Thread
Menü

Mehrfacheinwahl - Betroffene gesucht


17.01.2006 11:05 - Gestartet von KaiU
Hallo,
ich suche weitere Betroffene, die aufgrund Mehrfacheinwahl ärger mit 1&1 haben.
Ich bin der Überzeugung, dass man bei einem (leider unvermeidlichen) Rechtsstreit bessere Karten hat, wenn man belegen kann, dass man kein exotischer Einzelfall ist.
Also, wenn ihr das gleiche Problem habt, dann meldet euch bitte Zahlreich.
Danke!
KaiU
Menü
[1] MyMan antwortet auf KaiU
17.01.2006 11:33
Wieviel will 1und1 denn für die Mehrfacheinwahl von dir haben?
Menü
[1.1] KaiU antwortet auf MyMan
17.01.2006 11:35
Bei mir sind es jetzt knapp 600,- Euro für ca.
1 Monat, bei einem anderen mir bekannten Fall sind es 500,- Euro.
Menü
[1.1.1] MyMan antwortet auf KaiU
17.01.2006 11:49
Autsch, ich hoffe ich findet all diejenigen, bei denen ähnliche Forderungen bestehen. Aauf Kulanz seitens 1und1 kann man wohl nur hoffen.
Menü
[1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf MyMan
18.01.2006 12:21
Mehrfacheinwahl kommt doch nur zustande wenn der router mit den daten versorgt ist eingewählt ist (router hat internetversorgung). Der Pc auch einwahldaten hat und die verbindung herstellt! Logischerweise braucht man nur eine einwahl somit die daten vom PC runter.

Bedienungsanleitungen sind zum nachschlagen da (PPPoE-Passthrough)!!! Zitiere mal einen Film titel "denn sie wissen nicht was sie tun"

schnelle abhilfe in der fritz box ---> Internet ---> Zugangsdaten haken bei PPPoE-Passthrough rausmachen und fertig.
Es kann dann keine mehrfach einwahl von diesem system her kommen. Ausser man gab die Login daten weiter
Menü
[1.1.1.1.1] k-punkt antwortet auf Stepbauer72
18.01.2006 18:17
Soso, "Zugangsdaten haken bei PPPoE-Passthrough rausmachen und fertig."

Nicht daß ich jemals von dem Mehrfacheinwahlproblem betroffen gewesen wäre. Aber zeig mir mal 3 Leute, die wissen, was man sich unter PPPoE-Passthrough vorzustellen hat.
Oder noch schwieriger: zeig mir einen vom 1&1-Support, der das weiß.

Von Leuten, die sich unwissentlich mehrfach eingewählt haben, zur Strafe mehrere Hundert Euro per Inkasso einzutreiben, wäre für mein Gefühl mit "skrupellos" noch milde bezeichnet.

Menü
[1.1.1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf k-punkt
18.01.2006 19:34
Nun es gibt bedienungsanleitungen.

zwar blöd gesagt, aber sollte man ich informieren und nachschlagen was es zu bedeuten hat.

Wenn bis dahin kosten verursacht worden sind. Kann ich nur sagen leider lehrgeld.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] k-punkt antwortet auf Stepbauer72
18.01.2006 20:12
Am besten sollte man ein 6jähriges Informatikstudium absolvieren, gefolgt von einem 6jährigen Jurastudium, bevor man einen Vertrag bei 1&1 unterschreibt.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf k-punkt
19.01.2006 11:35
Benutzer k-punkt schrieb:
Am besten sollte man ein 6jähriges Informatikstudium absolvieren, gefolgt von einem 6jährigen Jurastudium, bevor man einen Vertrag bei 1&1 unterschreibt.

Das mit dem Informatikstudium ist gar keine so schlechte Idee. Wenn alle Autofahrer so wenig Ahnung von den Verkehrsregeln und der Technik ihrer Fahrzeuge hätten wie viele Computernutzer von ihren Rechenknechten, glichen unsere Straßen einem riesigen Schrottplatz.

Ich jedenfalls habe nicht Informatik studiert. Trotzdem habe ich es irgendwie am Rande mitbekommen, dass man eine Breitband-DFÜ-Verbindung löschen bzw. deaktivieren muss, sobald der Rechner an einem Router hängt. Und das, obwohl mein erster Router PPPoE Passthrough gar nicht unterstützt hat. Bei Routern, die PPPoE Passthrough unterstützen, sollte sich ein entsprechender Hinweis in der Bedienungsanleitung finden. Vielleicht wäre aus diesem Grunde statt des Jurastudiums ein Lesekurs angesagt (der hilft auch beim Lesen und Verstehen von AGB).

Gruß

niknuk
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] k-punkt antwortet auf niknuk
19.01.2006 14:50
Hallo niknuk,

da du dich mit den technischen Feinheiten offensichtlich sehr gut auskennst, könntest du vielleicht auch etwas zu folgenden Fragen sagen?

1.
Zu jedem DSL-Zugang gibt es einen Benutzernamen und ein Paßwort.
Bei 1&1 kann man also beim Login-Versuch erkennen, ob jemand bereits eingewählt ist. In Fällen, wo dies laut Vertrag nicht erlaubt ist, könnte 1&1 eine Sperre für solche Mehrfacheinwahlen schalten. Warum wird das nicht gemacht?

2.
Der DSL-Zugang ist an einen bestimmten Telefonanschluß gebunden. (Wenn dies nicht so wäre, bräuchte man bei einem Umzug gar keine große Umschaltaktion.)
Frage: ist es eventuell DOCH möglich, sich mit seinen Zugangsdaten über einen anderen Telefonanschluß, wo auch ein 1&1 DSL-Zugang zur Verfügung steht, einzuwählen, und was ginge da technisch vor sich?

3.
Ist eventuell die Einwahl auch mit einem falschen Paßwort möglich? (Ich habe mal mein Paßwort im controlcenter geändert, konnte mich dann aber trotzdem noch mit dem alten Paßwort einwählen. Das hat mich doch sehr gewundert!!!)

Fazit:
Wenn man sich nicht darauf verlassen kann, daß die Einwahl

a) NUR AM EIGENEN TELEFONANSCHLUSS

und

b) NUR MIT DEN RICHTIGEN ZUGANGSDATEN möglich ist,

dann muß man praktisch dauernd damit rechnen,
daß sich fremde Leute miteinwählen, ohne daß man dies bemerkt, und daß man als Betroffener dafür zur Rechenschaft gezogen wird, obwohl man keine Möglichkeit hat, etwas dagegen zu unternehmen.

Wer würde sich freiwillig so einem Risiko aussetzen!?!?!

Gruß
k.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf k-punkt
19.01.2006 14:57
1u1 DSL iss nix anderes wie T-DSL!! Nur kommt die Rechnung von 1u1. mit den 1u1 kennungen ist es möglich von JEDEM DSL anschluss, der von T-Com realisiert wird online zu gehen.

Das 1u1 mehrfach einwahl nicht unterbindet kann man sich streiten, irgendwie müssen die auch geld verdienen. 1u1 hat die möglichkeit gelassen wenn man unterwegs ist auf eigene Rechnung zu surfen.

Steht aber alles drin in den AGBs. Man braucht zum lesen kein studium deutsche sprache reicht

Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] k-punkt antwortet auf Stepbauer72
19.01.2006 15:30
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
...
Steht aber alles drin in den AGBs. Man braucht zum lesen kein studium deutsche sprache reicht


Danke Stepbauer,

so "voll ins Schwarze" treffende Antworten kannte ich bisher nur vom 1&1 Support ;-))

Du hast nicht wirklich verstanden, worum es mir in meinem Post ging, stimmts...?

Da verbietet sich eigentlich jeder weitere Kommentar.

Mann Mann Mann
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf k-punkt
19.01.2006 15:43
Wieso nur weil der anbieter bei mehrfach einwahl pro minute etwas verlangt.

Das die beratung im internet gleich null ist. Sollte man sich informieren oder zu einem händler gehen.
Ich versteh es halt nicht das jeder was käuft ohne sich komplett zu informieren, jeder weiss doch man muss auf das kleingedruckte achten. Wer das nicht tut sorry der ist selbst schuld.

Das ich die AGBs von 1u1 nicht gut heisse und dort nie was abschliessen werde, ist was anderes.

Ein anderes beispiel man hat ein auto wo die zündung falsch eingestellt ist und es verbraucht mehr benzin. Ist es auch dein fehler wenn du es nicht behebst, genauso verhält es sich in diesem falle
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] sunshine100 antwortet auf k-punkt
29.06.2006 12:08
Benutzer k-punkt schrieb:
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
...
Steht aber alles drin in den AGBs. Man braucht zum lesen kein
studium deutsche sprache reicht


Danke Stepbauer,

so "voll ins Schwarze" treffende Antworten kannte ich bisher nur vom 1&1 Support ;-))

Ich habe gleiches Gefühl und er schreibt alles was ich schon von der 1&1 Hotline gehört habe.
Du hast nicht wirklich verstanden, worum es mir in meinem Post ging, stimmts...?

Da verbietet sich eigentlich jeder weitere Kommentar.

Mann Mann Mann
MFG
Y. Li
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] hanau24 antwortet auf Stepbauer72
06.02.2006 18:44

1u1 DSL iss nix anderes wie T-DSL!!
soweit korekt
mit den 1u1 kennungen ist es möglich von JEDEM DSL anschluss, der von T-Com realisiert wird online zu gehen.
aber hier muß ich dich ergänzen,es ist von jedem Anschluß
möglich(Analog,ISDN),nicht nur über DSL
irgendwie müssen die auch geld verdienen.
klingt nach gerechtfertigung für nahezu alles.
Steht aber alles drin in den AGBs. Man braucht zum lesen kein studium deutsche sprache reicht
wie selbst herrlich,das hat nun dem Hilfesuchenden
(für Art.Mehrfacheinwahl - Betroffene gesucht)reichlich genutzt
das hättest Du Dir und ihm ersparen können.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Stepbauer72 antwortet auf hanau24
07.02.2006 09:11
es geht ja hier um schusseligkeit von den nutzern, sowas kann man der firma nicht ankreiden
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] k-punkt antwortet auf Stepbauer72
07.02.2006 10:48

einmal geändert am 07.02.2006 12:43
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
es geht ja hier um schusseligkeit von den nutzern, sowas kann man der firma nicht ankreiden


Für mein Verständnis geht es darum, daß 1&1 die Mehrfacheinwahl zwar verbietet aber nicht verhindert. Das heißt, man läßt technisch nicht so versierte Anwender (das wird die große Mehrheit der DSL-Kunden sein) ins offene Messer laufen.

Es wäre tausendmal einfacher, die Mehrfacheinwahl beim Provider direkt zu sperren. Vorausgesetzt, man will das überhaupt.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] manilo101 antwortet auf k-punkt
07.02.2006 13:44
Benutzer k-punkt schrieb:

Für mein Verständnis geht es darum, daß 1&1 die Mehrfacheinwahl zwar verbietet aber nicht verhindert. Das heißt, man läßt technisch nicht so versierte Anwender (das wird die große Mehrheit der DSL-Kunden sein) ins offene Messer laufen.

Genau das ist der Punkt. Ich denke aber, dass sich eine Pflicht dieses zui verhindern aus dem BGB ergibt. Dazu folgendes:

§ 254
Mitverschulden

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

Es wäre tausendmal einfacher, die Mehrfacheinwahl beim Provider direkt zu sperren. Vorausgesetzt, man will das überhaupt.

Genau das hätte dem oben zitierten § entsprechend durch 1und1 getan werden müssen. 1und1 versucht nun, diesem § mit einem Schreiben an die entsprechenden Nutzer gerecht zu werden. Ich aber z.B. habe dieses nie erhalten. Einen Nachweis für dieses Schreiben wird 1und1 auch nicht haben. Warum stellen die das per normalen Brief zu den die nicht nachweisen können. Da wäre selbst eine email einfacher und wohl auch eher zu beweisen.

Fakt ist, wie richtig erkannt, die wollen das gar nicht und gehen da auf ummfang. Es wird auch genügend eingeschüchterte Leute geben, die dann doch zahlen.

Mfg
Manilo
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3] manilo101 antwortet auf Stepbauer72
07.02.2006 14:19
Benutzer Stepbauer72 schrieb:

Das 1u1 mehrfach einwahl nicht unterbindet kann man sich streiten, irgendwie müssen die auch geld verdienen. 1u1 hat die möglichkeit gelassen wenn man unterwegs ist auf eigene Rechnung zu surfen.

Dann sollte diese Möglichkeit aber in den AGB's Erwähnung finden. Dor steht nur was davon, dass dieses unabhängig vom DSL via V90-Modem oder ISDN geht.

Steht aber alles drin in den AGBs. Man braucht zum lesen kein studium deutsche sprache reicht

Wo steht das? Ich kann es nicht finden. Such in den AGB's mal nach dem Wort "Mehrfacheinwahl". Du wirst es nicht finden. Punkt 8.1 regelt klar verständlich nur die Mehrplatznutzung. Weiterhin ist dort geregelt, dass die Zugangsdaten bei entsprechendem Vertrag sogar auf mehreren Rechnern liegen dürfen.

Mehrfacheinwahl geht nicht nur von verschiedenen Standorten aus. Die Fritzboxen z.B. können an EINEM DSL-Anschluß mehrere IP's bekommen. Das war selbst mir als einem, der Netzwerke betreut, nicht bekannt. Jetzt schon. Aber man kann sich halt nur über Dinge informieren, von denen man Kenntnis hat. Und zwingend logisch ist es aus meiner Sicht nicht, dass man über EINEN DSL-Anschluß zwei Zugänge realisieren kann. Um das zu wissen. muss man wohl DSL-Techniker sein. Aber das bei jedem Kunden (auch etwas erfahrenen) vorauszusetzen, scheint mir zuviel verlangt. Dort ist der Provider, wie in meinem anderen Posting im Thread beschrieben, wohl eindeutig ind der Pflicht zur Schadensabwendung. Wie er dem Nachkommt sei mal dahin gestellt. Aber einen nicht eingeschriebenen Brief zu versenden, und bei Nichtreaktion des Nutzers davon auszugehen, dass dieser informiert ist, ist rechtlich bedenklich.

MfG
Manilo
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] niknuk antwortet auf k-punkt
19.01.2006 22:57
Benutzer k-punkt schrieb:

1.
Zu jedem DSL-Zugang gibt es einen Benutzernamen und ein Paßwort. Bei 1&1 kann man also beim Login-Versuch erkennen, ob jemand bereits eingewählt ist. In Fällen, wo dies laut Vertrag nicht erlaubt ist, könnte 1&1 eine Sperre für solche Mehrfacheinwahlen schalten. Warum wird das nicht gemacht?

Das weiß nur 1&1. Bei T-Online wird es jedenfalls so gemacht.

2.
Der DSL-Zugang ist an einen bestimmten Telefonanschluß gebunden. (Wenn dies nicht so wäre, bräuchte man bei einem Umzug gar keine große Umschaltaktion.)

Der Anschluss schon. Der Zugangstarif hingegen nicht.

Frage: ist es eventuell DOCH möglich, sich mit seinen Zugangsdaten über einen anderen Telefonanschluß, wo auch ein 1&1 DSL-Zugang zur Verfügung steht, einzuwählen, und was ginge da technisch vor sich?

Es ist möglich, und es muss noch nicht einmal ein 1&1-DSL-Anschluss sein. Es funktioniert mit allen T-DSL- und Resale-DSL-Anschlüssen, also mit T-DSL, T-Online DSL, freenet DSL, Strato DSL usw. Allerdings kann sich das in Zukunft ändern. Die Reseller werden im stillen Kämmerlein sicher darüber nachdenken, wie sie sich von T-Com lösen können, und ihre Resale-Kunden möglicherweise irgendwann auf andere Carrier oder gar ein eigenes Netz umschalten. Dann funktionieren 1&1-Zugänge nur noch an 1&1-DSL-Anschlüssen.

3.
Ist eventuell die Einwahl auch mit einem falschen Paßwort möglich? (Ich habe mal mein Paßwort im controlcenter geändert, konnte mich dann aber trotzdem noch mit dem alten Paßwort einwählen. Das hat mich doch sehr gewundert!!!)

Es dauert immer ein Weilchen, bis die Änderungen im Control Center wirksam werden. Nachdem eine Passwortänderung wirksam geworden ist, sollte eine Einwahl mit dem alten Passwort nicht mehr möglich sein. Man darf allerdings nicht vergessen, dass zu einem 1&1-Internetzugang verschiedene Passwörter gehören: einmal gibt es das eigentliche Einwahlpasswort, dann ein FTP-Passwort (zum Hochladen der Homepage), natürlich unterschiedliche Passwörter für E-Mail und VoIP etc. Diese Passwörter können sich unterscheiden. Wenn man versehentlich das falsche ändert, funktioniert alles andere natürlich noch mit dem alten Passwort.

Fazit:
Wenn man sich nicht darauf verlassen kann, daß die Einwahl

a) NUR AM EIGENEN TELEFONANSCHLUSS

Das ist nicht gewährleistet.

und

b) NUR MIT DEN RICHTIGEN ZUGANGSDATEN möglich ist,

Das allerdings ist gewährleistet. Ich habe jedenfalls noch nie Gegenteiliges gehört.

dann muß man praktisch dauernd damit rechnen, daß sich fremde Leute miteinwählen, ohne daß man dies bemerkt,

Nein. Punkt b) stellt sicher, dass sich nur die einwählen können, die das Passwort kennen. Das können natürlich theoretisch auch Leute sein, die das Passwort ausspioniert haben, praktisch dürfte aber in den meisten Fällen der Kunde selbst für eine Mehrfacheinwahl verantwortlich sein, z. B. weil er sein Netzwerk falsch konfiguriert hat oder weil er sich an einem 2. Standort einwählt und dabei vergisst, dass sich zu Hause der Router auch automatisch und ohne sein Zutun einwählen kann (z. B. weil er für VoIP sowieso ständig online ist).

Gruß

niknuk
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] k-punkt antwortet auf niknuk
20.01.2006 01:07
Hallo niknuk,

danke für die interessanten Infos!
Wenn die DSL-Einwahl tatsächlich auch von anderen (Telefon-)Anschlüssen möglich ist, liegt hier aber ein enormes Gefahrenpotential.
Da kann man nur hoffen, daß wenigstens der Paßwortschutz zuverlässig funktioniert, sonst gute Nacht.

Naja, mich betriffts zum Glück nicht mehr.

Gruß
k.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] nicoledeutz antwortet auf k-punkt
27.07.2006 10:08
wie hast du dein Problem mit 1&1 geregelt?Hast du eine Lösung gefunden?
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.2] umberto antwortet auf niknuk
10.02.2006 21:43
Schön und gut und AGB hin und her,
aber das mit dem PPPoE Passthrough steht nicht in den AGB´s sondern in der Bedienungsanleitung der Fritz-Box und ist auch in der Konfig. der Box erklärt.
Aber Ihr fahrt auch vor einen Baum und verklagt dann den Fahrzeughersteller weil er nichts im Kaufvertrag stehen hatte das man sich Beulen holt wenn man vor einen Baum fährt.

Ich keine Informatik oder Jura studiert, und habe bisher jede Box richtig eingestellt(bei Freunden und Bekannten) und die sind mit allem auch mit 1&1 sehr zufrieden!

MfG umberto
Menü
[2] jojo40 antwortet auf KaiU
17.01.2006 22:30
Hallo,
habe das selbige Problem, gerade der Inkasso Firma eine Absage erteilt, mal sehen was jetzt passiert.
Bei mir ist der Betrag zwar nicht so hoch, ca. 200 € aber auch den habe ich nicht bezahlt, auf dem Kulanz-Wege sollten mir bei Zahlung sogar ca. 50 € "erlassen" werden.

Na ja, auch eine Methode auf die wohl mehrere reinfallen.

Interessant bei mir ist noch, dass ich auch noch Mehrfacheinwahlen hatte als ich das Passwort geändert hatte und einen nachgeschalteten Router komplett entfernt habe. 1&1 kann mir aber nicht sagen von welchem Anschluss die Mehrfacheinwahlen stattgefunden haben.

Gruß Jo
Menü
[2.1] nicoledeutz antwortet auf jojo40
27.07.2006 10:10
bei mir ist es genauso. Ich war 2 Wochen in Urlaub und habe alles vom Strom genommen. sogar den Router alle Passwörter und Zugangsdaten geändert. Und immer noch Mehreinwahlen. Aber keiner kann mir sagen woher die kommen.
Hast du mittlerweile eine Lösung gefunden?
Menü
[2.1.1] KaiU antwortet auf nicoledeutz
27.07.2006 10:34
Bei mir lag es daran, dass ein Funkmodem und eine seperate Fritz!Box für das VoIP nutzte. Beide haben jeweils eine seperate Verbindung zum Internet aufgebaut. Das Modem bei Bedarf, also beim surfen, und die Fritz!Box ständig wg Telefon also ständiger erreichbarkeit. Beide haben jeweils eine eigene IP Adresse bezogen. Dies ist die sogenannte Mehrfacheinwahl. Es kommt allerdings auch eine zusätzliche Einwahl über die 1&1 Einwahlsoftware in Frage.
Ich habe mittlerweile mehrfach erfahren das bei diversen anderen Anbietern diese Form der Mehrfacheinwal technisch unterbunden wird. Auch wieder mal ein Schelm wer darüber nachdenkt warum 1&1 das nicht macht.
Noch Schlimmer finde ich wenn die Mitarbeiter der "Hurra jetzt kostenlos" Hotline überhaupt keine Ahnung haben und immer nur Software updates oder kurzzeitige Trennung vom Stromnetz empfehlen.
Gruß,
KaiU

Benutzer nicoledeutz schrieb:
bei mir ist es genauso. Ich war 2 Wochen in Urlaub und habe alles vom Strom genommen. sogar den Router alle Passwörter und Zugangsdaten geändert. Und immer noch Mehreinwahlen. Aber keiner kann mir sagen woher die kommen.
Hast du mittlerweile eine Lösung gefunden?
Menü
[3] KaiU antwortet auf KaiU
30.01.2006 22:03
Hallo,
für alle die gerne telfonieren!

