Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer jost-peter schrieb: Das war natürlich dumm! Man sollte niemals am Telefon Verträge abschließen, wozu auch die Eile? Sowas kann man ganz in Ruhe und nach einem Preisvergleich selber in die Wege leiten.
Kann ich nur unterstreichen. NIE Verträge ohne schriftliche Unterlagen (Internet oder Prospekt) abschließen. Der eigentliche Abschluss kann am Telefon erfolgen - aber nicht sofort bei einem Werbeanruf!
dann fax mit kündigung bei telekom an 1%1geschickt,
Kündigungen werden nur selten per Fax akzeptiert.
Das ist nicht korrekt. Für die allermeisten Fälle (außer bei Gericht u.ä.) ist JEDE Form der Kündigung möglich. Und ein Fax ist sogar "in Schriftform". Das MUSS akzeptiert werden, wenn es nicht wirksam ausgeschlossen wurde (wurde es bei 1&1 und T-com soweit ich weiß nicht)!
Aber:
Aber hier hast Du schon einen Fehler gemacht: Um die Kündigung kümmert sich doch der neue Anbieter, oder irre ich mich? Alles andere führt nur zu Problemen.
Absolut richtig - bei sämtlichen Vertragswechseln (Strom, Gas, Handy, DSL) sollte man den neuen Anbieter fragen, ob er sich um den Vertragswechsel kümmert. Wenn dann etwas schief geht, hat er(!) seinen Vertrag nicht erfüllt - und man hat nicht zwei Verträge (wohl u.U. gar keinen - aber das lässt sich leicht ändern)!
diese können den Vertrag nicht liefern, meinerseits gekündigt,
Nun wieder Dein Fehler: Bei Nicht-Lieferung nicht kündigen, sondern nicht ausgeführten Vertrag stornieren (winziger, aber ggf. wichtiger Unterschied).
Aber hier würde mich der Grund der Nicht-Lieferung interessieren. Konnten Sie wirklich nicht liefern, oder warst Du nur mit der bereitgestellten Leistung (z.B. DSL-6000 statt bestellter 16.000 unzufrieden)?
1&1 lehnt kündigung ab,
Genau das können sie bei einer Stornierung des nicht ausgeführten Vertrags nicht.
Mit welcher Begründung wurde die Kündigung abgelehnt? Solange alles per Einschreiben und innerhalb der 14tägigen Frist verlief, sollte eine Kündigung kein Problem sein.
Nicht immer - wenn mit der Leistungserbringung bereits begonnen wurde (also der Anschluss umgestellt wurde), endet die Widerrufsfrist vorzeitig. Bestes Beispiel: Online-Bestellung einer heißen Pizza zum Abendessen. Storno nach 14 Tagen ist nicht möglich ;-)
langes hin und her, kündigung von 1&1 angenommen jedich von mir unbemerkt selbstständig von 1&1 eine neue auftragsnummer vergeben, ohne von uns einen auftrab bekommen zu haben, hardwarelieferung erhalten, am 03.12.soll umgeschaltet werden.
Da wurden auf beiden Seiten Fehler gemacht - und schon hat es sich zur kleinen Katastrophe entwickelt.
Ein neuer Auftrag bedarf Eurer Zustimmung, und die muss 1&1 nachweisen (z.B. per Telefonprotokoll). Da kann man also leicht aussteigen (widersprechen - nicht stornieren oder gar kündigen!).
FINGER WEG VON 1&1
Würde ich so pauschal entweder nicht oder gleich für ein paar andere Anbieter (ich kenne da noch bessere Beispiele von Arcor und Freenet, die Presse berichtete auch von anderen Providern inkl. T-com) mit behaupten. Also locker bleiben - aber hartnäckig.
Selbst Schuld! Eure Handlungsweise kann man als grob fahrlässig bezeichnen.
Na so hart würde ich das nicht sehen. Es darf nicht vorausgesetzt werden, dass jeder Kunde erst eine Anwaltslizenz nachweisen kann.
Tom
(Ja, ich bin Profiseller und Freenetprofi und eine Menge mehr, und nicht alles kann ich empfehlen)