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1&1 machenschaften, finger weg


01.12.2007 16:03 - Gestartet von jost-peter
hallo zusammen, ich bin neu im forum und möchte zuerst alle grüßen.
zu meinem problem mit 1&1:
im oktober 07 wurde meine frau durch einen anruf von 1&1, oder einem subinternehmer auf einen vertrag mit 3 rufnummern aufmerksam gemacht. da wir in unserem haushalt 3 rufnummern benötigen, und von allen werbeanrufern dies der erste war, der uns dieses angeboten hat, hat meine frau am telefon zugestimmt. dann fax mit kündigung bei telekom an 1%1geschickt, diese können den vertrag nicht liefern, meinerseits gekündigt,1&1 lehnt kündigung ab, langes hin und her, kündigung von 1&1 angenommen jedich von mir unbemerkt selbstständig von 1&1 eine neue auftragsnummer vergeben, ohne von uns einen auftrab bekommen zu haben, hardwarelieferung erhalten, am 03.12.soll umgeschaltet werden. FINGER WEG VON 1&1
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[1] musikbox antwortet auf jost-peter
01.12.2007 16:16
Benutzer jost-peter schrieb:
hallo zusammen, ich bin neu im forum und möchte zuerst alle grüßen.
zu meinem problem mit 1&1:
im oktober 07 wurde meine frau durch einen anruf von 1&1, oder einem subinternehmer auf einen vertrag mit 3 rufnummern aufmerksam gemacht. da wir in unserem haushalt 3 rufnummern benötigen, und von allen werbeanrufern dies der erste war, der uns dieses angeboten hat, hat meine frau am telefon zugestimmt.
Das war natürlich dumm! Man sollte niemals am Telefon Verträge abschließen, wozu auch die Eile? Sowas kann man ganz in Ruhe und nach einem Preisvergleich selber in die Wege leiten.

dann fax mit kündigung bei telekom an 1%1geschickt,
Kündigungen werden nur selten per Fax akzeptiert. Eine Kündigung sollte immer (!) schriftlich per Einschreiben erfolgen. Aber hier hast Du schon einen Fehler gemacht: Um die Kündigung kümmert sich doch der neue Anbieter, oder irre ich mich? Alles andere führt nur zu Problemen.

diese können den vertrag nicht liefern, meinerseits gekündigt,1&1 lehnt kündigung ab,
Mit welcher Begründung wurde die Kündigung abgelehnt? Solange alles per Einschreiben und innerhalb der 14tägigen Frist verlief, sollte eine Kündigung kein Problem sein.

langes hin und her, kündigung von 1&1 angenommen jedich von mir unbemerkt selbstständig von 1&1 eine neue auftragsnummer vergeben, ohne von uns einen auftrab bekommen zu haben, hardwarelieferung erhalten, am 03.12.soll umgeschaltet werden. FINGER WEG VON 1&1
Selbst Schuld! Eure Handlungsweise kann man als grob fahrlässig bezeichnen.
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[1.1] jost-peter antwortet auf musikbox
01.12.2007 16:28
hallo musikbox, sorry schreibfehler die kündigung wurde fix abgeschicht, natürlich per einschreiben, den grund, warum dei kündigung anfangs nicht angenommen wurde habe ich bis heute nicht erfahren. erst nach vielen mails, welche nicht beantwortet wurden erhielt ich dann die nachricht, dass die kündigung von 1&1 angenommen ist. zu diesem zeitpunkt haben diese jedoch, wie sich am 30.11. herausgestellt hat, eine neue vertragsnummer angelegt, ohne mich zu informieren. diese soll angeblich nicht mehr zu kündigen sein, so 1&1, da die frist bereits abgelaufen ist. aber was soll ich den kündigen, wenn ich nichts abgeschlossen habe?
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[1.1.1] musikbox antwortet auf jost-peter
01.12.2007 16:40

2x geändert, zuletzt am 01.12.2007 16:50
Benutzer jost-peter schrieb:
hallo musikbox, sorry schreibfehler die kündigung wurde fix abgeschicht, natürlich per einschreiben, den grund, warum dei kündigung anfangs nicht angenommen wurde habe ich bis heute nicht erfahren.
Dann musst Du etwas falsch gemacht haben. Die von Dir ausgesprochene Kündigung, bzw. Rücktritt vom Vertrag gilt weiterhin, auch wenn 1&1 etwas anderes sagt.

erst nach vielen mails, welche nicht beantwortet wurden erhielt ich dann die nachricht, dass die kündigung von 1&1 angenommen ist.
Warum schreibst Du Mails? Diese sind in keinster Weise hilfreich, noch rechtskräftig. Wenn es "problematisch" wird, musst Du die Korrespondenz per Brief und Einschreiben wählen.

zu diesem zeitpunkt haben diese jedoch, wie sich am 30.11. herausgestellt hat, eine neue vertragsnummer angelegt, ohne mich zu informieren.
Automatisierte Prozesse in einem großen Unternehmen können zu solchen Entwicklungen führen. Aber das braucht Dich nicht weiter zu interessieren, da Du ja bereits innerhalb der 14tätigen Frist per Einschreiben vom Vertrag zurückgetreten bist.

diese soll angeblich nicht mehr zu kündigen sein, so 1&1, da die frist bereits abgelaufen ist.
Den Sachverhalt schriftlich fixieren und per Einschreiben an 1&1 schicken, wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest und auch nochmal auf den Rücktritt vom Vertrag innerhalb der 14tägigen Frist hinweisen.

aber was soll ich den kündigen, wenn ich nichts abgeschlossen habe?
Richtig! Deshalb versuche Struktur in die Sache reinzubringen. Möglicherweise hast Du Dich in der E-Mail Korrespondenz unglücklich ausgedrückt, so dass hier ein Vertrag zustande gekommen ist. Ansonsten steht auch kostengünstig eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale zur Verfügung, wenn Dir das zuviel wird.