Ich kann euch gerne mal die Kostengünstige Festnetznummer der 1&1 Kundenbetreuung mailen!

Die Vorteile:
- Direkte 1&1 Mitarbeiter !
- kein Callcenter !
- wesentlich günstiger als die "Servicenummern"
- vielleicht tut sich ja mal was bei denen, wenn die in ihrem Büroschlaf geweckt werden !!

cu
KaiU
Menü
[3.1] brunni12 antwortet auf KaiU
31.01.2006 10:49
bin auch bei 1&1 mit Volumentairf. Wäre toll, wenn Du mir die Nummer mitteilen könntest.
Menü
[4] raps antwortet auf KaiU
31.01.2006 20:26

5x geändert, zuletzt am 31.01.2006 20:33
Hallo ich hab irgendwo noch zwei Abmahnungen liegen wegen Mehrfacheinwahl, dass ist aber schon mindestens 1,5 Jahre her.
Bezahlen musste ich nie was, hab nur, wie gesagt, Abmahnungen zugestellt bekommen.

Hintergrund: Ich hatte von ca. 2001 - 2004 einen Volumetarif 5 GB bei 1und1.

Mehrfacheinwahl war bei Abschluss meines Vertrages laut AGB auch erlaubt, nach ein paar Jahren wurden dann die AGB dahingehend geändert, dass nur noch Mehrfachnutzung erlaut war über einen gemeinsamen Zugang 'sprich Router', und die Abmahnungen flatterten dann irgendwann ins Haus.

Warum benutzte ich/man in der Regel die Mehrfacheinwahl?

1. kann in der Regel jedes stinknormale DSL-Modem dynamische Bandbreitenzuteilung, bei Mehrfacheinwahl über dasselbe Modem z.B. bei zwei Verbindungen unter Vollast, wird jeder Verbindung genau die Hälfte der Bandbreite zugeteilt, benötigt eine Verbindung nicht die volle Bandbreite, wird entsprechend mehr für die 2. Verbindung zugeteilt.Dies ist eine Sache, die Software-mäßig, wenn überhaupt, nur extrem schwierig zu realisieren ist. Man konnte dabei also potentiell bandbreitenfressende Anwendungen sehr elegant in ihrem Upload/Download begrenzen.

2. ist es manchmal ganz sinnvoll zwei echte Internetverbindungen zu haben, z.B. wenn man die Verfügbarkeit eines eigenen lokal laufenden Web-Servers im Internet testen will, und dabei ausschließen will, dass eine Verbindung zum Server doch über das eigene Netzwerk, also nur LAN-intern erfolgt.

Wie benutzte ich die Mehrfacheinwahl?

1.) Nur in Verbindung mit einem Volumentarif über das gleiche DSL-Modem und über die gleiche (begrenzte) DSL-Leitung.

2.)Im Gegensatz zu einer Einwahl über 2 DSL-Leitungen habe ich also insgesamt keinen höheren Datenstrom erzielt, als wenn ich mich nur 1x eingewählt hätte, was aber eh nur bei einem Flatrate-Tarif von Belang gewesen wäre. (Ein Kunde, der in der selben Zeiteinheit statt z.B. 1x1024 kbit/s 2x 1024 k/bits saugen kann, verursacht im Monat natürlich mehr Kosten.

3. Da eine Abrechnung der Pakete eh volumenbasiert erfolgte, waren auch so gesehen für 1und1 keine Mehrkosten vorhanden.

Die einzigen Kosten die meiner Meinung unter den genannten Vorraussetzungen bei 1und1 anfallen:

Da Mehrfacheinwahlen derselben Benutzer jeweils weitere eigene dynamische IP-Adressen erfordern, muss 1&1 einen größeren Pool an zuteilbaren IP-Adressen vorhalten, diese Adressenbereiche müssen bestellt und reserviert und dementsprechend auch bezahlt werden. Für jeden eingewählten Benutzer erhebt die Telekom daher wahrscheinlich zusätzlich zum Transfer-Volumen noch eine Pauschalgebühr.

Entscheidend bei der ganzen Diskussion und auch bei einem Gerichtsprozess, erscheint mir, ob 1&1 wirklich nur tatsächlich entstandene Kosten einklagt (scheint mir nach oben gegebenen Erläuterungen eher unwahrscheinlich) oder einfach nur pauschal Strafgelder berechnet, oder ganze DSL-Tarife einfach doppelt in Rechnung stellt.

Vor Gericht wird dieser Nachweis, dass die eingeforderten Unkosten aber tatsächlich angefallen sind, von 1&1 erbracht werden müssen. Und die Anzweiflung dieser Unkosten scheint mir in einem Prozeß ein guter Ansatz.



Menü
[5] Methana antwortet auf KaiU
05.02.2006 18:33
Hallo!

Ich weiß nur eins: Ich werde bei 1und1 so bald kündigen und zu T-Online wechseln.

Kundenfreundlich ist dieses Vorgehen bei 1und1 nicht. Und in den Medien sind sie ja auch sehr oft vertreten...

Also: Es ist einfach nur ABZOCKE!

Wenn ich mich mit zwei PCs einwähle (oder über Router)ónline gehe und eine Flatrate habe, dann sollten diese Typen bei 1und1 mal rechnen (ist das denn so schwer???):

Ich habe z.B. 1024KB-Down & 128KB Up =

2 PCs = 1024 KB : 2 = 512 KB DOWN

Also = Keine Mehrleistung von 1und1 = der Kunde wird über den Tisch gezogen!!!

Und dann gilt für diese Typen der Zeittarif von 1,2 Cent die Minute! Wer also nicht aufgepasst hat, kann locker mal 400 h online mit beiden PCs sein und muß um die 60 € draufzahlen...

Ich bin mal gespannt, wann endlich die Verbraucherschützer einschreiten!!!

Macht Mund zu Mund Propaganda, damit nicht noch mehr Leute auf diese Pseudo-Flatrates reinfallen!
Menü
[5.1] Methana antwortet auf Methana
05.02.2006 18:47
Gibt es schon eine Adressenliste von Geschädigten? Ich würde mich da gerne anschließen!

Hat man einen Routern, über dem man wLAN fürs Netzwerk & Internet nutzt, dann nämlich jeder Rechner automatisch im Internet und 1&1 kann abkassieren...

Und ob der jetzt der eine "online" ist und keine Daten abruft, er wird als Zeittarif abgerechnet!

Im Grunde ist das, was 1und1 macht bei einem zeit- und volumenunabhängigen Tarif (Flatrate) schlichtweg "Betrug" - wäre schön, wenn da mal jemand klagen würde (z.B. die Verbraucherzentralen!!!).

Auf jeden Fall sollte jeder dafür sorgen, daß das bekannt wird!

Wir werden in jeder Zeitschrift mit 1und1 Werbung bombadiert und überall werben sie für ihre "günstigen" Zugänge...

Alles nur billiges Papier! Es ist nichts wert!
Menü
[5.1.1] JanVoIP antwortet auf Methana
06.02.2006 09:12
Bitte kreuzen Sie an:

[] Du hast noch nicht verstanden wie man ein Netzwerk mit gemeinsamer Einwahl konfiguriert.

[] Du hast eine Rechtschutzversicherung und willst mal unbedingt ausprobieren, wie es sich anfühlt einen Prozess zu verlieren.

[] Rumstänkern ist immer noch einfacher, als zuzugeben, dass man etwas falsch gemacht hat.

[] Dir sind die 10 Euro beim Arzt zu teuer.
Menü
[5.1.1.1] KaiU antwortet auf JanVoIP
08.02.2006 12:07
Benutzer JanVoIP schrieb:
Bitte kreuzen Sie an:

[] Du hast noch nicht verstanden wie man ein Netzwerk mit gemeinsamer Einwahl konfiguriert.

Der 1&1 Technik Support auch nicht, die haben nämlich mehrere Wochen gebraucht um den Fehler ausfindig zu machen, und mir die notwendigen richtigen Einstellungen mitzuteilen.

[] Du hast eine Rechtschutzversicherung und willst mal unbedingt ausprobieren, wie es sich anfühlt einen Prozess zu verlieren.

Einfachste laienhafte BGB Kenntnisse reichen aus um zu wissen, dass es da nichts zu verlieren gibt

[] Rumstänkern ist immer noch einfacher, als zuzugeben, dass man etwas falsch gemacht hat.

Rumstänkern ist das einzige was einem bleibt, denn vernünftig kann man mit denen nicht komunizieren!

[] Dir sind die 10 Euro beim Arzt zu teuer.

Na bitte, dieser Punkt deutet dem Tenor nach auf Deinen Arbeitgeber!

Wenn Du bei deinem Arbeitgeber in Montabaur zufrieden bist, schön, dann gehörst Du also auch zu den "superkompetenten Spezialisten"
Menü
[5.1.1.1.1] JanVoIP antwortet auf KaiU
08.02.2006 12:38
Benutzer KaiU schrieb:
Na bitte, dieser Punkt deutet dem Tenor nach auf Deinen Arbeitgeber!

Wenn Du bei deinem Arbeitgeber in Montabaur zufrieden bist, schön, dann gehörst Du also auch zu den "superkompetenten Spezialisten"

Nur weil ich Dich für die Mehrfacheinwahl verantwortlich sehe, arbeite ich nicht bei 1+1! - Wäre ich bei dieser Firma beschäftigt, würde sicher manches anders organisieren. 1+1 macht manches falsch! Aber nicht an jedem Problem ist 1+1 Schuld.

Wenn Du Dein Auto gegen den Baum fährst, ist der Autohändler wohl kaum schuld daran...
Andere zu beschuldigen, um die eigene Schuld kleiner erscheinen zu lassen, ist aber ein häufiges Muster. Man fühlt sich besser, weil man einen Sündenbock gefunden hat (ein zutiefst religiöses Denken!).

Ich arbeite übrigens im kirchlichen Bereich... (Weit gefehlt mit Montabauer!)
Menü
[5.1.1.1.1.1] manilo101 antwortet auf JanVoIP
08.02.2006 13:04
Hallo JanVoIP,

mir fällt auf, dass du sehr sachlich bleibst. Das ist gut so. Aber zu deinem letzten Post möchte ich was sagen. Ich glaube nicht, dass das etwas damit zu tun hat, die Schuld abzuwälzen. Sicher hat der ein oder andere oder fast alle Betroffenen eigene Fehler gemacht, die zur Mehrfacheinwahl führten. Es geht aber echt auch völlig unbewusst. Ohne das man auch nur eine Ahnung davon hat, dass eine Konfiguration eingetreten ist, die zur Mehrfacheinwahl führt.Die Frage ist, inwieweit der Kunde davon weis oder wissen muss. Und die Frage nach der Schuldverteilung. 1und1 handelt da sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers. Obendrein steht deren Praxis, die Gelder dafür rigeros einzutreiben, auf gesetzlich sehr wackeligen Beinen. Ich wundere mich echt, dass es noch keine bekannt gewordenen Verfahren zwischen 1und1 (oder einem anderen Internetprovider) und Kunden zu diesem Thema gibt. Aber stehen wohl meistens die geringen Beträge einer Klage gegenüber. Und wie es scheint betreibt 1und1 diese Eintreibepraktik nur bis zur Inkassoandrohung. Jedenfalls ist mir nix bekannt, dass es irgend wann mal dann vor Gericht ging.
Wie an anderer Stelle gesagt, ergeben sich für 1und1 aus deren AGB's auch Nebenpflichten, die nicht unbedingt wörtlich niedergeschrieben sein müssen. Und eine dieser sich ergebenden Pflichten ist eindeutig, ihren Teil zur Schadensabwendung zu tun. Und genau das unterbleibt. Die Praxis, den Kunden per Brief zu informieren, ist nicht ausreichend. Zumindest nicht, wenn dieses nicht per nachweisbarem Einschreiben passiert. Aber was ist mit einer simplen Email? Wo bleibt ein entsprechnder Hinweis im Mitteilungsfach des Controll-Centers? Ich persönlich denke mir meinen Teil dazu. Hier wird der Kunde ganz klar für dumm verkauft. Das ist unseriöses Geschäftsgebahren. Und zufriedene Kunden schafft man sich damit nicht. Das Schlimme ist, 1und1 scheint ihr Ruf völlig egal zu sein. Das funktioniert im Augenblick noch. Aber irgend wann wird nicht nur die Zahl zufriedener Kunden groß sein, sondern auch die der unzufriedenen. Und dann wird der Bummerangeffekt kommen. Ich selbst bin seit 6 Jahren bei 1und1. Also ein treue Kunde. Ich habe sogar weiter Verträge bei denen. Ich als Selbstständiger würde mit Stammkunden nie und nimmer so verfahren. LEute die immer wieder zu mir kommen, können immer auch auf Kulanz hoffen. Das ist eigentlich allgemein so üblich. Nicht Pflicht, ich weiß. Aber wenn dazu noch klare BGB-§§ kommen, die deutlich zeigen, dass nicht nur der Kunde was falsch macht, sollte man sich einigen können. Aber das ist wohl mit 1und1 ein Kampf gegen Windmühlen. Und das ist sehr schlecht.

MfG
Manilo
Menü
[5.1.1.1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf manilo101
08.02.2006 13:31
Manilo,

verstehen tu ich nicht, das user die mehrfacheinwahl unbewusst nutzen gegen 1u1 vorgehen wollen. Man nehme die Bedienungsanleitung dort ist es erklärt oder man schaut an was man einstellen kann in der FB, dort steht es auch was dieses bewirkt. Ich unterstelle den leuten nur, das die sich nicht richtig informierten.

Besonders sollte man wissen was man kauft, was bewirkt ein router. Selbst logischer Menschenverstand sagt einem doch eine Internet verbindung reicht doch. Das 1u1 mehrfacheinwahl anbietet steht doch auf dem PW zettel das mit den kenndaten auch per modem isdn online gehen kann (stand 2003). Die User sollten es als Lehrgeld ansehen auch wenn viele viele € zustande gekommen sind.

Beschwert ihr euch denn auch wenn ihr am auto was verstellt, und es verbraucht dann das doppelte an benzin oder motor geht kaputt.

Auch ich musste an anderer stelle lehrgeld bezahlen. Unwissenheit schützt nicht vor schaden oder strafe.



Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1] thn antwortet auf Stepbauer72
08.02.2006 13:57
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
Manilo,

verstehen tu ich nicht, das user die mehrfacheinwahl unbewusst nutzen gegen 1u1 vorgehen wollen. Man nehme die Bedienungsanleitung dort ist es erklärt oder man schaut an was man einstellen kann in der FB, dort steht es auch was dieses bewirkt. Ich unterstelle den leuten nur, das die sich nicht richtig informierten.

Zumal PPPoE-Passthrough in der Voreinstellung der FRITZ!Box deaktiviert ist.
Es ist auch genau erklärt, was das bedeutet ('Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich Ihre eigene Internetverbindung aufbauen').
Außerdem ist der Punkt nur zu erreichen, wenn vorher unter 'System' die 'Expertenansicht' eingeschaltet wurde ;-)

Gruß
thn
Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf thn
08.02.2006 14:03
auch wenn ich nun schelte bekomme
"denn sie wissen nicht was sie tun".

Selbst bei Aktiviertem pppoe passtrough wenn der pc keine einwahl daten hat passiert nüsch.

Folglich lesen oder einem Fachmann kostet halt paar € aber weniger wie durch die mehrfach einwahl an kosten entstehen engagieren.

Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.1.1] thn antwortet auf Stepbauer72
08.02.2006 14:22
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
auch wenn ich nun schelte bekomme 'denn sie wissen nicht was sie tun'.

Selbst bei Aktiviertem pppoe passtrough wenn der pc keine einwahl daten hat passiert nüsch.

Stimmt natürlich.

Wer aber erst die Expertenansicht einschaltet, dann noch PPPoE-Passthrough aktiviert und außerdem noch die selben Zugangsdaten von der FRITZ!Box in seinem Rechner eingibt - ich glaube der hat das Lehrgeld verdient ;-)
Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.1.2] grinsefrau antwortet auf Stepbauer72
02.03.2006 22:32
Du hast eine gute Art zu schreiben, ich kann alles gut nachvollziehen. Danke dafür.


Benutzer Stepbauer72 schrieb:
auch wenn ich nun schelte bekomme "denn sie wissen nicht was sie tun".

Selbst bei Aktiviertem pppoe passtrough wenn der pc keine einwahl daten hat passiert nüsch.

Folglich lesen oder einem Fachmann kostet halt paar € aber weniger wie durch die mehrfach einwahl an kosten entstehen engagieren.

Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.2] manilo101 antwortet auf thn
08.02.2006 15:50
Für thn und stepbauer72:

Jungs ihr habt doch irgendwo sicher recht. Wenn ihr vor dem DSL-Zeugs Experten auf diesem Gebiet wart ist das doch i.O und euch sind keine Fehler unterlaufen.
Aber es gibt halt Leute, denen ein Fehler unterlaufen ist. Ich will das nicht bestreiten. Aber ich bestreite, dass da 1und1 die Mehrfacheinwahl über die DSL-Leitung einfach so zulassen darf. Es geht hier eben nicht um die im Vertragswert genannte Einwahlmöglichkeit via Modem oder ISDN. Die kenne ich und weiß dass die mich Geld kostet. Also kann ich mich davor schützen, dass hohe Kosten auflaufen, indem ich Modem bzw. ISDN-Karte z.B. ausbaue. Und dort kann ich auf einer Leitung auch nicht gleichzeitig 2x einwählen. Analog gar nicht und bei ISDN müsste der B-Kanal verwendet werden. Aber das ist ja dann der 2. vorhandene Kanal. Also, diese Möglichkeiten sind für den Nutzer völlig transparent. Wieso steht dort nirgends, dass diese Mehrfacheinwahl auch via DSL funktioniert? Habt ihr beiden euch das mal gefragt? Schaut euch doch einfach mal Pnkt 4.1 der Features eines 1und1-Vertrages an. Warum wird die Möglichkeit der DSL-Mehrfacheinwahl VERSCHWIEGEN? Wieso ist dieses nicht transparent? Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Aber es geht ja nicht um das technische. Es geht darum, dass 1und1 seiner Schadensabwendungspflicht nach § 254 Abs.2 BGB nicht nachkommt. Weiterhin ist ja die Mehrfacheinwahl lt. 1und1 ein Verstoß gegen deren AGB's (obwohl über das Thema da wie gesagt nix drinn steht). Ein Verstoß sollte doch zur Kündigung, zumindest aber zu einer Abmahnung führen. Statt dessen lässt 1und1 diesen Verstoß zu und kassiert ohne jeglichen Hinweis rotzfrech ab. Das ist nicht in Ordnung und dagegen sollte sich der Kunde, auch wenn er seinen Anteil am Umstand trägt, wehren.
Wie die mit Kundenreklamationen umgehen ist hinlänglich bekannt. Dazu gibt es hier genug Threads.
Aber noch eine Anmerkung die zeigt, dass das alles sehr unseriös und fragwürdig bei 1und1 ist. Ich habe den EVN angefordert. Darauf hin die Mitteilung, dass der im Control-Center bei der Rechnung abrufbar ist. Dort finde ich als ersten Termin mit angebl. Mehrfacheinwahl den 30.9.05. Wie können die dann schon am 29.9.05 ,wie behauptet, einen Brief (der nie angekommen ist - und ich habe unter Zeugen meinen Werbemüllkarton ab 16.9.05 kontrolliert)mit der Info an mich geschickt haben? Das beweist, dass entweder diese Info nie abgeschickt wurde, oder dass das was da zu lesen ist, nicht der EVN ist. Beides bedeutet, das 1und1 gegen geltendes Recht verstoßen hat. Beides zeigt, dass dort wahrscheinlich von vornherein nicht sauber gespielt wird.

MfG
Manilo
Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Stepbauer72 antwortet auf manilo101
08.02.2006 16:02

einmal geändert am 08.02.2006 16:09
Manilo,

unter umständen wird es bei Firmen, deren Mitarbeiter im Aussendienst sind auf Firmenkosten online gehen können, anstelle einer 0800 nummer zu schalten. In diesem falle ist eine Mehrfach einwahl sinnvoll die minutenbasiert abgerechnet wird. Firmenkunden sind unter Schlund und Partner gehören zu United Internet.

Dein Vertragspartner 1u1 bedienen Privatkunden. Da aber auch die anderen Unternehmen auf das gleiche System aufbauen ist es verständlich das dieses Feature aktiv ist.

Somit sehe es als Lehrgeld an, ärgere dich drüber und lerne daraus. Trotzdem sollteste die Funktionen der Fritzbox kennen und wenn dir was unbekannt ist was nachschlagen. Welche Logik ist es der Fritz Box Internet Kenndaten zu versehen, und dem PC zusätzlich, kannst du mir das Beantworten???? Denk dran du kannst bei der Fritzbox noch spezielle login daten eingeben, für einen inetprovider über dessen Inet Gateway die Gespräche laufen. Somit könnten unter umständen 2 weitere Verbindungen zustande kommen.



Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] manilo101 antwortet auf Stepbauer72
08.02.2006 17:43
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
unter umständen wird es bei Firmen, deren Mitarbeiter im Aussendienst sind auf Firmenkosten online gehen können, anstelle einer 0800 nummer zu schalten. In diesem falle ist eine Mehrfach einwahl sinnvoll die minutenbasiert abgerechnet wird. Firmenkunden sind unter Schlund und Partner gehören zu United Internet.

