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Neuanschluss bei einem Umzug - 1&1 -


24.11.2008 12:08 - Gestartet von Poison89
Hallo Zusammen,

ich muss euch jetzt mal einen Vorfall schildern und würde hierzu gerne eure Meinung hören bzw. eventuell Rückmeldungen, ob euch etwas ähnliches auch schon passiert ist.

Ich bin im Mai diesen Jahres von einem Ort zum Anderen gezogen. Meinen ersten Vertrag bei der Firma 1&1 Internet AG habe ich im August 2007 abgeschlossen. Nun wollte ich im Mai meinen Anschluss aufgrund meines Umzuges ummelden. Ich habe alle Formalitäten im Internet veranlasst. Kurze Zeit später wurde mir schon eine Bestätigungsmail von 1& 1 geschickt, in denen zugleich nach der genauen Lage der TAE-Dose gefragt wurde. Alle Angaben wurden von mir beantwortet.

Eines Tages - die Umzugsarbeiten in mein neues Reich waren voll im Gange - erhielt ich einen Anruf von 1&1 indem mir mitgeteilt wurde, dass ein Umzug des Anschlusses bis zu zwei Monaten dauern könnte. Um diese lange Wartezeiten zu vermeiden, bot mir die Mitarbeiterin an, den bestehenden Vertrag per Sofort zu kündigen, und ein Neuanschluss zu schalten, was heißt, ein neues Vertragsverhältnis mit erneuten 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit abzuschließen. Ich habe die Mitarbeiterin explizit gefragt, ob hierfür weitere Kosten entstehen - Im Gegenteil: Sie sicherte mir zu, dass ich, analog wie bei einem Neukunden, neue Hardware etc. für eine Versandkostenpauschale in Höhe von 9,60 € erhalten würde.
Daraufhin bin ich auf das Angebot eingegangen, zumal weil der alte Vertrag gut nur 9 Monate lief.

Einige Tage später erhielt ich die versprochenen Geräte, der Anschluss wurde kurz daraufhin auch wie vereinbart geschalten und alles war eigentlich perfekt.

Bis ich nun vor gut zwei Wochen ein Schreiben von 1&1 erhielt, in dem ich aufgefordert wurde, 49,00 € für den Umzug meines Anschlusses zu zahlen. Man hatte vergessen, diese Gebphr zu erheben und fordert Sie nun nachträglich ein - hieß es in dem Schreiben.
Ich habe daraufhin die Lastschrift zurückgehen lassen und per Brief geantwortet, dass ich die ganze Sache so, dass ich einen Neuen Vertrag mit 1 & 1 abgeschlossen habe, eine erneute Mindestvertragslaufzeitr von 24 Monaten eingegangen bin und auch, wie bei Neukunden, neue Hardware bekommen habe. Für mich ist das Tatbestandsmerkmal "Umzug" nicht gegeben.

Die Antwort von 1&1 war kurz und knapp: "Man hätte auf die Kosten im Gespräch hingewiesen..." Auf meine Ausführung mit einer möglichen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist man nicht eingegangen, sowohl auch nicht auf meine Ausführungen über den Begriff "Umzug".

Nun meine Frage an euch:
Seht Ihr dies genauso? Oder habe ich nur ein Brett vorm Kopf bzw. denke ich falsch?
Meines Erachtens nach kann ich für diese Kosten nicht aufkommen, weil ich ja auch ein neues Vertragsverhältnis eingegangen bin und behandelt wurde wie ein Neukunde mit den Hardwaregeräten etc. ...

Ich fänds toll, wenn Ihr euch meldet.

