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1und1 Stornierung Hilfe!!!!


08.09.2008 13:40 - Gestartet von Aragol
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir bisschen weiterhelfen und jemand macht sich die Mühe das alles zu lesen :)

Also, Meine Geschichte beginnt am 21.August 2008, als mich ein Mitarbeiter der Firma 1und1 anruft und mir die 1und1 Dsl Doppelflat 16000 anbietet.
Da ich seit 4 Jahren bereits Kunde bei 1und1 bin mit der City Flat und nie Probleme hatte dachte ich mir das man denen vertrauen kann und das Angebot schien mir durchaus atraktiv, denn es umfasst:

16000 Internet Leitung
Telefon Flat Rate
Keine Telekom Grundgebühr
100 Euro Startguthaben

für insgesamt 34,99 Euro im Monat

Nach einem langen beratungsgespräch habe ich mich weichklopfen lassen, aber bei Zusage darauf bestanden etwas schriftliches zu bekommen und zur Not Wiederrufen zu können.
Der freundliche Mitarbeiter am anderen Ende, sagte das dies kein Problem wäre und ein Telefonmitschnitt gemacht wird den ich mit sämtlichen Unterlagen in den nächsten 24 Stunden zugesendet bekomme.

Nun geht es los.. die E-mail habe ich nie bekommen, dafür aber am 08.09.2008 einen Freischaltungstermin für meine neue Dsl-16000 Leitung (????)..

Da es nicht das Produkt war welches ich gewählt habe habe ich sofort beim Kundendienst angerufen, und mir wurde gesagt das denen wohl ein Irrtum unterlaufen sein muss und 4 Telefonate später kam dann heraus das ich es lediglich per Postweg stornieren kann.

Da ich bereits einiges über die Machenschaften von 1und1 gelesen hatte machte ich mich nochmal mit den Agbs vertraut und schickte dann diesen Brief per Einschreiben an 1und1:

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24. August 2008
Kündigung

Kundennummer: xxxx
Auftragsnummer:xxxx


Ihr Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung evtl. gelieferter Hardware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (oder der evtl. gelieferten Hardware) binnen der vorgenannten Frist. Der Widerruf ist zu richten an 1&1 Internet AG, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Wiederrufsrecht gebrauch.
Nach der Beratung über ihr Produkt 1&1 Doppelflat wurde mir zugesichert das ich eine E-Mail mit allen Daten und den Telefonmitschnitt bekommen werde.
Diese E-Mail habe ich nicht erhalten, kurze Zeit später erhalte ich einen Brief von ihnen (28.08.2008) das der 1&1 DSL 16000 kbit/s Anschluss am 08.09.2008 freigeschaltet wird.

Diese Produkt habe ich nicht bestellt, nach mehrmaliger telefonischer Beratung die mir nicht weiter helfen konnte möchte ich nun hiermit den Auftrag über DSL 16000 den ich nicht bestellt habe und den besprochenen Auftrag über die 1&1 Doppelflat (Basic) stornieren.
Alle (angeforderte) Hardware für diesen Anschluss möchte ich ebenfalls stonieren.
Falls noch andere Produkte oder Aufträge bei ihnen verzeichnet sind ausser dem vorhandenen
DSL – City Flat Produkt möchte ich das sie ebenfalls storniert werden.

Die DSL City Flat die ich zur Zeit nutze möchte ich beibehalten.

Mit freundlichen Grüßen
xxxx
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Die Zeit vergeht, die bestätigung für das Rückschreiben bekomme ich nicht, dafür aber diese E-mail:

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Date: Fri, 5 Sep 2008 10:14:45 +0200
From: customercare@1und1.de
To: xxxx@hotmail.com
Subject: xxxx Stornierung Ihres Leistungswechsels

Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie haben vor kurzem einen Leistungswechsel vorgenommen und diesen Wechsel nun wieder storniert.

Da die Bearbeitung des Leistungswechsels bereits zu weit fortgeschritten ist, kann Ihr Auftrag nicht mehr storniert werden.

