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Kündigung bei DSL


27.08.2006 18:41 - Gestartet von mediamike
Benutzer emudhs schrieb:
Hallo, eigentlich ist meine Geschichte ganz harmlos. Ich möchte, nach bisher problemloser Nutzung, meinen DSL-Anschluss und meinen 2GB-Internetzugang kündigen, weil ich zukünftig das TV-Kabel auch für den Internet-Zugang nutzen möchte. Soweit so gut.

Im jugendlichen Leichtsinn habe ich fristgerecht ca. 11 Wochen vor Ablauf der Vetragslaufzeit gekündigt (per kostenpflichtigem Fax, so wie mir das vorher ein Support-MA in einer Mail empfohlen hatte). Nachdem meine Bitte um Bestätigung der Kündigung auch nach 2 Wochen noch nicht eingegangen war, habe ich meine Kündigung per PDF-Anhang nochmals als Mail nachgereicht und auf die vorher ausgesprochene Fax-Kündigung verwiesen (gearde noch fristgerecht). Darauf bekam ich den Hinweis, dass eine Kündigung nicht vorliegen würde und auch die Kündigung per Mail nicht akzeptiert wird. So fing denn der übliche Schriftverkehr an (per Mail, per Fax, per Einschreibebrief). Mittlerweile wurde die Kündigung (eine der vier Kündigungen wurde per Einschreibebrief, allerdings nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist, zugestellt) von 1und1 akzeptiert, aber nicht zum von mir gewünschten Kündigungstermin, sonder um 12 Monate später. Dies mit dem Argument, meine Kündigung wäre nicht fristgerecht eingegangen.

Ich muss also nun beweisen, dass meine erste Fax-Kündigung rechtzeitig bei 1und1 eingegangen ist. Da ja diese Faxe kostenpflichtig sind und von 1und1 direkt über die T-COM Rechnung abgerechnet werden, sollte doch der Nachweis der Zustellung möglich sein. Oder sieht da jemand ein Problem? T-COM hat mir mündl. bestätigt, dass dieses Fax bereits von 1und1 abgerechnet wurde. Außerdem besitze ich das Übertragungsprotokoll, dass die erfolgreiche Übertragung bestätigt.

Ich wäre für eine kurze Beurteilung auf diese Seite dankbar.


1&1 selbst bietet Dir die Kündigung per Fax an. Wenn Du ein Übertragungsprotokoll hast, gilt dieses vor Gericht als Beweis, da 1&1 auf Faxkündigung besteht. Auf dem Protokoll steht das Datum, die Uhrzeit, die Faxnummer und ob Dein Fax erfolgreich übermittelt wurde. Das reicht.

Wenn 1&1 auf eine Verlängerung besteht, entzieh denen nach Ablauf der MVLZ den Abbuchungsauftrag. Sollten die dennoch abbuchen ist das Diebstahl und kann zur Anzeige gebracht werden. Du hast nach Abbuchung 6 Wochen Zeit, das Geld zurück zu buchen. Selbst wenn 1&1 den Port blockiert, den braucht Du dann nicht mehr.
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[1] mediamike antwortet auf mediamike
27.08.2006 19:23
Benutzer emudhs schrieb:
Hallo,
schon mal schönen Dank für deine Antwort.

Ein Problem gibt es vielleicht dabei: ich hatte das Fax von meinem PC aus geschickt, daher habe ich nicht den Ausdruck (Übertragungsbestätigung) auf klassischem Papier, sondern "nur" als Quittung in meiner Capture Fax-Anwendung. Ich kann nicht beurteilen, in wie weit das ebenfalls Beweiskraft besitzt.

Zur Ergänzung: ich hatte die Kündigung auch noch mal als Fax von meiner Arbeitstelle ausgeschickt (allerdings da schon nach Ablauf der Kündigungsfrist), inkl. klassischer Übertragungsbestätigung und auch hier inkl. Abrechnung (12ct) durch 1und1. Aber auch dieses Fax wurde bei 1und1 nicht als Eingang gebucht. Das scheint wohl gängige Praxis bei denen zu sein.

Gruß

Wichtig ist halt, dass Du die Tel.nummer, das Datum und das ganze Fax oder Teile des Faxes als Quittung hast. Eben als Beweis.

Trotzdem, Einzugsermächtigung widerrufen zum Ablauf der MVLZ. Sollten die weiter abbuchen, mit rechtlichen Schritten drohen. Die verlieren halt nicht gerne Kunden, aber den Kunden eine solche lächerliche Prozedur der Kündigung anzubieten und anschließend angeblich kein Fax empfangen zu haben, ist deren Problem.
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[2] Zulu antwortet auf mediamike
29.08.2006 01:04
Benutzer emudhs schrieb:
Hallo,
schon mal schönen Dank für deine Antwort.

Ein Problem gibt es vielleicht dabei: ich hatte das Fax von meinem PC aus geschickt, daher habe ich nicht den Ausdruck (Übertragungsbestätigung) auf klassischem Papier, sondern "nur" als Quittung in meiner Capture Fax-Anwendung. Ich kann nicht beurteilen, in wie weit das ebenfalls Beweiskraft besitzt.

Du wirst mit diesem jederzeit veränderbarem Logfile von deinem Computer keinen Richter hinterm Ofen hervorlocken. Mit der roten Pappe eines Rückscheines schon.
Da hast du wohl am falschen Ende gespart.

