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Klage gegen 1 & 1 wegen unverschämter Gebühren bei Umzug ?


29.08.2009 23:41 - Gestartet von caprice
einmal geändert am 29.08.2009 23:43
Seit ca. 7 Jahren bin/war ich 1&1 Kunde. Im letzten Jahr (Juli 2008) habe ich mir dummerweise einen Komplettanschluss aufschwatzen lassen. Im April 2009 kontaktierte ich 1&1 und teilte mit, daß ich zum 1.August 2009 umziehen würde und ich meinen 1&1 Vertrag gerne mitumziehen möchte. Einige Wochen später bekam ich von 1&1 einen Rückruf und man teilte mit mit, daß die Schaltung eines Komplettanschlusses am zuküftigen Wohnort aufgrund zu geringer Bandbreite nicht möglich wäre. Ich hätte nun entweder die Möglichkeit einen analogen Telefonanschluss bei T-Home zu beauftragen und 1&1 würde das DSL dann aufschalten oder aber den Vertrag außerordentlich zum Umzugstermin unter Vorlage einer Umzugsbescheinigung zu kündigen. Ich entschied mich für die Kündigung, da ich nicht mit zwei verschiedenen Anbietern arbeiten möchte.

Jetzt nahm das Unheil seinen Lauf: Ich erhielt eine Kündigungsbestätigung zum 26.08.09 (also 1 Monat nach dem Umzugstermin = 30 Euro zusätzliche Kosten). OK dachte ich, wenn es dann erledigt ist, kann ich damit leben. Ein paar Tage später kam wieder Post von 1&1: Die Deaktivierung des Vertrages kann dann erfolgen, wenn die Deaktivierungsgebühr in Höhe von 69,95 Euro gezahlt wird. Zähneknirschen entschied ich mich dazu auch diese Kosten zu zahlen. Mittlerweile kam eine weitere Rechnung für die Grundgebühr bis zum 15.09.2009, gegen diese Rechnung habe ich Widerspruch eingelegt. Der Vertrag einschließlich Handy-Simkarte wurde inzwischen am 26.08.2009 dekativiert.

Heute dann der Oberknaller: Wieder Post von 1&1, sie möchten 249,00 Euro für die Fritz Box, die ich letztes Jahr mehr oder weniger ungewollt erhalten habe und ich inzwischen nicht mehr habe.

Somit soll ich also 69,95+249,00+fast zwei Monate Grundgebühr ohne Nutzung bezahlen. Die fristgemäße Kündigung des Vertrages zum Juli 2010 wäre genauso teuer.

Ich würde gerne wissen, ob es sich lohnt Klage gegen 1&1 zu erheben und wie die Erfolgsaussichten sind. Vielleich hat jemand schon einmal ähnliches mitgemacht.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus
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[1] marbri antwortet auf caprice
30.08.2009 00:49
Hallo,

warum willst Du denn gegen 1 & 1 klagen? Laß die Dich doch verklagen, wenn sie was von Dir wollen, dann kostet es wenigstens denen ihr Geld. Entziehe ihnen die Einzugsermächtigung und falls sie trotzdem weiter abbuchen, laß die Lastschrift zurückbuchen. Dann siehst Du ja, wie sie reagieren!

Gruß Marbri
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[1.1] tatort antwortet auf marbri
30.08.2009 11:06
Benutzer marbri schrieb:
Hallo,

warum willst Du denn gegen 1 & 1 klagen? Laß die Dich doch verklagen, wenn sie was von Dir wollen, dann kostet es wenigstens denen ihr Geld. Entziehe ihnen die Einzugsermächtigung und falls sie trotzdem weiter abbuchen, laß die Lastschrift zurückbuchen. Dann siehst Du ja, wie sie reagieren!

Gruß Marbri

Das war der einzig vernünftige Beitrag. Du musst sie nicht verklagen, auf was auch? Nicht zahlen und abwarten, was passiert. Dabei die Nerven behalten!
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[2] spunk_ antwortet auf caprice
30.08.2009 09:03
Benutzer caprice schrieb:

später kam wieder Post von 1&1: Die Deaktivierung des Vertrages kann dann erfolgen, wenn die Deaktivierungsgebühr in Höhe von 69,95 Euro gezahlt wird. Zähneknirschen entschied ich

das ist das Klanzangebot von 1u1. denn theoretisch besteht der Vertrag ja weiterhin.
da am neuen Wohnort auch ein Zugang angeboten werden kann (wie es oben steht allerdings mit geringerer Leistung, aber diese Geschwindigkeit wird ja nicht als mindest-eschwindigkeit definiert) besteht nichtmal ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung.


