Thread
Menü

Lüge über mögliche Bandbreite


26.06.2008 17:03 - Gestartet von abraxassa
Bei meinen letzten Telefonaten mit 1und1 haben die behauptet, von Seiten Telekom wäre es nicht möglich, an meinem Anschluss 16 MB Leitungsgeschwindigkeit zu Verfügung zu stellen.

Das war schlichtweg gelogen, ein Anruf bei der Telekom (sowohl im Kundencenter als auch bei der technischen Hotline) aus einem anderen Grund hat mir bestätigt, dass an meinem Anschluss sogar 16+ möglich wären, 1und1 aber lediglich eine Leitung mit 6MB bei der Telekom beauftragt haben. Kein Wunder, dass dann keine 16 MB möglich sind.

Also bringt es doch was sich bei der Telekom zu erkundigen auch wenn der niknuk, der anscheinend bei 1und1 arbeitet, wenn man seine Forenbeiträge verfolgt, behauptet, das bringe gar nichts.

Aber so wie ich 1und1 einschätze werde ich wohl meinen Anwalt einschalten müssen, um die höhere Geschwindigkeit durchzusetzen.
Menü
[1] niknuk antwortet auf abraxassa
27.06.2008 16:13
Benutzer abraxassa schrieb:

Bei meinen letzten Telefonaten mit 1und1 haben die behauptet, von Seiten Telekom wäre es nicht möglich, an meinem Anschluss 16 MB Leitungsgeschwindigkeit zu Verfügung zu stellen.

Das war schlichtweg gelogen, ein Anruf bei der Telekom (sowohl im Kundencenter als auch bei der technischen Hotline) aus einem anderen Grund hat mir bestätigt, dass an meinem Anschluss sogar 16+ möglich wären,

T-DSL 16000 hat mindestens 6600 kbit/s, maximal 16000 kbit/s.

T-DSL 16+ hat mindestens 10000 kbit/s, maximal ebenfalls 16000 kbit/s. T-DSL 16+ wird nicht als Resale vermarktet, das gibt es also nur bei der Telekom und dort auch nur im Rahmen eines Entertain-Pakets.

Merkwürdig, dass ich das weiß, obwohl ich noch nicht einmal Telekom-Kunde bin und auch nicht die Absicht habe, es in nächster Zeit zu werden. Wie kommt es dann, dass du noch nicht einmal die Leistungsbeschreibungen des Anbieters kennst, bei dem du Kunde bist?

1und1 aber lediglich eine Leitung mit 6MB bei der Telekom beauftragt haben.

Dann hast du also vermutlich 6016 kbit/s. Das sind gerade mal 600 kbit weniger als das, was dir die Telekom bei T-DSL 16000 als Mindestbandbreite verspricht. Ist das jetzt so schlimm?

Kein Wunder, dass dann keine 16 MB möglich sind.

16 Mbit/s sind auch an T-DSL 16000 und T-DSL 16+ nicht immer möglich.


Also bringt es doch was sich bei der Telekom zu erkundigen auch wenn der niknuk, der anscheinend bei 1und1 arbeitet, wenn man seine Forenbeiträge verfolgt, behauptet, das bringe gar nichts.

Du scheinst meine Forenbeiträge nicht sonderlich gut zu verfolgen, sonst wüsstest du, dass ich auf 1&1 nicht gerade gut zu sprechen bin. Allerdings sage ich auch Leuten die Meinung, die irgend etwas unterschreiben, ohne zu wissen, was.

Übrigens wundert es mich, dass du mir nicht unterstellst, ich würde bei Hansenet arbeiten, denn die lobe ich gelegentlich wirklich mal ;-) Ich bin allerdings auch kein Hansenet-Mitarbeiter. Im Gegenteil, ich bin überhaupt nicht in der Telekommunikationsbranche tätig.

Aber so wie ich 1und1 einschätze werde ich wohl meinen Anwalt einschalten müssen, um die höhere Geschwindigkeit durchzusetzen.