Zur Ergänzung: ich hatte die Kündigung auch noch mal als Fax von meiner Arbeitstelle ausgeschickt (allerdings da schon nach Ablauf der Kündigungsfrist), inkl. klassischer Übertragungsbestätigung und auch hier inkl. Abrechnung (12ct) durch 1und1. Aber auch dieses Fax wurde bei 1und1 nicht als Eingang gebucht. Das scheint wohl gängige Praxis bei denen zu sein.

Nicht nur bei 1&1. Fast alle Firmen in der Branche stellen sich bei Kündigungen per Fax taub. Aber dennoch gibt auch manchmal noch seriöse Firmen - selbst in der Telekommunikationsbranche.
Aber eine Vertragskündigung sollte man immer schriftlich unterschrieben per Einschreiben mit Rückschein abschicken.
Immer!

Zulu
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[2.1] Zulu antwortet auf Zulu
29.08.2006 07:07
Benutzer emudhs schrieb:
Dass die Log-Datei auf dem Rechner evtl. nicht so anerkannt ist wie der Ausdruck aus einem Fax leuchtet schon ein, aber wenn doch des kostenpflichtige Fax (12ct/min) genau mit Angabe des Datums und der Uhrzeit auf der nächsten Telefonrechnung von 1und1 abgebucht wird, sollte das doch als Nachweis der erfolgreichen Fax-Übertragung ausreichen.

Nach meinem Verständnis wäre dann der Empfänger in der Nachweispflicht, ein Fax ganz anderen Inhalts empfangen zu haben.

Dann probiere es einfach aus und streite dich. Oder geh dem Ärger aus dem Weg und gib halt mal 4 Euro aus.
Nur - wenn ich meinen Kündigungswillen ausdrücke, dann sehe ich auch zu das ich als Nachweis auch was auf der Hand habe. Und jeder dem du das Glaubhaft machen willst wird sich wundern, warum du nicht gleich ein Einschreiben abgeschickt hast.

Abgesehen davon ist die Argumentation des Nichtankommens der Faxe bei diesen Firmen bekannt. Warum dann Experimente?
Wolltest du annähernd sicher sein das die Kündigung ankommt, oder nicht?

Zulu
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[2.1.1] mediamike antwortet auf Zulu
29.08.2006 11:02
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer emudhs schrieb:
Dass die Log-Datei auf dem Rechner evtl. nicht so anerkannt ist wie der Ausdruck aus einem Fax leuchtet schon ein, aber wenn doch des kostenpflichtige Fax (12ct/min) genau mit Angabe des Datums und der Uhrzeit auf der nächsten Telefonrechnung von 1und1 abgebucht wird, sollte das doch als Nachweis der erfolgreichen Fax-Übertragung ausreichen.

Nach meinem Verständnis wäre dann der Empfänger in der Nachweispflicht, ein Fax ganz anderen Inhalts empfangen zu haben.

Dann probiere es einfach aus und streite dich. Oder geh dem Ärger aus dem Weg und gib halt mal 4 Euro aus.
Nur - wenn ich meinen Kündigungswillen ausdrücke, dann sehe ich auch zu das ich als Nachweis auch was auf der Hand habe. Und jeder dem du das Glaubhaft machen willst wird sich wundern, warum du nicht gleich ein Einschreiben abgeschickt hast.

Abgesehen davon ist die Argumentation des Nichtankommens der Faxe bei diesen Firmen bekannt. Warum dann Experimente? Wolltest du annähernd sicher sein das die Kündigung ankommt, oder nicht?

Zulu

Da 1&1 die Fax Kündigung anbietet und somit zustimmt, sind die für den Empfang in der Zentrale alleine verantwortlich. Sie haben auch extra eine Faxnummer dafür eingerichtet. Die Fax Kündigung wird mit dem entsprechenden Nachweis auch vor Gericht Bestand haben.

Als Nachweis hast Du lediglich einen Übermittlungsschein der Post in der Hand. Was aber in dem Einschreiben wirklich war, wie willst Du das beweisen? Kann auch ein leeres Blatt gewesen sein. Da hab ich lieber ein Fax mit einem Nachweis und kann dann auch beweisen, was ich da verschickt habe.

Letztendlich ist es ja so. Wenn Faxe nicht akzeptiert würden, bräuchte man die Rechnungen, die per email kommen gar nicht erst zu bezahlen, da diese nie ankommen. Und 1&1 schickt die Rechnungen immer per email.
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[2.1.1.1] niknuk antwortet auf mediamike
29.08.2006 23:09
Benutzer mediamike schrieb:

Letztendlich ist es ja so. Wenn Faxe nicht akzeptiert würden, bräuchte man die Rechnungen, die per email kommen gar nicht erst zu bezahlen, da diese nie ankommen. Und 1&1 schickt die Rechnungen immer per email.

Deine Zahlungsverpflichtung hat nichts mit dem Erhalt der Rechnung zu tun, sondern ergibt sich aus dem Vertrag, den du unterschrieben hast. Wenn darin steht, dass du monatlich 20 Euro zu bezahlen hast, dann sind die auch ohne jede Rechnung fällig. Du hast zwar Anspruch auf eine ordentliche Rechnung, aber das Fehlen einer solchen entbindet dich nicht von deiner Zahlungspflicht, denn der Vertrag, aus dem sich diese Zahlungspflicht ergibt, liegt dir ja vor.