Liebe Grüße
Poison89

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[1] Baum79 antwortet auf Poison89
25.11.2008 00:26
Liebe Leser,
mir ist genau dasselbe passiert. Nach meinem Umzug erhielt ich auch einen Anruf von 1und1, bei dem mir ein Neuvertrag mit Storno des alten Vertrages und das ohne sonstige Gebühren angeboten wurde. Da ich weder Storno noch Umzugsgebühren hätte bezahlen müssen, sagte ich sofort zu und bekam dies ein paar Tage später schriftlich bestätigt.
Mehr als ein halbes Jahr nach meiner Freischaltung jedoch erhielt ich vom Leitungsmanagement eine Forderung über eine sogenannte nachträgliche Umzugsgebühr von 49 Euro.
Sofort legte ich sowohl beim Leitungsmanagement als auch bei der Rechnungsstelle Einspruch ein, da ich ja eine Neuanmeldung mit 24 Monaten und ein Storno meines alten Vertrages abgeschlossen hatte.
Kurioserweise bekam ich zwei verschiedene Antworten: Die Rechnungsstelle schrieb, dass es sich weder um eine Storno- noch Umzugsgebühr handele, sondern eine aus technischen Gründen verspätete Schaltungsgebühr.
Doch weder von dieser, genausowenig wie von einer Umzugsgebühr, steht etwas in den Vertragsunterlagen noch wurde ich mündlich darauf hingewiesen. Das Leitungsmangement beharrte jedenfalls auf der Umzugsgebühr, obwohl ich einen Neuvertrag besitze.

Trotz Einspruch war das Geld schon kurz nach der Ankündigung abgebucht worden, was ich dann natürlich sofort stornierte. Offensichtlich braucht dieser Verein dringend Geld und das geschieht dann auf diese dubiose und unverschämte Weise.

Da ich schon jede Menge Ärger mit dieser Firma hatte, weil ständig Ausfälle und technische Störungen auftraten, für die ich nichts konnte aber trotzdem bezahlen durfte (einschließlich jeder Menge Hotlinegebühren), kann ich bei bestem Willen kein Verständnis mehr für deren Missmanagement und Störungsanfälligkeit aufbringen und denke über eine Anzeige beim Verbraucherschutz, fristlose Kündigung wegen Vertragsbruch u.ä. nach.
Was meint ihr bzw. was hat sich bei euch ergeben?
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[1.1] Poison89 antwortet auf Baum79
25.11.2008 07:26
Wie ist der Vorfall denn letzenendes bei dir ausgegangen? Haben die die Umzugsgebühr bei dir mit rechtlichen Schritten eingefordert?

Bisher habe ich nichts mehr von denen gehört. aber soviel ärger und vor allem zeit, die ich verbracht habe, um briefe zu schreiben, kann ich langsam nicht mehr aufzählen. ich kann nur vor 1&1 warnen. die mögen zwar günstig sein und viele feautures in ihren tarifen haben, aber das alles ist es nicht wert, um sich zwei Jahre mit diesem unternehmen herumzuärgern. und ständig funktioniert die internetleitung nicht, dann kann man nicht telefonieren oder das internet läuft wieder zu langsam etc.

wir sollten uns echt zusammen tun und denen gemeinsam mal einen brief schreiben oder uns gemeinsam bei der verbraucherzentrale beschweren. das problem ist, dass 1&1 das nicht juckt. selbst wenn, dann werden die verträge auf kulanz eventuell aufgehoben, aber was sind für die eine handvoll kunden, wenn sie insgesamt davon über 6 millionen haben?
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[1.1.1] 1und1 nachträgliche Gebühr angeblich wegen technischer Störung
Baum79 antwortet auf Poison89
25.11.2008 13:34
Hallo,
habe heute meinen Widerspruch an die Rechnungsstelle gesendet, weil für diese dubiose Forderung einfach keinerlei rechtliche Vertragsgrundlage besteht.
Da gebe ich dir nach all dem Stress und Zeitverlust, den auch ich mit diesem Bananenladen schon hatte, vollkommen Recht.
Ab der nächsten Möglichkeit werde ich auf jeden Fall wechseln und zahle lieber 5 Euro mehr, als mich mit derartigen Absurditäten nochmal herumärgern zu müssen.

Wenn diese Nachforderung nach meinem Widerspruch weiter bestehen bleiben sollte, werde ich eine fristlose Kündigung wegen Vertragsbruch und arglistiger Täuschung anstrengen und diese Erfahrungen in sämtlichen Medien publik machen, einfach damit so viele Interessenten wie möglich über die Risiken informiert werden.
Und sei es, dass ich mich auf den Campus neben so einen Kundenwerber stelle und Flugblätter verteile, das wäre es mir nach all dem Ärger wert.

