Benutzer ganzneutral schrieb:
Ein Jahr nach der Schaltung meines DSL-Anschlusses und mehrere Monate nach Vertragsverlängerung hat 1&1 die Bandbreite in zwei Schritten von 16000 auf 8000 kBit/s reduziert.
Das ist absolut vertragskonform. Du möchtest bitte Abs. 2.14 der DSL-Leistungsbeschreibung lesen, insbesondere den Abschnitt "Leistungsgarantie":
http://dsl.1und1.de/modules/frontend-consumer/pdf/1und1_Leistungsbeschreibung.pdf
Gemäß dieser Klausel hast du Anspruch auf mindestens 50% der Maximalbandbreite. Die bekommst du, also erfüllt 1&1 den Vertrag. Reklamationen dürften keine Chance haben (die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrags, den du mit 1&1 abgeschlossen hast).
Und damit ist 1&1 noch richtig kundenfreundlich. Andere Anbieter garantieren für ihre DSL-16000-Anschlüsse weit weniger. Beispiele: Alice 5000 kbit/s, Vodafone 6145 kbit/s, Telekom 6304 kbit/s.
Es scheint mir unwahrscheinlich, dass 1&1 den Leistungsverzug einräumt.
Mir auch. Der Grund ist naheliegend: es gibt schlicht und ergreifend keinen Leistungsverzug, zumindest bis jetzt nicht. Viel Spaß beim bevorstehenden Rechtsstreit.
Gruß
niknuk