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1 & 1 betrug


06.09.2011 21:42 - Gestartet von schleckerfrau47
Bei mir der gleiche beschiß wie bei miezl173

1&1 macht definitive zusagen zu 6000er leitung und liefert
genau die hälfte
natürlich alles am telefon das mann keine beweise hat
auch mein rechtsanwalt hat dies bestätigt
an miezl173:
evtl wäre laut meinem anwalt eine sammelklage möglich
an alle 3000er 1&1 ler die 6000 bezahlen:

bitte melden


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[1] Schwachmaaat antwortet auf schleckerfrau47
06.09.2011 22:39
Sammelklagen in der BRD...aha. Was für ein Anwalt.
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[2] Grayhound antwortet auf schleckerfrau47
07.09.2011 18:02
Benutzer schleckerfrau47 schrieb:
Bei mir der gleiche beschiß wie bei miezl173

Seit wann gibt es in unserem Land Sammelklagen? Wo hat de Anwalt studiert?

Aber sonst hast du ja viel gemeinsam mit dem Leidensgenossen, sogar die Rechtschreibfehler ... ;-)
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[3] spunk_ antwortet auf schleckerfrau47
07.09.2011 19:12
Benutzer schleckerfrau47 schrieb:

evtl wäre laut meinem anwalt eine sammelklage möglich

meint der Anwalt nun eine Streigenossenschaft oder eine Prozessverbindung?

Streigenossenschaft vermutlch nicht, da die Kläger ja nicht zwingend in Verbindung stehen.
bei der Prozessverbindung ist dies allerdings stets nur vom Richter abhängig. der Anwalt hat darauf keinen Einfluss.

aber klingt uinteressant wenn dein Anwalt hierzu aktuellere Info hat.


Details interessieren hier sicher viele.
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[3.1] schleckerfrau47 antwortet auf spunk_
07.09.2011 20:16
hallo,
hier posten mir leider zu viele mitarbeiter von 1&1 - ist ja bekannt das die jede schlechte meinung dazu in den dreck ziehen
was will mann auch von so einem unternehmen erwarten ?
falls du keiner von denen bist vielen dank für dein posting

melde mich wieder

mfg


Benutzer spunk_ schrieb:

Benutzer schleckerfrau47 schrieb:

evtl wäre laut meinem anwalt eine sammelklage möglich

meint der Anwalt nun eine Streigenossenschaft oder eine Prozessverbindung?

Streigenossenschaft vermutlch nicht, da die Kläger ja nicht zwingend in Verbindung stehen.
bei der Prozessverbindung ist dies allerdings stets nur vom Richter abhängig. der Anwalt hat darauf keinen Einfluss.

aber klingt uinteressant wenn dein Anwalt hierzu aktuellere Info hat.


Details interessieren hier sicher viele.
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[3.1.1] niknuk antwortet auf schleckerfrau47
07.09.2011 21:07
Benutzer schleckerfrau47 schrieb:

hier posten mir leider zu viele mitarbeiter von 1&1

Ich jedenfalls bin kein Mitarbeiter von 1&1, ja noch nicht einmal ein Mitarbeiter irgendeines anderen DSL-Providers. Ich bin noch nicht einmal 1&1-Kunde, denn mein DSL-Anschluss kommt von Alice. Übrigens heißt mein DSL "DSL 16000". Weißt du, welche Bandbreite mir dafür verbindlich (!) zugesagt wird? Exakt 5 MBit/s und kein Bit mehr. Ich weiß das, denn ich habe ja das Kleingedruckte gelesen (das im Falle von Alice und auch von 1&1 gar nicht mal so klein gedruckt ist). "Betrug" werde ich aber auch dann nicht schreien, wenn die zugesagte Mindestbandbreite mal unterschritten werden sollte. Betrug ist nämlich ein Straftatbestand, während das Nichteinhalten eines Vertrags lediglich ein zivilrechtliches Problem ist. Außerdem gehört zu Betrug Vorsatz, und ich glaube kaum, dass irgendein DSL-Provider vorsätzlich weniger Bandbreite bereitstellt, als er technisch realisieren könnte.