Man könnte vermuten, der Laden hat sich verspekuliert und steht kurz vor dem Konkurs, so dass er zu derartigen Mitteln auf Kosten der Verbraucher greifen muss.

Auf jeden Fall sage ich Bescheid, sobald sich etwas neues ergibt. Weißt du eigentlich wieviele Leute von diesem Fall betroffen sind, bzw. wieviele haben sich schon gemeldet?
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[1.1.1.1] six..pack antwortet auf Baum79
25.11.2008 14:59
Ihr braucht keinen Rechtsanwalt zu nehmen.
Ihr könnt einfach den Verein abmahnen.

Das könnte man über einen Anwalt machen, über die Wettbewerbszentrale, über eine Verbraucherschutzzentrale oder selbst.

Und ob in einem Gespräch mündlich auf Kosten hingewiesen wurden oder in Bochum rollt 'ne Currywurst vom Tisch, das bleibt sich gleich.

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[2] rezus antwortet auf Poison89
26.11.2008 07:00
also wenn der alte vertrag wegen einem neuem stoniert wurde und schriftlich zu diesem Zeitpunkt diese 50 euro nicht vereinbart wurden ist die ganze Sache nichtig.
Mein Nachbar hat mom. das selbe Problem...

man da bin ich froh 49.95 bei einem (überteuerten exmonopolisten)zuzahlen und keinen Streß zuhaben ! ;)
Nicht immer ist also alles Gold was glänzt...
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[2.1] Poison89 antwortet auf rezus
26.11.2008 07:27
Also ich denke, es sind enorm viele leute davon betroffen, die sich aber nicht dagegen wehren, da sie vielleicht auch nicht wissen, dass sie eventuell einen neuen Vetrag abgeschlossen haben. Eigentlich ist es doch so: 1&1 nutzt den Umzugsstress der Leute aus. Der Verbraucher, der umzieht, hat ja eh schon viele Dinge zu regeln und zu klären. 1&1 nutzt dies aus, da der Verbraucher ja auch zeitnah Telefon und Internet haben möchte an seinem neuen Standort. Und wer denkt da auf anhieb darüber nach, dass er eventuell einen neuen Vertrag mit denen abschließt.
ICh war mir dessen bewusst, hatte dem ja auch eingewilligt, jedoch nicht unter den Eigenschaften, dass weitere Kosten für diesen Anschluss auf mich zu kommen.
Habe 1&1 jetzt nochmal geantwortet und nun endlich mit der Anfechtung des kompletten Vertrages aufgrund arglistiger Täuschung bzw. wegen einem Inhaltsirrtum in der Willenserklärung gedroht.
Ich werde euch auf jeden fall auf dem laufenden halten.
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[2.1.1] Baum79 antwortet auf Poison89
27.11.2008 00:28
Mein Widerruf wurde jetzt abgelehnt mit der Begründung:
"Bei den Kosten in Höhe von 49,00 EUR handelt es sich um die
Umzugsgebühr, welche Ihnen nun auf Grund einem Systemfehler in Rechnung gestellt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit diesen Kosten einverstandenen
erklärt haben und wir daher einer Kostenübernahme nicht entsprechen
können."
Ich frage mich wie die darauf kommen, dass ich mich einverstanden erklärt haben soll?
Desweiteren wurde mir eine Zahlungsfrist bis 07.12. gesetzt, dann würde mein Zugang gesperrt werden.
Verbraucherschutzanfrage kostet 15 Euro und ist ungewiss. Kennt sich jemand mit Abmahnungen/ Sammelklagen aus und wäre das in diesem Fall sicher? Wie sieht es mit einer Kündigung wegen Vertragsbruch aus?
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[2.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Baum79
27.11.2008 01:08
Benutzer Baum79 schrieb:
Ich frage mich wie die darauf kommen, dass ich mich einverstanden erklärt haben soll?

Das wird wohl 1&1' Geheimnis bleiben. Die Beweislast für die Zustimmung liegt jedenfalls bei 1&1, und bei Telefonaten etwas nachzuweisen ist so eine Sache.

Desweiteren wurde mir eine Zahlungsfrist bis 07.12. gesetzt, dann würde mein Zugang gesperrt werden.
Verbraucherschutzanfrage kostet 15 Euro und ist ungewiss. Kennt sich jemand mit Abmahnungen/ Sammelklagen aus und wäre das in diesem Fall sicher? Wie sieht es mit einer Kündigung wegen Vertragsbruch aus?