Gruß

niknuk
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[2.1.1.1.1] mediamike antwortet auf niknuk
30.08.2006 08:47
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer mediamike schrieb:

Letztendlich ist es ja so. Wenn Faxe nicht akzeptiert würden,
bräuchte man die Rechnungen, die per email kommen gar nicht erst zu bezahlen, da diese nie ankommen. Und 1&1 schickt die Rechnungen immer per email.

Deine Zahlungsverpflichtung hat nichts mit dem Erhalt der Rechnung zu tun, sondern ergibt sich aus dem Vertrag, den du unterschrieben hast. Wenn darin steht, dass du monatlich 20 Euro zu bezahlen hast, dann sind die auch ohne jede Rechnung fällig. Du hast zwar Anspruch auf eine ordentliche Rechnung, aber das Fehlen einer solchen entbindet dich nicht von deiner Zahlungspflicht, denn der Vertrag, aus dem sich diese Zahlungspflicht ergibt, liegt dir ja vor.

Gruß

niknuk

Natürlich entbindet dich das nicht von der Zahlung. Da 1&1 aber nur per Lastschrift einzieht, hast Du das Recht auf eine ordentliche Rechnung, bevor eingezogen wird. Ansonsten kein Einzug. Wahrscheinlich ist es für Dich uninteressant wer wieviel von Deinem Konto abbucht. Für mich nicht. Und ich denke für alle die, die DSL Telefonie benutzen und per Minute abgerechnet werden auch nicht. Denn wenn 1&1 das Geld erst einmal hat, wirst Du es schwer zurückbekommen. Auch wenn 1&1 falsch abrechnet.

1&1 sichert sich aber dahingehend ab, dass sie die Rechnung in Deinem Control Center stellen und Du somit immer in die Rechnung einsehen kannst.
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[2.1.1.2] Zulu antwortet auf mediamike
30.08.2006 00:03
Benutzer mediamike schrieb:

Da 1&1 die Fax Kündigung anbietet und somit zustimmt, sind die für den Empfang in der Zentrale alleine verantwortlich.

Schön wenn es so einfach wäre.

Sie haben auch extra eine Faxnummer dafür eingerichtet. Die Fax Kündigung wird mit dem entsprechenden Nachweis auch vor Gericht Bestand haben.

Wie in diesem Fall also ein schnödes manipulierbares ASCII-File? lol
Gib mir mal eine Quellenangabe wo man so ein ASCII-File anerkannt hat.

Als Nachweis hast Du lediglich einen Übermittlungsschein der Post in der Hand. Was aber in dem Einschreiben wirklich war, wie willst Du das beweisen? Kann auch ein leeres Blatt gewesen sein. Da hab ich lieber ein Fax mit einem Nachweis und kann dann auch beweisen, was ich da verschickt habe.

Da beisst sich deine Logik wohl selbst in den Schwanz. Wieso sollte jemand ein leeres Blatt Papier per Einschreiben /Rückschein verschicken, wenn er auch gleich die Kündigung hätte beilegen können? Denk mal darüber nach!
Kündige du immer per Fax und freue dich über Scherereien.
Tu es aber nicht anderen hier an.

Letztendlich ist es ja so. Wenn Faxe nicht akzeptiert würden, bräuchte man die Rechnungen, die per email kommen gar nicht erst zu bezahlen, da diese nie ankommen. Und 1&1 schickt die Rechnungen immer per email.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Warum solltest du von deinem Vertrag erlöst werden, nur weil du keine Rechnungen bekommst?
Schön wenn es so einfach wäre. Ich glaube es würde kein Aas mehr zahlen.:-)
Im Übrigen: Fax, Mail und Einschreiben sind drei verschiedene Versendungsformen.

Zulu
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[2.1.1.2.1] mediamike antwortet auf Zulu
30.08.2006 10:55
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer mediamike schrieb:

Da 1&1 die Fax Kündigung anbietet und somit zustimmt, sind die für den Empfang in der Zentrale alleine verantwortlich.

Schön wenn es so einfach wäre.

Da 1&1 Dir das anbietet, obliegt es nicht den Pflichten des Kunden, sondern ganz alleine 1&1, die Empfangstechnik störungsfrei bereit zu halten.


Sie haben auch extra eine Faxnummer dafür eingerichtet. Die Fax Kündigung wird mit dem entsprechenden Nachweis auch vor Gericht
Bestand haben.

Wie in diesem Fall also ein schnödes manipulierbares ASCII-File? lol
Gib mir mal eine Quellenangabe wo man so ein ASCII-File anerkannt hat.

Bitte erst lesen. Ich habe geschrieben: mit dem ENTSPRECHENDEN Nachweis. Das ein ASCII File nicht als Nachweis gilt, brauchst gerade Du mir nicht zu sagen. In jedem Fax steckt ein Eingangsjournal, welches Datum, Uhrzeit, Telnummer und Übermittlungsstatus speichert. Genau das sollte 1&1 auch haben.