Viel Spaß. Vielleicht gerätst du ja an einen Anwalt, der sich auf deine Kosten gesundstoßen will und deinen "Fall" vor Gericht bringt. Verfügt der Anwalt dagegen noch über einen Funken Moral, wird er dich schon bei der Erstberatung nach Durchlesen der Leistungsbeschreibung auf die entsprechende Klausel hinweisen und von einer Weiterverfolgung des Falls abraten. Mit 6000 kbit/s liegst du hundertprozentig im Rahmen dessen, was dein Anschluss können muss. Vor Gericht hast du daher keine Chance. Aber versuchen kann man's ja mal, wenn man zu viel Geld und Nerven hat.

Gruß

niknuk
Menü
[1.1] spaghettimonster antwortet auf niknuk
27.06.2008 19:01

einmal geändert am 27.06.2008 19:02
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer abraxassa schrieb:
Aber so wie ich 1und1 einschätze werde ich wohl meinen Anwalt einschalten müssen, um die höhere Geschwindigkeit durchzusetzen.

Vielleicht gerätst du ja an einen Anwalt, der sich auf deine Kosten gesundstoßen will und deinen "Fall" vor Gericht bringt.

Kein Anwalt wird sich an ca. 100-150 Euro, die hier zu holen sind, gesundstoßen können.

Verfügt der Anwalt dagegen noch über einen Funken Moral, wird er dich schon bei der Erstberatung nach Durchlesen der Leistungsbeschreibung auf die entsprechende Klausel hinweisen und von einer Weiterverfolgung des Falls abraten.

So eindeutig ist das nicht. Wenn vereinbart war nach Möglichkeit 16 MBit zu schalten, dann hat 1&1 das auch zu tun. Für deine Mutmaßung, dass der Kunde bei DSL 16.000 nur die Mindestgeschwindigkeit bekäme, sehe ich keine Anhaltspunkte.

Außerdem kommt bei Resale-DSL, wovon ich hier ausgehe, kein DSL-Anschlussvertrag zwischen Kunde und Telekom zustande. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die von dir erwähnte Bandbreiten-Korridorklausel in den AGB der Telekom steht.

Selbst wenn sie in den AGB von 1&1 stünde, was mir nach einem ersten Überfliegen nicht der Fall zu sein scheint, wird vom Anbieter nachzuweisen sein, dass der Kunde vor Vertragsschluss darauf hingewiesen wurde und sie dem Kunden zugänglich war. In der Praxis erfolgt oft kein oder kein ausreichender Hinweis. Speziell bei 1&1 hatte ich bei AGB schon mehrfach tote und vertauschte Links.

Selbst wenn all diese Voraussetzungen erfüllt wären, könnte die Korridorklausel inhaltlich unwirksam sein. Sie könnte zB wegen Widerspruchs zur Werbung überraschend sein u.v.m. Ähnliche Netz-Uptimekorridorklauseln wurden in der Vergangenheit bereits kassiert.

Selbst wenn das erfüllt wäre, wäre es irrelevant, was in AGB steht, wenn dem Kunden durch die Kundenbetreuung individuell etwas anderes zugesagt wurde, was zu überprüfen wäre. Individualabsprachen gehen AGB stets vor (§ 305b BGB).

Selbst wenn der Kunde tatsächlich im Unrecht wäre, kommt es darauf auch oft nur bedingt an, sondern es führt häufig schon zum Erfolg, Druck zu machen. Wenn nicht aus Gründen der Kundenbindung, so doch aus ökonomischen Gründen sollte ein Anbieter ein natürliches Interesse daran haben solche Prozesse zu vermeiden. Oft ist es dank des Servicewüste bei vielen Telkos auch so, dass ein Anwaltsschreiben erstmals zu einer ernsthaften und verständigen Auseinandersetzung mit dem Problem durch qualifiziertes Personal seitens des Anbieters führt und sich der Knoten plötzlich löst.
Menü
[1.1.1] niknuk antwortet auf spaghettimonster
27.06.2008 23:37

einmal geändert am 28.06.2008 01:22
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Kein Anwalt wird sich an ca. 100-150 Euro, die hier zu holen sind, gesundstoßen können.

