DSL-Ärger

DSL-Ärger bei 1&1: Fachanwalt hält Vorgehen für unzulässig

Kunden müssen nach Ansicht des Juristen keinen tagelangen DSL-Ausfall dulden
Von Marc Kessler

1&1 hat - wie berichtet - zahlreiche Resale-Kunden über eine bevorstehende technische Umstellung ihres DSL-Anschlusses informiert, die mit einer Ausfallzeit von bis zu zehn Tagen einhergehen könne. Wechsle der Kunde aber auf ein 1&1-Komplettpaket, könne der Kunde ohne DSL-Unterbrechung weitersurfen. Das Schreiben empfinden viele Kunden indes als "Erpressung" und fühlen sich zum Wechsel auf ein Komplettpaket - was unter anderem eine neue Zwei-Jahres-Laufzeit sowie den Verlust der Nutzungsmöglichkeit von Call by Call zur Folge hätte - genötigt.

Grund für die Umstellung, führt 1&1 aus, seien vor allem Vorteile für die Kunden, die von besserer Telefonie-Qualität durch die Realisierung von Quality-of-Service bei der NGN-Telefonie sowie gegebenenfalls höherer Bandbreite dank ratenadaptiver Schaltung auf der Telefónica-Plattform profitieren könnten. Dies dürfte aber nicht der Hauptgrund für die Umstellung der DSL-Anschlüsse von Resale auf Line Sharing sein, spart 1&1 doch erheblich an den monatlichen Kosten für die Realisierung der Anschlüsse.

Deutsche Telekom: Umstellung dauert maximal drei Werktage

Schuld an der Ausfallzeit von bis zu zehn Tagen sei der Wechselprozess der Deutschen Telekom, der "nach wie vor nicht fehlerfrei" funktioniere, so 1&1-Pressesprecherin Ingrun Senft gegenüber telarif.de. Der so gescholtene Ex-Monopolist teilte uns gegenüber allerdings mit, es komme bei der Umschaltung "im schlechtesten Falle" zu einer Unterbrechung von maximal drei Werktagen. Diese Unterbrechung, so T-Home-Pressesprecher Marc Sausen, sei unvermeidlich, sobald Schaltarbeiten notwendig würden. Dies sei beim Wechsel von Resale auf Line Sharing der Fall. Allerdings solle diese Zeitspanne bis Ende des Jahres reduziert werden, dann wolle man solche Umstellungen innerhalb von 24 Stunden erledigen.

Der Wechsel von Resale auf ein Komplettpaket von 1&1, das (komplett) über die Telefónica-Plattform realisiert wird, muss allerdings nicht notwendigerweise reibungslos und unmittelbar verlaufen. Das Versprechen von 1&1, bei einem Wechsel auf ein Komplettpaket komme es zu "keiner DSL-Unterbrechung", klingt daher gewagt. Nach Angaben von Telekom-Sprecher Sausen sind auch hier Schaltarbeiten nötig, die Umstellungszeit könne einige Stunden bis zu ebenfalls maximal drei Werktagen betragen.

IT-Fachanwalt: Kunde muss tagelangen DSL-Ausfall nicht hinnehmen

Für Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht, spielt es indes keine Rolle, welche Wechselprozesse es bei der Deutschen Telekom gibt und welche Art von Umstellung des Anschlusses 1&1 vornimmt. Seiner Ansicht nach hat der Kunde Anspruch auf eine prinzipiell ununterbrochene Verfügbarkeit seines DSL-Anschlusses. Daran änderten auch die AGB [Link entfernt] von 1&1 nichts, auf die sich das Unternehmen aus Montabaur im Kleingedruckten seines Umstellungsschreibens beruft. Hagen Hild Der Augsburger IT-Fachanwalt Hagen Hild
Foto: Hagen Hild

In den 1&1-AGB heißt es in Ziffer 2.5.:
"1&1 ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. 1&1 ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind."

"Diese Klausel führt nicht dazu, dass der Kunde jede Art der Leistungserbringung hinnehmen muss", sagt Anwalt Hild im Gespräch mit teltarif.de. Zehn Tage Ausfallzeit seien in jedem Fall ein "berechtigter Belang", der für den Kunden nicht zumutbar sei. Heutzutage müsse man davon ausgehen, dass auch Privatpersonen auf das Internet, E-Mail etc. angewiesen seien und eine derart lange Umstellungszeit dementsprechend nicht akzeptiert werden müsse. Insgesamt, so Hild, räume die von 1&1 angeführte Klausel der AGB dem Anbieter keine Möglichkeit ein, die Leistung (zeitweise) nicht zu erbringen. Vielmehr sage sie lediglich aus, dass 1&1 die Art der Leistungserbringung selbst wählen könne.

Hild: Fristlose Kündigung kann berechtigt sein

Hild ist daher der Meinung, dass der Kunde das Recht habe, der technischen Umstellung seines Anschlusses - zumindest unter den von 1&1 genannten Rahmenbedingungen - zu widersprechen oder zumindest eine sehr kurze Ausfallzeit zu verlangen. "Sofern der DSL-Anschluss nicht erreichbar ist, handelt es sich um einen Mangel. Der Kunde kann 1&1 daher eine kurze Frist von ein bis zwei Tagen zur Nachbesserung setzen." Komme das Unternehmen dem nicht nach, könne der Kunde den Vertrag fristlos kündigen, gibt sich der Augsburger Jurist überzeugt. Zwar komme 1&1 mit einer "sehr kurzfristigen" Bereitstellung kostenloser Alternativen wie den gegenüber teltarif.de erwähnten UMTS-Surfsticks seiner Leistungspflicht teilweise wieder nach - diese Variante müsse beim Kunden allerdings erst einmal funktionieren und könne selbst bei optimaler Netzabdeckung die reguläre DSL-Leistung wohl nicht kompensieren. Daher bestehe im Zweifel - je nach Einzelfall und nach vorheriger Fristsetzung - auch hier ein Kündigungsrecht.