Abmahnungen sind nur dann sinnvoll, wenn der Abgemahnte eine Handlung unterlassen soll. Das ist hier nicht der Fall, weil es um das Bestehen einer Forderung geht. Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Man kann zwar zusammen klagen, was aber keinen Vorteil gegenüber einer Einzelklage bringt. Auf was willst du außerdem klagen? Klagen heißt entweder, dass man etwas vom anderen will, oder dass das Gericht etwas feststellen soll. Anzeigen kann man zwar immer, das betrifft aber nur Straftaten, die hier nicht vorliegen; selbst wenn die Staatsanwaltschaft unwahrscheinlicherweise anders reagierte als das Verfahren nach 9 Monaten Schweigen im Walde einzustellen, brächte dir das gegenüber 1&1 nichts. Dass von den Verbraucherschützern was Hilfreiches kommt, ist auch nicht gesagt.

Rechtlich muss auf unbegründete Forderungen nicht reagiert werden. Lästig wird es natürlich, wenn 1&1 deswegen unberechtigt den Zugang sperren will. Hier wurde die Sperrung schon angedroht, so dass du 1&1 die Abschaltung im Wege einer einstweilige Verfügung verbieten lassen könntest (Anwalt beauftragen, ist bei gemäßigtem Gegenstandswert nicht allzu teuer, Kosten muss voraussichtlich 1&1 zahlen). Voraussetzung wäre, dass du darlegen kannst, warum ein funktionierender DSL-Zugang für dich wichtig ist.

Wie sieht es mit einer Kündigung wegen Vertragsbruch aus?

Müsste rechtlich gehen, nachdem du 1&1 eine angemessene Frist zur Wiederfreischaltung gesetzt hast und diese erfolglos abgelaufen ist. Das Problem dürfte darin liegen, dass 1&1 das nicht einsieht oder so tut und deshalb den DSL-Port blockiert oder sich erdreistet wegen vorzeitiger Kündigung Schadensersatzforderungen zu stellen, die deine Zeit und Nerven beanspruchen.

Viel Erfolg.
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[2.1.1.1.1] rezus antwortet auf spaghettimonster
27.11.2008 06:58
Was also übrig bleibt, ist wohl eine Klage wegen Freigabe des DSL-Ports.(und eventuell Rufnummer)

Wenn das ein Systemfehler sein sollte empfinde ich es schon dreist das dann auf die 50 euro gepocht werden.Laß dich unbedingt mal mit der kaufmännischen oder Rechungsabteilung?= verbinden.
eventuell bekommst du es hin dass du jemanden fähigen dran hast, der diesen Irrtum seitens 1und1 einsieht
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[2.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf rezus
27.11.2008 19:18
Benutzer rezus schrieb:
Laß dich unbedingt mal mit der kaufmännischen oder Rechungsabteilung?= verbinden.

Die kompetenten Mitarbeiter werden doch absichtlich vom Kunden abgeschirmt. Andernfalls wäre schon die Standardhotline einigermaßen qualifiziert und hätte, wie bei der Telekom, Entscheidungsspielräume, nicht immer nach Schema F zu handeln und auch mal kulant zu sein. Unqualifizierten Mitarbeitern kannst du keine Entscheidungsspielräume geben. Und unqualifiziert sind sie, weil der Kunde nicht bereit ist, dafür in Form eines höheren Preises zu bezahlen. Und dafür, dass bestimmte Anbieter nicht auffällig oft mit Versprechen locken müssen, die sie nicht halten können.
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[2.1.1.1.1.1.1] TomBlom antwortet auf spaghettimonster
04.12.2008 14:45
ich habe aktuell das gleiche Problem mit den nachträglichen Umzugsbebühren.

@Poision89: hat sich bei dir was neues ergeben?