Die 150 Euro holt sich der Anwalt schon bei der Erstberatung. Wenn er ein Ehrenmann ist, lässt er es dabei bewenden und zieht nicht zusätzlich noch ein teures Verfahren auf (die Verfahrenskosten muss der Kläger übrigens auch tragen, wenn er vor Gericht unterliegt, was ich im vorliegenden Fall für so sicher halte wie das Amen in der Kirche).

So eindeutig ist das nicht. Wenn vereinbart war nach Möglichkeit 16 MBit zu schalten,

Das war nicht vereinbart. Zumindest enthalten die 1&1-AGB keine derartige Klausel. Vereinbart war, einen Anschluss mit "bis zu" 16 MBit/s zu schalten. Diese Bedingung erfüllt ein Anschluss mit 6 MBit/s Bandbreite.

dann hat 1&1 das auch zu tun. Für deine Mutmaßung, dass der Kunde bei DSL 16.000 nur die Mindestgeschwindigkeit bekäme, sehe ich keine Anhaltspunkte.

Er bekommt das, was 1&1 bereit ist zu liefern. "Bis zu" 16 MBit/s bedeutet irgendwas zwischen 0 und 16000 kbit/s. Im Gegensatz zur Telekom und anderen seriöseren Anbietern gibt 1&1 auch keinerlei Mindestbandbreite an. Solange alle versprochenen Leistungsmerkmale funktionieren (insbesondere die VoIP-Telefonie), hat 1&1 seinen Vertrag erfüllt und jeder Richter wird einen Kläger auslachen, der mehr verlangt. Für das Funktionieren von VoIP-Telefonie braucht es übrigens 80 kbit/s pro Sprachkanal. Das zugesagte Maximum an Sprachkanälen liegt bei 4, also reichen 320 kbit/s vollkommen aus. Die schafft ein DSL-6000-Anschluss locker, auch im Upstream.

Außerdem kommt bei Resale-DSL, wovon ich hier ausgehe, kein DSL-Anschlussvertrag zwischen Kunde und Telekom zustande. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die von dir erwähnte Bandbreiten-Korridorklausel in den AGB der Telekom steht.

Schade eigentlich. Denn bei der Telekom wird eine Mindestbandbreite zugesagt. Für T-DSL 6000 liegt diese bei 3072 kbit/s, für T-DSL 16000 bei 6600 kbit/s. Bei 1&1 wird dagegen *keine* Mindestbandbreite zugesagt. Die o. g. 320 kbit/s reichen also, um den Vertrag zu erfüllen. Wer's nicht glaubt, soll sich einfach die Leistungsbeschreibungen durchlesen.

Selbst wenn sie in den AGB von 1&1 stünde, was mir nach einem ersten Überfliegen nicht der Fall zu sein scheint,

Korrekt. Bei 1&1 wird keine Mindestbandbreite zugesagt. Wer auf eine solche Zusage Wert legt, darf keinen Vertrag bei 1&1 abschließen.

Gruß

niknuk
Menü
[1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf niknuk
28.06.2008 01:22
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Kein Anwalt wird sich an ca. 100-150 Euro, die hier zu holen sind, gesundstoßen können.

Die 150 Euro holt sich der Anwalt schon bei der Erstberatung.

Die Beratungsgebühr wird auf weitere Tätigkeiten angerechnet. Der Anwalt würde demnach durch mutwilliges Prozessieren nichts zusätzlich verdienen.