Man kann sich jede Menge Ärger ersparen, wenn man auf den Abschluss telefonischer Verträge verzichtet.
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[1.1.1.1] em antwortet auf musikbox
09.12.2007 14:16
@ musikbox: Du bisch scho a ganz a schlauer!!! Kann des sein, dass wir hier von Deinem Brötchengeber reden, oder warum hast Du immer eine Rechtfertigung für diese "Machenschaften" von 1&1 parat?
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[1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf em
20.12.2007 23:54
Benutzer em schrieb:
@ musikbox: Du bisch scho a ganz a schlauer!!!
Schlau muss man nicht unbedingt sein, wenn man die einfachsten Zusammenhänge darstellt.

Kann des sein, dass wir hier von Deinem Brötchengeber reden, oder warum hast Du immer eine Rechtfertigung für diese "Machenschaften" von 1&1 parat?
Was sollen diese Unterstellungen?
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[1.2] tom.stein antwortet auf musikbox
18.12.2007 14:47
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer jost-peter schrieb: Das war natürlich dumm! Man sollte niemals am Telefon Verträge abschließen, wozu auch die Eile? Sowas kann man ganz in Ruhe und nach einem Preisvergleich selber in die Wege leiten.

Kann ich nur unterstreichen. NIE Verträge ohne schriftliche Unterlagen (Internet oder Prospekt) abschließen. Der eigentliche Abschluss kann am Telefon erfolgen - aber nicht sofort bei einem Werbeanruf!

dann fax mit kündigung bei telekom an 1%1geschickt,
Kündigungen werden nur selten per Fax akzeptiert.

Das ist nicht korrekt. Für die allermeisten Fälle (außer bei Gericht u.ä.) ist JEDE Form der Kündigung möglich. Und ein Fax ist sogar "in Schriftform". Das MUSS akzeptiert werden, wenn es nicht wirksam ausgeschlossen wurde (wurde es bei 1&1 und T-com soweit ich weiß nicht)!

Aber:
Aber hier hast Du schon einen Fehler gemacht: Um die Kündigung kümmert sich doch der neue Anbieter, oder irre ich mich? Alles andere führt nur zu Problemen.

Absolut richtig - bei sämtlichen Vertragswechseln (Strom, Gas, Handy, DSL) sollte man den neuen Anbieter fragen, ob er sich um den Vertragswechsel kümmert. Wenn dann etwas schief geht, hat er(!) seinen Vertrag nicht erfüllt - und man hat nicht zwei Verträge (wohl u.U. gar keinen - aber das lässt sich leicht ändern)!

diese können den Vertrag nicht liefern, meinerseits gekündigt,

Nun wieder Dein Fehler: Bei Nicht-Lieferung nicht kündigen, sondern nicht ausgeführten Vertrag stornieren (winziger, aber ggf. wichtiger Unterschied).

Aber hier würde mich der Grund der Nicht-Lieferung interessieren. Konnten Sie wirklich nicht liefern, oder warst Du nur mit der bereitgestellten Leistung (z.B. DSL-6000 statt bestellter 16.000 unzufrieden)?

1&1 lehnt kündigung ab,

Genau das können sie bei einer Stornierung des nicht ausgeführten Vertrags nicht.

Mit welcher Begründung wurde die Kündigung abgelehnt? Solange alles per Einschreiben und innerhalb der 14tägigen Frist verlief, sollte eine Kündigung kein Problem sein.

Nicht immer - wenn mit der Leistungserbringung bereits begonnen wurde (also der Anschluss umgestellt wurde), endet die Widerrufsfrist vorzeitig. Bestes Beispiel: Online-Bestellung einer heißen Pizza zum Abendessen. Storno nach 14 Tagen ist nicht möglich ;-)

langes hin und her, kündigung von 1&1 angenommen jedich von mir unbemerkt selbstständig von 1&1 eine neue auftragsnummer vergeben, ohne von uns einen auftrab bekommen zu haben, hardwarelieferung erhalten, am 03.12.soll umgeschaltet werden.

Da wurden auf beiden Seiten Fehler gemacht - und schon hat es sich zur kleinen Katastrophe entwickelt.

Ein neuer Auftrag bedarf Eurer Zustimmung, und die muss 1&1 nachweisen (z.B. per Telefonprotokoll). Da kann man also leicht aussteigen (widersprechen - nicht stornieren oder gar kündigen!).

FINGER WEG VON 1&1

Würde ich so pauschal entweder nicht oder gleich für ein paar andere Anbieter (ich kenne da noch bessere Beispiele von Arcor und Freenet, die Presse berichtete auch von anderen Providern inkl. T-com) mit behaupten. Also locker bleiben - aber hartnäckig.

Selbst Schuld! Eure Handlungsweise kann man als grob fahrlässig bezeichnen.

Na so hart würde ich das nicht sehen. Es darf nicht vorausgesetzt werden, dass jeder Kunde erst eine Anwaltslizenz nachweisen kann.

Tom

(Ja, ich bin Profiseller und Freenetprofi und eine Menge mehr, und nicht alles kann ich empfehlen)
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[1.3] A.Merkel antwortet auf musikbox
20.12.2007 22:50
Musikbox? Sänger wäre wohl passender!!!