Schufa

Hindernis für neuen Handy-Vertrag: Ein negativer Schufa-Eintrag

Selbst mehrere Handy-Verträge können neuen Vertragsabschluss verhindern
Von Sebastian Friedrich / Björn Brodersen

Was ebenfalls vielen Kunden unbekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass es branchenspezifische Scores gibt: Wer sich etwa bei der Schufa eine Selbstauskunft bestellt, erhält einen sogenannten Basisscore, der nicht demselben Wert entspricht wie etwa der speziell für Telekommunikationsunternehmen ermittelte Wert. Grund hierfür: "Die Schufa-Branchenscores werden nicht gespeichert sondern immer nur anlassbezogen berechnet und können daher nicht automatisch mit der Eigenauskunft mitgeteilt werden. Wünschen Sie eine Berechnung, dann erfolgt diese immer tagesaktuell", heißt es auf der Website der Schufa.

In Anbetracht der Tatsache, dass bereits 2006 mehr Mobilfunkanschlüsse gezählt wurden, als es Bundesbürger gibt, stellt sich für viele Konsumenten sicherlich die Frage, wie sich der Vertragsabschluss mit mehreren Mobilfunk-Anbietern auf den eigenen Score auswirkt. "Einzelne Informationen, wie zum Beispiel Handy-Verträge, haben für sich alleine betrachtet keine oder nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft", sagt Andreas Lehmann von der Schufa gegenüber teltarif.de. Konsumenten müssen darauf achten, alle "Verpflichtungen immer vertragsgemäß zu erfüllen und fristgemäß zu begleichen. Die Gesamtsumme aller finanziellen Verpflichtungen sollte stets im Überblick behalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu den Einkünften oder dem Vermögen stehen", fügt Lehmann hinzu. Wer genau wissen möchte, was über ihn gespeichert ist, kann sich auf Anforderung alle Score-Werte mitteilen lassen.

Kontaktdaten und Kosten für Selbstauskunft

Selbstauskunft bei deutschen Auskunfteien Schufa Infoscore Bürgel Creditreform
Online-Selbstauskunft ja nein
(nur postalisch)
nein
(nur postalisch)
nein
(nur postalisch)
Kosten je Auskunft in Euro online: 15,60
(pauschal +
unbefristet)
;
postalisch: 7,80
0,00 0,00 postalisch: 7,60
Stand: 18. November 2008.

Besser nicht ohne trifflichen Anlass Auskunft anfordern

Wer im Zuge einer Selbstauskunft auf falsche Einträge stößt, kann sich wehren: Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass falsche Eintragungen korrigiert werden. "Dies kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden", sagt Ronny Jahn. Hier will die Bundesregierung mit neuen Regelungen ab 2010 für mehr Verbraucherschutz sorgen. Wie berichtet sollen Wirtschafts-Auskunfteien wie die Schufa künftig verpflichtet werden, gespeicherte personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, offenzulegen und zu erklären. Damit erhalten Verbraucher bei automatisierten Einstufungen ihrer Kreditwürdigkeit die Möglichkeit, fehlerhafte Daten und Missverständnisse zu korrigieren.

Schon heute gesetzlich geregelt sind hingegen die Fristen zum Löschen veralteter Einträge. "So bleibt beispielsweise ein normaler Kredit noch drei Jahre taggenau nach Laufzeitende gespeichert. Dagegen wird ein Handy-Vertrag nur solange gespeichert, wie dieser besteht", sagt Andreas Lehmann von der Schufa.

Allerdings kann es ratsam sein, nicht ohne Anlass eine Selbstauskunft, denn eine Selbstauskunft kostet teilweise nicht nur Geld, sondern könnte sich durchaus selbst ebenfalls negativ auf den Score-Wert auswirken. Eine Selbstauskunft sollten sich die Verbraucher daher besser für den konkreten Verdachtsfall aufsparen, dass falsche Daten über sie gespeichert wurden. Keinen negativen Einfluss auf den eigenen Score-Wert haben Selbstauskünfte bei der Schufa, wie die Auskunftei uns versicherte. Auf der folgenden und letzten Seite dieses Artikels lesen Sie: Hier können Sie Handy-Laufzeitverträge trotz ungünstigen Score-Werts abschließen.