Im Gegenteil würde er sich gegenüber seinem Mandanten bei einer Fehlberatung uU schadensersatzpflichtig machen. Das könnte zB bei den von dir getätigten pseudosicheren und insoweit deutlich auf einen unseriösen Rechtsanwalt hinweisenden Aussagen wie

- "Vor Gericht hast du daher keine Chance",
- "Mit 6000 kbit/s liegst du hundertprozentig im Rahmen dessen, was dein Anschluss können muss",
- "jeder Richter wird einen Kläger auslachen, der mehr verlangt" und
- "was ich im vorliegenden Fall für so sicher halte wie das Amen in der Kirche"

schon der Fall sein.

Wenn vereinbart war nach Möglichkeit 16 MBit zu schalten,

Das war nicht vereinbart. Zumindest enthalten die 1&1-AGB keine derartige Klausel.

Zitat aus den Standard-AGB: "Mit der Highspeed-Garantie gewährleistet 1&1, dass der Kunde einen 1&1 Highspeed-Netzanschluss gem. Leistungsbeschreibung mit der an seinem Telefonanschluss maximal verfügbaren Geschwindigkeit (bis zu maximal 16.000 kbit/s im Downstream), die durch die Technologie-Partner von 1&1 zur Verfügung gestellt werden kann, erhält."

Zitat aus der LB S&P: "Dies bedeutet, dass der Anschluss von 1&1 mit der vom Kunden gewünschten und technisch am Wohnort des Kunden maximal möglichen Bandbreite bereitgestellt wird."

Alles andere wäre auch kaum befriedigend. Es kann nicht sein, dass 1&1 munter "bis zu 16 MBit" verspricht und dann jedem einen 2000er-Anschluss schaltet. :)

jeder Richter wird einen Kläger auslachen, der mehr verlangt.

Zunächst einmal wird ein Richter, der einen Kläger auslacht, mit Disziplinar- und Unterlassungs-, im Beleidigungsfall auch mit strafrechtlichen Maßnahmen rechnen müssen, die Folgen bis hin zur Amtsenthebung nach sich ziehen können. Unabhängig davon kann er wegen Besorgnis der Befangenheit vom Prozess ausgeschlossen werden.

Wer's nicht glaubt, soll sich einfach die Leistungsbeschreibungen durchlesen.

Eben.
Menü
[1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf spaghettimonster
28.06.2008 12:58
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Zitat aus der LB S&P: "Dies bedeutet, dass der Anschluss von 1&1 mit der vom Kunden gewünschten und technisch am Wohnort des Kunden maximal möglichen Bandbreite bereitgestellt wird."

Das lassen wir uns jetzt mal auf der Zunge zergehen. 1&1 bestellt bei der Telekom (oder Telefonica oder irgendeinem anderen Vorleistungsanbieter) einen Resale-DSL-Anschluss und bekommt aus Gründen, die möglicherweise nur der Vorleistungsanbieter kennt (vermutlich technische), nur DSL 6000. Und wieviel sind mit DSL 6000 technisch maximal möglich? Richtig, 6000 kbit/s.

Merke: Ein DSL-Anschluss besteht nicht nur aus der Leitung, sondern auch aus DSLAM, Modem etc. pp. All das zusammen bestimmt die technischen Möglichkeiten. Und wenn die Telekom behauptet, DSL 16000 liefern zu können, der Vorlieferant von 1&1 aber Telefonica heißt, dann sind auch Telekom-Aussagen und -Möglichkeiten irrelevant.

Gruß

niknuk
Menü
[1.1.1.1.1.1] o2_can_Do antwortet auf niknuk
28.06.2008 14:28

einmal geändert am 28.06.2008 14:31
spaghettimonster ; ich würde auf deiner stelle nicht direkt zum anwalt laufen aber bei 1&1 anrufen und denen erzählen das du mit der telekom gesprochen hast und die dir erzählt haben das 16000 möglich wäre....vieleicht überprüfen die das nochmal ??!!
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf o2_can_Do
28.06.2008 15:23
Benutzer o2_can_Do schrieb:
spaghettimonster ; ich würde auf deiner stelle nicht direkt zum anwalt laufen

Ich würde sowieso nicht zum Anwalt laufen. Ich wäre erst gar nicht zu 1&1 gegangen, überhaupt zu keinem Anbieter mit langen Vertragslaufzeiten.
Menü
[1.1.1.1.1.2] spaghettimonster antwortet auf niknuk
28.06.2008 14:38
Benutzer niknuk schrieb:
1&1 bestellt bei der Telekom (oder Telefonica oder irgendeinem anderen Vorleistungsanbieter) einen Resale-DSL-Anschluss und bekommt aus Gründen, die möglicherweise nur der Vorleistungsanbieter kennt (vermutlich technische), nur DSL 6000.

