Gesetzentwurf

Mehr Verbraucherschutz in der Telekommunikation

Länder wollen aber noch nachbessern
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Bundesregierung will, wie bereits mehrfach berichtet, Verbraucher besser vor unerwünschten Werbeanrufen und Vertragsabschlüssen am Telefon schützen. Das Kabinett beschloss heute in Berlin einen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Bei unerlaubter Telefonwerbung drohen Firmen demnach bis zu 50 000 Euro Geldbuße. Call Center, die ihre Rufnummer unterdrücken, sollen bis zu 10 000 Euro zahlen müssen. Ob das Gesetz in dieser Fassung umgesetzt wird, ist allerdings ungewiss. Den Ländern gehen die Maßnahmen nicht weit genug.

Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen (Abos, Gewinnspiele, Handy-Verträge) ist ein 14-tägiges Widerrufsrecht geplant. So soll verhindert werden, dass Kunden am Telefon überrumpelt werden. "Wir schützen die Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten", sagte Zypries.

Bei langfristigen Verträgen - zum Beispiel beim Wechsel des Telefon- oder Stromanbieters - soll das Gesetz vorschreiben, dass eine Firma eine schriftliche Bestätigung des Neukunden einholen muss, dass er seinem alten Anbieter tatsächlich kündigen will. Bei 0180-Anrufen vom Handy aus werden Preis-Obergrenzen eingeführt. Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) sagte, unzulässige Werbeanrufe hätten ein Ausmaß angenommen, das nicht hinnehmbar sei.

Einzelne Länder fordern schärfere Regelungen

Mehrere Länder fordern schärfere Regeln und wollen über den Bundesrat den Gesetzentwurf nachbessern. Die schriftliche Bestätigung müsse für alle Telefon-Geschäfte gelten. Statt den Kunden ein Widerrufsrecht zu geben, sollte besser ein Vertragsabschluss am Telefon komplett verhindert werden. "Also ohne Brief, Mail oder Fax kein Vertrag", sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutz-Ministerkonferenz, Bayerns Landesminister Otmar Bernhard (CSU).

Das sieht auch Baden-Württemberg so. Der Zypries-Entwurf sei nur ein erster Schritt im Kampf gegen den "Telefonterror". "Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich gegen einen Vertrag zur Wehr setzen müssen, der illegal zustande gekommen ist", sagte Verbraucherminister Peter Hauk (CDU). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte, dass die geplanten Bußgelder angesichts der Millionengewinne der Call-Center-Branche kein ausreichendes "Abschreckungspotenzial" böten.

Strengere Vorschriften soll es auch bei 0180-Rufnummern geben, die Unternehmen und Behörden für Kundenkontakte nutzen. Die Minutenpreise für einen Anruf vom Handy aus schwanken bislang zwischen 50 und 87 Cent. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes müssen Festnetz- und Handy-Kosten künftig klar ausgewiesen werden.

Auskunftsrechte für Bürger stärken

Außerdem sollen Verbraucher mehr Rechte gegenüber Wirtschafts-Auskunfteien wie der Schufa erhalten. Diese müssen gespeicherte personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, künftig offenlegen und erklären. Das Bundeskabinett billigte heute einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Damit erhalten Verbraucher bei automatisierten Einstufungen ihrer Kreditwürdigkeit - dem sogenannten Scoring - die Möglichkeit, fehlerhafte Daten und Missverständnisse zu korrigieren. Eine falsche Einstufung kann dazu führen, dass Banken Kredite verweigern, Versandhäuser keine Waren schicken und ein Handy-Vertrag nicht zustande kommt.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, mit dem Gesetz werde der gestiegenen Bedeutung von Auskunfteien im Geschäftsleben Rechnung getragen. In der Praxis zeige sich, dass Menschen sehr oft keinen Hinweis bekämen, warum ihnen kein Kredit oder keine Ratenzahlung gewährt wurde. "Das Gesetz schafft eine angemessene Balance im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft", sagte Schäuble. Die Regelung solle nach den parlamentarischen Beratungen 2010 in Kraft treten.