Benutzer niknuk schrieb:
Gut, dass ich bei einem Unternehmen mit einem derart uninformierten Pressesprecher nicht Kunde bin.
Gut, dass du damit deinen an mich gerichteten Vorwurf der Besserwisserei ins rechte Licht rückst.
Zitat: "Zu diesem Zweck wurden eigenständige Tochterunternehmen gegründet: T-Mobil International AG für den Mobilfunkbereich, T-Online International AG (Börsengang im Jahr 2000) für die Onlinedienste, T-Com für den Bereich Festnetz und T-Systems International GmbH für Systemlösungen im Bereich IT und Telekommunikation."
Man achte auf die Formulierungen "eigenständige Tochterunternehmen" und in diesem Zusammenhang "T-Com für den Bereich Festnetz".
Demnach müsste T-Com im Widerspruch zu deinem erstzitierten Artikel ein Kleinunternehmen gewesen sein, weil bei allen anderen Tochterunternehmen die Gesellschaftsform (GmbH, AG) angegeben ist und auch angegeben werden muss.
Das ist dann wahrscheinlich auch der Grund, warum das Unternehmen T-Com abgesehen von einer 2003 gegründeten T-Com Venture Fund GmbH & Co. KG zwecks "Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen", einer seit 2005 so firmierenden T-Com Innovationsgesellschaft mbH aus Berlin und einer Bad Homburger T-Com Computer Communication GmbH weder Spuren im Handelsregister (www.ihk-
bonn.de/index.php?id=47&no_cache=1) noch im bundesweiten Unternehmensregister des Justizministeriums (www.unternehmensregister.de) hinterlassen hat, während von Deutscher Telekom oder T-Mobile dutzendfach Änderungseinträge zu finden sind.
Du wirst auch keine von der T-Com geschlossenen Anschlussverträge finden. Vertragspartner war immer die Telekom, was jeder weiß, der die AGB oder Rechnungen gelesen hat. So zB bei den TDSL-AGB von 2003, in denen es deutlich heißt: "...der Deutschen Telekom AG, T-Com (im Folgenden T-Com genannt)". Oder in einem EVN-Auftragsformular von 2004 der "Deutschen Telekom AG, T-Com". Oder in einer Rechnung von 2006 der "Deutschen Telekom AG, T-Com".
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Auch erinnere ich mich genau, dass im Web-Impressum der T-Com stets "Deutsche Telekom AG" stand, was, hättest du Recht, eine Ordnungswidrigkeit gewesen wäre. Außerdem hatte ich 2005 selbst eine erfolgreiche Klage gegen die Telekom wegen meines T-Com-T-Net-Anschlusses, die demnach hätte abgewiesen werden müssen.
Übrigens habe ich jetzt keine Lust mehr, mich mit deinen besserwisserischen und keineswegs zum Thema passenden Beiträgen auseinanderzusetzen.
Wer bei anderen pedantisch ist, muss sich auch selbst so behandeln lassen.