Wenn die Telekom dem Endkunden 16.000 anbietet, dann bietet sie auch den Resellern 16.000 an. Etwas anderes wurde weder von der Telekom noch von 1&1 behauptet oder steht in 1&1' AGB noch ist es sonst bekannt. Würde die Telekom Resellern weniger Bandbreite anbieten als Endkunden, wären die Reseller längst bei der Bundesnetzagentur auf die Barrikaden gegangen. Die Telekom könnte dann Resale-DSL nicht mehr als politisches Alibi dafür nutzen, dass Wettbewerb auch ohne Regulierung möglich sei.

Es könnte natürlich sein, dass sich die Telekom irrt. Dafür gibt es aber ebenfalls keinen Anhaltspunkt. Auch nach meiner Erfahrung sind die telefonischen Auskünfte zur DSL-Verfügbarkeit zuverlässig.

Ein DSL-Anschluss besteht nicht nur aus der Leitung, sondern auch aus DSLAM, Modem etc. pp. All das zusammen bestimmt die technischen Möglichkeiten.

Darum geht es nicht. Die Telekom hat bestätigt, dass ein 16.000er-Anschluss möglich ist, aber ein 6000er-Anschluss beauftragt wurde.

Anhaltspunkte dafür, dass die Hardware nicht mehr könnte, liegen nicht vor. Sie wären auch unbeachtlich, weil die Klausel gerade keine Endgeschwindigkeit verspricht, sondern sich nur auf die nominelle Anschlussbandbreite bezieht. Dafür spricht u.a. auch folgender Satz: "Hierfür überprüft 1&1 gemäß den Ausbauplänen der Technologie-Partner einmal im Monat, ob am Anschluss des Kunden technisch eine höhere Bandbreite zur Verfügung gestellt werden kann." Damit kann nur die DSL-Anschlussbandbreite gemeint sein.

1&1 kann sich also nicht drücken, indem man etwa ein minderwertiges Modem liefert oder liefern lässt und dann sagt "Damit wären eh nur 6000 möglich gewesen".

Selbst, wenn man die Klausel so lebensfremd auslegen wollte wie du, säße 1&1 immer noch am kürzeren Hebel. Du wirst mir nicht weimachen wollen, dass mit geeigneter Hardware ein schaltbarer 16.000er-Anschluss im Endeffekt langsamer als ein 6000er wäre.

Am DSLAM kann es nicht liegen, da die Telekom meines Wissens für Resale-DSL dieselbe Hardware verwendet wie für eigenes. Anders formuliert: Dann wäre die Aussage der Telekom mit 16 MBit falsch.

Und wenn die Telekom behauptet, DSL 16000 liefern zu können, der Vorlieferant von 1&1 aber Telefonica heißt,

Wäre Vorlieferant nicht die Telekom, wüsste sie kaum, dass 1&1 einen 6000er-Anschluss beauftragt hat.

Auch sonst halte ich es für eher unrealistisch, dass Telefonica weniger Bandbreite schafft als die Telekom mit ihrer Fixed-Rate-Schaltung.
Menü
[1.1.1.1.1.2.1] o2_can_Do antwortet auf spaghettimonster
28.06.2008 14:47
nochmal die gleiche frage ; hast du dich denn nicht nochmal mit 1&1 in verbindung gesetzt ??
Menü
[1.1.1.1.1.2.1.1] spaghettimonster antwortet auf o2_can_Do
28.06.2008 15:25
Benutzer o2_can_Do schrieb:
nochmal die gleiche frage ; hast du dich denn nicht nochmal mit 1&1 in verbindung gesetzt?