Du willst eine Quellenangabe: KG Berlin 8. Zivilsenat, Urteil vom 19. August 2002, Az: 8 U 380/01

... Zum Bereich des Empfängers gehören auch die von ihm zur Entgegennahme von Erklärungen bereit gehaltenen Einrichtungen, wie Briefkasten, Postfach, Anrufbeantworter und Telefaxgerät. Auf Hindernisse aus seinem Bereich kann sich der Empfänger nicht berufen, da er diesen durch geeignete Vorkehrungen begegnen kann und muss (BAG NJW 1989,606, 2213)...

weiter heißt es:

... Denn im Hinblick auf die Angabe der Telefaxverbindung in dem Schreiben vom 09. November 1999 ist davon auszugehen, dass das Schreiben in den Empfangsbereich des Beklagten gelangt ist und er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der Sendung auch Kenntnis zu nehmen...

...Dies sind Umstände, die allein im Verantwortungs- und Organisationsbereich des Beklagten lagen, so dass es ihm oblegen hätte, sicherzustellen, dass die an ihn oder die GbR gerichteten Sendungen ihn auch erreichen würden. ....

Es ist sogar noch gravierender, denn durch die Kündigungsprozedur via vertrag.1und1.de authentifizierst Du Dich mit Deinem Passwort und musst erst noch das Kündigungsformular telefonisch und persönlich freischalten lassen. Wie viel Beweise brauchst Du denn noch? Und genau darauf würde ich mich berufen und meinen Vertrag für beendet erklären.


Als Nachweis hast Du lediglich einen Übermittlungsschein der Post in der Hand. Was aber in dem Einschreiben wirklich war,
wie willst Du das beweisen? Kann auch ein leeres Blatt gewesen sein. Da hab ich lieber ein Fax mit einem Nachweis und kann dann auch beweisen, was ich da verschickt habe.

Da beisst sich deine Logik wohl selbst in den Schwanz. Wieso sollte jemand ein leeres Blatt Papier per Einschreiben /Rückschein verschicken, wenn er auch gleich die Kündigung hätte beilegen können? Denk mal darüber nach!
Kündige du immer per Fax und freue dich über Scherereien. Tu es aber nicht anderen hier an.

Dann erkläre Du mir mal bitte, warum ich an einer extra dafür eingerichtete Faxkündigungsnummer keine Kündigung, sondern einen Gruß an meine Oma schreiben soll? Was ist wenn Du ausversehen wirklich ein leeres Blatt per Einschreiben weggeschickt hast? Du kannst es hinterher nicht mehr kontrollieren, Du hast halt nur eine Bestätigung, dass ein Brief angekommen ist. Bei einem Fax habe ich immerhin noch die Kontrolle über das was ich weggefaxt habe. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, brauchst Du nur einen Zeugen daneben zu stellen.

Letztendlich ist es ja so. Wenn Faxe nicht akzeptiert würden,
bräuchte man die Rechnungen, die per email kommen gar nicht erst zu bezahlen, da diese nie ankommen. Und 1&1 schickt die Rechnungen immer per email.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Warum solltest du von deinem Vertrag erlöst werden, nur weil du keine Rechnungen bekommst?

Da 1&1 per Lastschrift einzieht, hast Du das Recht auf eine ordentliche Rechnung bevor eingezogen wird. Das entbindet Dich natürlich nicht von der Pflicht für die erbrachte Leistung zu bezahlen. Aber welche Leistung erbracht wurde, steht in der Rechnung. Und genau die möchte ich vorher sehen, sonst wird nicht eingezogen.

Schön wenn es so einfach wäre. Ich glaube es würde kein Aas mehr zahlen.:-)
Im Übrigen: Fax, Mail und Einschreiben sind drei verschiedene Versendungsformen.

Zulu
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[2.1.1.2.1.1] Zulu antwortet auf mediamike
30.08.2006 18:43
Benutzer mediamike schrieb:

Da 1&1 Dir das anbietet, obliegt es nicht den Pflichten des Kunden, sondern ganz alleine 1&1, die Empfangstechnik störungsfrei bereit zu halten.

Nein. Nur dafür zu sorgen das ein Faxempfang möglich ist. Und das ist ein Unterschied.
Du verdrehst das Gerichtsurteil.

Bitte erst lesen. Ich habe geschrieben: mit dem ENTSPRECHENDEN Nachweis.

Nochmal: Es geht nicht um dich, sondern um den Poster hier im Thread, der nur ein ASCII-File hat. Und darum geht es die ganze Zeit. Soviel zum Thema richtig lesen.

Das ein ASCII File nicht als Nachweis gilt, brauchst gerade Du mir nicht zu sagen.

Anscheinend doch, und das sogar mehrmals bis es mal bei dir angekommen ist.

Du willst eine Quellenangabe: KG Berlin 8. Zivilsenat, Urteil vom 19. August 2002, Az: 8 U 380/01

Wiederhole mal meine Frage nach der Quellenangabe. Vielleicht kommst du noch drauf um was es hier geht. Und das nicht in deinem geposteten Urteil, sondern da geht es nur darum, daß die Firma einen funktionierenden Faxempfang bereitzustellen hat, wenn sie es anbietet. Wo steht das was von ASCII-Files?
Babbel ich eigentlich russisch?

[viele Urteilsauszüge gelöscht, da hier nicht relevant]

Dann erkläre Du mir mal bitte, warum ich an einer extra dafür eingerichtete Faxkündigungsnummer keine Kündigung, sondern einen Gruß an meine Oma schreiben soll?

