Gesetz

TKG-Änderungen: Anbieter wehren sich

Telekomfirmen drohen durch Gesetzesänderungen Millionen-Kosten
Von ddp / Björn Brodersen

Zahlreichen deutschen Telekommunikations- und Internetunternehmen drohen durch die geplanten Gesetzesänderungen zusätzliche Aufwendungen in Millionenhöhe. Ausgangspunkt ist ein der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires [Link entfernt] vorliegender Entwurf für Ergänzungen am Telekommunikationsgesetz, den der Bundestag am kommenden Freitag verabschieden soll. Die Unternehmen halten die neuen Regelungen zum Teil für unnötig und sehen darin eine Einengung und Bürokratisierung. In das vor einem Jahr in Kraft getretene neue Telekommunikationsgesetz soll eine Vielzahl bestehender und zusätzlicher Rechtsverordnungen insbesondere zum Kundenschutz integriert werden. Am Mittwoch wird das Paket voraussichtlich noch zur Vorbereitung der entscheidenden Bundestagssitzung im Wirtschaftsausschuss behandelt.

Unternehmen der Branche wehren sich unter anderem gegen die Absicht, die so genannten Einzelverbindungsnachweise auf den Kundenrechnungen auf Prepaid-Produkte sowie auf Verbindungen ins Internet auszuweiten. "Allein für die technische Umstellung kämen auf die Unternehmen Investitionen zu, die mindestens im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen", sagte eine Sprecherin des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der die meisten Konkurrenten der Deutschen Telekom vertritt. Diese Kosten müssten an die Kunden weiter gegeben werden, was die Attraktivität der Produkte mindern würde.

Einzelverbindungsnachweis für Online-Verbindungen

Im Fall der Internetnutzung wären die Kosten für einen Einzelnachweis mit 1,2 Cent mitunter höher als die Online-Verbindung selbst, die derzeit im Internet-by-Call bei unter einem Cent pro Minute liege, rechnet der Verband vor. Die geplante Ausweitung auf das Web gehe zudem über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus, die eine Beschränkung auf die Sprachtelefonie vorsehe. Bei Prepaid-Angeboten, also Telefonaten über Guthabenkarten, sei die Kostenkontrolle zudem durch das Produkt selbst gewährleistet. Außerdem hätten die Verbraucher bereits die rechtliche Möglichkeit, nicht nachvollziehbare Abrechnungen nachträglich zu überprüfen.

Tarifansage für Call-by-Call-Angebote

Unzufrieden ist der Verband auch mit dem Vorhaben, Call-by-Call-Anbieter zu Preisansagen zu verpflichten. Da dies für Telefonate, die direkt über einen Netzbetreiber abgewickelt werden, nicht geplant sei, würden die Anbieter gegenüber der Telekom und anderen Netzbetreibern benachteiligt. Die bestehenden freiwilligen Angebote seien ausreichend. Die Preisansage sollte als differenzierendes Wettbewerbsmerkmal erhalten bleiben. Auch hier geht der Gesetzgeber nach Ansicht des VATM weit über den EU-Rahmen hinaus. "Die technische Aufrüstung würde Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe notwendig machen", sagte die Sprecherin.

Betroffen wären zum einen die kleineren der insgesamt knapp 100 Call-by-Call-Anbieter, deren Überleben in diesem ohnehin durch geringe Margen geprägten Geschäft auf mittlere Sicht gefährdet wäre. Zum anderen müssten große Unternehmen wie Arcor oder Tele2, die neben Call-by-Call auch Pre-Selection-Gespräche mit fester Einstellung der Betreibervorwahl anbieten, für viel Geld ihre Technik umstellen.

Preisanzeige für SMS-Dienste

Für problematisch hält der VATM ferner den Vorstoß, eine Pflicht zur Preisanzeige ab einem gewissen Volumen auch für SMS-Dienste einzuführen, die nicht im Abonnement bezogen werden. Das würde vor allem die Mobilfunkunternehmen betreffen. Bei Kurzmitteilungen, die teurer sind als ein Euro, sollen die Anbieter nach den Vorstellungen der Politik vorab eine Info-SMS verschicken. Willigt der Kunde in das Angebot ein, soll er dies ebenfalls per SMS kundtun. Diese Regelung würde Geschäftsmodelle gefährden und die Unternehmen mit Kosten belasten, ohne dass dem ein positiver Effekt für den Verbraucher gegenüber stünde, argumentiert der Verband.