Verbraucherschutz

Neue Initiative gegen unerwünschte Telefonwerbung

Vertragsabschlüsse sollen auch später wieder aufgelöst werden können
Von dpa / Björn Brodersen

Das Land Rheinland-Pfalz startet eine neue Initiative gegen unerwünschte Telefonwerbung. Für hierbei abgeschlossene Verträge forderte Verbraucherschutzministerin Margit Conrad in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) ein Sonderkündigungsrecht oder erweitertes Widerrufsrecht. Das teilte heute das Verbraucherschutzministerium in Mainz mit. Diesen Vorschlag werde Rheinland-Pfalz in die Konferenz der Verbraucherschutzminister am 13. und 14. September im baden-württembergischen Baden-Baden einbringen.

"Wir müssen verhindern, dass Anbieter durch wettbewerbswidriges Verhalten auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter Gewinne einfahren", teilte Conrad mit. "Wir müssen die ausufernde unerwünschte und wettbewerbswidrige Werbung unattraktiv machen." Schon jetzt könnten am Telefon abgeschlossene Verträge in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. "Wir wollen eine Besserstellung erreichen: dass durch unerwünschte Telefonwerbung zu Stande gekommene Verträge auch später noch aufgelöst werden können", erläuterte die Ministerin.

Bereits heute gilt Telefonwerbung ohne Einwilligung des Kunden als unzumutbare Belästigung und verstößt damit gegen das Wettbewerbsrecht. Conrad unterstützt nach eigenen Angaben auch die vom Bundesjustizministerium inzwischen angekündigten weiteren Maßnahmen dagegen. Demnach sollen unerwünschte Werbeanrufe mit einem Bußgeld belegt werden. Zudem soll bei gewerblichen Anrufen die Unterdrückung der Nummer auf dem Telefondisplay der Verbraucher verboten werden.