Ich bezweifle nicht, dass Mehrfacheinwahl sinnvoll sein kann. Aber sinnvoll einsetzen kann ich nur dass, was mir wissentlich zur verfügung steht. Wenn ich gar nicht weis, dass es das gibt, kann der einsatz nur unbewusst passieren. Und dort kommt dann der Punkt mit der Pflicht zur Schadensbegrenzung. Die können einfach serverseitig die einwahl verhindern, wenn die gleichen Daten schon eingewählt sind. Fertig. Wer es anders will kann es sich z.B als Feature hinzubuchen. Das wäre sogar rel. sicherere für den Fall eines Zugangsdatendiebstahls. Ich könnte zwar unter Umständen selbst nicht ins Netz aber würde immerhin bemerken, dass was nicht stimmt.
Dein Beispiel ist gut und sowas gibts ja in etwa mit der Mitbenutzerkennung bei T-Online. Aber da hat es trotz eines Vertrages verschiedene Kennungen. Das ist aber transparent und nachvollziehbar. Und ich kann dann eine Mehrfacheinwahl zuordnen. In meinem Fall können die Nasen von 1und1 nicht mal sagen, ob die Mehrfacheinwahl von einem DSL-Anschluß erfolgte oder tatsächlich evtl. jemand meine Zugangsdaten gekapert hat und sich von einem anderen Standort eingewählt hat. Sprich, die wissen nicht, hinter welchem Telefonanschlu0ß der einwählende DSL-Anschluß lag. Ich kann nur vermuten, dass es nur über die eine FB passiert ist weil ich mir es noch mal so konfiguriert habe und tatsächlich 2 IP's hatte. Dieser Verbindungsversuch hat etwa für 10sek. gestanden und ist übrigens nie auf einer Abrechnung aufgetaucht.

Dein Vertragspartner 1u1 bedienen Privatkunden. Da aber auch die anderen Unternehmen auf das gleiche System aufbauen ist es verständlich das dieses Feature aktiv ist.

Ich bin kein Privatkunde. Ich bin Geschäftskunde. Das die anderen Unternehmen auf dem gleichen System aufbauen kann ich nicht wissen. Genauso wenig wird mir bei Vertragsabschluß mitgeteilt, dass 1und1, Schlund u. Partner und GMX zu United Internet gehören. Es spielt auch keine Rolle. Der vertrag ist mit 1und1 geschlossen und nicht mit den anderen.

Somit sehe es als Lehrgeld an, ärgere dich drüber und lerne daraus.

Lehrgeld zahlen ja. Ich bin dazu auch bereit. Aber ich sehe nicht ein, den von 1und1 zu vertretenden Teil auch mit zu bezahlen. Dazu kurz an dich die Frage (und die ist wirklich nicht provokant sondern zum Verständniss gestellt): Bist du der Meinung, dass 1und1 überhaupt nichts dafür kann? Bevor du aber die antwort darauf gibst, schau dir die AGB's und §254 BGB an.

Ich bin gern zu einer Art Vergleich bereit. 1und1 hingegen geht in keinster Weise überhaupt auf eine Kommunikation ein. Dass was die so schreiben, kann man nicht als eingehen bezeichnen. Das ist schon fast Nötigung.

zusätzlich, kannst du mir das Beantworten????

Kann ich. Bei mir war es so, dass ich schon nen BSD-Router hier hatte. Der hing an nem normalen DSL-Modem. Auf 6000 DSL aufgebohrt hab ich später und von 1und1 die FB bekommen. Diese dann gegen das DSL-Modem getauscht. Ich habe sie auch erst so eingestellt, dass sie nur als DSL-Modem läuft. Damit ging natürlich VoIP nicht.Und von VoIp hatte ich zugegebener Maßen keineAhnung. Also 1und1 Hotline meinte dann, dazu muss die Routerfunktion eingeschalten werden. Ich sagte denen, dass ich bereits einen Router hier habe. Und genau da hab ich dann den Hinweis bekommen, pppoe-passtrough anzuhaken und die Box würde das Signal dann für den vorhandenen Router durchleiten. Hab ich dann so gemacht. Internet ging. VoIP immer noch nicht. Alles klar wirst du jetzt sagen. Zugangsdaten! Aber ich wusste dass da noch nicht. Also nochmal Hotline angerufen. Der fragte mich ob ich die Zugangsdaten eingegeben habe. Ich verneinte und der meinte dann dass ich das aber tun müsste damit die Box ihre Telefonieadapterfunktion nutzen kann. Übrigens ohne den Hinweis, dass ich meinen vorhandenen Router dabei unbedingt umkonfigurieren muss. Gesagt getan alles ging. Aber dir wird klar sein (und mir ist das inzwischen auch) was passiert ist.
Hier hat sich meine Unwissenheit mit der Kompetenz der techn. Hotline gepaart. Ich geb auch zu, dass ich nur kurz drüber nachgedacht habe, ob das o.k. ist. Aber meine Bedenken habe ich damit hinweggenommen, dass das eine ja TCP ist und das andere SIP. Und das die Zugangsdaten für die Zuordnung der Telefonnummer gebraucht wurde, ist auch erklärlich gewesen. Und wenn es die techn. Hotline sagt.....
Zu dumm nur, dass ich an nichts schlimmes dachte. Aber wer schneidet schon Telefonate mit der technischen Hotline mit. Leider hab ich mir auch den Namen des Mitarbeiters nicht gemerkt.
Inzwischen weiß ich, dass zu VoIP gar keine Zugangsdaten nötig sind sondern lediglich die Verbindung zum Internet. Damit wären wir dann dabei, dass ich VoIP für sicherer hielt, als es ist. Ist aber ein anderes Thema.
Alles in allem bleibt es aber dabei: die Materie ist nicht so einfach. Sie wird aber so verkauft, als wäre sie es. Und auch daraus ergibt sich, dass 1und1 eine Mehrfacheinwahl entweder serverseitig sperren müsste , oder aber in den AGB's in Punkt 8.1 nicht nur die Mehrplatznutzung behandelt und regelt, sondern ebend auch die Mehrfacheinwahl.
Und einfach so zu denken, ja der Kunde will das so ohne den wirklichen Willen zu erforschen (ja, so o.ä. steht es im Gesetz) kann nicht sein. Und Nutzer die eine Flat buchen tun das doch unmißverständlich deswegen, weil sie die Kosten unter Kontrolle haben wollen und nicht statt 9,99 Euro mal eben noch mal mehrere hundert Euronen zusätzlich verballern wollen, indem sie sich mehrfach einwählen.

Und ich finde es sinnvoll, dass sich Betroffene versuchen zusammen zu tun. Und wenn es nur darum geht, das Risiko einer Klage zu minimieren. Evtl. deuten wir Nichtjuristen ja §§ des BGB und der TKV anders und fallen aufs Maul. Aber nur wegen des Risikos von vorn herein klein bei geben, kann nicht der richtige Weg sein. Auch Internetprovider müssen die Berechtigung ihrer Vorderungen beweisen.


MfG
Manilo
Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf manilo101
08.02.2006 18:11
Manilo,

das Nachzuweisen das 1u1 eine falsche Problemlösung gab wird schwer sein. Der Support sollte sich mit den geräten auskennen. Konsultiere einen RA deswegen. Da wünsch ich dir viel glück.

Aber das zeigt eins man sollte keinen vertrag mit 1u1 eingehen.
Schont eindeutig die nerven. Sieht eindeutig nach ab*ocke in deinem fall aus
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] manilo101 antwortet auf Stepbauer72
08.02.2006 20:23
Das ich das nicht nachweisen kann ist klar. Aber wer rechnet schon damit. Deswegen ist der Ansatzpunkt auch der mit dem Mitverschulden. Und dem, dass Mehrfacheinwahl eigentlich verunmöglicht werden muss. Zumindest wenn es keine Regelungen dazu gibt. Es liegt schon beim Rechtsanwalt. Aber obwohl er in meinem Namen mit Vollmacht gegenüber 1und1 auftritt, werden seine Schreiben bisher völlig ignoriert. Bei 1und1 weis die Linke nicht was die Rechte macht. Eimal bekomme ich einen Brief (inzwischen alle per Einschreiben) in dem meine Kündigung bedauert wird obwohl ich noch gar nicht gekündigt habe. Ein anderes mal ein Brief, indem 1und1 mir kündigt. Das wäre zwar die angenehmste Lösung aber die Bedingungen sind inakzeptabel.
Mal sehen, wie das ausgeht. Aber da ich mich erst mal ohne DSL mit ISDN gut eingerichtet habe kann ich das aussitzen. Jedenfalls bin ich in der LAge, dass 1und1 den strittigen Betrag einklagen muss.

MfG
Manilo
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf manilo101
08.02.2006 20:55
dann kannste nur hoffen das du dort rauskommst und die deinen dsl port nicht lange blockieren. Nehm dir dann aber ein t-dsl anschluss anstelle einem resale dsl. Dann kannste dir die flat aussuchen per Congster bezahlst du keine 100€ einrichtung. Flatpreis liegt unter dem von 1u1.

Für Telefonflat aol oder sipsnip, gmx kannste ja dann nicht nehmen weil ist auch united internet.


Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] manilo101 antwortet auf Stepbauer72
09.02.2006 11:46
Die Lehre, wieder zu T-Com zu gehen, habe ich schon nach dem ersten Anruf der techn. Hotline gezogen. Das Gespräch hat schlappe 17,50 Teuronen gekostet. Das verbuch dann auch unter Lehrgeld..

MfG
Manilo
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] KaiU antwortet auf manilo101
09.02.2006 13:22
Auweia,
da hab ich ja ne Lawine losgetreten,
sorry wenn ich irgendjemand hier auf die Füße getreten bin, war keine Absicht.
Aber wenn es wirklich alles so einfach ist, wie manche hier schreiben, und es aus Bedienungsanleitungen usw. alles klar hervorgeht, warum ruft man dann mehrfach einen teuren Technik Support an, der es über mehrere Wochen nicht schafft mir das Problem ausfindig zu machen? Und als das Problem erkannt war (Siemens Se515dsl Router und FB-Fon) braucht dieser Technik Support nochmal fast zwei Wochen um mir mitzuteilen wie man die Einstellungen vornehmen muß, damit keine Mehrfacheinwahl erzeugt wird.
Gut, ich kenn mich da wirklich nicht so aus, will ich auch gar nicht und muss ich auch nicht. Die verdienen bei 1&1 ihr Geld damit. Ich nicht, ich mach beruflich was anderes! Wenn ich ein Problem mit der Leistungsentfaltung (oder dem hohen Spritverbrauch) meines Autos habe, um an dieser Stelle noch mal das oft zizierte Autobeispiel aufzugreifen, konsultiere ich auch eine Fachwerkstatt und kann eine qualifiezierte Lösung erwarten, oder wer von euch traut sich zu in die Motorelektronik, Ventilsteuerung, Einspritzmomente und ähnliches einzugreifen? Hut ab vor denen die alles auf allen Gebieten selbst können.

Gruß
KaiU
Menü
[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf KaiU
09.02.2006 18:15
Benutzer KaiU schrieb:

Gut, ich kenn mich da wirklich nicht so aus, will ich auch gar nicht und muss ich auch nicht.

Doch, musst du. Wer ein technisches Gerät in Betrieb nimmt, hat sich damit vertraut zu machen. Es kann sogar sein, dass ein Hersteller Gewährleistung bzw. Garantie ablehnt, wenn durch Fehlbedienung ein Defekt entsteht. Fast alle Bedienungsanleitungen, die ich kenne, beginnen daher auch sinngemäß mit den Worten 'Bitte lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, *bevor* Sie das Gerät in Betrieb nehmen.'

Die verdienen bei 1&1 ihr Geld damit.

1&1 verdient sein Geld mit der Bereitstellung von Internetzugängen und DSL-Anschlüssen, nicht mit der Einrichtung und dem Betrieb von Endgeräten.

Ich nicht, ich mach beruflich was anderes!

Es ist ziemliches Scheuklappendenken, wenn man glaubt, nur das können zu müssen, was man in der Berufsausbildung gelernt hat. Wenn es danach ginge, könnte ich weder eine Spülmaschine bedienen noch meinen Garten pflegen. Davon abgesehen, mache ich z. B. beruflich etwas völlig anderes (Softwareentwicklung) als ich gelernt habe (Elektroingenieur).

Wenn ich ein Problem mit der Leistungsentfaltung (oder dem hohen Spritverbrauch) meines Autos habe, um an dieser Stelle noch mal das oft zizierte Autobeispiel aufzugreifen, konsultiere ich auch eine Fachwerkstatt und kann eine qualifiezierte Lösung erwarten,

Hier erwartest du aber (um beim Autobeispiel zu bleiben), dass dir der Tankwart sagt, welchen Sprit du tanken sollst. Das aber steht in den Papieren deines Autos, folglich musst du es wissen und nicht der Tankwart.

oder wer von euch traut sich zu in die Motorelektronik, Ventilsteuerung, Einspritzmomente und ähnliches einzugreifen?

Du verwechselst Konfiguration mit Reparatur. Natürlich lasse ich im Reparatur- bzw. Wartungsfall an mein Auto nur einen Fachmann ran. Aber die Einstellung der Klimaanlage, der Sender am Autoradio oder der Leuchtweite der Scheinwerfer übernehme ich selbst. Und wenn mal eine rote Lampe im Armaturenbrett aufleuchtet, möchte ich auch wissen, was mir das signalisieren soll. Schließlich kann mir der Motor um die Ohren fliegen, wenn ich das in dem Bewusstsein 'ich bin ja kein Techniker' einfach ignoriere und weiterfahre. Als ich mein letztes Auto gekauft habe, dauerte es ein paar Tage, bis es vom Händler abholen konnte. Ich habe den Händler aber schon bei Vertragsabschluss gebeten, mir die Bedienungsanleitung des Autos auszuhändigen. Einfach weil ich die Zeit nutzen wollte, um meine Neuerwerbung kennenzulernen.

Hut ab vor denen die alles auf allen Gebieten selbst können.

Kein Mensch verlangt von dir, dass du deine Fritz Box reparierst. Du sollst dir lediglich alles Wissen aneignen, was du brauchst, um sie zu benutzen. Analog zum Auto: du brauchst einen Führerschein, aber keine Kfz-Mechanikerausbildung.

Gruß

niknuk
Menü
[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] k-punkt antwortet auf niknuk
09.02.2006 19:14
Benutzer niknuk schrieb:

1&1 verdient sein Geld mit der Bereitstellung von Internetzugängen und DSL-Anschlüssen,

und wenn's damit nicht klappt, dann ist natürlich auch grundsätzlich die Telekom schuld...

Menü
[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] manilo101 antwortet auf niknuk
09.02.2006 20:51
Das fehlende Wissen hab ich an der Hotline erfragt. Handbuch liegt nämlich keins bei. Und da auf meiner Box ganz groß 1&1 drauf steht, gehe ich eigentlich davon aus, dass die das wissen sollten. Aber wahrscheinlich haben die auch kein Handbuch. Und deswegen gibts dann auch falsche Infos.
Aber egal was immer auch bei der Konfiguration für ein Zustand eingetreten ist, ob nur durch Eigenverschulden oder durch falsche Hotlineauskünfte: wie kommt 1und1 seiner Schadensminderungspflicht nach? Am einfachsten ist doch, dieses serverseitig einfach zu blocken. Zumal es sowieso nicht erlaubt ist. Mit dem Schreiben, welches die angeblich verschicken, können die sich den A.... abwischen solange die das nicht nachweislich verschickt haben. Behaupten kann das jeder. Aber die tun nichts, absolut nichts dagegen. Das schafft ja noch nicht mal die T-com.

Weiterhin sei mal die prinzipielle Berechtigung der Mehrfacheinwahl dahingestellt. Nach TKV hab ich als Kunde das Recht auf einen Nachweis in Form eines Einzelverbindungsnachweis.
Mir hat 1und1 daraufhin mitgeteilt, dass dieser im Controll-Center abrufbar wäre. Aber das kann unmöglich ein EVN sein. Ich habe überdies für den Fall, dass die das als solchen sehen einen Nachweis der techn. Prüfung entsprechend TKV verlangt. Aber darauf haben die gar nicht reagiert. Und so lange das nicht erbracht ist, kann die Summe nicht fällig sein. (vgl. AG Hamburg St. Georg, Urteil v. 29.10.2003 - Az.: 915 C 263/033)
Und wenn 1und1 eine ordentliche Rechtsabteilung hat, sollten die das wissen. Dann brauchts auch keine Drohungen mit Inkasso usw.
Das ist dann nähmlich schon Nötigung. Oder aber die haben eine Rechtsabteilung und die erstellt die Grundlagen, wie Rechnungsstelle mit Einsprüchen umgehen soll und entwirft diese Hinhaltetaktik. Erst wenn es ernst wird, wird der Schwanz eingekniffen. Aber bis dahin haben die Meisten entnervt aufgegeben und bezahlt. Könnte glatt die Erklärung dafür sein, warum man noch nichts von einer entsprechenden gerichtl. Verhandlung gelesen hat.

MfG
Manilo
Menü
[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] thn antwortet auf manilo101
09.02.2006 22:46
Benutzer manilo101 schrieb:
Das fehlende Wissen hab ich an der Hotline erfragt. Handbuch liegt nämlich keins bei.

Ein Handbuch ist auf der beiligenden CD. Wenn die nicht mehr da ist, kann man es sich bei 1&1 auch downloaden ;-)
Menü
[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] manilo101 antwortet auf thn
09.02.2006 23:23
Oder beim techn. Support nachfragen. Das Kostet sogar richtig Geld. Und dann sollte dort auch entsprechend geschultes Personal zu erwarten sein.

Mfg
Manilo
Menü
[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.2] niknuk antwortet auf manilo101
10.02.2006 08:48
Benutzer manilo101 schrieb:

Das fehlende Wissen hab ich an der Hotline erfragt. Handbuch liegt nämlich keins bei.

Doch, das liegt bei, allerdings in elektronischer Form (PDF). Und selbst wenn nicht, kann man es problemlos von der AVM-Site herunterladen.

Und da auf meiner Box ganz groß 1&1 drauf steht, gehe ich eigentlich davon aus, dass die das wissen sollten. Aber wahrscheinlich haben die auch kein Handbuch. Und deswegen gibts dann auch falsche Infos.

Sagen wir mal so: die Supporter von 1&1 machen den gleichen Fehler wie du. Aber du weißt ja sicher, dass es in der Regel einfacher ist, eigene Fehler zu korrigieren als die von anderen.

Weiterhin sei mal die prinzipielle Berechtigung der Mehrfacheinwahl dahingestellt. Nach TKV hab ich als Kunde das Recht auf einen Nachweis in Form eines Einzelverbindungsnachweis.

Du scheinst in juristischen Dingen bewanderter zu sein als in technischen ;-) Wenn ich es mir aussuchen kann, lese ich persönlich aber lieber technische Anleitungen als dröge Gesetzbücher.

Mir hat 1und1 daraufhin mitgeteilt, dass dieser im Controll-Center abrufbar wäre. Aber das kann unmöglich ein EVN sein.

Wieso? Mein EVN im Control Center ist immer akkurat, wenn auch nicht gerade tagesaktuell. Es gab in 5 Jahren nur einmal einen Fehler: nach einem Tarifwechsel wurde mir Traffic berechnet, obwohl mein Freivolumen noch nicht ausgeschöpft war. Mit ein paar E-Mails an die Rechnungsstelle ließ sich das problemlos klären. Abgesehen davon schadet ein regelmäßiger Blick ins Control Center und dort speziell in die Kostenkontrolle nie. Hättest du das beherzigt, wären dir die kostenpflichtigen Mehrfacheinwahlen schon viel früher aufgefallen.

Ich habe überdies für den Fall, dass die das als solchen sehen einen Nachweis der techn. Prüfung entsprechend TKV verlangt. Aber darauf haben die gar nicht reagiert.

1&1 reagiert manchmal nicht oder nicht angemessen, das ist richtig.

Und so lange das nicht erbracht ist, kann die Summe nicht fällig sein. (vgl. AG Hamburg St. Georg, Urteil v. 29.10.2003 - Az.: 915 C
263/033)

Hättest du dich mal lieber über die Funktionen deiner Fritz Box anstatt über die TKV schlau gemacht ;-) Selbst wenn 1&1 einen Prozess verlieren sollte: der Ärger wäre vermeidbar gewesen.

Gruß

niknuk
Menü
[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1] manilo101 antwortet auf niknuk
10.02.2006 11:00
Benutzer niknuk schrieb:

Doch, das liegt bei, allerdings in elektronischer Form (PDF). Und selbst wenn nicht, kann man es problemlos von der AVM-Site herunterladen.

Das ist nicht zu bestreiten. Um dies zu lesen brauchts aber den nicht beiliegenden Adobe Acrobat Reader. Um den den zu bekommen muss ich erst mal ins Netz und so weiter und so weiter....
Aber gut, lassen wir diese Spitzfindigkeiten. Ich gebe dir Recht, wenn du sagst, das lesen nicht falsch gewesen wäre. Aber ich mag diese Online-Dokus nicht. Das ist keine Ausrede und ich weiß, dass es nichts entschuldigt. Aber der Anruf war für mich einfacher zu bewerkstelligen. Und naiv bin ich halt von Kompetenz des Supports ausgegangen. Das war mir ne Lehre im negativen Sinne.

Sagen wir mal so: die Supporter von 1&1 machen den gleichen Fehler wie du. Aber du weißt ja sicher, dass es in der Regel einfacher ist, eigene Fehler zu korrigieren als die von anderen.