Heute dann der Oberknaller: Wieder Post von 1&1, sie möchten 249,00 Euro für die Fritz Box, die ich letztes Jahr mehr oder weniger ungewollt erhalten habe und ich inzwischen

das steht so in den akzeptierten AGB. sinngemäss: wenn Vertrag vorzeitig egal aus welchem grund beendet wird, muss die subventioniert gelieferte Hardware zurückgegeben werden.

wo ist das Problem: einfach für den erzielten Gewinn duch den vorzeitigen Verkauf der Fritz!Box eben eine solche erneut kaufen und diese zurücksenden.


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[2.1] marco5555 antwortet auf spunk_
30.08.2009 09:40
Benutzer spunk_ schrieb:

das steht so in den akzeptierten AGB. sinngemäss: wenn Vertrag vorzeitig egal aus welchem grund beendet wird, muss die subventioniert gelieferte Hardware zurückgegeben werden.

wo ist das Problem: einfach für den erzielten Gewinn duch den vorzeitigen Verkauf der Fritz!Box eben eine solche erneut kaufen und diese zurücksenden.

Aber sonst geht es gut? Wenn du schon antwortest solltest du auch auf alles eingehen. An der Fragestellung vorbei antworten kann 1und1 auch, das scheint dort ein Einstellungskriterium zu sein.

Marco
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[2.1.1] spunk_ antwortet auf marco5555
30.08.2009 09:44
Benutzer marco5555 schrieb:

auch auf alles eingehen. An der Fragestellung vorbei antworten kann 1und1 auch, das scheint dort ein Einstellungskriterium zu


worin besteht also dein Problem?

dass der Punkt in den AGB steht ist eben Fakt.

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[2.1.1.1] marco5555 antwortet auf spunk_
30.08.2009 09:50
Benutzer spunk_ schrieb:
worin besteht also dein Problem?

dass der Punkt in den AGB steht ist eben Fakt.

Das erklärt aber nicht das einfach nach der auuserordentlichen Kündigung noch die Grundgebühr eingezogen wird und häppchenweise Kosten aufgeschlagen werden.

Auf den Teil gehst du allerdings nicht ein.

Marco
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[2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf marco5555
30.08.2009 09:57

einmal geändert am 30.08.2009 09:58
Benutzer marco5555 schrieb:

Das erklärt aber nicht das einfach nach der auuserordentlichen Kündigung

wie kommst du auf ausserordentliche Kündigung?

es steht nur was vom dem Angebot den Vertrag vorzeitig mit den angegebenen Bedingungen aufzulösen.



Auf den Teil gehst du allerdings nicht ein.

du ja auch nicht.

worin besteht also noch ein Problem?

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[2.2] caprice antwortet auf spunk_
30.08.2009 09:58
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer caprice schrieb:

später kam wieder Post von 1&1: Die Deaktivierung des Vertrages kann dann erfolgen, wenn die Deaktivierungsgebühr in Höhe von 69,95 Euro gezahlt wird. Zähneknirschen entschied ich

das ist das Klanzangebot von 1u1. denn theoretisch besteht der Vertrag ja weiterhin.


Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss.

Aber was ist daran kulant, wenn die Kulanzlösung genauso teuer ist wie die offzielle Variante? Es kann doch dem Kunden nicht angelastet werden, wenn 1&1 keine für das genutzte Produkt ausreichende Leitung zur Verfügung stellen kann. Wenn Du meinen Post richtig gelesen hast, kannst Du nachlesen, daß ich ursprünglich vorhatte, den Komplettanschluss an die neue Adresse umzuziehen. Wenn 1&1 das nicht kann ist dies doch nicht mein Problem.
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[2.2.1] spunk_ antwortet auf caprice
30.08.2009 10:02

einmal geändert am 30.08.2009 10:02
Benutzer caprice schrieb:

Aber was ist daran kulant, wenn die Kulanzlösung genauso teuer ist wie die offzielle Variante? Es kann doch dem Kunden nicht

ist nicht so teuer - die Kosten für die Hardware entfallen ja duch die Rücksendung derselben.

