beharrlich

Landgericht erlegt Tele2 Ordnungsgeld auf

Werbeanrufe gehen offenbar trotz gerichtlichem Verbot weiter
Von Björn Brodersen

Der Telekommunikationsanbieter Tele2 ruft trotz richterlichem Verbots anscheinend weiterhin Telefonteilnehmer zu Werbezwecken an. Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, hat das Landgericht Düsseldorf dem Unternehmen wegen Missachtung des Urteils vom Februar dieses Jahres ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 000 Euro auferlegt. Die Verbraucherzentrale hatte seit Februar weitere 79 Beschwerden von Verbrauchern über Telefonwerbung von Tele2 erhalten und war daraufhin erneut vor Gericht gezogen.

Tele2 wird nach eigenen Angaben das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen, um sie durch Richter des Oberlandesgerichts noch einmal überprüfen zu lassen. Die Adressdaten der Verbraucher, die sich über die Verbraucherzentrale Bayern beschwert haben, habe das Unternehmen von "renommierten Adressanbietern" bezogen, die vertraglich garantiert hätten, nur solche Adressdaten zu liefern, bei denen eine wirksame Einwilligung des Verbrauchers vorliege, zu Werbezwecken auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen, erklärte Tele2 gegenüber teltarif.de. Nach Zugang des Ordnungsmittelantrages hat Tele2 nach eigenen Angaben Einwilligungserklärungen von den Adressanbietern abgefordert und in dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf vorgelegt. Der Vorsitzende der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts, der über das Ordnungsmittel entschieden hat, sei jedoch der Ansicht gewesen, dass die vorgelegten Einwilligungserklärungen nicht ausreichten.

Gegen unerbetene Werbeanrufe zur Wehr setzen

Entsprechende Beschwerden können betroffene Telefonteilnehmer an die Verbraucherzentralen richten. Auf ihrer Website haben die Verbraucherschützer in Bayern dafür ein Mitteilungs-Formular zum Download bereitgestellt, in das die User nähere Informationen über den Werbeanruf eintragen können. Die Verbraucherzentralen können Firmen schriftlich auffordern, die Werbeanrufe einzustellen. Wenn betroffene Unternehmen von sich aus keine Unterlassungserklärung abgeben, können die Verbraucherzentralen dies vor Gericht durchsetzen. Laut der Neufassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sind derartige Werbeanrufe verboten.

Wer unerbetene Werbeanrufe auf seinem Privatanschluss erhält, sollte sich zur Wehr setzen und sich nicht ausfragen lassen, sondern einfach den Spieß umdrehen und den ungebetenen Anrufer ausfragen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.