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Inkassoschreiben


29.09.2001 21:19 - Gestartet von Coolwater
Hallo Forum,
habe von einem Inkasso-Büro eine Zahlungsaufforderung erhalten - dieser erstmal widersprochen. Habe von 1&1 nie Rgs erhalten, die waren angeblich online abzurufen. 1&1 hatte nur eine alte BV - abgebucht werden konnte nicht. Trotzdem konnte ich auf den angforderten Rgs immer wieder die gleiche BV finden. Mahnschreiben erfolgten nicht. Laut einer Gestzesänderung vom Mai 2000 wird jede Rg 30 Tage nach Zustellung fällig. Mein Vertrag ist vom Februar 2000. Wie sind meine Aussichten? was tun? Danke und Gruss
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[1] tidi2001 antwortet auf Coolwater
02.10.2001 11:04
Hi Coolwater,
habe gleiches mit Planet Internet (jetzt offline) erlebt. Erstmal widersprechen ist gut. Außerdem muß Dich 1&1 informieren, dass sie Inkasso beauftragt haben. Da könnte ja sonst jeder kommen (siehe BGB). Zusätzliche Kosten auf keinen Fall zahlen. Ich habe denen das Angebot gemacht, den reinen Rechnungswert zu begleichen. Da die die Rechnung ja für einen relativ geringen prozentualen Anteil ablösen, sind sie darauf relativ schnell eingegangen. Rechnung an mail-Adresse ist relativ problematisch. Juristen haben mir unterschiedliche Angaben zur Rechtmäßigkeit gemacht. Die Tendenz lautet jedoch nicht rechtskräftig, weil man auch durch die AGB's nicht gezwungen werden kann, seine e-mails regelmäßig abzurufen. Wie gesagt, bei Planet Internet hats geholfen.
Gruß Tidi
Benutzer Coolwater schrieb:
Hallo Forum, habe von einem Inkasso-Büro eine Zahlungsaufforderung erhalten
- dieser erstmal widersprochen. Habe von 1&1 nie Rgs erhalten, die waren angeblich online abzurufen. 1&1 hatte nur eine alte BV - abgebucht werden konnte nicht. Trotzdem konnte ich auf den angforderten Rgs immer wieder die gleiche BV finden. Mahnschreiben erfolgten nicht. Laut einer Gestzesänderung vom Mai 2000 wird jede Rg 30 Tage nach Zustellung fällig. Mein Vertrag ist vom Februar 2000. Wie sind
meine Aussichten? was tun? Danke und Gruss
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[1.1] Skytalk antwortet auf tidi2001
01.03.2002 22:40
Hi,

ähnliche Erfahrung mache ich auch derzeit mit 1 & 1. Die Art und weise wie diese Firma sich verhält ist schlicht gesagt das letzte.

Also 1 & 1 NEIN DANKE.

Da bei 1 & 1 die Devise gilt:

§ 1 1 & 1 hat immer recht, auch wenn Mitarbeiter Fehler machen
§ 2 hat 1 & 1 mal nicht recht, tritt § 1 ein.

Schaut doch mal nach wie das Firmengeflecht bei 1 & 1 ist. 1 & 1, Puretec usw.


Ihr werdet Euch freuen, da ist keiner Zuständig. Und an den Vorstand schreiben ! sorry, man kann per Fax senden und die Personen an die dieses Schreiben gehen, gibt es nicht oder sind mal wieder eben aus dem Unternehmen ausgeschieden (Hr. Rösner z.Bsp.). Aber Geschäftsbögen haben die Namen aufgezeichnet !!!

Servus

Siggi