Thread
Menü

Kündigung bei 1&1


24.02.2006 18:01 - Gestartet von Diddle
Hallo erstmal,

ich will meinen DSL Comfort plus bei 1&1 kündigen , den ISDN und DSL habe ich bei der Telekom, und nicht bei 1&1. Das war auch der Grund, warum ich zuerst nicht zum Volumentarif wechseln konnte,(hatte zuerst einen Zeittarrif)Ich habe dann telefonisch nachgefragt, und nach langem hin und her, hat der Mitarbeiter angeboten, daß er den Wechsel möglich macht (Kundenbindung etc.), und ausdrücklich erwähnt,daß sich an der Mindestmietzeit nichts ändert, da dieses ja außerturlich stattfand, und der alte Vetrag weiter gilt, habe mich damals extra erkundigt! Nun mußte ich mit Erstaunen feststellen, daß ich eine Mindestlaufzeit von einem Jahr habe(bis 12.2006), vorher hatte ich ein monatliches Kündigungsrecht. Nun werde ich mit Standartmails abgespeist, die an Inkompetenz und Ignoranz nicht zu übertreffen sind. Auch die Löschung meiner Abb. wird nicht angenommen. Meine Frage ist nun, wenn ich die Zahlungen einstelle, wird dann die Sache (Restforderung 90 Euro), an ein Inkassobüro weitergeleitet, und wenn ja kommt es bei diesem Betrag zur Gerichtsverhandlung, oder zur Pfändung, oder wird einem das nur angedroht? Wie soll man sich denn da verhalten?

hoffnungsvolle Grüße
diddle
Menü
[1] spunk_ antwortet auf Diddle
24.02.2006 18:45
Benutzer Diddle schrieb:

einem das nur angedroht? Wie soll man sich denn da verhalten?

du solltest erstmal feststellen wie lange deine Laufzeit noch ist.

(gab es Änderungen der AGB - hast du diese erhalten und entsprechend widersprochen?)
Menü
[1.1] Diddle antwortet auf spunk_
24.02.2006 19:17
Die Laufzeit ist noch bis 12.2006. Zu den AGB`s, ja es gab eine Änderung, ( angeblich beim Wechsel zum anderen Tarif ) hatte aber keine Mitteilung erhalten somit auch nicht widersprochen.

Gruß Diddle
Menü
[1.1.1] spunk_ antwortet auf Diddle
24.02.2006 19:19
Benutzer Diddle schrieb:
Die Laufzeit ist noch bis 12.2006. Zu den AGB`s, ja es gab eine Änderung, ( angeblich beim Wechsel zum anderen Tarif ) hatte aber keine Mitteilung erhalten somit auch nicht widersprochen.

bei Tarifwechsel werden stets die dann aktuellen AGB gültig.

wie ist darin deine Mindestlaufzeit definiert
Menü
[1.1.1.1] Diddle antwortet auf spunk_
24.02.2006 19:26
12 Monate.
Der Mitarbeiter dieses Verein´s hat mir damals zugesichert das sich der Vertrag dadurch nicht ändert bzw. AGB´s. Deshalb mußte ich ja mein Kinn wieder von der Schreibtischkante nehmen als ich 12 Monate sah. Und wir auch nie in den Mitteilungen ( Control-Center) , Mail oder schriftlich eine Änderung der AGB`s bekommen haben.

Gruß Diddle
Menü
[1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf Diddle
24.02.2006 19:29
Benutzer Diddle schrieb:

Der Mitarbeiter dieses Verein´s hat mir damals zugesichert das sich der Vertrag dadurch nicht ändert bzw. AGB´s. Deshalb mußte

na dann ist doch gut - hast du das schriftlich?

ich ja mein Kinn wieder von der Schreibtischkante nehmen als ich 12 Monate sah. Und wir auch nie in den Mitteilungen ( Control-Center) , Mail oder schriftlich eine Änderung der AGB`s bekommen haben.

Vertragsänderung bedeuten neue AGB - die sind irgenwo online ersichtlich
Menü
[1.1.1.1.1.1] Diddle antwortet auf spunk_
24.02.2006 19:33
NEIN !!! war eine mündliche Zusage
Aber 1&1 muß es ja auch beweisen, daß Sie uns über alles aufgeklärt haben, oder ?


Gruß Diddle
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf Diddle
24.02.2006 19:39
Benutzer Diddle schrieb:

NEIN !!! war eine mündliche Zusage

das ist ein gewisser Nachteil

Aber 1&1 muß es ja auch beweisen, daß Sie uns über alles aufgeklärt haben, oder ?

nein - bei Tarifänderungen sollst du dich über die Bedingungen des neuen Tarifes informieren.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] Diddle antwortet auf spunk_
24.02.2006 19:44
Was kann ich nun machen ? siehe 1. Anfrage
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf Diddle
24.02.2006 20:13
Benutzer Diddle schrieb:
Was kann ich nun machen ? siehe 1. Anfrage

heruasfinden ob die neuen AGB so wie mit deiner Tarifändeurng akzeptiert mit dieser neunen Mindestlaufzeit korrekt sind. Falls ja, zum Ende dieser Laufzeit kündigen (wenn gewünscht).
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Diddle antwortet auf spunk_
24.02.2006 20:19
Benutzer spunk_ schrieb:

heruasfinden ob die neuen AGB so wie mit deiner Tarifändeurng akzeptiert mit dieser neunen Mindestlaufzeit korrekt sind. Falls ja, zum Ende dieser Laufzeit kündigen (wenn gewünscht).

Wie meinst du das?
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf Diddle
24.02.2006 20:20

einmal geändert am 24.02.2006 20:20
Benutzer Diddle schrieb:

Falls ja, zum Ende dieser Laufzeit kündigen (wenn gewünscht).

Wie meinst du das?

wenn du deinen Zugangstarif kündigen möchtest dann eben jetzt schon zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen - dann besteht keine 'Gefahr' den termin zu vergessen und/oder um einige Tage zu verpassen.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Diddle antwortet auf spunk_
24.02.2006 20:48
Wenn ich aber die Zahlungen einstelle, wird dann die Sache (Restforderung 90 Euro), an ein Inkassobüro weitergeleitet, und wenn ja kommt es bei diesem Betrag zur Gerichtsverhandlung, oder zur Pfändung, oder wird einem das nur angedroht?

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf Diddle
24.02.2006 21:03
Benutzer Diddle schrieb:
Wenn ich aber die Zahlungen einstelle, wird dann die Sache (Restforderung 90 Euro), an ein Inkassobüro weitergeleitet, und wenn ja kommt es bei diesem Betrag zur Gerichtsverhandlung, oder zur Pfändung, oder wird einem das nur angedroht?

1&1 gibt die Forderungen an ein Inkassounternehmen ab - hat sozusagen mit dem Fall nichts mehr zu tun und das Inkassounternehmen hat ein eigenes Interesse daran die forderung und die Kosten fü den Aufwand wieder zurückzuerhalten.

Der Ablauf für ein gerichtliches Mahnverfahren ist auch relativ einfach. (mahnung-online.de)- ob der fall dann vor Gericht geklärt wird wirst du dann sicher in einem halben Jahr berichten.