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1&1 Betrug beim Tarifwechsel?


12.03.2013 12:36 - Gestartet von Daniel1980
Hallo,

wir haben für unseren Verein im Vereinsheim am 21.2. den alten DSL Flat 1.000 Tarif bei 1&1 einen Tarifwechsel in den Tarif Surf&Phone 6.000 beantragt. Nun kam gestern der Schaltungstermin für den 19.03. des neuen "gewünschten Tarifs" DSL 2.000. Haben dann bei 1&1 nachgehakt, mit dem Ergebnis dass man an der Adresse des Vereinsheims nur maximal 2.000 liefern könne, basta. Daraufhin wollten wir den Tarifwechsel rückgängig machen, war ja auch noch nicht geschalten, dies verweigert jedoch 1&1, da man einen Tarifwechsel nicht widerrufen könne und jetzt hängt man erneut 2 Jahre bei 1&1 fest.
Sehe ich das richtig, wenn man in ein Autohaus geht und sich eine E-Klasse für 60.000 Euro bestellt und nach 3 Monaten zu Abholung kommt und der Verkäufer dann sagt, tja es war jetzt halt nur ein Fiat Panda verfügbar, kostet aber auch 60.000 Euro und man sei zur Abnahme verpflichtet. Ja ist das ganze denn in Deutschland rechtens?
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[1] mersawi antwortet auf Daniel1980
12.03.2013 13:58

einmal geändert am 12.03.2013 14:00
Also meiner Meinung nach ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Probleme möglich.
Ich gehe mal davon aus das Ihr den Tarifwechsel online beauftragt habt.
Denn solltet Ihr im Laden gewesen sein geht da erst mal nix.
Die 2. Frage welche sich stellt ist," kann ich den Vertrag rückabwickeln weil die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird...!?"
Eher nicht , den soweit ich weiß hat jeder DSL Anbieter in den AGB drin stehen das man auch mit der Hälfte an V leben muß wenn die Infrastruktur nix anderes hergibt.
Anders sieht es aus, wenn Euch 1&1 in irgendeiner Form ( am besten schriftlich) mit geteilt hat, das es bei Euch schnelles Internet gibt.
Ich meine, auch schon gelesen zu habe, das diverse AG(Amtsgerichte) solche AGB s gekippt hatten und die für unzulässig erklärt haben.
Ich persönlich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen ,aber auch nur, wenn der Verein eine RS Versicherung hat und besagte die Deckungszusage bereits bzw erteilt hat oder haben wird...
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[1.1] niknuk antwortet auf mersawi
13.03.2013 18:29
Benutzer mersawi schrieb:

Denn solltet Ihr im Laden gewesen sein geht da erst mal nix.

Wenn 1&1 vertragsbrüchig wird, ist es unerheblich, ob der Vertrag im Laden oder online geschlossen wird. Der Kunde kann Mängel reklamieren und außerordentlich kündigen, wenn sie nicht abgestellt werden.

Der betreffende Anschluss hat einen Mangel: er liefert nur 2 MBit/s, obwohl 1&1 vertraglich (genauer: im Rahmen der Leistungsbeschreibung, welche Vertragsbestandteil ist) mindestens die Hälfte der bestellten Bandbreite zusagt. Im vorliegenden Fall wären das 3 MBit/s. Wenn 1&1 die nicht liefern kann, kann der Kunde den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, völlig unabhängig davon, wie und wo er bestellt hat.

Gruß

niknuk
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[1.2] spunk_ antwortet auf mersawi
13.03.2013 18:30
Benutzer mersawi schrieb:
Also meiner Meinung nach ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Probleme möglich.

ob ohne Probleme ist unklar - aber zumindest gelten nach irgendwelche Urteilen diese Widerrufsregeln auch bei einem Tarifwechsel:
https://www.teltarif.de/1-und-1-kunden-...
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[1.2.1] niknuk antwortet auf spunk_
13.03.2013 18:37
Benutzer spunk_ schrieb:

ob ohne Probleme ist unklar - aber zumindest gelten nach irgendwelche Urteilen diese Widerrufsregeln auch bei einem Tarifwechsel:

Du möchtest dich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Nichterfüllung informieren. Mit Widerruf hat das gar nichts zu tun. Entsprechende Urteile sind daher irrelevant. Relevant ist vielmehr §323 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Und ja, 1&1 erfüllt den Vertrag nicht, denn gemäß Abs. 3.2 der DSL-Leistungsbeschreibung wird mindestens die Hälfte der bestellten Maximalbandbreite zugesagt. Bei einem DSL 6000-Anschluss wären das 3 MBit/s. Solange 1&1 nur 2 MBit/s liefert, ist der Vertrag nicht erfüllt.

Gruß

niknuk
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[1.2.1.1] spunk_ antwortet auf niknuk
13.03.2013 18:42
Benutzer niknuk schrieb:

zu tun. Entsprechende Urteile sind daher irrelevant. Relevant ist vielmehr §323 BGB:

Urteile sind nie irrelevant wenn sie exakt das Thema treffen. ausser du willst dem Richter vorwerfen ein Fehlurteil erbracht zu haben und 1u1 empfehlen dieses Urteil anzufechten.

