Ankündigung

Frequenzen: Startet ein neuer UMTS- oder GSM-Netzbetreiber?

Bundesnetzagentur plant 270 MHz Frequenzbandbreite zu versteigern
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur wird weitere Frequenzen für breitbandige Anwendungen bereitstellen. Das gab der Regulierer heute bekannt. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Vergaberegeln für die Versteigerung weiterer Frequenzen im Amtsblatt veröffentlicht. Die Frequenzen werden bundesweit für breitbandige Anwendungen zur Verfügung gestellt, eine Beschränkung des Einsatzes bestimmter Techniken oder Standards wie UMTS oder WIMAX gibt es nicht.

"Mit 270 MHz wird das bisher umfangreichste Spektrum versteigert. Die Bundesnetzagentur geht konsequent den [...] Weg der Flexibilisierung der Frequenzregulierung weiter", so der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Mit diesen flexiblen Nutzungsbedingungen sollen sowohl potentielle Neueinsteiger als auch bereits agierende Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, "sich langfristig den Erfordernissen eines dynamischen Marktes zu stellen", so Kurth.

Die Vergabe weiterer Frequenzen für den breitbandigen Netzzugang erhalte immer größere Bedeutung, da sich die Zahl der regelmäßigen UMTS-Nutzer von 2005 bis 2007 mehr als verdreifacht habe. Bereits in den ersten Anhörungen zu der Vergabe weiterer Frequenzen für breitbandige Anwendungen wurde deutlich, dass derzeit zu wenig Frequenzen für breitbandige Anwendungen zur Verfügung stehen. Dieses wurde sowohl von den im Markt bestehenden Netzbetreibern als auch potenziellen Neueinsteigern bekundet.

Bereits im Sommer 2007 habe die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur entschieden, dass der Vergabe der wirtschaftlich interessanten Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren in Form eines Versteigerungsverfahrens voranzugehen hat. Nachdem nun die Vergaberegeln festgelegt worden sind, wird die Bundesnetzagentur in einem nächsten Schritt die konkreten Auktionsregeln erarbeiten und zur Kommentierung stellen. Voraussichtlich wird dies bis etwa Ende des Jahres möglich sein. Eine Vergabe auch im Jahr 2009 ist daher im Zeitplan und beim derzeitigen Ablauf wahrscheinlich.

Vergabebedingungen ermöglichen theroetisch neuen GSM- oder UMTS-Netzbetreiber

Mit der Versteigerung der Frequenzen wäre es theoretisch möglich, dass auf dem deutschen Markt ein neuer GSM- und/oder ein neuer UMTS-Anbieter an den Start geht. Versteigert werden sowohl Frequenzen im GSM-1800-Bereich, als auch im UMTS-Bereich. Auch im UMTS-Erweiterungsband um 2,6  GHz werden Frequenzen versteigert. Diese ließen sich beispielsweise für LTE oder andere breitbandige Anwendungen nutzen. Möglich wäre aber auch, dass sich die vier bestehenden Netzbetreiber für die Frequenzen im GSM- und UMTS-Band interessieren, um ihre eigenen Kapazitäten für Sprach- und Datendienste zu erweitern.

Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 Prozent 2013 und mindestens 50 Prozent ab 2015 zu erreichen. Theoretisch könnte also auch ein neuer Mobilfunkanbieter ein Netz aufbauen, mit dem er nur einige Ballungszentren versorgen will. Auf diesem Weg könnte er sich den teuren Rollout in die Fläche sparen.

Weitere Details zu den zu versteigernden Frequenzen finden Sie in einer weiteren Meldung.