Wir bitten Sie daher um Verständnis.

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns bitte Montags bis Samstags von

8.00h bis 20.00h an unter 0900 100 04 15 (0-24 ct/Min. aus dem Festnetz der deutschen Telekom, Mobilfunkpreise ggf.abweichend), oder schicken Sie uns
eine Email unter customercare@1und1.de .

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
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Daraufhin habe ich per E-mail geantwortet:

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe den angesprochenen Leistungswechsel nicht beantragt, es handelt sich um ein Irrtum von einem ihrer Mitarbeiter, mir wurde telefonisch versichert das ihnen ein Fehler unterlaufen ist und mir das falsche Produkt gebucht wurde und ich lediglich über den Postweg die Stornierung beantragen muss.
Dieses habe ich ihnen 2 Tage nach dem Verkaufsgespräch mit einem ihrer Mitarbeiter telefonisch versichert (und kurz darauf umgehend auf dem Postweg) und ich bin nicht gewillt ein Produkt zu erwerben mit einer Laufzeit von 2 Jahren, welches ich nicht gebucht habe.
Ich habe weder eine "Sofortlieferung" telefonisch beantragt noch habe ich die Wiederrufsfrist von 2 Wochen überschritten, falls für die Stornierung und die bisher erbrachten Leistungen kosten anfallen bin ich gerne gewillt diese zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
xxxx

Ergänzung:
Da ich nicht gewillt bin für einen Vertrag zu zahlen, der mir weder per E-mail bestätigt wurde noch der ist den ich gebucht habe, werde ich mir einen Rechtsbeistand hinzu ziehen.
Falls sie die Wiederrufsfrist weiterhin nicht akzeptieren werde ich rechtliche Schritte einleiten und sie ggf. wegen Betrugs verklagen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxx
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Keine Antwort auf die E-mails, aber dafür am Freischaltungstermin (08.09.2008) ein Anruf der Telekomm das mein neuer Dsl 6000 Tarif (???) nun umgestellt sei...

Ich rief daraufhin Wut entbrannt bei der kostenpflichtigen Hotline an wo ich meine Agressionen weitere 5 minuten in der Warteschlange steigern konnte.

Ich:
Ich habe bereits 2 Tage nach dem Brief zur Freischaltung die Stornierung per E-mail sowie auf dem Postweg verlangt, warum wird es abgelehnt obwohl es nicht das ist was ich gebucht habe????

Der inkompetente 1und1 Mitarbeiter:
Sie haben telefonisch ihre Einwilligung für diesen Tarif gegeben!

Ich:
Eben nicht, ich habe einen anderen Tarif gewählt und habe nun statt einer 16000 Leitung eine 6000 Leitung und die Grundgebühren der Telekomm zusätzlich auch noch.

Der inkompetente 1und1 Mitarbeiter:
Wir können ihnen nur soviel Bandbreite zur Verfügung stellen wie möglich und eine Wiederrufsfrist gibt es bei Tarifwechseln nicht (!!!)

Ich:
Ich habe verschiedene Tests im Internet durchgeführt und hatte bereits Dsl 16000 vor einigen Jahren, also erzählen sie mir nicht das es nicht möglich sei. Der Telekom Mitarbeiter hat ganz klar gesagt das sie auf DSL 6000 umstellen und nicht 16000.

Der inkompetente 1und1 Mitarbeiter:
Einen Moment bitte (5 minuten vergehen)

Der inkompetente 1und1 Mitarbeiter:
Herr xxx? Danke das sie gewartet haben, sie haben DSL 6000 bestellt und diese Produkt haben sie jetzt auch (???).

Ich:
Ok den Wutausbruch erspar ich euch und er ist auch nicht von Bedeutung für den weiteren Verlauf, der Mitarbeiter riet mir lediglich noch jetzt erstmal den Tarif beizubehalten und dann könnte ich ohne Probleme wieder wechseln...