Dazu muss ich aber wissen, dass die keine Ahnung haben.


Du scheinst in juristischen Dingen bewanderter zu sein als in technischen ;-) Wenn ich es mir aussuchen kann, lese ich persönlich aber lieber technische Anleitungen als dröge Gesetzbücher.
>

Leider ist man bei dieser Art von "Entgegenkommen" von 1und1 gezwungen, sich ernsthaft rechtlich kundig zu machen. Das macht mir keinen Spaß. Aber da eine gütliche Einigung mit denen nicht möglich ist, muss ich das tun. Wenn die halbwegs gescheit wären, und Kundenbindung für die kein Fremdwort wäre, hätten die durchaus ihren Teil bei der Verursachung erkannt (und der ist zweifelsfrei). Ich habe ja auch kein Problem damit, meinen Fehler einzugestehen, auf die Auskunft der hotline zu vertrauen. Ich weiß, dass ich diese Auskunft hätte nachprüfen müssen. Im Prinzip hab ich das ja auch gemacht als ich bemerkt habe, dass da etwas nicht stimmen kann.
Aber die entgegengestreckte Hand (in Form eines Angebots zur gütlichen Einigung) kommentarlos zu ignorieren, auf Einsprüche und Nachweisverlange mit Floskeln wie "vielen Dank für Ihre Anfrag" (als Antwort auf einen Einspruch!!!) und vorgefertigten Textbausteinen zu antworten ja sogar bevollmächtigte anwaltliche Schreiben zu ignorieren ist ja wohl die absolute Frechheit. Aber auch 1und1 hat sich nun mal an den Rechtsweg zu halten und kann nicht machen, was sie wollen. Ich will nix weiter als mein Recht. Und das soll nicht zum Ergebnis haben, dass 1und1 die Zahlung erlässt. Aber ich sehe nicht ein, den Schaden allein zu tragen.


Wieso? Mein EVN im Control Center ist immer akkurat, wenn auch nicht gerade tagesaktuell. Es gab in 5 Jahren nur einmal einen Fehler: nach einem Tarifwechsel wurde mir Traffic berechnet, obwohl mein Freivolumen noch nicht ausgeschöpft war.

Woher willst du das wissen? Du hast doch gesehen, dass Fehler auftreten können. Aber wenn du deinen Rechnungsbetrag nicht anzweifelst und dir die Summe als plausiebel erscheint, wirst du doch nicht ernsthaft nach Fehlern suchen. Oder etwa doch?

Mit ein paar E-Mails an die Rechnungsstelle ließ sich das problemlos klären. Abgesehen davon schadet ein regelmäßiger Blick ins Control Center und dort speziell in die Kostenkontrolle nie. Hättest du das beherzigt, wären dir die kostenpflichtigen Mehrfacheinwahlen schon viel früher aufgefallen.

Tja, bei mir haben ein paar Emails leider nix gebracht. Und hin und wieder ins CC zu schauen, ist richtig. Mach ich ja auch. Sonst hätte ich das Ganze ja erst bei erhalt der Rechnung gemerkt. Aber als Flatratuser schau ich da nicht unbedingt ständig rein. Ich gehe ja davon aus, dass meine vertraglich geregelten Preise fixe Preise sind. In diesem Sinne wäre sogar zu überlegen und zu prüfen, ob die Flatrate nicht gar einem Kostenlimit im Sinne von § 18 TKV entspricht.

1&1 reagiert manchmal nicht oder nicht angemessen, das ist richtig.

Und trotzdem sollen die betroffen Nutzer einfach die Zahlung leisten? Sie sollen, weil 1und1 nicht bereit ist, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten, unwiedersprochen der Zahlung zustimmen? Seltsame Rechtsauffassung.


Hättest du dich mal lieber über die Funktionen deiner Fritz Box anstatt über die TKV schlau gemacht ;-) Selbst wenn 1&1 einen Prozess verlieren sollte: der Ärger wäre vermeidbar gewesen.

Das ist aber nur einseitig betrachtet. Nach dem mir die Lage bekannt war, habe ich alles mögliche unternommen, um bei mir alles ins Reine zu bringen. Inzwischen bin ich auch ein ganzes Stück wissender, was DSL-Technik betrifft. Und diesen positiven Effekt weiß ich auch zu schätzen. Aber ich sehe keinen Sinn darin, dass jeder DSL-Anwender erst mal zum Experten werden muss. Wozu gibt es denn diese teure Hotline? Doch genau dafür, dass die Nichtexperten kompetente Unterstützung bei der Verwendung dieser Technik bekommt.

Aber lass uns der Stelle unsere Diskussion beenden. Es bringt ja auf der Basis eh nix weil es das Problem nicht löst. Am Ende sind unsere Meinungen doch gar nicht so weit auseinander. Beide Seiten haben Fehler gemacht und sollten sich dementsprechend mit der Problemlösung einigen können. Meine Bereitschaft dazu steht. Ich vermisse diese aber bei der anderen Seite. Und genau so sehen das die ein oder anderen Betroffenen.

MfG
Manilo
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1] Stepbauer72 antwortet auf manilo101
10.02.2006 11:19
Manilo,

es momentan nur um den preis. Wer den günstigen preis hat bekommt den zuschlag. Da ist es auch verständlich wenn sich die unternehmen das geld auf anderer Schiene wieder holen. Siehe Mobilfunk, Netzbetreiber Hotline umsonst, bei anderen zahlst du für.

1u1 hatte eine Flat für knappe 30€ Hotline 12 cent/min
nun flat 5€-10€ und 99 cent pro minute.

Ich heisse das auch nicht für gut, aber der Preis allein sollte nie entscheident sein. Ich gebe lieber mehr geld aus und weiss ich kann den service kostenlos nutzen. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1] manilo101 antwortet auf Stepbauer72
10.02.2006 12:07
Du hast recht. Die Preistreiberei ist ein großes Problem. Und trotzdem ist es blauäugig, seine Kalkulation unter anderem darauf zu stützen, Nutzer gnadenlos abzuziehen, in der Hoffnung, die werden sich wegen der paar Euros nicht wehren. In der Mehrzahl wird das sicher auch funktionieren. Es kann aber eine fundierte Kalkulation nicht ersetzen. Im Endeffekt geht es, nicht nur bei dem Thema, um Gewinnmaximierung. Daran ist an und für sich nix verwerfliches. Aber wenn dazu dann unlautere Mittel herangezogen werden, find ich das schon pervers. Obendrein wird dieses Strebn nach Gewinnmaximierung irgend wann fatale Folgen haben. Aber die meisten Verantwortlichen leben halt nur jetzt und denken nicht an später. Frei nach dem Motto: Hauptsache ich komm gut rein, sitz fett drinn und brauch so schnell nicht wieder raus. Aber jetzt schweife ich vom Thema ab.
Persönlich habe ich meinen ersten Vertrag bei 1und1 seit ca. 1999. Damals war das Unternehmen noch ganz jung. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie kulant die damals noch waren. Damals bei der Modemnutzung kam es recht häufig zu Abbrüchen der Verbindung, die von deren Servern ausgingen. Und ich war damals ein großer Fan von 1und1 weil OHNE Nachfrage meinerseits hin und wieder 5 DM gutgeschrieben wurden als Ausgleich. Anfragen wurden zügig und korrekt bearbeitet. Bei meinem Umzug in einen anderen Vorwahlbereich hat sich 1und1 mit der Vertragsumstellung (ich habe bei Umzug gleich einen anderen Tarif gewählt) nicht schwer getan. Als DSL aufkam hab ich das auch über die abgewickelt. Meinen zweiten Anschluß für die Firma habe ich logischerweise dann auch dort gemacht. Aber mit der Umstellung auf VoIP habe ich erste Zweifel bekommen, ob 1und1 das richtige ist. Jeder Neukunde bekamm bessere Angebote, als langjährige Bestandskunden. Das hat mich schon maßlos geärgert. Aber gut, das sonstige Angebot und die vertragl. Leistungen sind ja in Ordnung und andere Anbieter konnten einen DSL-Anschluß nicht in einer entsprechenden Zeit realisieren. Die haben das aber offen und ehrlich gesagt. Freenet z.B. (ja ich weiß, dass währe vom Regen in die Traufe gekommen) hat mir aber sofort gesagt, dass es mindestens 8 Wochen dauern wird. Deshalb hab ich das dann in Kauf genommen. Mittlerweilen aquriert 1und1 aber so massiv Kunden unter zuhilfenahme schon fast unlauterer Mittel, dass die damit wohl selbst nicht mehr richtig fertig werden. Und dann fangen die an, den langjährigen Kunden mit Hinhaltetaktik und Drohung vor den Bug zu fahren ohne dabei rechtliche Belange zu beachten. Das kann nicht sein. Genau diese Kunden haben diesen Laden Jahre lang finanziert. Meine erste Flat hat noch (glaube) um die 39 Euro gekoste. Bis zu 100 Stunden ohne Volumenbegrenzung gabs einen Nachlass und es kostete 26,99 Euro.
Diese Summe würde ich für meine Vollflat auch heute noch bezahlen. Ich bin auch trotz billiger Angebote bei 1und1 geblieben. Als 1und1 dann DSL 6000 Anbot hatte, hab ich natürlich auch gewechselt. Zu verschenken hab ich ja auch nix.

Aber so lange Kunden nicht ihre Rechte einfordern, und die Anbieter ihre Verluste aus dem regulären Geschäft mit unlauteren Mitteln (dazu zähle ich die teure Hotline z.B. gar nicht) erwirtschaften, wird diese Art des Preiskampfes weiter gehen. Unterm Strich hat keiner was davon.
Ich werde mich davor hüten, den Unternehmen bewusst Dumfang zu unterstellen. Aber den Gedanken daran verschwende ich schon. Denn anders ist diese Art von Geschäftsverhalten nicht zu erklären.

Ich bleibe dabei: auch wenn eigene Fehler nicht ausgeschlossen sind (und ob ich als Nutzer wirklich so viel Wissen zur Technik haben muss, wie manche hier meinen, sei mal dahin gestellt) hat 1und1 an diesem Zustand eindeutig Mitschuld. Und an statt konstruktiv eine Lösung zu erreich, stellen die sich als Goliath hin und es kommen nur Drohungen. Das ist lächerlich und eines seriösen Unternehmens nicht würdig. Und wenn es einvernehmlich nicht geht, muss es anders geklärt werden.

Eigentlich Schade.

MfG
Manilo
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.2] niknuk antwortet auf manilo101
10.02.2006 11:25
Benutzer manilo101 schrieb:

[PDF-Manual]

Das ist nicht zu bestreiten. Um dies zu lesen brauchts aber den nicht beiliegenden Adobe Acrobat Reader.

Der ist auch auf der CD.

Und naiv bin ich halt von Kompetenz des Supports ausgegangen. Das war mir ne Lehre im negativen Sinne.

Nun ja, ich hatte bei 1&1 schon das 'Vergnügen', die Inkompetenz des Supports kennenzulernen, als es um etwas weniger kostspieliges ging (ich wollte Informationen zur Konfiguration eines VoIP-Softphones, habe aber auf meine Anfragen vom 1&1-Support nur haarsträubende und sich z. T. widersprechende Aussagen erhalten). Da war ich gewarnt. Auch der beschriebene Vorfall mit dem kostenpflichtigen Traffic trotz vorhandenem Freivolumen wurde nicht sofort zufriedenstellend bearbeitet. Auch da bekam ich zuerst nichtssagende Textbausteinmails und musste mehrfach nachhaken, bis die Sache geregelt war. Seither verlasse ich mich grundsätzlich nicht mehr auf den 1&1-Support. Es gibt genug Foren und Usenet-Gruppen, wo man brauchbarere Hilfestellung erhält.

Leider ist man bei dieser Art von 'Entgegenkommen' von 1und1 gezwungen, sich ernsthaft rechtlich kundig zu machen.

Ebenso wie man gezwungen ist, sich technisch kundig zu machen, bevor man ein Gerät oder ein Netzwerk in Betrieb nimmt.

[Verlässlichkeit des EVN]

Woher willst du das wissen? Du hast doch gesehen, dass Fehler auftreten können. Aber wenn du deinen Rechnungsbetrag nicht anzweifelst und dir die Summe als plausiebel erscheint, wirst du doch nicht ernsthaft nach Fehlern suchen. Oder etwa doch?

Ich suche dann nach Fehlern, wenn unerwartete Kosten auftreten. Bei Flatrates und Volumentarifen mit unausgeschöpftem Freivolumen sollten alle Posten unter 'DSL-Traffic' auf '0.00' lauten. Das lässt sich mit einem Blick überprüfen. Solange unterm Strich eine Null steht, ist alles ok, da muss ich nicht jeden einzelnen Posten prüfen. Sobald aber ein kostenpflichtiger Posten auftaucht, den ich nicht nachvollziehen kann, werde ich misstrauisch und hake nach. Genau das müsste bei Mehrfacheinwahlen eigentlich der Fall sein.

Tja, bei mir haben ein paar Emails leider nix gebracht. Und hin und wieder ins CC zu schauen, ist richtig. Mach ich ja auch. Sonst hätte ich das Ganze ja erst bei erhalt der Rechnung gemerkt. Aber als Flatratuser schau ich da nicht unbedingt ständig rein. Ich gehe ja davon aus, dass meine vertraglich geregelten Preise fixe Preise sind. In diesem Sinne wäre sogar zu überlegen und zu prüfen, ob die Flatrate nicht gar einem Kostenlimit im Sinne von § 18 TKV entspricht.

Auch bei einer Flatrate können Kosten entstehen. Sei es durch ISDN-/Analog-Einwahl oder durch die Nutzung von Unified Messaging, VoIP usw. Da ist es schon ganz gut, wenn man das regelmäßig nachprüft.

Und trotzdem sollen die betroffen Nutzer einfach die Zahlung leisten? Sie sollen, weil 1und1 nicht bereit ist, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten, unwiedersprochen der Zahlung zustimmen? Seltsame Rechtsauffassung.

Moment. Ob 1&1 gegen irgendein Gesetz verstoßen hat, nur weil sie bei der Konfiguration deiner Hardware nicht helfen konnten, steht noch nicht fest. Das muss u. U. ein Gericht klären, was dich aber Zeit und Nerven kostet (und schon gekostet hat).

Gruß

niknuk
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.2.1] k-punkt antwortet auf niknuk
10.02.2006 13:04

einmal geändert am 10.02.2006 13:10
Es gibt bei der Geschichte mit der unabsichtlichen(!) Mehrfacheinfach noch einen wichtigen Punkt, und das ist die Frage der Verhältnismäßigkeit. Da 1&1 bei Mehrfacheinwahl nach Minutentarif abrechnet, und das auch dann, wenn auf einer der beiden Leitungen gar kein Traffic stattfindet (eindeutiges Zeichen für eine unabsichtliche Einwahl!), und da die Fritzboxen bei Nutzung von VoIP rund um die Uhr online sind, kommen völlig unrealistische Rechnungsbeträge zustande. Wenn ein DSL-Anschluß + Flatrate 30 Euro monatlich kostet (ich kenne die aktuellen Tarife nicht), und bei einer doppelten Einwahl Rechnungsbeträge von 100 oder mehr Euro, dann ist das schlicht gesagt eine Sauerei. Das ist krass unverhältnismäßig.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.2.1.2.1.1] Stepbauer72 antwortet auf k-punkt
10.02.2006 13:13
nun die mehrfach einwahl kommt doch dann nur wenn der pc an ist
weil die kenndaten von voip in der FB eingetragen werden. Immer an wird dann per flat laufen. Der PC wählt sich ein und dann kommt die mehrfach einwahl
Menü
[…1.1.1.1.1.2.2.1.2.1.1.1] k-punkt antwortet auf Stepbauer72
10.02.2006 13:32
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
nun die mehrfach einwahl kommt doch dann nur wenn der pc an ist


Wenn der PC 10 Stunden täglich an ist, dann sind das Extrakosten von 7,20 Euro pro Tag, also 216 Euro im Monat!
Menü
[…1.1.1.1.2.2.1.2.1.1.1.1] manilo101 antwortet auf k-punkt
10.02.2006 15:37
und ein Flatuser und VoIP Nutzer der auch aus dem Inet tel. erreichbar sein will, stellt die Box so ein, dass sie eingewählt bleibt. Sonnst haben seine Kumpels, die auch VoIP mit United Internet nutzen nicht die Möglichkeit, ihn kostenfrei zu erreichen.

Dan sind das schon mal 27 Euro paar Zerquetschte.

MfG
Manilo
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.2.2] manilo101 antwortet auf niknuk
10.02.2006 15:36
Benutzer niknuk schrieb:

[PDF-Manual] Der ist auch auf der CD.

Hab gerade nachgeschaut. Ist bei mir definitiv nicht drauf. Nur eine Acro-Reader_6.0.2_Update.exe. Und wenn ich die starte sagt die mir, dass ich bitte eine vorherige 6er Version drauf spielen soll.


Nun ja, ich hatte bei 1&1 schon das 'Vergnügen', die Inkompetenz des Supports kennenzulernen, als es um etwas weniger kostspieliges ging (ich wollte Informationen zur Konfiguration eines VoIP-Softphones, habe aber auf meine Anfragen vom 1&1-Support nur haarsträubende und sich z. T. widersprechende Aussagen erhalten). Da war ich gewarnt.

Es war mein erster Bedarf, die Hotline zu konsultieren. Ich war davon ausgegangen, dass VoIP über die vorhandene Routerverbindung, also quasi die vorhandene Leitung, irgendwie getunnelt wird. Ähnlich wie Skype. Das pppoe-passthrough anzuhaken, wie der nette Hotline-Kollege empfahl, war für mich nicht verdächtig. Passthrough heißt ja so viel wie 'hindurch schreiten'. Obendrein steht in den FB-Einstellungen zu den Interneteinstellungen ganz dick und schwarz:

'Eine Internetverbindung für alle Computer verwenden (Router)'

etwas dünner zur Erklärung

'Alle angeschlossen Netzwerkgeräte gelangen über einen gemeinsamen Zugang ins Internet.'

Das ist doch mal ne Aussage!

Nun ging ja aber logischerweise mein vorhandener Router so nicht mehr. Und ein anderer oder evtl auch der gleiche 'kompetente' Hotliner sgte mir, dass ich, damit der auch durch kann, PPPoE-Passthrough anhaken muss. Und wenn du dir jetzt mal die entsprechende Stell im Konfigmenü anschaust siehst du, dass das eben nicht soo dick und deutlich markiert ist, wie die Routerfunktion.

'Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich Ihre eigene Internetverbindung aufbauen.'

Und das diese Einstellung genau die oben angegeben Einstellung aushebelt, gehört dort aber wenigstens als wichtige Info hin. Mir ist natürlich jetzt klar, wie das zu lesen ist. Aber wenn man es genau ansieht, hätte man dort auch schreiben können:

'Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich Ihre eigene InternetEINWAHL aufbauen.'

Auch wenn ich jetzt im Kaffeesatz lese, aber evtl. wäre ich dort etwas argwöhnischer geworden. Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einer simplen Verbindung und der Einwahl als Vorraussetzung zur Verbindung. Und ein stinknormaler Internetnutzer kann das nicht mehr erkennen bzw. nicht wirklich unterscheiden. OK - der hat sicher auch nicht unbedingt schon einen Router dastehen. Aber bisher hatte ich halt nur normales DSL mit normalem Modem (Teledat 300) und dafür reichten meine DSL-Kenntnisse. Und falsche Vorstellungen, wie VoIP funktioniert. Und als Neuling mit dieser Technologie hatte ich dort sicher ein Informationsdefizit. Leider die Hotliner auch.
Fakt ist, dass die Einstellung unter 'Betriebsart' Priorität haben sollten.Denn die sind klar und deutlich. Der simple Klick auf 'Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich Ihre eigene Internetverbindung aufbauen (PPPoE-Passthrough)' hat fatale Folgen. Aber diese sind so nicht ersichtlich. Und jedes Telefonat hat nun wahrscheinlich eine weitere Einwahl hervor gerufen. So zumindest könnte ich mir die Sache erklären. Das dumme ist, dass 1und1 mir nicht mitteilen kann, obs so gewesen ist. Die sagen nur Einwahl manchmal als normale DSL-Einwahl und manchmal mit 1und1-Profidialer. Der ist mir aber völlig unbekannt und als Software nirgends installiert. Das müsste dann in der FB implementiert sein. Genau die selbe Verbindung wie VoIP wird auch der Rechner mit der USB-Verbindung gehabt haben. Der ist eigentlich gar nicht ans Netzwerk angeschlossen. Dass die Software, die der Box beiligt, diese Netzwerkverbindung ohne mein zutun und unbemerkt auf dem USB einrichtet, ist aus meiner Sicht bei der Schuldfrage auch nicht unerheblich. Die Software wird geliefert als 'Software für Installation, Konfiguration und Bedienung' und es steht groß und breit drauf 'Kabellos mit DSL surfen und über Internet telefonieren'. Es ist nix zu lesen davon, dass diese Software auch Einwahlfunktion besitzt. Die brauchts ja auch nicht, wenn die Box als Router läuft. Ist ja nur ein dummes Gateway und kümmert sich bei Anfrage. Aber ok, dass ist Kaffesatz. Aber vor Gericht sicherlich nicht uninteressant.

Auch der beschriebene Vorfall mit dem kostenpflichtigen Traffic trotz vorhandenem Freivolumen wurde nicht sofort zufriedenstellend bearbeitet. Auch da bekam ich zuerst nichtssagende Textbausteinmails und musste mehrfach nachhaken, bis die Sache geregelt war.

Wenn war das? Erst vor kurzem oder zu kulanteren 1und1-Zeiten?