Ich überlege gerade wie das damals zugegangen ist. Kann es sein, dass die Stornierung und die Beauftragung eines neuen Vertrages durch einen Profiseller (also nicht direkt über 1&1) durchgeführt wurde, der irgendwie an unsere Daten rangekommen ist und damit Geld verdienen wollte?
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[2.1.1.1.1.1.1.1] helene.ma antwortet auf TomBlom
18.12.2008 21:47
Ich habe nicht dasselbe Problem wie ihr, hier nur ein weiterer Hinweis:
Eigentlich wollte ich bei 1&1 einen Vertrag abschließen. Da ich aber im Internet nicht alle Kosten finden konnte, u.a. die Gebühr bei Umzug, habe ich angerufen. Nach mehreren falschen 01805-Nummern und etlichen unnütz bezahlten Minuten, wurde mir gesagt, das kostet 59,95 (schon mal 10 Euro mehr als bei euch). Ich wollte das (und andere Preise) schriftlich haben. Tja, da wurde mir gesagt, das gibt es nicht! Ich kann alles telefonisch erfragen. Also wirklich: und woher weiß ich, dass der Preis bei meinem Umzug sich nicht verdoppelt hat?
Ich hab der Dame dann gesagt, das ist ein KO-Kriterium. Ich hoffe, sie gibt es weiter.
Danke für eure Beiträge, das bestärkt mich jetzt noch.
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[3] 1und1 will Mindestvertrgslaufzeit verlängern
iscony antwortet auf Poison89
29.01.2009 20:42
Hallo zusammen,

ich habe diese Diskussion bei einer Suche nach einem etwas anderen Thema gefunden:

Ich habe einen 1&1 DSL-Anschluss im September 2008 abgeschlossen.

Jetzt ziehe ich um. 1&1 verlangt 49,95 EUR für den Umzug. Das wäre soweit ok. 1&1 möchte außerdem meinen alten Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Auch das ist vom Grundsatz her noch ok doch nun soll plötzlich eine neue 24-monatige Mindestlaufzeit beginnen. Außerdem soll ich meine alte (damals kostenlose) FritzBox zurückgeben und eine neue FritzBox kaufen die nun Geld kosten soll.

Was meint ihr dazu?

Ich bereuhe sehr den Abschluss bei 1&1 und kann nur jedem raten: Denkt zweimal drüber nach, ob ihr dort wirklich Kunde werden wollt! Es gibt NUR Ärger ...
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[3.1] Taue antwortet auf iscony
29.01.2009 20:50
Benutzer iscony schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe diese Diskussion bei einer Suche nach einem etwas anderen Thema gefunden:

Ich habe einen 1&1 DSL-Anschluss im September 2008 abgeschlossen.

Jetzt ziehe ich um. 1&1 verlangt 49,95 EUR für den Umzug. Das wäre soweit ok. 1&1 möchte außerdem meinen alten Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Auch das ist vom Grundsatz her noch ok doch nun soll plötzlich eine neue 24-monatige Mindestlaufzeit beginnen. Außerdem soll ich meine alte (damals kostenlose) FritzBox zurückgeben und eine neue FritzBox kaufen die nun Geld kosten soll.

Was meint ihr dazu?

Ich bereuhe sehr den Abschluss bei 1&1 und kann nur jedem raten: Denkt zweimal drüber nach, ob ihr dort wirklich Kunde werden wollt! Es gibt NUR Ärger ...

Wenn du einen Neuen Vertrag abschließt, ist es logisch das dieser 24 Monate läuft.

Wieso will dir 1&1 beim Umzug einen neuen Vertrag schalten? Ich glaube das du entweder mit dem alten umziehen musst, oder den alten in der alten Wohnung kündigen musst.

Andere Möglichkeit wäre das du einen Tarifwechsel gemacht hast.

Es sei
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[3.1.1] niknuk antwortet auf Taue
29.01.2009 23:27
Benutzer Taue schrieb:

Wenn du einen Neuen Vertrag abschließt, ist es logisch das dieser 24 Monate läuft.

Wieso will dir 1&1 beim Umzug einen neuen Vertrag schalten? Ich glaube das du entweder mit dem alten umziehen musst, oder den alten in der alten Wohnung kündigen musst.