es entstehen demnach Kosten von 70EUR.

für den Kunden heisst es also nun zu entscheiden darauf einzugehen oder eben nicht.


angelastet werden, wenn 1&1 keine für das genutzte Produkt ausreichende Leitung zur Verfügung stellen kann. Wenn Du

der bestehende Vertrag besteht weiterhin. es ist Wunsch des Kunden diesen zu ändern (konkret Umzug).
wenn am, neuen Standort weiterhin die Deinstleistung angeboten werden kann entfällt die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung (dieses gibt es wenn der Umzug etwa wegen Arbeitsplatzwechsel geschieht - bei Umzug aus Jux IMHO nicht).

Wenn 1&1 das nicht kann ist dies doch nicht mein Problem.


1u1 kann ja die Deinstleitung a neuen Wohnort erbringen.

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[2.2.1.1] caprice antwortet auf spunk_
30.08.2009 10:08
Diese Art der Argumentation kenne ich von der Hotline. Mich beschleicht da das Gefühl, daß Du eine besondere Beziehung zu 1&1 hast. Die Tatsachen werden nicht richtig dargestellt, die Argumentation von 1&1 zielt immmer auf ein und dasselbe. Ich denke, ich sollte meinen Anwalt beauftragen, der sich der Sache annimt. Für mich ist auf jedenfall klar: Nie wieder 1&1 !
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[2.2.1.1.1] spunk_ antwortet auf caprice
30.08.2009 10:16
Benutzer caprice schrieb:

dasselbe. Ich denke, ich sollte meinen Anwalt beauftragen, der sich der Sache annimt. Für mich ist auf jedenfall klar: Nie


kein Problem - tu das und berichte.

hier übrigens die AGB;
http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang;jsessionid=28A564C479AB7B9C3CC67D58131F6173.TC192b?__frame=_top&__lf=Einstieg&linkId=ct.agb.internetzugang&linkType=txt&linkOrigin=AgbUebersicht


zu beachten ist Bereich B Punkt 1.9
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[2.2.1.1.2] Albi aus Kiel antwortet auf caprice
30.08.2009 11:11
Benutzer caprice schrieb:
Diese Art der Argumentation kenne ich von der Hotline. Mich beschleicht da das Gefühl, daß Du eine besondere Beziehung zu 1&1 hast. Die Tatsachen werden nicht richtig dargestellt, die Argumentation von 1&1 zielt immmer auf ein und dasselbe. Ich denke, ich sollte meinen Anwalt beauftragen, der sich der Sache annimt. Für mich ist auf jedenfall klar: Nie wieder 1&1 !


Ich habe die Kommentare von spunk_ gelesen und ich halte sie alle für richtig (leider). Mit 1&1 will ich nichts am Hut haben, denen reiche ich nicht mal den kleinen Finger.

Aber auch 1&1 hat Rechte, die spunk_ ohne Werbung darstellt.

Wichtig scheint hier zu sein, ob es ein Umzug ist, den Du willst oder ob Du dazu gezwungen wurdest. Wenn es nur familiär ist, kann 1&1 auf die Weiterführung des 24 Monatsvertrages pochen, frei nach dem Motto: pacta sunt servanda.

Anders sieht es bei Verträgen aus, bei denen der Vertragspartner nichts für die Umstände kann, beispielsweise eine berufliche Versetzung ohne eine konkrete Möglichkeit, am alten Standort eine andere Arbeit aufzunehmen. Auch der Tod des Vertragspartners wäre so etwas.

1&1 hat einen von Dir angenommenen 24 Monatsvertrag und damit die Zusage auf die monatliche Grundgebühr. Ob Du nun die Leistung annimmst oder nicht ist Dein Bier.

Ist ja genauso wie mit der Jahreskarte für den Zoo. Wenn Du wegziehst ist es Dein Pech, auch wenn noch 10 Monate Restlaufzeit da sind.

Auch den ersten Beitrag würde ich ernst nehmen. Wenn Du klagst (was soll eigentlich der Klagegrund sein?), dann mußt Du beweisen. Wenn Du aber 1&1 klagen läßt, dann ich die Beweislast bei denen. Diesen Unterschied solltest Du nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Albi