Das musst du abraxassa fragen. Ich selbst bin nicht bei 1&1.
Menü
[1.1.1.1.1.2.2] o2_can_Do antwortet auf spaghettimonster
28.06.2008 15:25
uuups meinte eigentlich den Autor ; )
Menü
[1.1.1.1.1.3] myselfme antwortet auf niknuk
28.06.2008 23:55
Und wenn die Telekom behauptet, DSL 16000 liefern zu können, der Vorlieferant von 1&1 aber Telefonica heißt, dann sind auch Telekom-Aussagen und -Möglichkeiten irrelevant.

Zumal auch die Mitarbeiter der T-Com mittlerweile gern einmal leise "bis zu" sagen und dann etwas lauter "16 Tsd". Schriftlich geben auch die nur ungern bis garnicht eine Garantie.
Das ganze nennt sich dann "kundenorientiertes Marketing" oder - noch besser - "Serviceoffensive"
Menü
[1.1.1.1.1.3.1] CGa antwortet auf myselfme
29.06.2008 01:05
Benutzer myselfme schrieb:
Und wenn die Telekom behauptet, DSL 16000 liefern zu können, der Vorlieferant von 1&1 aber Telefonica heißt, dann sind auch Telekom-Aussagen und -Möglichkeiten irrelevant.

Zumal auch die Mitarbeiter der T-Com mittlerweile gern einmal leise "bis zu" sagen und dann etwas lauter "16 Tsd". Schriftlich geben auch die nur ungern bis garnicht eine Garantie.
Das ganze nennt sich dann "kundenorientiertes
Marketing" oder - noch besser -
"Serviceoffensive"

Das ist so nicht richtig, in den T-Home Auftragsbestätigungen wird die dir Mindestbandbreite garantiert. Aufschluss erhält man auch über die Verfügbarkeitsabfrage.

cu ChrisX
Menü
[1.1.1.1.1.3.1.1] myselfme antwortet auf CGa
29.06.2008 01:41

einmal geändert am 29.06.2008 01:43
Ja, so gesehen hast Du Recht. Ich meinte aber weder die schriftliche Auftragsbestätigung noch den Check.
Ich meinte den Kunden, der in einem (ausgelagerten) Call-Center anruft oder sich (nicht immer, aber immer öfter) im T-Punkt erkundigt. DEM wird zuweilen genauso herrlich von den Exklusiv-Angeboten Mama Magentas erzählt wie den Kunden die bei meinem Vertriebskollegen anrufen (sorry, anderer Provider).
Ich find das ja generell garnicht mal soooooo böse. Zum Verkaufen gehören nun mal Illusionen.
Nein, was mich annervt ist Reality-Monopoly einiger DTAG-Mitarbeiter. "Na ja wir können das, weil uns eben die Leitungen gehören"; "Tja, wenn Sie bei uns wären" oder auch "wenn die nicht für gute Technik zahlen wollen, dann können wir doch nichts dafür - kommen Sie doch zum Original !"
Sorry Chris, ich habe nicht wirklich etwas gegen Papa Moloch, aber wenn der eine m.E. falsche Entscheidung bei der Liberalisierung (Netz bleibt in deren Hand) heute noch gegen die TAL-Konkurrenz nutzt, dann treibt er nicht nur "meine" Kunden zu Kabel, UMTS oder auch WiMax - sondern mittelfristig auch die Eigenen ! Und eine T-Com mit immer weniger TAL ist auch kein guter Zug für Deutschland.

EDIT: Nein, ich arbeite nicht für "TWO".
Menü
[1.1.1.1.1.3.2] niknuk antwortet auf myselfme
29.06.2008 03:09

einmal geändert am 30.06.2008 00:48
Benutzer myselfme schrieb:

Zumal auch die Mitarbeiter der T-Com mittlerweile gern einmal leise "bis zu" sagen und dann etwas lauter "16 Tsd". Schriftlich geben auch die nur ungern bis garnicht eine Garantie.

