Handlungsbedarf

Verbraucherschutz: Künast-Appell reicht nicht als Schutz vor Dialern

Eindeutige Schutz- und Kontrollvorschriften bei der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes gefordert
Von dpa /

Die Verbraucherzentrale Hessen (VZH) hat einen besseren Schutz der Internet-Nutzer vor so genannten Dialern gefordert. Die Appelle von Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) an die Telekommunikationsunternehmen reichten absolut nicht aus, sagte der VZH-Experte Markus Herwig am Donnerstag in Frankfurt. Er verlangte eindeutige Schutz- und Kontrollvorschriften bei der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes.

Dialer sind kleine Computerprogramme, die sich über das Internet selbst installieren und kostenpflichtige 0190er-Nummern anwählen. In den vergangenen Wochen berichteten Verbraucherschützer über den zunehmenden Missbrauch dieses auch von seriösen Anbietern genutzten Instruments. Bei 0190er-Nummer mit dem Fortsatz 0 sind weder Takt noch Kosten vorher festgelegt, sondern können von dem Diensteanbieter frei festgesetzt werden, berichtete Herwig. Besonders Porno-Anbieter hätten sittenwidrige Entgelte von bis zu 900 Euro verlangt.

Der Verweis des Verbraucherschutzministeriums auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb greife zu kurz, sagte Herwig. Er verlangte, einen Missbrauchstatbestand in dem Gesetz festzuschreiben und die Regulierungsbehörde mit der Prüfung und Kontrolle der Dienste-Anbieter zu beauftragen. Bislang seien der Behörde die Hände gebunden.