nicht genehmigt

Regulierungsbehörde lehnt 10-Cent-Option ab

Unzumutbare Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten
Von Marie-Anne Winter

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat gestern den von der Deutschen Telekom beantragten 10 Cent-Optionstarif als nicht genehmigungsfähig bewertet und den entsprechenden Antrag abgelehnt.

"Wir halten neue Optionstarife, die die Auswahlmöglichkeiten der Kunden erweitern und zu günstigen Entgelten führen, im Grundsatz für begrüßenswert und haben in der Vergangenheit daher auch z. B. die Optionstarife AktivPlus und AktivPlus xxl der Deutschen Telekom genehmigt. Der vorliegende Tarifantrag verlässt allerdings den akzeptablen Rahmen und beachtet nicht die bewährten und gerichtlich bestätigten Prinzipien und Grundsätze unserer Tarifgenehmigungspraxis", erklärte Matthias Kurth, Präsident der RegTP.

10-Cent-Tarif enthält unzulässige Abschläge

Die zuständige Beschlusskammer hat im konkreten Fall festgestellt, dass das beantragte monatliche Aufgeld in Höhe von 4,22 Euro und die für jede Inlandsverbindung pro angefangene Stunde anfallenden 10 Cent offenkundig nicht ausreichen werden, die bei durchschnittlicher Nutzung des Angebots entstehenden Kosten zu decken und der "10 Cent-Tarif" somit unzulässige Abschläge enthält.

Durch diese Abschläge würden die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen unzumutbar beeinträchtigt. Die Wettbewerber könnten einen entsprechenden Tarif bei dem vorhandenen Preisniveau der Vorleistungen, die sie von der Telekom beziehen, nicht nachbilden und damit wäre der Wettbewerb in diesem Bereich gefährdet.

"Nur ein funktionsfähiger Wettbewerb stellt sicher, dass die Verbraucher auch in Zukunft günstig telefonieren können", sagte Kurth. "Die Regulierungsbehörde hat den Auftrag, den Wettbewerb zu fördern und für faire Rahmenbedingungen im Markt zu sorgen. Bei einer Genehmigung des beantragten "10 Cent-Tarifs" wäre ein chancengleicher Wettbewerb beeinträchtigt gewesen. Auch eine im Auftrag der Reg TP durchgeführte Kurzstudie bestätigt die Notwendigkeit, diesem Tarif die Genehmigung zu versagen, um zu gewährleisten, dass keine missbräuchliche Preissetzung erfolgt", erklärte Kurth abschließend.

Die Telekom reagierte ihrerseits mit Unverständnis auf diese Entscheidung. Das Angebot sei auf "überaus großes Interesse" bei den Kunden gestoßen. Seit der Bekanntgabe des geplanten Angebots habe es zahlreiche Nachfragen von Kunden gegeben, die die Option bestellen wollten, teilte die T-Com-Pressestelle mit. Das Unternehmen plane in Kürze einen neuen Tarifantrag zu stellen. Auch der neue Antrag werde die Eckpunkte des abgelehnten Tarifangebotes enthalten: Den 60-Minuten-Takt und ein monatliches Grundentgelt.

Einen ausführlichen Kommentar zu der Ablehnung der 10-Cent-Option durch die Regulierungsbehörde finden Sie in unserem aktuellen Editorial.