Ratgeber

Shoppen auf eBay: Das Wunsch-Handy vom Online-Marktplatz

Von Lockangeboten, juristischen Kniffen und der optimierten Suche
Von Janko Weßlowsky

Einen großen Unterschied macht es, ob das gesuchte Handy von einer Privatperson oder von einem Händler angeboten wird. Bei professionellen Verkäufen über eBay sind Händler gezwungen, dem Kunden grundsätzliche Rechte einzuräumen. Dazu gehört insbesondere gemäß den Fernabsatzbestimmungen im BGB das Widerrufsrecht. Dieses ermöglicht dem Kunden, von einem geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen zurückzutreten, wenn eine "dauerhafte Rechtsbelehrung in Textform" vorher stattgefunden hat. Kann das nicht erfolgen, verdoppelt sich die Frist auf vier Wochen. Da eBay-Händler eine schriftliche Widerrufsbelehrung in Form eines Briefes, Faxes oder auch einer E-Mail (und nur diese gelten als "dauerhafte Textform" im Sinne des Gesetzes) jedoch nur nach Abschluss der Auktion zukommen lassen können, gelten bei solchen Geschäften immer vier Wochen Widerrufsfrist.

Zusätzlich gilt bei professionellen Händlern, dass diese im Rahmen der gesetzlichen Garantieleistung ein Rücktrittsrecht oder gegebenenfalls Schadensersatz gewähren müssen. Auf diese Weise kann der Kunde bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Mängel an der erstandenen Ware reklamieren. Dies ist natürlich insbesondere für den Kauf eines Handys bei eBay von größter Bedeutung. Bei gebrauchten Waren reduziert sich der Zeitraum auf 12 Monate, sofern der Händler dies in seinen AGB ausdrücklich ausweist. Trotzdem gilt: Wer ein altes BenQ-Siemens-Handy von einem Händler erwirbt, hat ein Anrecht auf fehlerfreie Ware. Allerdings hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass nach dem Verstreichen von mehr als sechs Monaten die Nachweispflicht beim Käufer liegt. Das heißt: Sie müssen nachweisen, dass das Handy bereits beim Kauf den beanstandeten Mangel besaß. Das ist meist schwierig, daher sollte die Garantie immer so schnell wie möglich in Anspruch genommen werden.

Händler nutzen oft unrechtmäßige AGB-Klauseln

Dabei gilt folgende Regelung: Sollen Waren im Wert von bis zu 40 Euro brutto zurückgegeben werden, so ist der Käufer verpflichtet, die Portokosten für die Rücksendung zu übernehmen. Insbesondere bei günstigen, älteren Handymodellen, bei denen eine Rückgabe aufgrund eventueller Altersmängel bereits im Rahmen des Möglichen liegt, sollte also genau über die Anschaffung nachgedacht werden. Liegt der Warenwert hingegen über 40 Euro, so ist grundsätzlich der Händler verpflichtet, die Ware wieder anzunehmen. Klauseln, welche die Rückgabe in diesem Fall ausschließen wollen, so die Sendung vom Kunden unfrei zurückgeschickt wird, sind unrechtens. Händler müssen unfreie Sendungen entgegen nehmen - dem widersprechende AGB-Klauseln haben vor Gericht keinen Bestand. Dabei ist es auch unerheblich, ob die Originalverpackung aufgemacht und das Handy testweise in Betrieb genommen wurde. So wie man im Laden etwas aufmachen und antesten kann, ist dies auch zuhause möglich.

Wenn der Kunde sich für die Gewährleistung entscheidet, muss er akzeptieren, dass der Händler ein Ersatzgerät liefert. Wer stattdessen lieber den Kaufpreis zurückerstattet haben möchte, sollte innerhalb der Widerrufsfrist ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht bestehen, auch wenn die Ware defekt ist. Der Unternehmer gerät hierbei übrigens 30 Tage nach dem Widerruf ohne nötige Mahnung seitens des Kunden in Verzug, sollte das Geld bis dahin nicht zurückgebucht worden sein. Ab diesem Stichdatum können vom Unternehmer Verzugszinsen eingefordert werden. Bei einer Wahrnehmung des Garantierechts hingegen, das heißt bei einer Rücksendung aus Mängelgründen, ist eine Erstattung des Kaufpreises zunächst nicht einforderbar. Nur wenn ein Händler wiederholt schadhaften oder nicht adäquaten Ersatz leistet, ist dies schließlich doch möglich.

Sowohl Widerrufsrecht als auch die gesetzliche Garantie gelten hingegen nicht, wenn das Handy bei einem privaten Verkäufer erstanden wurde. Bei Klauseln wie "Dies ist ein Privatverkauf ohne Garantie oder Gewährleistungen, es ist keine Rückgabe möglich" sollte also vorsichtig abgewogen werden - insbesondere, wenn das Handy sogar anschließend verschenkt werden soll.

Fazit

Die Kunst, auf eBay einzukaufen, liegt weniger darin, das gewünschte Handy zu finden. Vielmehr gilt es, die zahlreichen Angebote gegeneinander abzuwägen und dabei die richtige Wahl zu treffen. Wenn Sie jedoch bei allzu günstigen Angeboten gesunde Vorsicht walten lassen und auf den Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Händlern achten, dürfte dem Shopping-Vergnügen nichts im Wege stehen. Der Auktionstext ist entscheidend: Hier stehen alle wichtigen Informationen. Wer diesen genau liest und bei ungewöhnlich wirkenden Formulierungen und fehlenden Informationen misstrauisch wird, ist gut gewappnet gegen die wenigen schwarzen Schafe auf dem Online-Marktplatz. Nun noch ein spätes Gebot platziert, um den Preis nicht unnötig früh in die Höhe zu treiben - und mit etwas Glück wechselt das Wunsch-Handy zu einem fairen Preis in Ihren Besitz.