Selbstverständlich gibt die Telekom eine schriftliche Bandbreiten-Garantie, ganz im Gegensatz zu 1&1. Für T-DSL 16000 werden mindestens 6304 kbit/s garantiert (guckstu http://www.t-home.de/dlp/agb/32069.pdf, Abs. 1.1), für T-DSL 16+ (nur im Rahmen eines Entertain-Pakets und nicht als Resale-DSL verfügbar) mindestens 10000 kbit/s (guckstu http://www.t-home.de/dlp/agb/33411.pdf, Abs. 1.2.1.1).

Sogar mein Anbieter Hansenet garantiert schriftlich (!) für Alice DSL 16000 eine Mindestbandbreite von 4448 kbit/s. Das liegt zwar deutlich unter dem, was die Telekom für T-DSL 16000 garantiert (und vermutlich auch deutlich unter dem, was sich ein Kunde erhofft, der die AGB nicht gelesen hat), aber es ist immer noch besser als überhaupt keine verbindliche Zusage, wie man das bei 1&1 handhabt.

Die vollen 16 MBit/s garantieren allerdings weder der rosa Riese noch irgend ein anderer Privatkunden-Anbieter.

Nochmal die Zwischenfrage: wenn sogar ich die AGB der Telekom kenne, obwohl ich bei denen noch nicht einmal Kunde bin, wieso kennt dann ein 1&1-Kunde nicht die AGB seines eigenen Anbieters? Und warum jammern hier immer die Leute rum, die zuerst blind einen Knebelvertrag unterschreiben und erst danach merken, worauf sie sich eingelassen haben?

Gruß

niknuk
Menü
[1.1.1.2] dirkrt8 antwortet auf niknuk
30.06.2008 11:56

einmal geändert am 30.06.2008 12:00
Ich war gestern bei Mercedes meinen SLK abholen.

Der Verkäufer meinte das Auto fährt bis zu 250 Km/h schnell.

Jetzt bin ich gefahren und er fährt nur 100 Km/h.

Ärgerlich, aber der Verkäufer meinte ja auch "BIS ZU"!!


Last Euch nicht von 1&1 ver-arschen.

MfG
Dirk
Menü
[1.2] sportreporter antwortet auf niknuk
29.06.2008 12:08

Übrigens wundert es mich, dass du mir nicht unterstellst, ich würde bei Hansenet arbeiten, denn die lobe ich gelegentlich wirklich mal ;-) Ich bin allerdings auch kein Hansenet-Mitarbeiter. Im Gegenteil, ich bin überhaupt nicht in der Telekommunikationsbranche tätig.

Anscheinend ist Deine Branche ziemlich langweilig, da Du ja sehr viel Zeit hast, hier mit Deinem Halbwissen anzugeben.


Menü
[1.2.1] dancer antwortet auf sportreporter
29.06.2008 14:45
Hi

Anscheinend ist Deine Branche ziemlich langweilig, da Du ja sehr viel Zeit hast, hier mit Deinem Halbwissen anzugeben.

Und Dir fällt jetzt auch nichts mehr, um zu hetzen

Guido
Menü
[1.2.1.1] PixelHannes antwortet auf dancer
29.06.2008 16:13
Benutzer dancer schrieb:
Hi

Anscheinend ist Deine Branche ziemlich langweilig, da Du ja sehr viel Zeit hast, hier mit Deinem Halbwissen anzugeben.

Und Dir fällt jetzt auch nichts mehr, um zu hetzen

Guido
Dir noch ein _ein_ spendiere.

Lies dir einfach zwei oder drei andere Kommentare durch und schon ist klar dass Sportis Horizont bzw. IQ an das von Niknuk rankommt, allerdings war Niknuk da im Vorschulalter. ;-)
Einfach ignorieren solch hoffnungslose Fälle, auch wenns schwer fällt.