Gruß

niknuk
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[3.1.2] spunk_ antwortet auf schleckerfrau47
07.09.2011 23:05
Benutzer schleckerfrau47 schrieb:

hier posten mir leider zu viele mitarbeiter von 1&1 - ist ja

ist immer so: wenn Antworten nicht den Erwartungen entsprechen muss eine Verschwörung dahinter stecken.

melde mich wieder

wäre sehr interessant - speziell wegen der Prozessverbindung.


die einziger Alternative in dem Bereich ist soweit ich informiert bin eine verbandsklage---- also eine Klage eines verbraucherschutzvereines.

ich vermute stark das dein Anwalt auf diesen Punkt hinweisen wollte.
ist dahiongehend was aktuell?
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[4] niknuk antwortet auf schleckerfrau47
07.09.2011 21:00
Benutzer schleckerfrau47 schrieb:

1&1 macht definitive zusagen zu 6000er leitung und liefert genau die hälfte

Langsam. Hat 1&1 "DSL 6000" zugesagt? Wenn ja, wurde damit keine exakte Bandbreite, sondern nur ein Anschluss mit einer Bandbreite zwischen 3 und 6 MBit/s zugesagt (siehe 1&1 DSL Leistungsbeschreibung, Abs. 2.14). Erreicht der Anschluss mindestens 3 MBit/s, ist die Zusage erfüllt.

Oder wurde explizit eine Bandbreite von 6 MBit/s zugesagt? Wenn ja, auf welche Weise? 1&1 hat kein Produkt im Angebot, bei dem exakt 6 MBit/s verbindlich zugesagt werden. Die Zusage kann also nur mündlich erfolgt sein. Ich bin aber ganz sicher, dass es in den AGB einen Passus gibt, dass mündliche Zusagen unwirksam sind.

Wer AGB und Leistungsbeschreibungen *vor* Vertragsabschluss liest, der weiß das und muss nicht "Betrug" schreien, wo keiner ist.

natürlich alles am telefon das mann keine beweise hat

Man sollte nichts unterschreiben, was man nicht beweisen kann.

auch mein rechtsanwalt hat dies bestätigt

War dein Rechtsanwalt beim Telefonat dabei?

Gruß

niknuk
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[4.1] schleckerfrau47 antwortet auf niknuk
07.09.2011 22:53
hallo niknuk,
mir wurde telefonisch eine zusage von 6000 mbit/s gemacht
ich habe auch 1&1 die erlaubnis gegeben den telefonmitschnitt
abzuhören um klarheit reinzubringen
anscheinend haben die aber nicht mitgeschnitten und somit auch
keinen beweiß für meine vertragsverlängerung
es wird aber auf dem neuen vertrag bestanden
ich habe ihnen dies auch alles per einschreiben geschrieben
leider wird dies immer abgelehnt
offensichtlich hat mann keine chance gegen so ein unternehmen
das es hier viele unzufriedene kunden gibt sieht mann ja in sämtlichen foren
leider hat hier auch 1&1 einige mitarbeiter sitzen die hier gegenarbeiten
wäre besser mann sollte die in die kundenbetreuung setzen
damit vergrault sich 1&1 nur immer noch mehr kunden
wenn die zu ihrem fehler gestanden hätten hätten wir sicher eine lösung gefunden aber nur alles abstreiten ist nicht ok
in meinem bekanntenkreis wird sicher keiner mehr zu 1&1 gehen

mfg
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer schleckerfrau47 schrieb:

1&1 macht definitive zusagen zu 6000er leitung und liefert genau die hälfte

Langsam. Hat 1&1 "DSL 6000" zugesagt? Wenn ja, wurde damit keine exakte Bandbreite, sondern nur ein Anschluss mit einer Bandbreite zwischen 3 und 6 MBit/s zugesagt (siehe 1&1 DSL Leistungsbeschreibung, Abs. 2.14). Erreicht der Anschluss mindestens 3 MBit/s, ist die Zusage erfüllt.

Oder wurde explizit eine Bandbreite von 6 MBit/s zugesagt? Wenn ja, auf welche Weise? 1&1 hat kein Produkt im Angebot, bei dem exakt 6 MBit/s verbindlich zugesagt werden. Die Zusage kann also nur mündlich erfolgt sein. Ich bin aber ganz sicher, dass es in den AGB einen Passus gibt, dass mündliche Zusagen unwirksam sind.

Wer AGB und Leistungsbeschreibungen *vor* Vertragsabschluss liest, der weiß das und muss nicht "Betrug" schreien, wo keiner ist.

natürlich alles am telefon das mann keine beweise hat

Man sollte nichts unterschreiben, was man nicht beweisen kann.

auch mein rechtsanwalt hat dies bestätigt

War dein Rechtsanwalt beim Telefonat dabei?

