Haben die dafür eine Rechtsgrundlage? Können die Bestandskunden schlechter stellen als Neukunden? Ermöglicht das nicht eine außerordentliche Kündigung? Ich überlege echt zum Anwalt zu gehen.
Der Anwalt wird Dir da auch nicht weiter helfen können. Du hast einen Vertrag zu Konditionen geschlossen, die zu diesem Zeitpunkt für dich okay waren. Also hast Du den Vertrag unterschrieben. Und der gilt.
Stelt 1&1 warum auch immer Neukunden zu einem späteren Zeitpunkt besser, ist das zwar sehr ärgerlich - aber Du hast halt den Vertrag zu den damaligen Konditionen unterschrieben.
Wenn Du einen Golf für 25000 Euro kaufst und 3 Monate später das gleiche Modell 22000 Euro kostet schaust Du auch in die Röhre.
Sie teilten uns zusätzlich noch mit: Außerdem sei unsere Künigungsfrist plötzlich 2 Monate und die Vertragslaufzeit nach der Mindestlaufzeit nicht unbegrenzt, sondern weitere 12 Monate. In den AGB zu unserem Vertrag stand das noch anders... Weiß jemand wie ich jetzt am besten vorgehe?
Das kann dafür nicht sein. Vereinbarte Vertragslaufzeiten dürfen sich nicht einfach so ändern. Du solltest jetzt die alten AGB ausfindig machen und schauen ob das wirklich so drinne steht und Dich nicht auf diese Mindestvertragslaufzeit eingelassen hast. (z.B. Paketangebot mit Router). Und falls das nicht der Fall ist, dagegen vorgehen...