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[2] niknuk antwortet auf Daniel1980
13.03.2013 18:25
Benutzer Daniel1980 schrieb:

wir haben für unseren Verein im Vereinsheim am 21.2. den alten DSL Flat 1.000 Tarif bei 1&1 einen Tarifwechsel in den Tarif Surf&Phone 6.000 beantragt. Nun kam gestern der Schaltungstermin für den 19.03. des neuen "gewünschten Tarifs" DSL 2.000. Haben dann bei 1&1 nachgehakt, mit dem Ergebnis dass man an der Adresse des Vereinsheims nur maximal 2.000 liefern könne, basta. Daraufhin wollten wir den Tarifwechsel rückgängig machen, war ja auch noch nicht geschalten, dies verweigert jedoch 1&1, da man einen Tarifwechsel nicht widerrufen könne und jetzt hängt man erneut 2 Jahre bei 1&1 fest.

Hau 1&1 doch die eigene Leistungsbeschreibung (https://dsl.1und1.de/modules/frontend-consumer/pdf/1und1_Leistungsb­eschreibung.pdf) um die Ohren, die Bestandteil deines Vertrags ist und an die sich 1&1 halten muss. Weise explizit auf die in Abs. 3.2 zugesicherte "Leistungs-Garantie" hin, nach der dem Kunden verbindlich (!) mindestens 50% der bestellten Maximalbandbreite zugesichert werden, in eurem Falle also mindestens 3 MBit/s. Drohe für den Fall, dass 1&1 den geschlossenen Vertrag weiterhin nicht erfüllt bzw. euch in den alten Tarif zurücklässt, mit fristloser Kündigung.

Darauf hättest du aber auch selbst kommen können, wenn du den Vertrag, den du da abgeschlossen hast, vorher gelesen hättest ;-)

Gruß

niknuk
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[2.1] Daniel1980 antwortet auf niknuk
13.03.2013 20:54
Die Leistungsgarantie gilt leider nur für DSL Komplettpakete, nicht für Basis Pakete, wo der Hauptanschluss bei der Telekom oder einem anderen Anbieter liegt.
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[2.1.1] niknuk antwortet auf Daniel1980
14.03.2013 00:06
Benutzer Daniel1980 schrieb:

Die Leistungsgarantie gilt leider nur für DSL Komplettpakete, nicht für Basis Pakete, wo der Hauptanschluss bei der Telekom oder einem anderen Anbieter liegt.

1&1 Surf&Phone ist nach meiner Erinnerung ein Komplettanschluss. Oder habt ihr noch einen Telekom-Telefonanschluss? (wenn überhaupt, kann nur die Telekom Anbieter des Hauptanschlusses sein. Es gibt keine anderen Telefonanbieter, auf deren Anschlüsse 1&1 einen DSL-Anschluss schalten kann).

Grundsätzlich besitzt 1&1 keine eigene DSL-Infrastruktur und muss daher immer auf die Dienste fremder Technik-Vorleister zurückgreifen. Sofern die betreffende Leitung aber für nichts anderes als für 1&1 DSL genutzt wird, läuft das Ganze trotz Fremdtechnik als "Komplettanschluss". Nur wenn auf der Leitung zusätzlich ein Telekom-Anschluss geschaltet ist, ist es kein Komplettanschluss mehr.

Falls ihr tatsächlich eine Kombination aus 1&1 DSL und Telekom-Telefonanschluss nutzt, zahlt ihr höchstwahrscheinlich zu viel. Eine solche Kombination ist nämlich in der Regel teurer als ein Komplettanschluss von der Telekom. Ein weiterer Vorteil eines Telekom-Komplettanschlusses wäre, dass ihr dann direkt beim Netzbetreiber Kunde seid und kein Zwischenhändler mehr im Spiel ist. Um die eigenen Kunden kümmert sich die Telekom nämlich meist intensiver als um die Kunden von Konkurrenten wie 1&1, denen sie zwar ihre DSL-Technik vermieten muss, dafür aber dank Regulierung nur geringe Profite kassieren darf. Deswegen dürfen sich Telekom-Kunden auch berechtigte Hoffnungen darauf machen, dass die Telekom ihnen mehr Bandbreite bereitstellt als sie das für Reseller-Kunden tut.

Natürlich steht ein Wechsel zur Telekom erst dann zur Debatte, wenn ihr aus eurem 1&1-Vertrag rauskommt. Spätestens dann würde ich mir einen solchen aber durch den Kopf gehen lassen.

Gruß

niknuk
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[2.1.1.1] Daniel1980 antwortet auf niknuk
14.03.2013 20:41
Ja wir haben bei der Telekom 2 ISDN Anschlüsse, geht nicht anders wg. den redundanten Aufschaltungen der EMA und BMA an die Clearingstelle.
Wir harren jetzt mal der Rückmeldung seitens 1&1. Wenn wir aus dem Vertrag rauskommen geht's zur Telekom und basta. Das kommt davon wenn man meint 2,50 Euro / Monat sparen zu können, eigentlich müsste man sich selber hauen.
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[3] GK.r antwortet auf Daniel1980
14.03.2013 00:20
"Geschaltet"