Gruß

niknuk
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[4.1.1] niknuk antwortet auf schleckerfrau47
07.09.2011 23:50
Benutzer schleckerfrau47 schrieb:

mir wurde telefonisch eine zusage von 6000 mbit/s gemacht

Das kann nicht sein. Einen Anschluss mit 6000 Megabit pro Sekunde (= 6 Gigabit pro Sekunde) hat 1&1 nicht im Angebot. Aber auch wenn du dich vertan hast und kbit/s statt mbit/s meintest: ich bin fast sicher, dass man dir nicht 6000 kbit/s angeboten hat, sondern "DSL 6000". Und das ist *nicht* das gleiche.

Aber egal: nach jeder telefonischen "Beratung" macht der mündige Verbraucher [tm] folgendes:

1. Er beendet das Telefongespräch, *ohne* irgend etwas bestellt zu haben.

2. Er lädt sich das *gesamte* Kleingedruckte (AGB und Leistungsbeschreibung) zum gewünschten Produkt herunter und liest es sich von vorne bis hinten durch.

3. Bei dieser Gelegenheit wird der mündige Verbraucher [tm] u. U. feststellen, dass einzelne telefonisch gegebene Zusagen im Kleingedruckten nicht auftauchen. Er wird daher davon ausgehen, dass er den Provider später nicht auf die telefonischen Zusagen festnageln kann. Im Gegensatz dazu kann er den Provider aber auf die schriftlich gegebenen Zusagen festnageln. Also wird er ausschließlich diese für seine Kaufentscheidung heranziehen.

4. Der mündige Verbraucher [tm] bestellt das gewünschte Produkt nur dann, wenn die *schriftlichen* Zusagen seinen Anforderungen entsprechen. Die telefonischen Zusagen raucht er dagegen in der Pfeife, wie man so schön sagt.

anscheinend haben die aber nicht mitgeschnitten und somit auch keinen beweiß für meine vertragsverlängerung

Und du hast keinen Beweis für die gegebenen Zusagen.

es wird aber auf dem neuen vertrag bestanden

Achso, du hast kein Problem mit der Bandbreite, sondern damit, dass angeblich kein Vertrag zustandegekommen ist. Man kann aber auch mündlich Verträge abschließen. Wenn 1&1 deine mündliche Einwilligung nicht beweisen kann, könntest du tatsächlich eine Chance haben, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Möglicherweise brauchst du dazu aber einen fähigen Anwalt. Aber auch der kann nichts machen, wenn 1&1 plötzlich doch einen Beweis für deine Zustimmung zum Vertrag aus dem Hut zaubert.

Davon abgesehen, lassen sich Bestellungen auch widerrufen. Dies ist bis zu 2 Wochen nach Erhalt der bestellten Ware bzw. der Widerrufsbelehrung möglich.

das es hier viele unzufriedene kunden gibt sieht mann ja in sämtlichen foren

Viele unzufriedene Kunden wären gar nicht unzufrieden, wenn sie vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte gelesen hätten. Auch du wärst dann nicht unzufrieden, denn du hättest nicht das falsche Produkt bestellt, schon gar nicht telefonisch.

Gruß

niknuk
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[4.1.2] klappehalten antwortet auf schleckerfrau47
08.09.2011 09:42

einmal geändert am 08.09.2011 09:42
Benutzer schleckerfrau47 schrieb:
leider hat hier auch 1&1 einige mitarbeiter sitzen die hier gegenarbeiten

Hallo schleckfrau47!
1. Du kannst Dir sicher sein, daß niemand, der sich an diesem Thread beteiligt hat, Mitarbeiter von 1&1 ist. Von den meisten lese ich schon Jahrelang Beiträge und einige müßten dann in mindestens 20 Telekommunikationsfirmen arbeiten.

2. Macht kein DSL-Anbieter eine exakte zusage der Übertragungsgeschwindigkeit (weil das niemand kann) und schon gar nicht 1&1, weil 1&1 vollständig auf Vorleistungen von anderen Anbietern angewiesen ist.

3. Glaube ich Dir, daß Dir DSL 6000 zugesagt wurde (Tarif Surf-FLAT 6.000) und genau das hast Du bekommen.

4. Behaupte ich mal (falls sich in DeinemFall tatsächlich ein Anwalt bei Dir damit beschäftigt), daß Dein Anwalt hier nur Geld verdienen möchte.

Grüße kh