Ebenso wie man gezwungen ist, sich technisch kundig zu machen, bevor man ein Gerät oder ein Netzwerk in Betrieb nimmt.

also Hotline anrufen .... ;-)

[Verlässlichkeit des EVN] Ich suche dann nach Fehlern, wenn unerwartete Kosten auftreten.

Nix anderes habe ich gemacht. Geht halt erst wenn ichs bemerke. Nachdem alles ging und die ersten VoIP-Gespräche geführt wurden hab ich im CC keine Mehrfacheinwahlen gesehen. DSL-Access: 0.00 Euro bis zum 5.10.05. Dort ist die erste MFE gelistet. Telefoniert habe ich aber das erste mal am 30.9.05. Nach den ersten Telefonaten im CC nachgeschaut. Es waren nicht alle aufgeführt (kommt ja erst paar Tage später rein wie es scheint - geile Kostenkontrolle ;-) ) aber keine MFE. Die habe ich danbn gesehen, als ich am 26.10.05 wider mal reingeschaut habe. Und da habe ich mich von mir aus mit 1und1 in Verbindung gesetz wegen Klärung. Das bisherige Ergebniss ist bekannt und gleicht den Erfahrungen vieler Anderer.

Bei Flatrates und Volumentarifen mit unausgeschöpftem Freivolumen sollten alle Posten unter 'DSL-Traffic' auf '0.00' lauten. Das lässt sich mit einem Blick überprüfen. Solange unterm Strich eine Null steht, ist alles ok, da muss ich nicht jeden einzelnen Posten prüfen. Sobald aber ein kostenpflichtiger Posten auftaucht, den ich nicht nachvollziehen kann, werde ich misstrauisch und hake nach. Genau das müsste bei Mehrfacheinwahlen eigentlich der Fall sein.

Richtig. Müsste! Ist von von meiner Seite aus auch der Fall gewesen. Aber gilt für 1und1 nicht gleiches? Wenn die merken hier werden Zugangsdaten verwendet, wie es von denen nicht gedacht ist? Und wenn die behaupten, es wäre sogar verboten, dann müssen die handeln und nicht einfach kassieren. Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB! Und genau das ist, was ich 1und1 vorwerfe. Die lassen ihre Kunden ins offene Messer rennen. Und das ist nicht richtig. Das ich den wirklich entstanden Schaden begleiche, steht nicht in Frage. Aber es kann nicht sein, dass die einen Monat munter zusehen ohne tätig zu werden und dann absahnen.


Auch bei einer Flatrate können Kosten entstehen. Sei es durch ISDN-/Analog-Einwahl oder durch die Nutzung von Unified Messaging, VoIP usw. Da ist es schon ganz gut, wenn man das regelmäßig nachprüft.

Stimmt. Das sind aber Dinge, die ich in der Feature-Liste finde. Dementsprechend kann ich bewusst entscheiden diese zu nutzen. Das diese dann kostet ist klar. Warum steht da aber zu den weitern kostenpflichtigen Einwahlmöglichkeiten lediglich:

'Highspeed-Zugang mit V.90 und ISDN (Kanalbündelung möglich): ja, 1,2ct/min'
Warum ist dort die Möglichkeit, sich auch von wo anders (denn nur da kann es sinnvoll genutzt werden) für 1,2ct/min via DSL einzuwählen, nicht aufgeführt? Und woraus folgt, dass es verboten ist, wenn es nicht aufgeführt ist. Auch sonst NIRGENDS!, auch nicht in den AGB's, ist das Wort MFE vorhanden.
Woher soll ich wissen (selbst bei erweiterten Kenntnissen) dass das geht???
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. ;-)

Moment. Ob 1&1 gegen irgendein Gesetz verstoßen hat, nur weil sie bei der Konfiguration deiner Hardware nicht helfen konnten, steht noch nicht fest. Das muss u. U. ein Gericht klären, was dich aber Zeit und Nerven kostet (und schon gekostet hat).

Um den Fehler geht es nicht weil ich den nicht nachweisen kann.
Es geht erstens um die Schadensminderungspflicht in Hinsicht dessen, dass niemals solche Kosten hätten entstehen dürfen. Ein Tag MFE kostet den Nutzer 17,28 Euro. Nun gebe ich 1und1 mal 3 Tage Zeit, dass zu bemerken. Und die müssen das bemerken. Spätestens dann sollte der Kunde informiert werden. Und eine Email zu schicken wäre dabei schon ein einfaches Mittel. Das können die zumindest plausiebel nachweisen (nicht beweisen). Aber es ist immer noch besser, als ein stinknormaler Brief wo die überhaupt keinen Nachweis haben, den verschickt zu haben. Dann würde der Kunde sagen: Auweia, danke für die Info, das abstellen und die so entstandenen 51,84 Euro dann wirklich unter Lehrgeld verbuchen. Aber hier laufen Beträge auf von mehreren hundert Euro auf. Das sind schon erhebliche Schäden für die Nutzer, wenn mann es ins Verhältnis zur eigentlichen festen Gebühr stellt. Das kann nicht rechtens sein. Im Engen Sinne handelt es sich ja nach Aussagen von 1und1 um eine Vertragsverletzung. Und die sollte dann zwingend eine Abmahnung bedingen. Mit Fristsetzung zur Abstellung unter Hinweis auf die sonst drohenden Folgen. Aber bitte dieses auch nachweisen. Ich habe nix bekommen. Und glaubst du echt, dass ich es bei Kenntniss nicht eher anbgestellt hätte? Zumal ich wie gesagt zwei Account und Leitungen bei denen habe. Ich hätte sogar noch mal die teure Hotline angerufen um das abzustellen.
Und zweitens geht es darum, dass 1und1 ein Inkassoverfahren anleiert und zugänge sperrt, obwohl noch nicht einmal die Rechnung fällig ist. Dazu gibts auch ein paar §§ und Urteile die das Regeln. Und solange ich begründete Einsprüche gegen die Rechnung geltend mache und den EVN samt technischer Einzelfallprüfung nach §16 TKV einfordere, und 1und1 den nicht bringt, kann doch unmöglich die Zahlung fällig sein. 1und1 ist Abbucher. Ich hbae sofort wiedersprochen und 1und1 somit fast 6 Wochen Zeit gehabt, die Berechtigung und Richtigkeit der Rechnung nachzuweisen. Aber außer Blabl kam da einfach gar nix.
Selbst auf meinen Vorschlag zur gütlichen Einigung bzw. einem Schlichtungsverfahren bei der RegTP kam nix. Immer nur der Textbaustein: Wir sehen unsere Forderung als berechtigt an -blabla.

So, mein Rechtsanwalt wäre jetzt sicher stolz und könnte das glatt als Plädoier vor Gericht verwenden ;-)
Aber lass uns hier die Diskusion beenden weil es ja nix bringt. Vielleicht hilft es dem ein oder anderen Leser gemachte Fehler zu vermeiden. Meinen Fall müssen die Richter klären.

Mfg
Manilo
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.2.1.2.2.1] niknuk antwortet auf manilo101
10.02.2006 16:18
Benutzer manilo101 schrieb:

Es war mein erster Bedarf, die Hotline zu konsultieren. Ich war davon ausgegangen, dass VoIP über die vorhandene Routerverbindung, also quasi die vorhandene Leitung, irgendwie getunnelt wird. Ähnlich wie Skype.

Das ist ja auch so. Das SIP-Protokoll kommuniziert über eine normale IP-Verbindung. Skype und SIP verwenden lediglich unterschiedliche Protokolle, ansonsten sind sie sich technisch nicht unähnlich.

Das pppoe-passthrough anzuhaken, wie der nette Hotline-Kollege empfahl, war für mich nicht verdächtig.

Uiui, der Tipp, im Zusammenhang mit VoIP pppoe passthrough zu aktivieren, kam von der Hotline? Das lässt die Sache natürlich ganz anders erscheinen. Dann wären ja die 1&1-Hotliner schadensersatzpflichtig. Und natürlich beweist diese Aussage eine grandiose Inkompetenz, die aber zumindest mich nach ähnlichen Erfahrungen nicht mehr sonderlich überrascht. Im Gegenteil, meine Überraschung wäre größer gewesen, wenn die 1&1-Hotline mal einen brauchbaren Rat gegeben hätte.

Aber auch wenn es nicht um VoIP, sondern nur um den Anschluss eines 2. Routers gegangen wäre, hätte der Hotliner um die Gefährlichkeit seines Ratschlags wissen müssen. Schließlich deaktiviert PPPoE Passthrough ja den Fritzbox-internen Router nicht, es umgeht ihn nur. D. h. die Verbindungen vom Fritz-Router und die von den angeschlossenen Rechnern werden quasi 'gemischt' und gelangen so gleichzeitig zum Modem, was zu einer Mehrfacheinwahl führt.

Passthrough heißt ja so viel wie 'hindurch schreiten'. Obendrein steht in den FB-Einstellungen zu den Interneteinstellungen ganz dick und schwarz:

'Eine Internetverbindung für alle Computer verwenden (Router)'

etwas dünner zur Erklärung

'Alle angeschlossen Netzwerkgeräte gelangen über einen gemeinsamen Zugang ins Internet.'

Das ist doch mal ne Aussage!

Das klingt aber ziemlich unmissverständlich. Vor allem, wenn man weiß, dass mit 'Router' die Fritzbox selbst und kein externer Router gemeint ist.

Nun ging ja aber logischerweise mein vorhandener Router so nicht mehr. Und ein anderer oder evtl auch der gleiche 'kompetente' Hotliner sgte mir, dass ich, damit der auch durch kann, PPPoE-Passthrough anhaken muss.

Gnarf. Der Typ gehört augenblicklich gefeuert. Dummerweise kann man ihm diesen Schwachsinn im Nachhinein vermutlich nicht mehr beweisen.

'Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich Ihre eigene Internetverbindung aufbauen.'

Und das diese Einstellung genau die oben angegeben Einstellung aushebelt, gehört dort aber wenigstens als wichtige Info hin.

Nun, PPPoE Passthrough wird normalerweise nur dann verwendet, wenn die zusätzliche Verbindung über einen anderen Provider hergestellt wird. Beispielsweise funktionieren manche Angebote im Web nur, wenn man über einen bestimmten Provider eingewählt ist (z. B. das Abrufen von T-Online-Mailboxen per POP3). Also hat AVM eine Möglichkeit vorgesehen, dass man sich von einem Rechner aus temporär über einen zweiten Zugang einwählen kann. Dass jemand auf die Idee kommt, sich per PPPoE Passthrough über den *gleichen* Zugang doppelt einzuwählen, hat AVM vermutlich gar nicht in Betracht gezogen.

Auch der beschriebene Vorfall mit dem kostenpflichtigen Traffic trotz vorhandenem Freivolumen wurde nicht sofort zufriedenstellend bearbeitet. Auch da bekam ich zuerst nichtssagende Textbausteinmails und musste mehrfach nachhaken,
bis die Sache geregelt war.

Wenn war das? Erst vor kurzem oder zu kulanteren 1und1-Zeiten?

Es ist ungefähr 1 1/2 Jahre her.

Ebenso wie man gezwungen ist, sich technisch kundig zu machen,
bevor man ein Gerät oder ein Netzwerk in Betrieb nimmt.

also Hotline anrufen .... ;-)

Aber die richtige. Das wäre in diesem Fall die von AVM gewesen.

Nachdem alles ging und die ersten VoIP-Gespräche geführt wurden hab ich im CC keine Mehrfacheinwahlen gesehen. DSL-Access: 0.00 Euro bis zum 5.10.05. Dort ist die erste MFE gelistet. Telefoniert habe ich aber das erste mal am 30.9.05.

Wir hatten ja schon besprochen, dass die MFE nicht unbedingt durch VoIP zustandekamen.

Nach den ersten Telefonaten im CC nachgeschaut. Es waren nicht alle aufgeführt (kommt ja erst paar Tage später rein wie es scheint - geile Kostenkontrolle ;-) ) aber keine MFE. Die habe ich danbn gesehen, als ich am 26.10.05 wider mal reingeschaut habe.

Also zwischen dem 5.10. und dem 26.10. überhaupt nicht? Das erscheint mir ein bisschen wenig.

Ich habe mir übrigens im Browser sowohl zum Control Center als auch zur Trafficübersicht meiner Homepage ein Lesezeichen angelegt. Bei beidem schaue ich täglich rein.

Wenn die merken hier werden Zugangsdaten verwendet, wie es von denen nicht gedacht ist? Und wenn die behaupten, es wäre sogar verboten, dann müssen die handeln und nicht einfach kassieren.

Oh, es ist im täglichen Leben eine Menge verboten, ohne dass bei Verstößen sofort jemand etwas dagegen tut. Bestimmte Dinge unterliegen auch der Sorgfaltspflicht des Anwenders. Wenn diese Sorgfaltspflicht allerdings durch unsinnige Hotline-Auskünfte unterlaufen wird, sieht die Sache schon anders aus. Ich sehe nur ein Problem darin, das im Nachhinein zu beweisen.

Warum ist dort die Möglichkeit, sich auch von wo anders (denn nur da kann es sinnvoll genutzt werden) für 1,2ct/min via DSL einzuwählen, nicht aufgeführt? Und woraus folgt, dass es verboten ist, wenn es nicht aufgeführt ist. Auch sonst NIRGENDS!, auch nicht in den AGB's, ist das Wort MFE vorhanden.

Doch, in den AGB steht ausdrücklich, dass die Einwahl nur von Einzelplatzsystemen und Mehrplatzsystemen 'mit zentraler Einwahl' gestattet ist. Bei MFE hat man es eben nicht mit einer zentralen Einwahl zu tun, sondern die Einwahl erfolgt (auch) dezentral von einem angeschlossenen Rechner oder einem anderen Gerät aus.

Es geht erstens um die Schadensminderungspflicht in Hinsicht dessen, dass niemals solche Kosten hätten entstehen dürfen. Ein Tag MFE kostet den Nutzer 17,28 Euro. Nun gebe ich 1und1 mal 3 Tage Zeit, dass zu bemerken.

Ich gebe auch dem Nutzer 3 Tage Zeit, das zu bemerken. So lange dauert es nämlich im Durchschnitt, bis die MFE in der Kostenkontrolle auftauchen.

Und die müssen das bemerken. Spätestens dann sollte der Kunde informiert werden.

Früher hat 1&1 das so gemacht (Abmahnung). Ich weiß nicht, ob das jetzt anders gehandhabt wird oder ob du die Abmahnung nur nicht erhalten hast.

Dann würde der Kunde sagen: Auweia, danke für die Info, das abstellen und die so entstandenen 51,84 Euro dann wirklich unter Lehrgeld verbuchen. Aber hier laufen Beträge auf von mehreren hundert Euro auf.

Nicht, wenn der Benutzer schnellstmöglich reagiert und sein System bis zur Klärung vom Netz nimmt. Schnellstmöglich kann er aber nur reagieren, wenn er täglich ins CC schaut. Das lohnt sich schon auch aus dem Grund, weil man dann auf wirklich ungerechtfertigte Rechnungsposten (die es bei 1&1 durchaus auch mal geben kann) auch schneller reagieren kann.

Gruß

niknuk
Menü
[…1.1.1.1.1.2.2.1.2.2.1.1] manilo101 antwortet auf niknuk
10.02.2006 17:21
Lass es uns hier beenden. Es bringt nix an dieser Stelle ins Detail zu gehen.

MfG
Manilo
Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.3] littelkalle antwortet auf thn
17.02.2006 13:00

Zumal PPPoE-Passthrough in der Voreinstellung der FRITZ!Box deaktiviert ist.
Es ist auch genau erklärt, was das bedeutet ('Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich Ihre eigene Internetverbindung aufbauen').
Außerdem ist der Punkt nur zu erreichen, wenn vorher unter 'System' die 'Expertenansicht' eingeschaltet wurde ;-)

Gruß
thn
Hallo
wie gehe ich jetzt mit der installation vor?
habe ab nächster woche keinen ISDN-anschluß mehr(dsl vorhanden)
und möchte nicht die fehler anderer user machen.
im moment habe ich noch einen dsl router und zwei rechner am netz
Habe die fritz box fon 5050
Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.3.1] niknuk antwortet auf littelkalle
18.02.2006 00:33
Benutzer littelkalle schrieb:
wie gehe ich jetzt mit der installation vor? habe ab nächster woche keinen ISDN-anschluß mehr(dsl vorhanden) und möchte nicht die fehler anderer user machen. im moment habe ich noch einen dsl router und zwei rechner am netz
Habe die fritz box fon 5050

Ganz einfach: verwende nur die Fritz Box (der andere DSL Router ist überflüssig) und schließe deine beiden PCs dort an. Auf den PCs darf es keine aktiven DFÜ-Breitbandverbindungen geben. Am besten löscht man sie ganz und deinstalliert auch einen evtl. vorhandenen PPPoE-Treiber (letzteres nur bei Win 9x/ME/2000). Als Internet-Gateway wird im Browser und im Mailclient das LAN eingestellt (z. B. im IE unter 'Extras -> Internetoptionen -> Verbindungen -> DFÜ- und VPN-Einstellungen' die Option 'Keine Verbindung wählen' aktivieren).

In der Fritz Box sollte außerdem wie bereits besprochen das PPPoE Passthrough deaktiviert sein. Damit und mit der Entfernung aller Breitbandverbindungen von den Client-PCs kann man sicher sein, dass es nicht zu Mehrfacheinwahlen kommt.

Falls dein anderer DSL-Router unentbehrlich sein sollte (z. B. weil er als WLAN-Accesspoint fungiert), dann deaktiviere in diesem den DHCP-Server, verpasse ihm eine IP aus demselben Subnetz wie die Fritz Box und verbinde anschließend einen seiner LAN-Anschlüsse mit einem LAN-Anschluss der Fritz Box. Auf diese Weise arbeitet der Router nur noch als Switch, sein WAN-Ausgang bleibt unbenutzt und kann sich daher nicht versehentlich einwählen. WLAN kann aber auch in dieser Betriebsart genutzt werden.

Gruß

niknuk
Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.3.1.1] littelkalle antwortet auf niknuk
18.02.2006 17:34
Kein Beitrag
Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1.3.1.2] littelkalle antwortet auf niknuk
18.02.2006 17:40
Hallo niknuk
Danke dir für die ausführliche Anweisung.
werde den router weglassen und die beiden Rechner
an die Fritzbox anschließen
Menü
[5.1.2] Stepbauer72 antwortet auf Methana
06.02.2006 14:16
Oh weia solltest mal die bedienungsanleitung lesen und dann
den haken bei "Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich Ihre eigene Internetverbindung aufbauen (PPPoE-Passthrough)" rausmachen somit kann dann keine mehrfach einwahl passieren. Sie es als lehrgeld.

Menü
[5.2] niknuk antwortet auf Methana
05.02.2006 21:52
Benutzer Methana schrieb:

Ich weiß nur eins: Ich werde bei 1und1 so bald kündigen und zu T-Online wechseln.

Bei T-Online sind Mehrfacheinwahlen gar nicht erst möglich. DAUs mit falsch konfigurierten Netzwerken werden sich da wundern ;-) Abgesehen davon gibt es noch bessere Alternativen zu 1&1 als T-Online, denn gerade bei T-Online kostet jeder Furz extra, der bei so gut wie jedem anderen Provider zum Standard-Leistungsumfang gehört. Das nenne ich richtige Abzocke.

Wenn ich mich mit zwei PCs einwähle (oder über Router)ónline gehe und eine Flatrate habe, dann sollten diese Typen bei 1und1 mal rechnen (ist das denn so schwer???):

Es scheint relativ schwer zu sein, jedenfalls für dich. Die Kosten, die ein Provider bei einer DSL-Verbindung hat, basieren nicht nur auf der übertragenen Datenmenge, sondern auch auf der Anzahl der Verbindungen (Hint: jede Verbindung bekommt eine eigene IP). Und bei einer Mehrfacheinwahl hat man es eben mit mehreren Verbindungen zu tun. Genau das macht es für den Provider teurer, als wenn die selbe Datenmenge über nur eine Verbindung fließt.

Davon abgesehen kann ich es verstehen, wenn ein Provider verhindern will, dass eine Flatrate von mehreren Personen genutzt wird. Schließlich sind die Flatrates so kalkuliert, dass die Grundgebühr (wenn überhaupt) nur den Traffic einer einzigen Verbindung abdeckt. Davon abgesehen kann 1&1 nicht feststellen, ob eine Mehrfachverbindung an einem DSL-Anschluss hergestellt wurde oder zeitgleich an mehreren Anschlüssen. Im letzteren Fall stimmt deine Rechnung nämlich nicht mehr, denn dann kann der Traffic locker auf das Doppelte dessen ansteigen, was bei einem Anschluss möglich ist.

Ich habe z.B. 1024KB-Down & 128KB Up =

2 PCs = 1024 KB : 2 = 512 KB DOWN

Also = Keine Mehrleistung von 1und1 = der Kunde wird über den Tisch gezogen!!!

Quark, aus den oben beschriebenen Gründen.

Wer sich ein 'Spielzeug' anschafft, das er nicht bedienen kann, muss die Konsequenzen einer Fehlbedienung eben tragen. Wer mit einem Fußball die Fensterscheibe eines Nachbarn zerdeppert, kann die Kosten auch nicht dem Fußball-Hersteller anlasten.

Und dann gilt für diese Typen der Zeittarif von 1,2 Cent die Minute! Wer also nicht aufgepasst hat, kann locker mal 400 h online mit beiden PCs sein und muß um die 60 € draufzahlen...

Richtig. Wer nicht aufpasst, muss zahlen. Wer sich schlau macht, dagegen nicht.

Ich bin mal gespannt, wann endlich die Verbraucherschützer einschreiten!!!

