Nicht netzneutral

Spotify-Drossel: "Nutzer werden für dumm verkauft"

Die Verbraucherzentrale Sachsen wertet die Aussage, dass die Telekom die Spotify-Nutzung wegen der Netzneutralität drosseln wolle, als Ausrede. Schließlich werde die Spotify-Nutzung nicht konsequent aufs Inklusivvolumen angerechnet.
Von Marie-Anne Winter

Spotify-Drossel wegen Netzneutralität? Spotify-Drossel wegen Netzneutralität?
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Wie berichtet will die Deutsche Telekom ihren Kunden, die Spotify hören, künftig die Nutzung des Musik-Streaming-Dienstes drosseln, wenn der jeweilige Nutzer das im Tarif enthaltene Übertragungsvolumen ausgeschöpft hat. Wer weiter dann weiterhin mobil streamen will, muss sich dann über SpeedOn Zusatzvolumen erkaufen. "Die Telekom hat dafür auch gleich eine wohlklingende Begründung: Die EU-Verordnung zur Netzneutralität, die am 30. April 2016 in Kraft tritt", informiert Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Spotify-Drossel wegen Netzneutralität? Spotify-Drossel wegen Netzneutralität?
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Diese besagt, dass Anbieter von Internetzugangsdiensten ab diesem Datum den gesamten Internetverkehr gleich behandeln müssen – ohne Diskriminierung oder Drosselung, unabhängig von Sender und Empfänger und unabhängig von den Inhalten. Das hat unter anderem zur Folge, dass Streaming-Dienste, aber auch alle anderen Online-Dienste wie Facebook oder YouTube keine Sonderbehandlung mehr bekommen dürfen.

Alle Dienste gleich behandeln

Der Hintergrund für diese Regelung ist die durchaus berechtigte Befürchtung, dass kleinere oder innovative Dienste zukünftig nur sehr schwer einen Zugang zum Markt bekommen, wenn die Internetzugangsanbieter den bereits etablierten Diensteanbietern Vorteile auf dem Weg zum Nutzer einräumen, also wenn beispielsweise deren Nutzung nicht auf das Inklusivvolumen von Datentarifen angerechnet wird. Das nämlich kann langfristig die Produktvielfalt verringern und die Vormachtstellung der etablierten Anbieter stärken. "Ein freier Wettbewerb würde damit schlichtweg blockiert und Innovationen ausgebremst werden", erklärt Henschler. Künftig soll die neue Verordnung deshalb dafür sorgen, dass sich beispielsweise die Nutzung von Streaming-Diensten auf den Verbrauch des Inklusivvolumens ebenso auswirkt wie die Nutzung anderer Internetdienste.

"Wenn nun die Telekom behauptet, dass sie mit der Änderung ihres Spotify-Modells dem neuen Netzneutralitätsgebot gerecht werden würde, wird wohl eher der Nutzer für dumm verkauft", so Henschler. Denn die Behauptung könnte nur dann richtig sein, wenn sich das Streamen von Spotify auch bereits auf das im Tarif enthaltene Inklusivvolumen auswirke: "Da das Inklusivvolumen aber nach wie vor von der Spotify-Nutzung ungeschmälert bleibt und erst dessen ohnehin erfolgende Drosselung auch Spotify verhindert, hat das mit Netzneutralität sehr wenig zu tun", kritisiert Henschler.

Alles anrechnen oder weniger drosseln

Das ist einerseits nicht von der Hand zu weisen, andererseits aber trotzdem blöd für die Spotify-Nutzer, weil eine konsequente Umsetzung der Netzneutralitätsverordnung ja bedeuten würde, dass auch die Spotify-Nutzung komplett auf das Datenvolumen angerechnet werden müsste. Der verbraucherfreundliche Ausweg wäre natürlich, die Nutzung sämtlicher Radio-Streaming-Dienste nicht auf das Datenvolumen anzurechnen - was sich Mobilfunk-Nutzer ohnehin wünschen, wie eine Untersuchung für den Webradiomonitor 2015 ergab. Natürlich wäre auch denkbar, eine Drossel-Lösung zu finden, mit der zwar nicht mehr große Datenmengen in kurzer Zeit geladen werden können, aber eine Nutzung von Webradio in geringerer Qualität noch möglich ist.

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