Fassen wir zusammen:
Ich habe bestellt

16000 Internet Leitung
Telefon Flat Rate
Keine Telekom Grundgebühr
100 Euro Startguthaben
24 Monate Laufzeit
für 34,99 monatlich

und habe bekommen:
6000 Internetleitung
Telefon Flat Rate
Telekomm Grundgebühr
24 onate Laufzeit
Kein Startguthaben (da es ja nur bei einem Anbieter wechsel so sei)
für 34,99 monatlich + die 17 Euro der Telekomm..

Sorry ich weiss echt nicht mehr weiter, die machen doch was sie wollen.. War schon bei der Verbraucherzentrale, hab aber erst einen Termin für den 10.09.09 und die Wiederrufsfrist ist dann auch schon verstrichen...

Habt ihr vielleicht Tipps wie ich daraus komme oder was ich machen kann??

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[1] Albi aus Kiel antwortet auf Aragol
12.09.2008 08:20
Moin,

ich möchte hier der Einfachheit halber nur einige Punkte aufzählen, wie allgemein in solchen Sachen zu reagieren ist:

a) Es heißt Widerruf, nicht Wiederruf. Man könnte die Schreibweise mit 'ie' gemeinerweise auch so auslegen, daß Du Dich erneut für das aussprichts. Wider heißt entgegen, wieder heißt erneut.

b) Nie das Wort 'Kündigung' verwenden. Damit erkennst Du an, daß es einen solchen Vertrag mit 1&1 gibt.

c) Wenn 1&1 was anderes als vereinbart ansieht, als Du meinst abgeschlossen hast, drohe eine 'negative Feststellungsklage' an. Immer am Ball bleiben und Schritte unternehmen.

d) Wenn Du etwas aufgrund fehlender oder falscher Darstellung abgeschlossen hast, berufe Dich auf §119 BGB. Du hättest unter den nun bekannt gewordenen Umständen den Vertrag nie geschlossen. Auch hier kannst Du mit ebensolcher Klage dagegen vor gehen. Dann muß 1&1 den Mitschnitt als Gegenbeweis vorlegen und kann den für sich positiven sicherlich nicht finden.

Viel Erfolg
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[1.1] chrispac antwortet auf Albi aus Kiel
12.09.2008 11:14
Diese Tipps sind schon mal sehr gut. Ich möchte jedoch noch etwas ergänzen:

- Anschlusspaket nicht nutzen. In der Telekommunikationdbranche erlischt das Widerrufsrecht teilweise mit der Nutzung entsprechender Leistungen. Wer also Zugangsdaten eingibt, Simkarten einmalig verwendet etc. macht seinen Widerruf anfechtbar.

- 1&1 um schriftlichte Stellungnahme und Beleg für den Tarifwechsel bitten. Sollten Sie keine Rückantwort erhalten, bzw. zusammenhanglose Standartmails (was bei 1&1 leider nicht unüblich ist), lassen Sie sich rechtlich vertreten. 1&1 reagiert leider oft sehr träge und weiß das die Zeit auf Ihrer Seite ist.

- Hardware etc. zurücksenden

- Abbuchungen zurückweisen und evtl. Schufa bezüglich Vorfall informieren.


Zu guter Letzt:
Teilen Sie Ihre Erfahrungen dringend anderen mit! Es ist erschreckend wie unseriös 1&1 mit Künden umgeht, wie schlecht der Service und die Zuverläsigkeit der Mitarbeiteraussagen. 1&1 verfügt über gute "Lockangebote" - mit Speck fängt man Mäuse :-)
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[2] mesip antwortet auf Aragol
15.09.2008 12:46
Ich habe neulich eine für Arbeitnehmer kostenlose Erstberatung bei der Verbraucherzentrale wahrgenommen. Der dortige Anwalt hat in meinem Beisein einen "saftigen" Brief an 1&1 geschickt. Seiner Erfahrung nach und auch nach meinen Recherchen erklärt 1&1 meistens die Angelegenheiten dann für erledigt. Bisher kam nix mehr von 1&1. Ich hatte zwar ein grundsätzlich anderes Problem als Du, kann aber zu einem Termin bei der Verbraucherzentrale nur raten. Selbst wenn du es bezahlen musst, sind es meist nur so um die 30 €.
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[3] framed antwortet auf Aragol
16.09.2008 20:19
Hallo Aragol, die Stornierung des Tarifwechsels ist möglich.
Da du der Übernahme deiner Rufnummmer / TCOM-Anschluss zugestimmt hast, wird dir ein entsprechendes Formular zugesandt. Wenn du dieses nicht !! zurücksendest und die folgenden Fristen verstreichen lässt ohne dich zu melden wird der Wechsel aufgehoben, denn dieser kann erst nach Eintreffen dieses Formulares aktiviert werden.