Ein Fax kann trotz richtig eingegebener Nummer falsch geleitet werden. In meinem habe ich schon von der Firma VEDES Bestellungen vorgefunden, obwohl ich nichst mit ihnen zu tun habe und auch nicht in Nürnberg wohne sondern 200 km westlich.
Und nein, meine Faxnummer war nicht deren eingetippte Faxnummer. Die stand sogar noch richtig im Protokoll drauf.
Übrigens ist das nicht das letzte mal gewesen. Auch von Chemiekonzernen aus Frankreich habe ich schon Faxe erhalten, die eigentlich an die BASF gerichtet waren.

Was ist wenn Du ausversehen wirklich ein leeres Blatt per Einschreiben weggeschickt hast?

Du willst es nicht verstehen und versucht dir irgend ein Argument aus dem Ärmel zu leiern.

Du kannst es hinterher nicht mehr kontrollieren, Du hast halt nur eine Bestätigung, dass ein Brief angekommen ist. Bei einem Fax habe ich immerhin noch die Kontrolle über das was ich weggefaxt habe. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, brauchst Du nur einen Zeugen daneben zu stellen.

Soso... hat der Vorposter das mit seinem ASCII-File?

Da 1&1 per Lastschrift einzieht, hast Du das Recht auf eine ordentliche Rechnung bevor eingezogen wird. Das entbindet Dich natürlich nicht von der Pflicht für die erbrachte Leistung zu bezahlen. Aber welche Leistung erbracht wurde, steht in der Rechnung. Und genau die möchte ich vorher sehen, sonst wird nicht eingezogen.

Und du hast die Leistung in Anspruch genommen. Trotzdem bist du nicht zahlungswillig? Ich glaube das geht voll in die Hosen.
Aber viel Spaß mit deinen Ansichten. Du wirst dich allerdings noch ein bischen in Zukunft wundern.:-)


Zulu
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[2.1.1.2.1.1.1] mediamike antwortet auf Zulu
31.08.2006 13:33
Benutzer Zulu schrieb:

Nein. Nur dafür zu sorgen das ein Faxempfang möglich ist. Und das ist ein Unterschied.
Du verdrehst das Gerichtsurteil.

Falsch. Wenn Du das Gerichtsurteil gelesen hast, dann wirst Du merken:

...Denn im Hinblick auf die Angabe der Telefaxverbindung in dem Schreiben vom 09. November 1999 ist davon auszugehen, dass das Schreiben in den Empfangsbereich des Beklagten gelangt ist und er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der Sendung auch Kenntnis zu nehmen...

Nochmal auf deutsch. Wenn Du ein Fax an die angegebene Faxnummer schickst, musst Du davon ausgehen, dass das Fax auch in die Hände der Verantwortlichen gelangt. Es reicht, wenn Du beweisen kannst, dass Du ein Fax geschickt hast. Dazu benötigst Du einen EVN. Genauso wie bei einem Einschreiben. Die Art der Zustellung ist dabei egal.

Bitte erst lesen. Ich habe geschrieben: mit dem ENTSPRECHENDEN
Nachweis.

Nochmal: Es geht nicht um dich, sondern um den Poster hier im Thread, der nur ein ASCII-File hat. Und darum geht es die ganze Zeit. Soviel zum Thema richtig lesen.

Noch einmal für Dich. Es geht hier überhaupt nicht um ein ASCII File. Das ASCII File interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Und noch einmal für Dich. Der Nachweis einer Übermittlung bringt nur der EVN und der scheint ja vorhanden zu sein. Es interessiert hier kein ASCII File.


Das ein ASCII File nicht als Nachweis gilt, brauchst gerade Du mir nicht zu sagen.

Anscheinend doch, und das sogar mehrmals bis es mal bei dir angekommen ist.

Du willst eine Quellenangabe: KG Berlin 8. Zivilsenat, Urteil
vom 19. August 2002, Az: 8 U 380/01

Wiederhole mal meine Frage nach der Quellenangabe. Vielleicht kommst du noch drauf um was es hier geht. Und das nicht in deinem geposteten Urteil, sondern da geht es nur darum, daß die Firma einen funktionierenden Faxempfang bereitzustellen hat, wenn sie es anbietet. Wo steht das was von ASCII-Files? Babbel ich eigentlich russisch?

Nein es geht in dem Urteil nicht darum, dass jemand ein funktionierendes Fax bereit stellen muss, dass braucht keiner, er kann es auch sein lassen, nur wenn er ein Fax bereit stellt, muß er Sorge dafür tragen, dass es funktioniert und bei Faxübertragung muss davon ausgegangen werden, dass die Faxnachricht in den Kenntnisbereich des Empfängers gelangt ist. Genau so steht es im Urteil. Somit reicht der EVN vollkommen als Beweis aus. Und wenn der Poster dieses hat, kann 1&1 nicht mehr sagen, sie hätten kein Fax bekommen. Was in dem Fax drin steht ist erstmal irrelevant. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bekommst Du auch nur einen Zettel, dass der Brief eingegangen ist. Mehr nicht nicht und das reicht aus.