Die Verbraucherschützer werden nicht einschreiten. Nirgendwo steht, dass der Internetanbieter auch noch kostenlose Kurse in Netzwerktechnik anbieten muss, bevor er seine Internetzugänge vermarkten darf.

Macht Mund zu Mund Propaganda, damit nicht noch mehr Leute auf diese Pseudo-Flatrates reinfallen!

1&1 Flatrates sind in der Tat Pseudo-Flatrates, weil auch solche Nutzer ein Kündigungsangebot erhalten, die ihren Zugang ordnungsgemäß nutzen. Fehler bei der Konfiguration sind dagegen kein Argument dafür, eine Flatrate als Pseudo-Flatrate zu disqualifizieren.

Gruß

niknuk
Menü
[6] manilo101 antwortet auf KaiU
10.02.2006 11:06
Wie ist eigentlich bei dir der Stand der Dinge? Gibt es was neues oder hast du aufgegeben?

MfG
Manilo
Menü
[6.1] jojo40 antwortet auf manilo101
21.02.2006 09:00
Hallo,

kann nur für mich sprechen ...

nachdem ich 2 recht unverschämte Briefe eines Inkassounternehmens bekommen habe -- auf diese kurz und knapp genatwortet -- (Kosten der Einschreiben mit Rückschein !) -- habe ich seit ca. 8 Wochen nichts mehr von der "Front" gehört.

Eigentlich müsste jetzt Post vom Gericht kommen ...

mal sehen ...

sobald sich was tut melde ich mich wieder ...

Gruß an ALLE

JoJo40
Menü
[6.1.1] manilo101 antwortet auf jojo40
21.02.2006 10:27
Ich habe gestern auch das Schreiben des Inkasso beantwortet. Erst mal habe ich die Vollmacht verlangt weil die nicht beilag. Da von 1und1 immer noch kein EVN da ist und auch kein Nachweis der technischen Prüfung nach §16 TKV habe ich 1und1 mitgeteilt, dass ich bis zu deren vorliegen endgültig widerspreche und das dem Inkasso auch mitgeteilt. Mal sehen wie es weiter geht.

viel Glück uns allen

MfG
Manilo
Menü
[6.2] KaiU antwortet auf manilo101
27.02.2006 12:29
Benutzer manilo101 schrieb:
Wie ist eigentlich bei dir der Stand der Dinge? Gibt es was neues oder hast du aufgegeben?

MfG
Manilo

Nachdem die Verbraucherzentrale in meinem Namen die Zahlung verweigert hat und sogar Mehraufwendungen die durch denn unnützen Support zurückverlangt hat, ist heute eine Zahlungsaufforderung vom Inkassobüro angekommen (datiert auf den 20.01.06) Schon lustig, alle Post brauch zwei Tage nur alles was mit 1&1 zu tun hat braucht etwa eine Woche, oder ist das etwa alles zurückdatiert???
Naja, flux ins Fax und ab zum Verbraucherschutz, bin mal gespannt wer den längeren Atem hat.
Menü
[7] manilo101 antwortet auf KaiU
01.03.2006 22:42
Ich habe mal den 'sogenannten' EVN von 1und1 genauer unter die Lupe genommen. Ich kann das nur allen Betroffenen empfehlen auch zu tun. Bei mir sind erstaunliche Dinge zu Tage getreten.
Da hier aber scheinbar auch Mitarbeiter diess ach so inovatieven Unternehmens mitlesen, werde ich hier keine genauen Ergebnisse mitteilen. Die sollten ihre Inovation auf alle Fälle darauf legen, ihre Verbindungsprotokolle ordentlich zu führen.

Ich habe mir mit einer Art paralleler Zeitstrahlen die verschiedenen im 'EVN' angegebenen Verbindungen nebeneinander gelegt. Und was ich da festgestellt habe ist echt der Hit. Das extremste ist, dass - nach der Auflistung - bis zu 4!!!! Verbindungen gleichzeitig gewesen sein sollen. Dann müssten aber doch eigentlich 3 davon als MFE berechnet werden. Ist aber nicht so. Und manchmal sind dort 3!!! gleichzeitige Verbindungen angegeben, von denen gar keine zusätzlich berechnet wird! Mehr möchte ich an dieser Stelle dazu nicht schreiben. Aber es gibt noch mehr Ungereimtheiten.

Macht euch selbst einen Reim darauf, was das bedeutet.

MfG
Manilo
Menü
[7.1] JanVoIP antwortet auf manilo101
02.03.2006 07:59
Also meine EVN weisen 4,5 Jahren solche Mehrfacheinwahlen nicht auf...

Da Dir bis vor kurzem noch neu war, dass Mehrfacheinwahlen von einem Anschluss technisch möglich sind und Du Dich mal bezeichnet hast als jemand der "Netzwerke betreut": Vielleicht liegt dieser seltsame EVN nicht an 1+1 sondern an Deiner unsachgemäßen Konfiguration?

Ich will die andere Möglichkeit nicht ausschließen (nämlich den Fehler bei 1+1 zu suchen), aber wahrscheinlicher ist für mich, dass Du Nachhilfe in Sachen "Netzwerkkonfiguration" benötigst.
Menü
[7.1.1] manilo101 antwortet auf JanVoIP
02.03.2006 08:35
Was die richtige Konfiguration von DSL betrifft bzw. die Kenntniss dessen, was die Fritzbox so alles kann, magst du Recht haben damit, dass ich dort noch hinzu lernen muss.

'Einfach per Plug&Play Ihr normales Telefon an eines unserer hochwertigen DSL-Modems mit Telefonie-Funktion anschließen und sofort bares Geld sparen.'

So beschreibt es 1und1. Das es ganz sooo einfach den doch nicht ist und genügend Fallstricke vorhanden sind, wissen wir inzwischen.

Aber bitte erklär mir, wie bei einer Fritzbox Fon WLAN 7050 selbst theoretisch 4 Einwahlen zu gleichen Zeit vorliegen können. Bis zwei gehe ich ja mit. Wenn das Ding als Router läuft und pppoe-passthrough geschaltet ist. Aber 3 oder auch 4 Verbindungen gleichzeitig? Und wenn die schon manchmal 4 Verbindungen verzeichnen wieso ist dann nur 1 zusätzlich berechnet? Oder wie kann es sein, dass 3 gleichzeitige Verbindungen angegeben werden und keine extra berechnet wird?? Oder bei 2 gleichzeitigen alle beiden?? Da kann ganz einfach was nicht stimmen. Und diese Fehler können wohl kaum nur bei mir liegen. Wie beschrieben wird bei mir auch ein Fehler vorgelegen haben (danke nochmal an den Support von 1und1 - siehe verschiedene Postings zum zustandekommen der Konfiguration mit deren techn. Hotline). Aber deren Abrechnung kann unmöglich ordentlich arbeiten. Das ist anhand der Aufzeichnungen und der berechneten Entgelder klar zu erkennen.

Alle anderen aufgeworfenen Fragen bleiben auch ungeklärt.

Nene, das ist nicht seriös. Da werden eigen Fehler mit denen der Nutzer gepaart und auf die Nutzer abgeschoben.

MfG
Manilo
Menü
[8] jojo40 antwortet auf KaiU
03.03.2006 11:42
hallo,

gestern wieder Brief von der 1&1 (BID) Inkasso bekommen,

haben mir nahe gelegt Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen, wegen 'Computerbetruges und Ausspähen von Daten'.

Finde ich eigentlich recht gut, verstehe nur nicht warum derartige Hinweise von der Inkasso und nicht von 1&1 kommen.

Ich kann aber diese Strafanzeige erst stellen wenn 1&1 mir eine technische Einzelfallprüfung nach §16 Abs.3 Telekommunikati­onskundens­chutzverordnung (TKV) zugesandt hat. Dies ist aber bis heute (ca. 3 Monate) nicht geschehen.

Außerdem hat 1 & 1 der Inkasso-Firma Einzelverbindungsnachweise meiner DSL-Telefonie weitergegeben. Ich denke ein klarer Verstoss gegen das Gesetz. (siehe Urteil unten Punkt 2)

Außerdem sind so schwammige Formulierungen wie: ' Der Nachweis dass sie die berechneten Onlinezeiten nicht verursacht haben ist von Ihnen zu erbringen ' usw. im Text vorhanden.

Ich möchte hier einmal auf folgendes Urteil hinweisen: (besonders auf Punkt 3 + 4 )

Urteil des AG Gießen vom 04.05.2004 - Az.: 44 C 22/04

1. Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn 'Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden', und ist somit unwirksam.

2. Eine Abtretungsvereinbarung ist nichtig wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot, wenn ein Inkassounternehmen vom Provider Einzelverbindungsdaten ohne Einwilligung des Kunden und ohne vertragliche Klärung erhält (§§ 134 BGB, 206 StGB, 85 TKG).

3. Anbieter ist detailiert beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
4. Legt der Netz-Betreiber keine technische Überprüfung nach § 16 TKV vor, trotzdem der Kunde diese verlangt, hat er keinen Anspruch auf Zahlung der angefallenen Telefon-Entgelte.

Mal sehen was jetzt weiter passiert.

JoJo
Menü
[8.1] waldi123 antwortet auf jojo40
03.03.2006 12:45
Benutzer jojo40 schrieb:

haben mir nahe gelegt Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen, wegen 'Computerbetruges und Ausspähen von Daten'.


habe mal nachgelesen
und frage mich nur gegen wen?

Du müsstest dann ja gegen 1&1, im Endeffekt .... hhhmmm .... die brauchen sich dann aber nicht mehr selbst belasten und auch nichts rausgeben.

Irgendwie ein dummer Vorschlag, habe jetzt nur laut gedacht.

Schau dir hierzu auch mal Punkt 9.2 der AGB von 1&1 an.

Mache da nicht so schnell, sprech das mit deinem RA durch, m. E. ein dummer Vorschlag ´. Bedenke auch dabei, BID arbeitet für 1&1.

Zu der Weitergabe der EVN, stellt sich mir zum Urteil des AG Gießen, eine Frage, wenn ich Ansprüche an ein Inkassobüro abgebe, brauchen die alle Unterlagen, als Nachweis. Und Forderungen abtreten darf man und unterrichtet wurdest du.

Dazu habe ich aber jetzt eine Überlegung, gegenüber einem RA muß die Vollmacht vorliegen. BID-Coburg ist aber keine RA-Kanzlei. Reicht da nicht eine Abtretungserklärung?
Noch ein Gedankenansatz, der Schuldner zahlt nicht, verletzt damit gegen den Vertrag. Der Gläubiger lässt eintreiben und muß dem beauftragten Inkassobüro alles vorlegen.

Da habe ich nun ein Prob mit, die müssen es, aber dürfen nicht.
Das musste mit deinem RA abklären.

Aber Punkt 3 des Urteiles ist ausschlaggebend. Die müssen dir alles nachweisen, lehne dich zurück.

Diese Sachlage ist schon von der Telekom her bekannt und rechtlich absolut geklärt. Sogar bei den achso teuren Nummern, muß der Anbieter nachweisen. Wenn man z.B. kein EVN-Nachweis hat, macht heutzutage noch gern die Telekom darauf, Forderung berechtigt, beweisen sie uns das Gegenteil. Rechtlich nicht erlaubt.

Noch ein Gedankenansatz, zur Mehrfacheinwahl, wenn dieses fehlerhaft (oder durch Schusseligkeit) durch den Kunden möglich ist, hat darauf nicht der Anbieter hinzuweisen und auch daraufhinzuweisen, wie man das abstellt.

Ich sehe das mal so : Wenn der Anbieter diesen Hinweis unterlässt und den Kunden somit nicht warnt, ist das doch ungerechtfertigte Vorteilsnahme des Anbieters im Vertragsrecht.
Der Vertrag wird doch dann einseitig als Vorteilsnahme ausgelegt, wodurch sich der Anbieter, durch einen Fehler aus Unwissenheit des Kunden, einen Vorteil verschafft.

Nur so ein Gedankenansatz.

Du muß das aber alles mal mit deinem RA abklären.




Menü
[8.1.1] JanVoIP antwortet auf waldi123
03.03.2006 16:18
Benutzer waldi123 schrieb:
Noch ein Gedankenansatz, zur Mehrfacheinwahl, wenn dieses fehlerhaft (oder durch Schusseligkeit) durch den Kunden möglich ist, hat darauf nicht der Anbieter hinzuweisen und auch daraufhinzuweisen, wie man das abstellt.

Ich sehe das mal so : Wenn der Anbieter diesen Hinweis unterlässt und den Kunden somit nicht warnt, ist das doch ungerechtfertigte Vorteilsnahme des Anbieters im Vertragsrecht. Der Vertrag wird doch dann einseitig als Vorteilsnahme ausgelegt, wodurch sich der Anbieter, durch einen Fehler aus Unwissenheit des Kunden, einen Vorteil verschafft.

Ich weiß nicht, was an der Mehrfacheinwahl verwerflich sein soll: Wenn Du bei 1+1 die Dland-Flat hast und Deine Fritzbox wählt sich wegen VoIP dauernd ein.
Nun nehmen wir an, Du bist bei Freunden im Urlaub, die allerdings leider nur einen Volumentarif haben. Um deren Volumen nicht zu strapazieren, kannst Du Dich mit Deinen Zugangsdaten von 1+1 auch von dort aus ins Internet einwählen, musst allerdings dafür 1,2 ct/Min (oder wieviel auch immer) zahlen.

Mehrfacheinwahl ist ein Feature. Wer das Feature nun unwissentlich und unsachgemäß nutzt, zahlt leider Lehrgeld. Das ist wirklich schade! Ich würde mein Geld lieber gezielt ausgeben, statt es für eine versehentliche Mehrfacheinwahl auszugeben. Aber wer den Schaden hat, muss für den Spott nicht sorgen...

Statt hier die rechtliche Keule auszupacken, wäre es vielleicht an der Zeit, einen VHS-Kurs zu belegen, um zu vermeiden, dass man noch mehr Lehrgeld zahlen muss.
Menü
[8.1.1.1] waldi123 antwortet auf JanVoIP
03.03.2006 19:01
Benutzer JanVoIP schrieb:

Statt hier die rechtliche Keule auszupacken, wäre es vielleicht an der Zeit, einen VHS-Kurs zu belegen, um zu vermeiden, dass man noch mehr Lehrgeld zahlen muss.

Irgendwie auch wieder richtig, den Führerschein fürs Internet.

Dazu kommen dann noch die schwarzen Schafe, die z.B. wie bei 0190 sagen, ich habe ja gar nicht, aber haben trotzdem. Auch die Probleme kann man nicht ausmerzen. Genauso wie mit Dialern, die können aurtomatisch starten, wenn der User Fehler macht, oder er wählt direkt ein.
Zu alledem hat aber der Gesetzgeber den Anbietern Riegel vorgesetzt, zum Vorteil des Kunden und das ist auch richtig so.

Und nun zur rechtlichen Keule auspacken, das tue ich nicht, habe nur eine Überlegung angestellt, ob hier nicht eine Mitschuld auch den Anbieter trifft. Und dazu muß man sich nur eine Frage stellen, warum klären die Anbieter den Kunden nicht auf, das bei den und den Fehlern, das passiert.

Und nun haben wir es, fällt denen doch keinen Zacken aus der Krone. Psst .... doch etwas, das ist hart, manchmal auch weich wie Papier und hat keine Stabilität und fängt mit eu an und hört mit O auf.
Menü
[8.1.1.1.1] unlautere Methoden von Kommunikationanbietern - jetzt handeln
SayILove1Und1 antwortet auf waldi123
26.03.2006 19:21
Ich finde, dass man gegen unlautere Methoden von Anbietern etwas tun muss. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch gelingen wird, wenn wir alle einen kleinen Beitrag dazu leisten.

Bist Du bereit etwas dafür zu tun?

Dann handle jetzt und lass uns einen Ring bilden.

Siehe www.SayILove1Und1.de.


Mit Gruß

Jörg ;)
Menü
[8.1.1.1.1.1] MyMan antwortet auf SayILove1Und1
28.03.2006 10:41
Das ist ja mal echt lustig gemacht *g*
Menü
[8.1.1.2] jojo40 antwortet auf JanVoIP
06.03.2006 11:47
Erst mal Dank an Waldi123 für seine Gedankenansätze ! Gruß JoJo

Benutzer JanVoIP schrieb:

Ich weiß nicht, was an der Mehrfacheinwahl verwerflich sein soll: Wenn Du bei 1+1 die Dland-Flat hast und Deine Fritzbox wählt sich wegen VoIP dauernd ein.

Ist schon OK was Du schreibst, es gibt aber auch noch Nutzer mit einem Volunentarif ...

Nun nehmen wir an, Du bist bei Freunden im Urlaub, die allerdings leider nur einen Volumentarif haben. Um deren Volumen nicht zu strapazieren, kannst Du Dich mit Deinen Zugangsdaten von 1+1 auch von dort aus ins Internet einwählen, musst allerdings dafür 1,2 ct/Min (oder wieviel auch immer) zahlen.

Wäre auch OK, wenn dann auf der Rechnung oder im Service-Center erscheinen würde, von wo und wann die Zugangsdaten genutzt wurden -- doch diese Aussage verweigert 1&1 leider seit Monaten -- denn nur so wäre zu kontrollieren wie und von wem die Mehrfacheinwahlen stattgefunden haben -- aber einfach horrende Summen in einem HTML-Dokument erscheinen zu lassen ... dies ist für mich Be....!


Mehrfacheinwahl ist ein Feature. Wer das Feature nun unwissentlich und unsachgemäß nutzt, zahlt leider Lehrgeld.

Siehe oben -- wenn das Feature richtig abgerechnet würde -- alles OK - so aber nur ein Feature zum Geldkassieren --

ist wirklich schade! Ich würde mein Geld lieber gezielt ausgeben, statt es für eine versehentliche Mehrfacheinwahl auszugeben. Aber wer den Schaden hat, muss für den Spott nicht sorgen...

Kann ich mit leben, zumal weder meine Netzprotokolle noch die Protokolle von der Fritz-Box die Mehrfacheinwahlen aufgezeichnet haben ... Sie daher nur bei 1&1 erscheinen ..

Statt hier die rechtliche Keule auszupacken, wäre es vielleicht an der Zeit, einen VHS-Kurs zu belegen, um zu vermeiden, dass man noch mehr Lehrgeld zahlen muss.

Danke für den Tipp ... werde aber lieber die 'rechtliche Keule' auspacken als einer unfähigen Firma mit 'Service-Wüste' das Geld in den Rachen zu werfen ...

Und daran, das diser Thread mit den Mehrfacheinwahlen viele 'Betroffene' findet, ist unschwer zu erkennen das es nicht nur an den nicht vorhandenen 'VHS-Fähigkeiten' liegen kann ...

... ein Dienstleistugsunternehmen dieser Größenordnung mit 190 er Nummer und einer Hotline die weder auf Mails noch auf Faxe eingeht (außer vorgefertigten Standardantworten) ist einfach nur beschämend ... !

Gruß JoJo
Menü
[8.1.1.3] manilo101 antwortet auf JanVoIP
06.03.2006 17:05
Benutzer JanVoIP schrieb:
Benutzer waldi123 schrieb:
Noch ein Gedankenansatz, zur Mehrfacheinwahl, wenn dieses fehlerhaft (oder durch Schusseligkeit) durch den Kunden möglich ist, hat darauf nicht der Anbieter hinzuweisen und auch
daraufhinzuweisen, wie man das abstellt.

Ich sehe das mal so : Wenn der Anbieter diesen Hinweis unterlässt und den Kunden somit nicht warnt, ist das doch ungerechtfertigte Vorteilsnahme des Anbieters im Vertragsrecht. Der Vertrag wird doch dann einseitig als Vorteilsnahme ausgelegt, wodurch sich der Anbieter, durch einen Fehler aus Unwissenheit des Kunden, einen Vorteil verschafft.


Aus meiner Sicht hat 1und1 ganz klar die Pflicht, den Kunden wenigstens zu informieren.

§ 254 BGB
"Mitverschulden

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung."

Da ein Nutzer einer Flatrat diese ja bewusst wählt, ist klar, dass er wohl nie und nimmer für das vielfache seiner Flatgebühr von wo anders aus surfen will. In diesem Sinne ist das buchen einer flatrate erst mal eindeutig so zu verstehen, dass der Kunde nicht mehr zahlen WILL. Und Absatz 2 von §254 BGB ist dann schon eindeutig. Entweder eine Information oder Mehrfacheinwahl gar nicht erst zulassen.

Mehrfacheinwahl ist ein Feature. Wer das Feature nun unwissentlich und unsachgemäß nutzt, zahlt leider Lehrgeld.

Bist du selbst bei 1und1? Wenn ja, hast du einen ganz normalen Vertrag? Wenn ja geh bitte mal ins Control-Center. Dort gibt es unter "Leistungen und Preise" die Feature-Übersicht mit den zugehörigen Preisen. Wenn du jetzt noch in der Lage bist dort zu zeigen, wo Mehrfacheinwahl als Feature steht .....

Vielmehr finde ich dort unter Punkt 4 folgendes:

"1&1 DSL - Zugangskennung gültig nur für den bestellten 1&1 DSL-Anschluss"

Das heißt doch, dass die Kennung von wo anders gar nicht gültig ist und somit eine Verbindung gar nicht möglich sein dürfte. Wenn es doch geht hat 1und1 ja wohl was falsch gemacht.

Wenn ich mit ner ungültigen Eintrittskarte ins Theater gehe gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder die lassen mich rein weil sie es nicht geschnallt haben oder die sagen, die Karte ist ungültig, sie kommen hier nicht rein. Wenn ich denn bewusst die falsche Karte genommen habe passiert erst mal gar nix. Es geht halt nicht rein. Evtl hab ich Glück und bekomme keine Betrugsanzeige. Es war ja vorsätzlich. Wenn ich versehentlich die falsche Karte habe und man mich drauf hinweist, passiert auch nix. Und ich habe die Chance, die richtige vorzulegen.

