Beschluss

Kartellamt genehmigt deutsche Handy-TV-Plattform

Anbieter verpflichten sich zu bestimmten Einschränkungen
Von AFP / Thorsten Neuhetzki

Das Bundeskartellamt genehmigt den Aufbau einer gemeinsamen Handy-TV-Plattform der drei Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone und o2. Das Kartellamt beabsichtige, seine Prüfung dieses Vorhabens zu beenden, teilte die Behörde heute in Bonn mit. Die drei Mobilfunkanbieter wollen die Arbeit an den technischen Voraussetzungen für die Einführung das Handy-Fernsehens nach dem DVB-H-Standard in einem Gemeinschaftsunternehmen bündeln und außerdem Programminhalte gemeinsam einkaufen. Den Vertrieb der Programme wollen die Anbieter dann einzeln übernehmen.

Die Zusammenarbeit der drei großen Mobilfunkbetreiber - nur der Netzanbieter E-Plus ist nicht dabei - führe nach vorläufiger Einschätzung zwar zu Wettbewerbsbeschränkungen, teilte das Bundeskartellamt weiter mit. Die Unternehmen hätten aber bestimmte Verpflichtungszusagen angeboten, durch die Wettbewerbsbedenken ausgeräumt worden seien.

Keine Kopplung von Mobilfunkvertrag und DVB-H

Danach müssen die Kunden der Plattform bei der Auswahl der Programme und Programmpakete frei sein. Einen elektronischen Programmführer (EPG) dürfen die Unternehmen nur für Basis-Daten gemeinsam betreiben. Die Endgeräte müssen nicht nur Empfänger für DVB-H enthalten, sondern auch für andere Standards wie DMB. Zudem muss der DVB-H-Empfang auch mit anderen Geräten als Mobiltelefonen möglich sein. Eine Zwangskopplung von DVB-H-Empfang mit einem Mobilfunkvertrag darf es nicht geben.

In Deutschland gibt es derzeit zwei verschiedene Standards für Fernsehen auf dem Handy. Neben DVB-H ist dies der der südkoreanische Standard DMB. MediaFLO des US-Chipherstellers Qualcomm hat hingegen keine Praxis-Bedeutung. Die EU-Kommission hatte aber im Juli eine europaweite Norm für Fernsehen auf dem Handy vorgeschlagen und will dafür DVB-H zum Durchbruch verhelfen.

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