Gruß
Marko
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[3.1] myselfme antwortet auf framed
16.09.2008 23:16
@ framed: FALSCH ! Dann wird der Anschluß "normal" geschaltet und die alte Rufnummer geht verloren.
Warum ? Weil der Kunde in erster Linie einen DSL-only-Anschluß bestellt und die Rufnummer-Mitnahme streng genommen nur eine Nebenleistung ist.
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[3.1.1] framed antwortet auf myselfme
17.09.2008 19:01
Die Portierung inlusive Kündigung des TCOM Anschluss kann erst ausgeführt werden wenn das Formular vorliegt. Die Bereitstellung der automatisch zugewiesenen Rufnummern entfällt in diesem Fall da er ja die Übernahme gewünscht hat, eine Alternative ist IMHO nicht vorgesehen.
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[3.1.1.1] myselfme antwortet auf framed
17.09.2008 22:43
Eben nicht ! Ein Komplett-Anschluß (DSL-only) kann technisch gesehen auch parallel zu einem T-Com-Anschluß geschaltet werden - und genau diesen beantragt der Kunde.
Das der Anbieter zusätzlich eine Portierung der Rufnummer anbietet ist eine KANN-Leistung für die die aktive Mitwirkung des Kunden nötig ist.
Sendet der Kunde die Willenserklärung nicht zurück kann der Anbieter davon ausgehen, dass der Kunde sich für neue Rufnummern entschieden hat und den Anschluß beim Vorleister selbst kündigen möchte (und dies passiert in der Tat häufig, weil neue RfNr = mehr Ruhe).
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[3.1.1.1.1] framed antwortet auf myselfme
23.09.2008 18:56
Klingt erstmal plausibel, zumindest mit der neuen Rufnummer und der resultierenden Ruhe des Kunden, das ist aber auch wieder individuell ;).

Aber die AGB sagen etwas anderes:

2.2.3.

1&1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde für den Fall, dass er den bisherigen Telefonanschluss und ggf. dazugehörige Rufnummern zu 1&1 portieren will, binnen einer Frist von 14 Tagen nach der Bestellung des 1&1 Komplettanschlusses 1&1 den vollständig, richtig ausgefüllten und unterzeichneten Portierungsauftrag hinsichtlich der zu portierenden Rufnummern sowie ggf. weiterer Vollmachten zur Kündigung seines bisherigen Anschlusses bereitstellen muss. Diese Mitwirkungspflichten gelten insbesondere auch dann, wenn der Kunde bereits im Bestellprozess 1&1 mit der Durchführung aller Formalitäten des Wechsels, der Kündigung bei dem bisherigen Anbieter und des Wechsel des Anschlusses zu 1&1 beauftragt hat.

2.2.4.

Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gem. Ziff. B.II. 2.2.3 nicht nachkommt, ist 1&1 berechtigt bis zum Erhalt der vom Kunden erforderlichen Unterlagen, dem Kunden 1&1 DSL gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an einem Telefonanschluss der Deutschen Telekom zur Verfügung zu stellen.



Benutzer myselfme schrieb:

Sendet der Kunde die Willenserklärung nicht zurück kann der Anbieter davon ausgehen, dass der Kunde sich für neue Rufnummern entschieden hat und den Anschluß beim Vorleister selbst kündigen möchte (und dies passiert in der Tat häufig,
weil neue RfNr = mehr Ruhe).