Namensstreit

Deutsche Telekom geht gegen Firma mit "Telecom" im Namen vor

Düsseldorfer Unternehmen soll Namen ändern und Domain abgeben
Von Thorsten Neuhetzki

Die Deutsche Telekom ist immer wieder für Überraschungen gut, wenn es ihr darum geht, die eigene Position rechtlich zu sichern. Mal wird die Farbe Magenta zum Anlass genommen, einen Calltrough-Anbieter abzumahnen, ein anderes Mal sind es Verfahrensweisen, über die Call by Call realisiert wird. Nun wird die Telekom offenbar einmal mehr tätig, wenn es um die mögliche Verwechslung mit anderen Firmen in Sachen Namen geht.

Der teltarif.de-Redaktion liegt ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Bird&Bird vor, in der ein Düsseldorfer Unternehmen dazu aufgefordert wird, den eigenen Namen zu ändern und die Domain auf die Telekom zu übertragen. Die Telekom könne "Schutz für die Bezeichnung 'Telekom' als Marke (§ 4 Nr. 2 MarkenG) und als Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG) bereits kraft Verkehrsgeltung beanspruchen." Dabei bezieht man sich auf die Wortmarke Nr. 300 437 98 mit dem Markentext "Telekom", die seit dem 1. September 2000 existiert.

Dass die Deutsche Telekom sich dabei anders schreibt als das betroffene Unternehmen, dass ein "c" im Namen führt, scheint die Telekom nicht weiter zu stören. "Trotz der Schreibweise 'Telecom' ist Ihr Zeichen zur Marke 'Telekom' unserer Mandantin hochgradig ähnlich", so die Rechtsanwälte. Der Unterschied zwischen "k" und "c" falle "phonetisch nicht ins Gewicht und wird im Schriftbild übersehen, zumal der derzeitige Sprachgebrauch ohnehin einen häufigen Wechsel zwischen dem deutschen 'k' und dem international anmutenden 'c' beinhaltet".

Gerichte urteilten in der Vergangenheit unterschiedlich

Zur Untermauerung der eigenen Position führt man zwei Urteile aus den Jahren 1999 und 2000 an, wo man gegen Firmen mit der Bezeichnung "Telecom" im Namen entsprechende Verfahren gewonnen hat. Allerdings: Im Jahr 2003 verlor die Telekom vorm Bundesgerichtshof einen entsprechenden Prozess gegen die 01051 Telecom und ein Jahr später, 2004, urteilte das OLG Köln, die Bezeichnung Telekom sei nicht schützenswert.

Bird&Bird fordert die betroffene Firma, die laut Handelsregister im "Im- und Export sowie den Handel und die Abwicklung von Dienstleistungen mit EDV-Artikeln des Hard- und Softwarebereichs und der Telekommunikation..." eingetragen ist, auf, ihren Namen zu ändern oder eine Löschung im Handelsregister vorzunehmen. Ferner soll die Domain der Firma gelöscht werden.

Derzeit scheint es sich noch nicht um einen "Rundumschlag" der Telekom zu handeln. Einige Call-by-Call-Anbieter mit dem Namensbestandteil "Telecom" sagten auf Anfrage der teltarif-Redaktion, ihnen lägen entsprechende Schreiben nicht vor. Allerdings ist das Schreiben an die betreffende Firma erst heute per Mail versandt worden.