Statt hier die rechtliche Keule auszupacken, wäre es vielleicht an der Zeit, einen VHS-Kurs zu belegen, um zu vermeiden, dass man noch mehr Lehrgeld zahlen muss.

Du meins jetzt sicher einen Rechts-Kurs für die Mitarbeiter/Innen von 1und1.

Leider geht es halt nicht ohne die rechtliche Keule. Eine gütliche Einigung bei einem eingetreten Schaden ist mit 1und1 nicht möglich. So jedenfalls auch meine Erfahrung.

MfG
Manilo
Menü
[8.1.1.3.1] DoktorW antwortet auf manilo101
28.03.2006 14:07
Ich gehöre auch zu den fachlich inkompetenten, und bezahle monatlich ca 5 EUR für Mehrfacheinwahl, da ich gelegentlich den Laptop noch zusätzlich an die Fritz Box hänge. (ganz simpel mit dem Netzwerkkabel in den Router)
Wieso es hier zu einer Mehrfacheinwahl kommt, konnte mir 1&1 auch trotz mehrfacher Anrufe bei der Hotline nicht erklären. Hat hier jemand einen Tip?
Menü
[8.1.1.3.1.1] Stepbauer72 antwortet auf DoktorW
28.03.2006 14:44
lösch einfach die einwahl daten auf dem notebook
Menü
[8.1.1.3.1.1.1] DoktorW antwortet auf Stepbauer72
28.03.2006 14:58
da ist nicht die geringste Verbindung drauf ausser der web.de Smartsurfer. Das habe ich alles schon versucht...
Menü
[8.1.1.3.1.1.1.1] Dragon75 antwortet auf DoktorW
04.04.2006 16:28
Hast du die Software von AVM drauf?

Du musst in den Zugangsdaten auch einstellen das die Box nicht als Modem genutzt werden soll sondern das alle PC eine Verbindung nehmen.

Dann deaktiviertst du noch das jeder PC seine eigene Verbindung aufbauen darf.

Damit sollte es erledigt sein.

Menü
[8.1.1.3.1.1.1.1.1] DoktorW antwortet auf Dragon75
04.04.2006 18:24
ich habe von AVM nix drauf. Ich stecke über das LAN Kabel am Router ein und habe dann eine Verbindung. Diese ist dann allerdings kostenpflichtig!
Menü
[8.1.1.3.1.1.1.1.1.1] Dragon75 antwortet auf DoktorW
04.04.2006 18:27
führ doch bitte mal die anderen hinweise von mir aus und änder die einstellung der fritz box
klappt bei mir nämlich problemlos
Menü
[8.1.1.3.1.1.1.1.1.1.1] DoktorW antwortet auf Dragon75
04.04.2006 18:47
ich finde Deine Anweisungen in den Einstellungen der Fritz Box nicht?!?!
Menü
[8.1.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1] Dragon75 antwortet auf DoktorW
04.04.2006 19:50
Geh in die Einstellungen

Unter System - Ansicht
findest du experteneinstellung aktivieren.
Tu das.

Dann unter Internet in Zugangsdaten.

Dort findest du Betriebsart die Einstellung
Eine Internetverbindung für alle Computer verwenden (Router)

Alle angeschlossen Netzwerkgeräte gelangen über einen gemeinsamen Zugang ins Internet

Das aktivierst du.

Ganz unten findest du
Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich Ihre eigene Internetverbindung aufbauen (PPPoE-Passthrough)

Das darf nicht aktiviert sein.

Falls du nicht damit hinkommst kannst mir per mail deine Tel Nr. zukommen lassen und ich ruf kurz an und geh es mit die durch.

Welche Firmware hast du drauf und welche Box ist es genau?

Menü
[…1.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1.1] DoktorW antwortet auf Dragon75
04.04.2006 19:54
FRITZ!Box SL (UI), Firmware-Version 05.01.83

Das sind die Daten. Und da sehen die Einstellungen nicht so aus, wie Du beschreibst. Daher finde ich das auch nicht.

Ich muss nur jetzt los, aber vielleicht kannst du mir das wirklich kurz am Telefon erklären. Das wäre super!!
Menü
[…1.3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Dragon75 antwortet auf DoktorW
04.04.2006 20:05

einmal geändert am 04.04.2006 20:13
Du solltest dir mal die neueste Firmware runterziehen.
Diese hier
FRITZ!Box SL Firmware Version 10.03.93
Hier hast du den Link dazu:
http://www.avm.de/de/Download/index.php3

Dann findest du auch die Möglichkeiten die ich beschrieben habe.



Im Handbuch auf Seite 29 ist beschrieben wie du die Box als Router einrichtest.
Probier es mal damit.

Ich geh davon aus das du die Box als DSL Modem nutzt und dein Rechner dann eine zusätzliche Verbindung aufbaut.

Ganz zur Not ruf mal bei AVM an.
Die haben einen richtig guten Service und haben Ahnung von was sie reden.

Ansonsten helf ich dir gerne weiter per Tel.

Menü
[…3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] DoktorW antwortet auf Dragon75
07.04.2006 18:22
Ich hab die Firmware upgedatet und dann hat sie gestreikt. Dank der Hotline geht aber alles wieder.

Jetzt habe ich die Einstellungen so vorgenommen und werde es testen. Allerdings merk ich es erst auf der nächsten Rechnung, ob der Laptop eine Mehrfacheinwahl produziert oder?
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Dragon75 antwortet auf DoktorW
07.04.2006 20:15
Benutzer DoktorW schrieb:
Ich hab die Firmware upgedatet und dann hat sie gestreikt. Dank der Hotline geht aber alles wieder.

Jetzt habe ich die Einstellungen so vorgenommen und werde es testen. Allerdings merk ich es erst auf der nächsten Rechnung, ob der Laptop eine Mehrfacheinwahl produziert oder?

Du kannst im Infocenter natürlich nachsehen wann und wieviel Verbindungen aufgebaut wurden.
Auch in der Fritz Box ist dies nachvollziehbar.

Ich hoffe du hast deine Rechnung nicht unnötig hochgetrieben durch die Hotline.
Wenn du Probs mit der Box hast wende dich besser an avm direkt.
Die Hotline ist kompetent und kostenlos.

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] DoktorW antwortet auf Dragon75
08.04.2006 09:58
Never change a running System. Irgendwie läuft nichts so wie es war. Die Internetverbindung wurde seit gestern Abend nicht mehr getrennt laut Fritz Box, aber Daten wurden eben wieder keine übertragen, sprich surfen ging nicht.

AVM hat aber auch ne 01805 Nr, oder gibts ne Alternative?
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Dragon75 antwortet auf DoktorW
08.04.2006 21:50
Musst mal etwas rumsurfen.
Ich hatte ne Nummer Berlin.
Da läuft auch die Hotline drüber.

Ich hatte bisher keine Probs mit firmwareupdates bei der Box.

Du musst noch die Trennung einstellen.
Bei mir passt es ganz gut zwischen 2 und 3 Uhr.
Menü
[9] jojo40 antwortet auf KaiU
26.04.2006 08:47
hallo,

heute den Mahmbescheid vom Gericht bekommen, werde mal widersprechen und sehen was dann passiert ...
Menü
[10] sunshine100 antwortet auf KaiU
29.06.2006 11:15
Benutzer KaiU schrieb:
Hallo, ich suche weitere Betroffene, die aufgrund Mehrfacheinwahl ärger mit 1&1 haben.
Ich habe gleiche Problem, aber erst zu spät gemerkt und natürlich hat es viel mehr Verlust verursacht. Vom Letzten Oktober bis jetzt kassiert 1&1 von meinem Konto bis 361,00 Euro monatlich. Ich habe schon geprüft, dass ich nur Kundendaten auf Router Sinus 154 eingegeben habe und keine andere Leute meine Zugangdaten benutzt haben.
Ich bin der Überzeugung, dass man bei einem (leider unvermeidlichen) Rechtsstreit bessere Karten hat, wenn man belegen kann, dass man kein exotischer Einzelfall ist. Also, wenn ihr das gleiche Problem habt, dann meldet euch bitte
Wie geht es Ihre Rechtsstreit gegen 1&1 ? Haben Sie gewonnen?
Zahlreich. Danke!

MFG
Sunshine100
KaiU
Menü
[10.1] Stepbauer72 antwortet auf sunshine100
29.06.2006 17:01
einfach bezahlen und aus dem fehler lernen!!!
Menü
[10.1.1] niknuk antwortet auf Stepbauer72
30.06.2006 10:20
Benutzer Stepbauer72 schrieb:

einfach bezahlen und aus dem fehler lernen!!!

Ich bin mir mittlerweile nicht mehr so sicher, ob sunshine100 einen Fehler gemacht hat. Er/sie schreibt:

"dass alle Onlinezeit von 1&1 von meinem Konto stimmt und keine Dritter mit meinen Zugangsdaten einwählt."

D. h. er war tatsächlich zu den Zeiten online, die auf dem EVN ausgewiesen sind.

Nun habe ich leider keine Flatrate und weiß daher auch nicht, wie dort die EVNe aussehen (vielleicht kann das ein hier mitlesender 1&1-Flatrate-User mal prüfen). Sind die Einwahlen bei Flatrates überhaupt noch einzeln aufgeführt? Wenn ja, dann müssten im Falle einer Mehrfacheinwahl einzelne Verbindungen auch mehrfach auftauchen, d. h. es müsste mehrere Verbindungen mit überlappenden Anfangs- und Endzeiten geben. Aber wenigstens eine dieser Verbindungen sollte dann kostenlos sein. Gibt es aber jeweils nur eine Verbindung, und die wird berechnet, dann hat 1&1 einen Fehler gemacht.

Werden dagegen bei einer Flatrate normalerweise keine Einzelverbindungen mehr ausgewiesen, dann sind einzeln aufgeführte und auch noch kostenpflichtige Verbindungen im EVN natürlich höchst verdächtig und weisen auf eine Mehrfacheinwahl hin.

Warum sich sunshine100 allerdings so sicher ist, dass kein Dritter seine Zugangsdaten benutzt, ist mir schleierhaft. Die Daten könnten ja auch ohne sein Wissen geklaut worden sein. Sei's drum: das Einwahlpasswort zu ändern ist eine Sache von einer Minute. Das wäre das allererste, was ich tun würde, wenn mir Mehrfacheinwahl unterstellt würde.

Gruß

niknuk
Menü
[10.1.1.1] mediamike antwortet auf niknuk
30.06.2006 10:49
Hallo Niknuk

die einzelnen Verbindungen sind nicht mehr aufgeführt. Es steht nur noch die Flatkosten da. Bei VoIP kann man den EVN aufrufen.

Nichts desto Trotz muss ja dann bei der Abrechnung einmal die Flatgebühr aufgelistet sein und dann noch die Einzeleinwahl, bei Minutenabrechnug. Und genau hier kann man vergleichen. Denn wenn Onlinezeiten und Minutenabrechnung übereinstimmen, so muss irgendwo ein Fehler bei der Abrechnung sein.

@sunshine

Du hast natürlich einen großen Fehler gemacht, in dem Du Deine Kontoauszüge nicht kontrolliert hast. Ich denke es wird schwer sein das Geld zurück zu bekommen, auch wenn der Fehler bei 1&1 liegen sollte, da Du mit verstreichen der gesetzlichen Frist, die Rechnung anerkannt hast. Trotzdem würde ich 1&1 schriftlich dazu auffordern im letzten Abrechnungszeitraum die einzelnen Verbindungen der Flat und der Minuteneinwahl Dir mal offen zu legen, damit Du überprüfen kannst wie die abrechnen und ob alles stimmt. Können die das nicht, würde ich mal nachfragen, wie deren Abrechnungspraxis aussieht, denn das würde bedeuten, dass die jedem der Mehrfacheinwahl bezichtigen können. Hier liegt die Beweislast klar bei 1&1. Gehe zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt und kläre Deine rechtlichen Möglichkeiten. Notiere Dir auch genau die Zeiten, wann Du online gehst. Ändere vorher Dein Passwort.

Ich weiss nicht ob es möglich ist zu erkennen, von welchem Telefonanschluss die Mehrfacheinwahl kommt. Das wäre vielleicht ein Ansatz herauszufinden, ob jemand Deine Nutzerdaten hat.

Ich finde diese Praxis von 1&1 bei einer Flat Mehrfacheinwahlen zu erlauben, völlig unverständlich. Wo ist der Sinn? Das macht kein anderer. Wenn ich zusätzlich analog/isdn online gehe, gehe ich call by call, das ist wesentlich billiger. Es sei denn 1&1 kennt die ihre Ausfallquote von DSL und spekuliert auf eine zusätzliche Einnahmequelle, wenn die Kunden dann per analog/isdn online gehen.

Ein Schelm wer ....
Menü
[10.1.1.1.1] niknuk antwortet auf mediamike
30.06.2006 11:01
Benutzer mediamike schrieb:

die einzelnen Verbindungen sind nicht mehr aufgeführt. Es steht nur noch die Flatkosten da. Bei VoIP kann man den EVN aufrufen.

Aha, danke. Wenn beim EVN von sunshine100 also trotzdem einzelne Einwahlen aufgeführt sind, dann kann es sich eigentlich nur um Mehrfacheinwahlen handeln.

Ich kann sunshine100 an dieser Stelle nur nochmal den dringenden Rat geben, *sofort* das Einwahlpasswort zu ändern. Das geänderte Passwort trägt man dann an genau *einer* Stelle im System ein, nämlich im Router. Dann kann nur noch dieser sich einwählen und alle anderen Einwahlen, auch unabsichtliche oder böswillige, werden unterbunden.

Nichts desto Trotz muss ja dann bei der Abrechnung einmal die Flatgebühr aufgelistet sein und dann noch die Einzeleinwahl, bei Minutenabrechnug. Und genau hier kann man vergleichen. Denn wenn Onlinezeiten und Minutenabrechnung übereinstimmen, so muss irgendwo ein Fehler bei der Abrechnung sein.

Nicht unbedingt. Wenn die Mehrfacheinwahl durch den Rechner verursacht wird, an dem auch gearbeitet wird, dann entstehen selbstverständlich plausible Onlinezeiten. Da die auf die Flatrate angerechnete (kostenlose) Ersteinwahl im EVN nicht explizit aufgeführt wird, bleiben nur die zusätzlichen Einwahlen übrig, anhand derer man eine Mehrfacheinwahl feststellen kann.

Ich finde diese Praxis von 1&1 bei einer Flat Mehrfacheinwahlen zu erlauben, völlig unverständlich. Wo ist der Sinn?

Profit.

Das macht kein anderer. Wenn ich zusätzlich analog/isdn online gehe, gehe ich call by call, das ist wesentlich billiger.

Die Minutenpreise bei Analog-/ISDN-Einwahl bei 1&1 sind aber dieselben wie bei einer DSL-Mehrfacheinwahl (1,2 Cent/Minute). Internet by Call über andere Anbieter geht aber deutlich billiger, das ist richtig.

Gruß

niknuk
Menü
[10.1.1.1.1.1] mediamike antwortet auf niknuk
30.06.2006 11:11
Benutzer niknuk schrieb:
Nicht unbedingt. Wenn die Mehrfacheinwahl durch den Rechner verursacht wird, an dem auch gearbeitet wird, dann entstehen selbstverständlich plausible Onlinezeiten. Da die auf die Flatrate angerechnete (kostenlose) Ersteinwahl im EVN nicht explizit aufgeführt wird, bleiben nur die zusätzlichen Einwahlen übrig, anhand derer man eine Mehrfacheinwahl feststellen kann.


Ja, aber wenn ich eine DFÜ Verbindung erstelle, muss ich sie auch starten, wenn ich online gehe, denn automatisch macht es die DFÜ Verbindung nicht. Und wenn sunshine sagt, er geht nur über den Router online, wie soll er dann mit der DFÜ Verbindung online gehen?

Ausserdem fehlt mir hier ein Warnhinweis von 1&1. Ich bekomme bei 1&1 zig Sicherheitstools, die ich überhaupt nicht will, damit mir im Internet auch ja nichts passieren kann. Aber wenn ein Missbrauch vorliegen könnte durch Mehrfacheinwahl, so werde ich nocht einmal gewarnt. Na ja Gewinnmaximierung ist halt wichtiger als ein zufriedener Kunde.

Fühlt man sich als Kunde bei 1&1 noch gut aufgehoben?
Menü
[10.1.1.1.1.1.1] nicoledeutz antwortet auf mediamike
26.07.2006 08:26
Ich habe meinen Fall jetzt bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Die beschäftigen sich mit solchen Sachen und versuchen diese zu schlichten.
Habe bisher noch keine Antwort erhalten. Vielleicht sollten noch mehrere diesen Schritt unternehmen, damit die Agentur merkt, daß es kein Einzelfall ist.
wir haben nur einen PC und einen Router deshalb trifft nichts der genannten Dinge bei uns zu.
Weiß jemand eine Lösung?
Menü
[11] nicoledeutz antwortet auf KaiU
25.07.2006 12:23
Hallo
ich bin auch betroffen.
Habe seit April 1&1 und seitdem schon Rechnungen für insgesamt 277€. Weiß ünerhaupt nicht was ich machen soll. Habe die letzte Rechnung über 146€ nicht bezahlt sondern nur die monatl Gebühr von 40€. Jetzt wurde alles bei mir gesperrt. Telefon und Internetanschluß.
Wie wars bei dir und was hast du erreicht?
Warst du beim Rechtsanwalt?
Bitte melde dich mal ich weiß nicht wie ich vorgehen soll
Danke im Voraus
Gruß Nicole
Menü
[12] KaiU antwortet auf KaiU
26.07.2006 10:32
Hallo an alle,

erst einmal Entschuldigung, dass ich als Urheber dieses Thread mich so lange nicht gemeldet habe, aber schließlich gibt es noch andere Dinge im Leben als sich mit 1&1 rum zu Ärgern.
Ausserdem hat mir 1&1 natürlich die Leitung gesperrt und ich darf jetzt wieder ein Modem benutzen (Leute ich kann euch sagen, da muss man erst mal ein paar Antik- und Flohmärkte abklappern um so was noch zu bekommen.)
Ich wollte nämlich nicht den steinigen Weg über einen Rufnummern- und dann Anbieterwechsel gehen.

Aber nun zur Sache:
Nach einigen Rechnungen, Mahnungen von 1&1 sowie eingelgten Widersprüchen von mir habe ich im Frühjahr die Verbraucherzentrale RLP eingeschaltet. Die haben den Fall geprüft und einen umfangreichen Schriftwechsel mit 1&1 geführt.
Das Ergebnis war, die blieben stur auf ihrer Meinung "Fehler macht nur der Kunde"
Im März bekam ich dann Post von einem `freundlichen` Inkassounternehmen aus Koblenz mit der Aufforderung umgehend zu zahlen um weiter negative Konsquenzen zu vermeiden. Hinzu kamen Anrufe von Mitarbeitern dieses Inkassounternehmens die von mir als Drohung aufgefasst wurden (Androhung von Negative Kreditauskünfte, negative Schufa Eintragung, Ablehnung bei Mobilfunk und Versanhandelsunternehmen, Pfändungen usw.)
Das war dann der Zeitpunkt zu dem ich einen Anwalt einschaltete. Der hat natürlich erst einmal den Forderungen widersprochen und gegen weitere Bedrohungen strafrechtliche Schritte gegen weitere Bedrohungen angekündigt. Zugleich schilderte er nochmals den Sachverhalt und forderte eine Stellungnahme.
Eine Stellungnahme blieb natürlich aus. Stattdessen bekam ich zuletzt im Mai Zahlungsaufforderungen mit dem Hinweis auf die unverzügliche Beantragung eines Mahnbescheides beim Amtsgericht.
Nun ja, jetzt ist es bereits Ende Juli. Unter unverzüglich verstehe ich was anderes!
Aber meiner Meinung nach wissen die auch, dass die nur gerechtfertigte Forderungen durchsetzen können. Deswegen warte ich in Ruhe ab und sitze die Sache aus. Ich denke die werden wahrscheinlich nie ein Verfahren anleiern.
Ärgerlich ist nur, dass bis zur ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit (bei mir bis zum Ende des Jahres) die Leitung blockiert ist und ein Wechsel somit nicht möglich.

Natürlich entstehen hiereaus auch nach Meinung meines Rechtsanwaltes Schadensersatzforderungen meinerseits (auch für die Kosten seiner Beauftragung) aber diese durchzusetzen wird wahrscheinlich ein Kampf gegen Windmühlen.

Gruß an alle,
lasst den Kopf nicht hängen, legt euch ein dickes Fell zu und geniesst lieber das Wetter als euch über die selbsternannten DSl Könige zu ärgern!

KaiU
Menü
[12.1] nicoledeutz antwortet auf KaiU
26.07.2006 14:47
Hallo
das mit dem Modem ist eine gute Idee, nur leider ist das bei uns nicht möglich da der Telefonanschluß auch für abgehende Gespräche gesperrt ist.
Also nach deinem Bericht ist meine Hoffnung irgendwas zu erreichen wirklich stark gesunken. Und meine Leitung ist erst seit 14 Tagen gesperrt. Aber angerufen werden kann ich noch. Wahrscheinlich bekomme ich nächsten Monat dann wieder eine REchnung über die Grundgebühr. War das bei dir auch so?
Ist ja nur eine Vermutung. Die Verbraucherzentrale muß man aber auch bezahlen oder?
Finde es nur sehr merkwürdig dass 1&1 mir nicht mal Einzelverbindungsnachweise der beiden Rechnungen schicken kann.
Hast du denn seit Januar keine neue REchnung mehr bekommen?
Menü
[12.1.1] fruli antwortet auf nicoledeutz
26.07.2006 15:41
Hallo,

1&1 kann den T-Com-Telefonanschluss für Schmalband-Verbindungen nicht sperren.