Ein Fax kann trotz richtig eingegebener Nummer falsch geleitet werden. In meinem habe ich schon von der Firma VEDES Bestellungen vorgefunden, obwohl ich nichst mit ihnen zu tun habe und auch nicht in Nürnberg wohne sondern 200 km westlich. Und nein, meine Faxnummer war nicht deren eingetippte Faxnummer. Die stand sogar noch richtig im Protokoll drauf. Übrigens ist das nicht das letzte mal gewesen. Auch von Chemiekonzernen aus Frankreich habe ich schon Faxe erhalten, die eigentlich an die BASF gerichtet waren.

Hab ich zwar noch nie gehört, dass es sowas gibt. Ist aber auch irrelevant, da es nicht in Deiner Verantwortung liegt, elektronische Daten weiterzuleiten. Hast Du einen EVN reicht das aus.


Und du hast die Leistung in Anspruch genommen. Trotzdem bist du nicht zahlungswillig? Ich glaube das geht voll in die Hosen. Aber viel Spaß mit deinen Ansichten. Du wirst dich allerdings noch ein bischen in Zukunft wundern.:-)

Es soll auch Leute geben, die kaufen, ohne zu kontrollieren, was sie gekauft haben. Na dann viel Spaß beim einkaufen und bezahl Du mal schön blind alle Rechnungen.

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[2.1.1.2.1.1.1.1] Zulu antwortet auf mediamike
31.08.2006 18:34
Benutzer mediamike schrieb:

[Viel Nonsens gelöscht]

Noch einmal für Dich. Es geht hier überhaupt nicht um ein ASCII File. Das ASCII File interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Und noch einmal für Dich. Der Nachweis einer Übermittlung bringt nur der EVN und der scheint ja vorhanden zu sein. Es interessiert hier kein ASCII File.

Ist es so schwer für dich den Threadanfang aufzurufen um nachzulesen das der User "emudhs" nur ein ein ASCII-File hat als Nachweis?

Kühl dich mal ein bischen ab und bleib beim Thema.

Zulu
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[] DNR antwortet auf
28.08.2006 23:41


Hallo, ich habe nach einem Tarifwechsel eine viel zu hohe Rechnung bekommen und somit die Einzugsermaechtigung entzogen.

Dann kam Post, dass diese Lastschrift Bestandteil der AGBs waere und mir wurde gekuendigt.

Also Lastschrift sofort entziehen, dann kuendigen die sowieso von alleine.

Inzwischen wurde mir angeboten die Kuendigung zu stornieren, wenn ich den Lastschriftauftrag faxe. Will ich aber nicht, kein Bock mehr auf den Laden, der seit November 2005 meinen Tarifwechsel behindert.

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[1] niknuk antwortet auf DNR
29.08.2006 09:15
Benutzer DNR schrieb:

Hallo, ich habe nach einem Tarifwechsel eine viel zu hohe Rechnung bekommen und somit die Einzugsermaechtigung entzogen.

Dann kam Post, dass diese Lastschrift Bestandteil der AGBs waere und mir wurde gekuendigt.

Also Lastschrift sofort entziehen, dann kuendigen die sowieso von alleine.

Und schicken anschließend eine Rechnung über 75% der für die Restlaufzeit noch anfallenden Beträge. Die stehen ihnen nämlich gemäß §7.8 der AGB zu, es sei denn, du kannst einen geringeren Schaden nachweisen (was schwerfallen dürfte und auf jeden Fall mit juristischem Stress verbunden ist). Vor solchen Aktionen ist es immer nützlich, die AGB zu lesen ;-)

So einfach ist es also nicht, aus einem noch laufenden 1&1-Vertrag herauszukommen. Bei gravierenden AGB-Verstößen seitens 1&1 (z. B. überhöhten Rechnungen) kann natürlich auch der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen, wobei 1&1 in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz hätte. Nur muss man das korrekt machen, d. h. die Kündigung ausdrücklich adrohen, aber vor der Kündigung eine Frist zur Rückzahlung der unrechtmäßig eingezogenen Beträge setzen.

Gruß

niknuk
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[1.1] Karlteig antwortet auf niknuk
29.08.2006 09:53
Hey,

Fakt ist Du hast gekündigt, per Fax, daran kannste nichts mehr ändern. War das Fax unterschrieben ?
Ich habe auch per FAx gekündigt, auch vom Rechner aus, meine Kündigung wurde akzeptiert,aber erst als ich mich nach Karsruhe geaxt habe.
Hier ist die Adresse
1und1 Brauerstraße 48 76135 Karlsruhe
Fax: 0721 - 91374-210

Probiers mal dort, mir hat es geholfen.

Ach ja schildere den FAll in einem Juraforum, das kann auch noch sehr nützlich sein

1und1 nein Danke

Gruss KT
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[1.1.1] niknuk antwortet auf Karlteig
29.08.2006 10:02
Benutzer Karlteig schrieb:

Fakt ist Du hast gekündigt, per Fax, daran kannste nichts mehr ändern.

Will ich auch nicht ;-)

War das Fax unterschrieben ?

Selbstverständlich. Wie ich schon schrieb, handelte es sich dabei um ein PDF-Formular, dass man sich auf http://vertrag.1und1.de herunterladen kann bzw. von 1&1 per E-Mail zugeschickt bekommt, nachdem man die Kündigungshotline unter 0800-100 1199 angerufen hat (diese Nummer erfährt man, wenn man sich auf http://vertrag.1und1.de durch die Kündigungsprozedur geklickt hat). Dieses Formular habe ich sowohl gefaxt, als auch per Einschreiben nach Karlsruhe geschickt. Doppelt gemoppelt hält besser.

