt.

Nachdem sich der Bran­chen­ver­band VATM im Vorfeld schon kritisch geäu­ßert hatte, freut sich auch der Bundes­ver­band Breit­band­kom­muni­kation (BREKO). "Dass der Bundesrat seine Blocka­dehal­tung in letzter Sekunde aufge­geben hat, war über­fällig. Die Forde­rungen nach höheren Band­breiten und Laten­zan­for­derungen waren aus recht­licher sowie aus tech­nischer Sicht nicht begründbar."

Das Recht auf Internet-Grund­ver­sor­gung dürfe nun auch in der Umset­zung nicht zur Glas­faser-Ausbau­bremse werden. Um das zu verhin­dern, müsse die Bundes­netz­agentur dafür sorgen, dass insbe­son­dere in dünn besie­delten Gebieten und Einzel­lagen draht­lose Inter­net­zugangs­tech­nolo­gien wie Mobil­funk und Satel­liten­kom­muni­kation zur Anwen­dung kommen könnten. Durch den Einsatz draht­loser Tech­nolo­gien ließe sich die digi­tale Teil­habe für die betrof­fenen Bürge­rinnen und Bürger schnell und unbü­rokra­tisch sicher­stellen, ohne dass ohnehin knappe Bauka­pazi­täten umprio­risiert werden müssten, und damit das Ausbau­tempo beim Glas­faser­ausbau deut­lich verrin­gert werde, schreibt der Verband in einer Erklä­rung.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Unter Tagesordnungspunkt 21 hat der Bundesrat eine Erhöhung des Mindesttempos auf 30 MBit/s abgelehnt, es bleibt bei 10 MBit/s. Unter Tagesordnungspunkt 21 hat der Bundesrat eine Erhöhung des Mindesttempos auf 30 MBit/s abgelehnt, es bleibt bei 10 MBit/s.
Foto: Picture Alliance/dpa
Mit der Beibe­hal­tung von 10 MBit/s wurde eine Chance vertan, das gesamte Land schneller in Schwung zu bringen. Klar, der Markt ist leer gefegt, Bauka­pazi­täten gibt es kaum. Nun können also weiterhin zig verschie­dene Firmen übers Land ziehen und in einem Dorf um Kunden werben, während einige Orte weiter weiter nix passiert.

Weiter können kleine Firmen, von denen vorher noch nie jemand gehört hat und die sich meist viel zu viel zuge­mutet haben, Vertei­ler­kästen blockieren, wie z.B. in Hessen mehr­fach passiert. Und wenn etwas schief geht (eine Sub-Firma von Inexio/Deut­sche Glas­faser in Rhein­land-Pfalz hat einen kompletten Stra­ßenzug aus Versehen über­flutet), gibt es mona­telangen Streit um Haftung und Schuld­fragen und der Weiterbau stockt. Das ist es, was die Leute ärgert.

Hoffen auf ein Wunder

Wer also schon 11 MBit/s Down­load hat, hat juris­tisch keinen Anspruch auf mehr und muss weiter warten, bis sich Förderer und Ausbauer geei­nigt haben. Die Bundes­länder möchten lieber mehr Förder­mittel vergeben, weil sie längst bemerkt haben, dass "eigen­wirt­schaft­licher Ausbau" in vielen Fällen nicht so funk­tio­niert, wie erhofft. Zahl­reiche Anwohner, Gemein­deräte und Bürger­meister sind stink­sauer, wenn Straßen aufge­graben werden und danach ewig nichts mehr passiert.

Wo noch nichts passiert ist: Die Markt­erkun­dungs- und Förder­ver­fahren sind unend­lich kompli­ziert und kosten viel Zeit und Personal.

Verschlafen wurde die Chance, das Land komplett zum Ausbau auszu­schreiben und dann zügig mit maximal verein­fachten Geneh­migungs­ver­fahren von oben bis unten auszu­bauen, ohne lange darüber nach­zudenken, ob in dieser Straße jenes Haus "geför­dert" ausge­baut werden darf oder ob selbst, wenn die Bewohner es extra bezahlen würden, nichts passieren darf, weil sonst die gesamte Förde­rung in Gefahr geriete.

Ok, man kann sich eine Satel­liten­schüssel aufs Dach stellen und hoffen, dass dieser Anschluss den Anfor­derungen genügt. Mit 600 bis 1000ms Ping-Zeiten kann man zur Not ein wenig Internet machen oder man setzt auf Elon Musk und sein Star­link, der es deut­lich schneller, aber auch deut­lich teurer machen kann. Nur sind Satel­liten­ver­bin­dungen schnell über­lastet, je mehr sie genutzt werden.

Eine Anlei­tung, wie Sie als Betrof­fener das Recht auf einen schnellen Anschluss geltend machen können, finden Sie in unserem ausführ­lichen Ratgeber Recht auf Breit­band-Internet: So fordern Sie es ein.

Ein posi­tives Fazit zieht die Gigabit-Region Heil­bronn-Franken.

Recht auf schnelles Internet geltend machen

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