Ein Vertrag kann weder umziehen noch geschaltet werden. Der Vertrag bezieht sich auf die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses an einem ganz bestimmten Ort, nämlich der alten Wohnung. Soll in einer neuen Wohnung ein Anschluss geschaltet werden, so ist das selbstverständlich auch ein neuer Vertrag, wobei sich 1&1 freundlicherweise bereit erklärt, den alten Vertrag gegen eine Gebühr von 49,95 Euro vorzeitig enden zu lassen. Verpflichtet sind sie dazu nicht, denn ein Umzug fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden, nicht in den von 1&1. Der Kunde hat also weder ein Recht auf einen Umzug des Anschlusses noch darauf, aus dem alten Vertrag vorzeitig entlassen zu werden (einzige bisher gerichtlich festgestellte Ausnahme: der Anbieter kann am neuen Wohnort seine Leistung nicht erbringen). Außerdem sehen die 1&1-AGB keine Umzüge vor.

Dass das alles nicht sonderlich kundenfreundlich ist, sehe ich ein, ebenso wie die Tatsache, dass man Umzüge und andere Veränderungen nicht immer voraussehen kann. Aber eben weil das so ist, unterschreibt man eben keinen 2-Jahres-Knebelvertrag, es sei denn, man kann absehen, dass man diesen auch bis zum Ende nutzen kann (oder man ist im Falle eines Falles bereit, für 2 Verträge zu zahlen). Anbieter mit Kurzzeitverträgen existieren. Zwar sind die relativ selten und auch üblicherweise teurer als Anbieter mit Langzeitverträgen, aber auf Gedeih und Verderb auf die Kulanz eines Knebelvertrags-Anbieters angewiesen zu sein, ist in der Regel noch teurer.

Aus genau diesem Grund hatte ich von 1&1 jahrelang einen bescheidenen Volumentarif für 10 Euro/Monat und 3 Monaten Mindestvertragslaufzeit, obwohl 1&1 schon längst Flatrates zum halben Preis im Angebot hatte, allerdings mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Ich habe allen Werbungsversuchen von 1&1 widerstanden und freiwillig für weniger Leistung mehr bezahlt, nur um mich nicht langfristig an 1&1 zu binden. Konsequenz: als ich dann eines Tages den Telefon- und DSL-Anbieter wechseln wollte, ging das ganz schnell. Die durch den spontanen Wechsel (selbstverständlich zu einem Anbieter, bei dem man monatlich kündigen kann) ermöglichte drastische Kostensenkung machte auch den Mehrpreis, den ich vorher für meinen Zugang mit kurzer Mindestvertragslaufzeit bezahlen musste, mehr als wett. Kurze Vertragslaufzeiten sind bares Geld wert. Aber die "geschenkte" Fritzbox vernebelt ja manchen so sehr die Sinne, dass sie das Rechnen verlernen.

Gruß

niknuk
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[3.1.1.1] Taue antwortet auf niknuk
31.01.2009 20:42
Benutzer niknuk schrieb:

Soll in einer neuen Wohnung ein Anschluss geschaltet werden, so ist das selbstverständlich auch ein neuer Vertrag, wobei sich 1&1 freundlicherweise bereit erklärt, den alten Vertrag gegen eine Gebühr von 49,95 Euro vorzeitig enden zu lassen. Verpflichtet sind sie dazu nicht, denn ein Umzug fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden, nicht in den von 1&1. Der Kunde hat also weder ein Recht auf einen Umzug des Anschlusses noch darauf, aus dem alten Vertrag vorzeitig entlassen zu werden (einzige bisher gerichtlich festgestellte Ausnahme: der Anbieter kann am neuen Wohnort seine Leistung nicht erbringen). Außerdem sehen die 1&1-AGB keine Umzüge vor.

Ich weiß das 1&1 mit dem alten Vertrag Umzieht und keinen neuen mit Laufzeit schaltet. Wäre dem so würde man ja wieder 24 Monate laufzeit habe.

1&1 sieht Umzüge vor sonst hätten sie ja keinen Umzugsservice.
Selbst wenn in der neuen Wohnung kein DSL verfügbar sein solte, zahlt der Kunde 9,99 bis Vertragsende weiter.

Ich gebe dir Recht das bei 1&1 Umzug nicht gleich Kündigung ist. Das wollte ich ja auch gar nicht damit sagen.

Oft wird an dem neuen Wohnort DSL ohne Telekom möglich. Daher glaube ich eher an einen Tariwechsel beim Umzug.