Ich habe auch per FAx gekündigt, auch vom Rechner aus, meine Kündigung wurde akzeptiert,aber erst als ich mich nach Karsruhe geaxt habe.
Hier ist die Adresse
1und1 Brauerstraße 48 76135 Karlsruhe
Fax: 0721 - 91374-210

Exakt diese Adresse steht auch auf dem Kündigungsformular. Nur die Faxnummer ist eine andere (0180 500 1372)

Probiers mal dort, mir hat es geholfen.

Wie gesagt, ich bin längst draußen bei 1&1 ;-) Auch beim Domainumzug und bei der Rückzahlung nicht verbrauchter Monatsgebühren gab es keine Probleme.

Gruß

niknuk
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[2] silverwhale antwortet auf DNR
01.09.2006 18:52

Dann kam Post, dass diese Lastschrift Bestandteil der AGBs waere und mir wurde gekuendigt.

Also Lastschrift sofort entziehen, dann kuendigen die sowieso von alleine.

Ist zwar richtig, aber in diesen AGB steht auch was von Gebühren bei vorzeitiger Kündigung, die anfallen!

Wenn Du das Lastschriftverfahren einstellst bei einem noch langen Laufzeitvertrag, kann es Dir passieren das Deine "erzwungene" Kündigung ein teures Nachspiel hat!

Gruss vom silver

+++++++++++++++++­++++++++++­++++++++++­++++++++++­+++++++++++++++++
Auszug AGB 1und1 DSL

7.5
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 30% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
+++++++++++++++++­++++++++++­++++++++++­++++++++++­+++++++++++++++++



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[] Albi aus Kiel antwortet auf
29.08.2006 08:01
Benutzer emudhs schrieb:
Hallo, eigentlich ist meine Geschichte ganz harmlos. Ich möchte, nach bisher problemloser Nutzung, meinen DSL-Anschluss und meinen 2GB-Internetzugang kündigen, weil ich zukünftig das TV-Kabel auch für den Internet-Zugang nutzen möchte. Soweit so gut.

Im jugendlichen Leichtsinn habe ich fristgerecht ca. 11 Wochen vor Ablauf der Vetragslaufzeit gekündigt (per kostenpflichtigem Fax, so wie mir das vorher ein Support-MA in einer Mail empfohlen hatte). Nachdem meine Bitte um Bestätigung der Kündigung auch nach 2 Wochen noch nicht eingegangen war, habe ich meine Kündigung per PDF-Anhang nochmals als Mail nachgereicht und auf die vorher ausgesprochene Fax-Kündigung verwiesen (gearde noch fristgerecht). Darauf bekam ich den Hinweis, dass eine Kündigung nicht vorliegen würde und auch die Kündigung per Mail nicht akzeptiert wird. So fing denn der übliche Schriftverkehr an (per Mail, per Fax, per Einschreibebrief). Mittlerweile wurde die Kündigung (eine der vier Kündigungen wurde per Einschreibebrief, allerdings nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist, zugestellt) von 1und1 akzeptiert, aber nicht zum von mir gewünschten Kündigungstermin, sonder um 12 Monate später. Dies mit dem Argument, meine Kündigung wäre nicht fristgerecht eingegangen.

Ich muss also nun beweisen, dass meine erste Fax-Kündigung rechtzeitig bei 1und1 eingegangen ist. Da ja diese Faxe kostenpflichtig sind und von 1und1 direkt über die T-COM Rechnung abgerechnet werden, sollte doch der Nachweis der Zustellung möglich sein. Oder sieht da jemand ein Problem? T-COM hat mir mündl. bestätigt, dass dieses Fax bereits von 1und1 abgerechnet wurde. Außerdem besitze ich das Übertragungsprotokoll, dass die erfolgreiche Übertragung bestätigt.

Ich wäre für eine kurze Beurteilung auf diese Seite dankbar.

Eine große Gefahr sehe ich allgemein in der Kündigung per Fax. Du kannst zwar beweisen, daß Du Daten losgeschickt hast, aber nicht, daß das Faxgerät sie auch ausgespuckt hast. Sprich, es kann die Daten angenommen haben ohne sie auf Papier gebracht zu haben und dann die übertragenen Daten ins Nirvana geschickt haben.

Auch denke ich an ein Grundsatzurteil, was ich vor wenigen Jahren mal gelesen habe. Dort war die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages per Fax als ungültig erklärt worden, weil die Schriftform gewahrt werden mußte. Erklärung dazu: es fehlt die Originalunterschrift. Schließlich heißt Fax ja nichts anderes als "fac similae", also "mache ähnlich".

Wie das zu dem Gebahren von 1&1 paßt, daß die auf Kündigung per Fax bestehen, kann ich als juristischer Laie leider auch nicht bewerten.

Ich habe mit 1&1 nichts zu tun und mache um die wegen der vielen schlechten Kritiken hier im Forum einen weiten Bogen.
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[1] niknuk antwortet auf Albi aus Kiel
29.08.2006 09:06
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:

Eine große Gefahr sehe ich allgemein in der Kündigung per Fax.

