Eilverfahren

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Deutschland

Fall so schnell wie möglich vor den europäischen Gerichtshof
Von ddp / Marie-Anne Winter

Die EU-Kommission eröffnet wie angekündigt ein beschleunigtes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Einführung einer Regulierungspause für die Deutsche Telekom. Wie die EU heute mitteilte, erhält Deutschland ein förmliches Mahnschreiben. Zuvor sei die Bundesregierung mehrfach ermahnt worden, keine Rechtsvorschriften zu erlassen, durch die die Deutsche Telekom trotz ihrer marktbeherrschenden Stellung auf dem deutschen Breitbandmarkt vorübergehend von der Wettbewerbsregulierung ausgenommen wird.

Die Kommission hat sich für ein Eilverfahren entschieden, so dass Deutschland nur eine Frist von 15 Tagen zur Beantwortung des Schreibens bleibt. Dabei beabsichtigt die Behörde, den Fall so schnell wie möglich vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

"Ich bedauere, dass Deutschland sich über die Bedenken der Kommission gegen das neue Telekommunikationsgesetz hinweggesetzt hat, trotz mehrfacher eindeutiger Warnung seitens der Kommission", hieß es seitens der für Telekommunikation zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding. "Die Gewährung von Regulierungsferien für etablierte Betreiber ist ein Versuch, in einem wirtschaftlich zentralen Sektor den Wettbewerb auszuhebeln", monierte sie. Solche Regulierungsferien verstießen gegen die seit 2002 für alle EU-Mitgliedstaaten geltenden Telekom-Regeln.

Das eingeleitete Verfahren betrifft die jüngste Novellierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes. Die betreffenden Änderungen führten in der Praxis dazu, dass das Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz (VDSL) der Deutschen Telekom vom Wettbewerb ausgenommen wird. Damit sei die Bundesregierung, die weiterhin einen beachtlichen Teil an dem Unternehmen halte, dem Wunsch des Telekommunikationsunternehmens gefolgt, so die Kommission weiter.

Weitere Artikel zum Thema Regulierung des neuen VDSL-Netzes der T-Com