Allerdings. Ich habe bei 1&1 per Fax *und* Einschreiben gekündigt. Dabei bin ich den für Kündigungen vorgesehenen Weg über http://vertrag.1und1.de gegangen. Leider wird man von 1&1 selbst nicht auf diese Seite hingewiesen, aber wer ein wenig aufmerksam im Netz unterwegs ist, erfährt von ihr. Jedenfalls gab es bei der Kündigung keine Probleme.

Wie das zu dem Gebahren von 1&1 paßt, daß die auf Kündigung per Fax bestehen, kann ich als juristischer Laie leider auch nicht bewerten.

Es ist auch nicht richtig, dass 1&1 nur Faxe akzeptiert. 1&1 ist es wurscht, auf welche Weise sie in den Besitz des Kündigungsformulars (als PDF von http://vertrag.1und1.de herunterladbar) gelangen.

Gruß

niknuk
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[1.1] stefeise antwortet auf niknuk
11.09.2006 23:32
Benutzer niknuk schrieb:
Es ist auch nicht richtig, dass 1&1 nur Faxe akzeptiert. 1&1 ist es wurscht, auf welche Weise sie in den Besitz des Kündigungsformulars (als PDF von http://vertrag.1und1.de herunterladbar) gelangen.

Na, da muss ich doch auch mal widersprechen, @niknuk;

nicht jeder bekommt das PDF auf dieser Seite angezeigt - mir wurde dies jedenfalls nicht angezeigt, auch nicht nach mehrmaliger Aufforderung per Mail.......
aber vielleicht lag es auch an meiner Aussage bei der Kündigung, in dieser ich "1und1" gebeten habe, mir doch bitte im Ausland den DSL-Anschluss bereitzustellen, was der "nette Herr am Telefon" leider nicht bestätigen konnte (im Sinne von: leider können wir in Niederlande nichts bereitstellen)

Somit hatte ich auch keine Anschrift von Karlsruhe und kündigte im normalen Brief direkt nach Montabaur....

Dass die Kündigung eingegangen ist, wurde mir nicht bestätigt; aber laut dem "netten Herrn vom Telefon" auch nicht erforderlich, da ich meinen Wohnsitz ins nicht von "1und1" betreibbare Ausland verlege

LG Stefan
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[1.1.1] niknuk antwortet auf stefeise
11.09.2006 23:55
Benutzer stefeise schrieb:

Na, da muss ich doch auch mal widersprechen, @niknuk;

nicht jeder bekommt das PDF auf dieser Seite angezeigt - mir wurde dies jedenfalls nicht angezeigt, auch nicht nach mehrmaliger Aufforderung per Mail.......

Du hast auf http://vertrag.1und1.de gekündigt und anschließend die Kündigungshotline unter 0800 1001 199 (kostenlos) angerufen? Erst dann wird nämlich der PDF-Download freigeschaltet. Vermutlich weil doppelt gemoppelt besser hält, schicken sie dir das Formular dann auch noch per Mail zu. Nicht in den Besitz dieses Formulars zu gelangen, ist also ziemlich schwierig und eigentlich nur möglich, wenn man irgend etwas falsch macht bzw. sich nicht an die Anweisungen auf http://vertrag.1und1.de hält.

Dass die Kündigung eingegangen ist, wurde mir nicht bestätigt; aber laut dem "netten Herrn vom Telefon" auch nicht erforderlich, da ich meinen Wohnsitz ins nicht von "1und1" betreibbare Ausland verlege

Rechne mit Problemen. Eine Kündigung, die 1&1 nicht bestätigt, wurde höchstwahrscheinlich versaubeutelt und demnach nicht bearbeitet. Du kannst aber auf http://vertrag.1und1.de nachsehen, ob deine Kündigung bearbeitet wurde (unter "Kündigungsstatus").

Freunde von mir sind jetzt ebenfalls ins Ausland umgezogen. Ihr Vertrag läuft noch bis Mai 2007 (sie haben wie so viele die AGB nicht richtig gelesen und daher den Kündigungstermin verpasst), und genau so lange will 1&1 auch Geld von ihnen sehen. Zwar können sie das im Ausland wohl nicht eintreiben, aber irgendwie wäre mir unwohl bei dem Gedanken, bei einer evtl. Rückkehr nach Deutschland am Flughafen vom Gerichtsvollzieher in Empfang genommen zu werden.

Gruß

niknuk
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[2] Altaso antwortet auf Albi aus Kiel
29.08.2006 12:14
Mittlerweile sind Faxe eben so Rechtskräftig!
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[2.1] Zulu antwortet auf Altaso
30.08.2006 00:09
Benutzer Altaso schrieb:
Mittlerweile sind Faxe eben so Rechtskräftig!

Das war nicht das Thema und wird nicht abgestritten.
Im vorgehenden Thread versendete jemand eine Kündigung per Faxkarte und hat nur ein ASCII-File als Nachweis. Nun hat er den Stress da angeblich nie eine Kündigung angekommen ist.
Was ist wohl der bessere Weg? Ein Fax mit ASCII-File als Kündigungsnachweis und eine Ehrenrunde bei den Grundgebühren zahlen, alternativ sich mit der Firma streiten, oder ein Einschreiben mit Rückschein und Ruhe ist im Stall?
Erst lesen bitte, dann verbessern.

Zulu