Da 1&1 zudem kein T-Com-Inkasso in Anspruch nimmt, bedeutet auch ein Verzug von Zahlungen an 1&1 nicht, dass der T-Com-Telefonanschluss gesperrt wird (ansonsten müsstest du der DT AG bei jeder Rechnung mitteilen, dass nur 1&1-Betrag nicht gezahlt wird)

So long.
fruli
Menü
[12.1.2] mediamike antwortet auf nicoledeutz
26.07.2006 15:51
Benutzer nicoledeutz schrieb:
Hallo das mit dem Modem ist eine gute Idee, nur leider ist das bei uns nicht möglich da der Telefonanschluß auch für abgehende Gespräche gesperrt ist.
Also nach deinem Bericht ist meine Hoffnung irgendwas zu erreichen wirklich stark gesunken. Und meine Leitung ist erst seit 14 Tagen gesperrt. Aber angerufen werden kann ich noch. Wahrscheinlich bekomme ich nächsten Monat dann wieder eine REchnung über die Grundgebühr. War das bei dir auch so? Ist ja nur eine Vermutung. Die Verbraucherzentrale muß man aber auch bezahlen oder?
Finde es nur sehr merkwürdig dass 1&1 mir nicht mal Einzelverbindungsnachweise der beiden Rechnungen schicken kann. Hast du denn seit Januar keine neue REchnung mehr bekommen?

Ist schon interessant was 1&1 sich da leistet. Mein Rechtsempfinden: Keine Bezahlung ohne Rechnungsnachweis. Denn das macht der 1&1 Einkauf auch nicht. Der überweist erst nach Prüfung des Lieferscheins mit der Ware und nach Vergleich mit der Rechnung. Wie sieht es aus mit 110 oder 112. Funktionieren die Nummern?

Ich würde folgendermassen Vorgehen. Einen Anwalt aufsuchen. Der soll eine einstweilige Verfügung erwirken, dass der Anschluss wieder geschaltet wird. Vielleicht unter Strafandrohung. Anschließend einen Brief an 1&1 mit der Bitte um Stellungnahme zur Mehrfacheinwahl und erklären, dass erst dann bezahlt wird, wenn Abrechnungsbeweise vorliegen. Immer dabei eine Frist setzen. Vielleicht gibt es sogar die Möglichkeit der Beugehaft für den Vorstand, falls das Problem nicht gelöst wird.

Alleine wird man nicht viel ausrichten können. Eventuell bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Die können einen bestimmt helfen.

Viel Glück.
Menü
[12.1.3] KaiU antwortet auf nicoledeutz
27.07.2006 10:26
Modem sollte kein Problem sein, da der analoge Festnetzanschluss (im Prinzip) nichts mit dem DSL zu tun hat. Wenn man den Splitter abnimmt sollte die analoge Leitung frei sein. Rechnungen habe ich noch bekommen, bis die die Sache an das Inkassounternehmen abgegeben haben.
Für die Vermittlung der Verbraucherzentrale musst Du maximal mit fairen 25,- rechnen, weitere Infos auf der Homepage der VZ.
Für Einzelverbindungsnachweise verweisen die auf die mögliche Einsicht und Downloads im 1&1 Control Center, solltest da alles zur evtl. Beweissicherung runterladen und auf CD brennen oder ausdrucken.
Will Dich nicht entmutigen aber die Worte Kulanz, Kundenfreundlichkeit, Service gibt es im 1&1 deutsch anscheinend nicht.
Gruß,
KaiU

Benutzer nicoledeutz schrieb:
Hallo das mit dem Modem ist eine gute Idee, nur leider ist das bei uns nicht möglich da der Telefonanschluß auch für abgehende Gespräche gesperrt ist.
Also nach deinem Bericht ist meine Hoffnung irgendwas zu erreichen wirklich stark gesunken. Und meine Leitung ist erst seit 14 Tagen gesperrt. Aber angerufen werden kann ich noch. Wahrscheinlich bekomme ich nächsten Monat dann wieder eine REchnung über die Grundgebühr. War das bei dir auch so? Ist ja nur eine Vermutung. Die Verbraucherzentrale muß man aber auch bezahlen oder?
Finde es nur sehr merkwürdig dass 1&1 mir nicht mal Einzelverbindungsnachweise der beiden Rechnungen schicken kann.
Hast du denn seit Januar keine neue REchnung mehr bekommen?
Menü
[12.2] nicoledeutz antwortet auf KaiU
27.07.2006 08:17
Hallo
hast du schon versucht aus den Vertrag zu kündigen?
Ich habe 1&1 letzte Woche eine fristlose Kündigung geschickt da sie den vertraglich festgesetzten Pflichten nicht nachkommen.
Habe aber bisher immer noch keine Antwort.
Bekomme allerdings auf jedes Schreiben erst 1,5 Wochen später eine Antwort wenn überhaupt.
N. Deutz
Menü
[12.2.1] KaiU antwortet auf nicoledeutz
27.07.2006 10:14
Natürlich habe ich bzw. mein Anwalt den Vertrag meinerseits gekündigt. Als Antwort kam von denen, dass die Kündigung zum .... Datum der ursprünglichen Vertragslaufzeit eingetragen ist. Naja und solange blockieren die auch den DSL Anschluss. Der einzige Weg da raus ist ein Rufnummernwechsel.
Was die Antwortdauer anbelangt, da bist du mit ca 10 Tagen noch gut dabei. Interessant ist jedoch, vor allem bei Fristsetzungen von denen, das Datum des Schreibens und das des Poststempels. Das kann schon mal um 10 Tage variieren. Ein Schelm wer denkt es könnte rückdatiert werden.
Gruß
KaiU
Menü
[12.2.1.1] U.J. antwortet auf KaiU
01.08.2006 16:54
Wow,ich habe mir heut die Mühe gemacht und alle Beiträge (mehr oder weniger gründlich,das geb ich zu) durchgelesen.

Stellen wir doch mal eins fest:Sinn der Diskussion war es,"Opfer" der sogenannten "1&1 Mehrfacheinwahl" zu finden.Einige sind es ja mittlerweile geworden und auch ich gehöre dazu.

Leider haben sich auch ein paar ganz schlaue Köpfe hier im Forum breit gemacht,bei deren Argumenten mir fast der Kragen geplatzt ist.Wer sich ernsthaft hinstellt und sagt jeder hat sich zu 100% mit der Technik vertraut zu machen,bevor er sie nutzt ist entweder ein Anleitungen und AGBs lesendes Genie auf sämtlichen Gebieten oder haut hier in diesem speziellen Fall einfach nur auf die Kacke,da er sich zufällig gerade mit diesem Thema gut bzw. hervorragend auskennt.Ich nenne keine Namen!
Wie kann es bitteschön sein,dass man die Grundeinstellung einer FritzBox dahingehend ändern muss,dass die Möglichkeit der Mehrfacheinwahl nicht zustande kommt.Vor allem wenn dann jemand behauptet,dies wäre alles unter "Expertenansicht" (ja,EXPERTENANSICHT:warum heißt die wohl so ihr Lesegenies???) einstellbar.Ist es auch,nur warum wird man dann mit folgenden Worten

"Die Expertenansicht ermöglicht den Zugang zu Detail-Einstellungen, die für den normalen Betrieb nicht erforderlich sind. Die Einstellungen werden jeweils am passenden Menüpunkt zusätzlich angezeigt. Die Einstellungen setzen weitergehende Netzwerk-Kenntnisse voraus." vorgewarnt?

An alle Schlauberger,bitte zeigt mir die Leute,die weitergehnde Netzwerk-Kentnisse besitzen.Ich nehme an,dies ist ein verschwindend geringer Teil,der DSL nutzt.Da hilft auch die Bedienungsanleitung wenig,da hier Grundlagen des technischen Verständnisses fehlen.Es heißt ja nicht umsonst "Bedienungsanleitung/Benutzerhandbuch" anstelle von "Grundlagen der Elektro- und Netzwerktechnik".

Sicherlich hat der Nutzer die Pflicht sich über gewisse Dinge zu informieren,aber da sollte man schon eine Grenze ziehen zwischen dem notwendigen und dem Expertenwissen.
Ich freue mich,dass es einige hier verstehn,nur leider dürft ihr nicht immer auf andere schließen.

So,nun aber zum eigentlichen Thema.Mein Fall sieht so aus:
Ich nutze 1&1 DSL Flat (DSL1000-mehr liegt nicht an) seit dem 26.05.06.Das lief alles gut,die erste Rechnung Ende Juli war dann mit den Posten Anschlussgebühr,Grundgebühr und Netzanschluss versehn.Das waren alles in allem etwas mehr als 70Euro.Kein Problem,war ja eingeplant.
Am 22.06.06 bekomme ich den Hinweis auf eine Mehrfacheinwahl mit einem Beispiel per Post.Ich prüfe das Datum nach und stelle fest,dass ich an diesem Tag von der alten FritzBoxSL auf die neue 7050 umgestiegen bin.Ich sag mir also "Kein Akt,das kann ja sein,dass die das als Mehrfacheinwahl ansehn,wenn ich erst mit der einen Box online gehe und dann mit der anderen."Ich denk mir nichts weiter,prüfe aber dennoch mal meine beiden Rechner (1x PC,1x Laptop) auf eine zusätzliche DFÜ-Verbindung.F­ehlanzeige!Woher soll sie auch kommen,ich surfe schon über ein Jahr so,zwar vorher noch bei nem anderen Anbieter aber bei 1&1 hats ja im Juni auch keine Probleme gegeben.Die Einstellungen hat niemand geändert,da nur ich auf beiden Rechnern Admin-Rechte habe.
Die FritzBox ist auch als Router eingestellt,ich hab es nochmal unter Experteneinsicht kontrolliert.

- Eine Internetverbindung für alle Computer verwenden (Router)

Alle angeschlossen Netzwerkgeräte gelangen über einen gemeinsamen Zugang ins Internet ... ist angehakt

- Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich Ihre eigene Internetverbindung aufbauen (PPPoE-Passthrough) ... ist nicht angehakt

Gut,an der Einstellung auf Box und PC sollte es also nicht liegen.
Den ProfiDialer kann ich auch ausschließen-hab ich nie installiert oder sonstiges.

Bleibt noch die Änderung des PWs.1&1 weist im Brief daraufhin,wo ich dieses ändern kann.Schönes Ding,allerdings gibts diese Zugänge im 1&1 Controlcenter garnicht.Man muss also selbst suchen wo man es einstellen kann.Ich habs dann auch gefunden und bin nun gespannt,obs daran lag.Aber ich glaubs eher weniger,das jemand meine Daten ausspioniert hat.

Nun habe ich aber nach dem Hinweis in einigen Foren mal die EVN gecheckt.Komischerweise taucht seit dem 04.07. die Mehrfacheinwahl auf.Zur Juni-Rechnung gibts weder EVN noch Mehrfacheinwahl,aber am 19.06.06 soll eine MFE stattgefunden haben.Ich verstehs nicht!

Für den normalen Nutzer,der das Internet mit seinen Daten nur von zu Hause aus nutzt,erschließt sich nicht ein mal die Idee,seinen EVN oder seine Kostenübersicht zu kontrollieren,da er ja davon ausgeht ein Produkt mit Festpreis gekauft zu haben.Im Hinweisschreiben auf die MFE wird ja noch nicht einmal auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der EVNs hingewiesen.
Aber das ist noch nicht alles:am 17.07.06 bekomme ich wieder ein Schreiben,dass der Zugang gesperrt ist,da ich über das von mir eingestellte Kostenlimit von 76Euro gekommen wäre.Ich ruf da an und lass mich wieder freischalten.Ich frag natürlich auch,was das für ein Limit ist."Das haben Sie selbst im Controlcenter eingestellt!" Bin ich im falschen Film?Ich wusste garnicht was die gute Frau will.Ich hab ihr das auch erklärt,aber nee "Das haben Sie eingestellt!".Gut,ich guck nach:nix von eingestelltem Kostenlimit,war mir klar.Aber wer sucht der findet.1&1 legt dieses Limit in den ersten 3 Monatne selbst fest.Find ich nicht schlecht,man wird ja so eigentlich kontrolliert.DENKSTE!
Ich sag noch zu der "Da kam mal ein Brief zwecks MFE,aber das fiel mit dem Routerwechsel zusammen.Mit dieser Sache hier hat das nichts zu tun,oder?"
Antwort:"Nein,das ist nur wegen dem Kostenlimit.Das kann schon mal passieren,wenn sie eine Anschlussgebühr und die Grundgebühr gleichzeitg bezahlen müssen."
Damit war die Sache für mich erledigt!

Bis dann letzten Donnerstag die Rechnung kam-über insgesamt 296Euro.Soviel zum Kostenlimit von 76Euro.

Mir scheint,dort läuft zur Zeit einiges durcheinander.

Und noch ein Bespiel für die Schlauberger:lasst mal den Elektriker kommen und euch ne Lampe anbauen.Der weist euch nie im Leben darauf hin,dass ihr keine Glühbirne mit einer größeren Leistung einschrauben dürft.Würde er das tun,müsstet ihr dafür nämlich unterschreiben damit er rechtlich abgesichert ist.Jetzt schraub ne andere Birne rein und lass es brennen-wer ist dran Schuld?Natürlich der Elektriker,da er seiner Hinweispflicht nicht nachgekommen ist (bevor die Oberschlauberger kommen:der Hinweis steht maximal auf der Verpackung,die ihr aber meistens nie zu sehn bekommt).

Ich hoffe,es schreiben jetzt wieder vermehrt die Personen,die Probleme mit 1&1 haben.Ich bin gepannt,ob der eine oder andere ein Erfolgserlebnis zu vermelden hat.Ich hab jedenfalls erstmal ne Mail geschickt,wie es nun weitergehn soll.Die ist auch angekommen.Also bleibt mir nur,auf Antwort zu warten...

so far...
Menü
[12.2.1.1.1] Karlteig antwortet auf U.J.
01.08.2006 17:20
hey,

krasse Geschichte, bevor Du Dich mit 1&1 in Montabaur rumschlägst, versuche es es mal hier:
1und1 Brauerstraße 48 76135 Karlsruhe Fax: 0721 - 91374-210.

Hab dorthin ein Fax geschickt und sofort wurde mein Problem gelösst. Ein Versuch ist es ja wert. Ich hoffe Du, das Dir dort richtig geholfen wird.


Gruss KT



Menü
[12.2.1.1.1.1] U.J. antwortet auf Karlteig
01.08.2006 17:46
Vielen Dank dafür @ KT

Ich werd das natürlich versuchen.Hab nämlich grad gesehn,dass alles nichts gebracht hat,auch die PW-Änderung nicht.Es wird weiterhin fleißig MFE angezeigt.Ich weiß nicht was die dort für Stoff rauchen,aber er muss echt breit machen...
Menü
[12.2.1.1.1.2] U.J. antwortet auf Karlteig
02.08.2006 16:16
Benutzer Karlteig schrieb:
hey,

krasse Geschichte, bevor Du Dich mit 1&1 in Montabaur rumschlägst, versuche es es mal hier:
1und1 Brauerstraße 48 76135 Karlsruhe Fax: 0721 - 91374-210.

Hab dorthin ein Fax geschickt und sofort wurde mein Problem gelösst. Ein Versuch ist es ja wert. Ich hoffe Du, das Dir dort richtig geholfen wird.


Gruss KT
>
>
>

Nochmals vielen Dank!Hab gestern Abend gleich ein Fax geschickt und heute hatte ich eine E-Mail im Postfach,dass sich in den nächsten Tagen ein Mitarbeiter telefonisch mit mir in Verbindung setzen will.Es wird sich sogar Mühe gegeben,zumindest wurde explizit noch einmal darauf hingewiesen,dass dieser Mitarbeiter gerne zu einem von mir gewählten Zeitpunkt anruft.

Angesichts sonstiger Reaktionen,wie sie hier teilweise beschrieben wurden,kommt zumindest erstmal Bewegung in die Sache.Was letztendlich dabei rum kommt ist ne andere Geschichte.

Ich glotz nur jetzt schon täglich in die (Experten-) Einstellungen meiner FritzBox,aber ich finde einfach nichts,was dort eine Mehrfacheinwahl zulassen würde.Alles ist so,wie hier von den "Experten" beschrieben,nämlich so wie's sein soll.Naja abwarten,was passiert.Auf jeden Fall ist die letzte MFE im EVN vom 28.07.,aber der EVN hat ja immer ein paar Tage Nachlauf.
Menü
[12.2.1.1.1.2.1] Karlteig antwortet auf U.J.
02.08.2006 16:33
na dann hoffe ich , das Dir geholfen wird.


gruss KT
Menü
[12.2.1.1.1.2.2] fruli antwortet auf U.J.
02.08.2006 16:55
Hallo,

in der FritzboxFon kann eingestellt werden, dass für VoIP eine zweite PPPoE-Session aufgebaut werden soll.

Vielleicht ist das bei dir konfiguriert?

Beim AOL-VoIP-Angebot wird das z.B. aktiv genutzt. Das macht heutzutage in Deutschland im Zeitalter der Billigst-Flats zwar kaum einen Sinn mehr, aber jedenfalls wäre das eine Erklärungsmöglichkeit.

So long.
fruli
Menü
[12.2.1.1.1.2.2.1] U.J. antwortet auf fruli
02.08.2006 17:25
Ich nutze die FritzBox nur für DSL,keine Internettelefonie!Dafür sind auf der Box auch keine Daten hinterlegt.

Aber 1und1 in Karslruhe hat das Problem längst ausfindig gemacht.Hatte nämlich gerade nen Anruf von nem Mitarbeiter,dass gerade eben jemand versucht,sich mit meinen alten Zugangsdaten einzuloggen.Da können sich die Jungs&Mädls in Montabaur ne Scheibe abschneiden.

Das nenn ich endlich mal ne klare Aussage.

Und wer Schuld ist,wird jemand anders klären.Jetzt gibts erstmal ne Anzeige gegen Unbekannt.

Ach und KT:vor dir geh ich auf die Knie!!!Danke für deine Hilfe,ohne dich wäre das sicher ni ins rollen gekommen...
Menü
[12.2.1.1.1.2.2.1.1] Karlteig antwortet auf U.J.
03.08.2006 14:01
Hey,
na ja auf die Knie musste nicht, ich habe die Fax Nummer auch irgendwo aus einem Forum. Aber das ist ja der Sinn einen Forums das man sich hilft. Also vielGlück und halt uns auf dem laufenden.

Gruss KT
Menü
[12.2.1.1.1.2.2.1.1.1] U.J. antwortet auf Karlteig
09.08.2006 11:40
Alsooooooo,

ich hab natürlich erstmal Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Nach ein paar Minuten hatte sich dann ein "Fachmann" (zumindest gab er sich als solcher aus) der Polizei damit auseinander gesetzt.Er rief mich an und machte mir sehr wenig Hoffnung,den Übeltäter zu ermitteln (allerdings ohne es überhaupt versucht zu haben).Naja abwarten...

Allerdings fordere ich parallel dazu die Kosten von 1&1 zurück.Bitte berichtigt mich,wenn ich falsch liege,aber wenn 1&1 selbst die Fremdnutzung des PWs zugibt und mir das schriftlich bestätigt,dann gibt es ja auch keine Grundlage die Kosten von mir zu verlangen.

Übrigens,an all die Schlaumeier und AGB-/Handbuch-Leser:schaut euch mal im TV die neue 1&1-Werbung an.Vielleicht fällt euch der Satz "Im Handumdrehn ins Internet-ohne Bedienungsanleitung." auf.Noch Fragen??????

so long...
Menü
[12.2.1.1.1.2.2.1.1.1.1] manilo101 antwortet auf U.J.
21.08.2006 18:01
Jo, die Werbung ist krass.
Was den Passwortdiebstahl betrifft würde ich mir darüber keine Sorgen machen. Schau dir mal Punkt 4 der Feature-Liste zu deiner FLat an. Da steht:

1und1 DSL-Zugangskennung gültig nur für den bestellten 1und1 DSL-Anschluß

Das heißt ja, wenn von einem anderen Anschluß diese Daten verwendet werden, sind die dort nicht gültig. Wieso kommt man dann doch von dort ins Internet?????

Mir persönlich ist nach wie vor nichts bekannt, dass es eine Entscheidung zwischen 1und1 und einem seiner Kunden vor Gericht gegeben hat.

Bei mir hat in zwischen das Inkassobüro auf meine Forderung die Vollmacht und den EVN vorzulegen, eine Rechnungskopie geschickt. :-)) Meinen freundlichen Hinweis, dass ich diese aber gar nicht haben wollte - weil ich die ja selber hab - wurde damit beantwortet, das der EVN aus datenschutzrechtlichen Gründen nach 6 Monaten gelöscht wurde. Dumm nur, dass ich 1und1 schon kurz nach der Rechnung um diesen gebeten hatte. Deren sogenannter EVN im Controll-Center ist ja kein EVN. Dort sieht man nur, auf Grundlage welcher Daten die die Rechnung stellen. Die hätten genug Zeit gehabt, mir einen ordentlichen EVN zukommen zu lassen.

Lustig aber nervig die ganze Sache. Mal sehen, was noch so kommt.

Mfg
Manilo
Menü
[12.2.1.1.1.2.2.1.1.1.1.1] U.J. antwortet auf manilo101
22.08.2006 09:48
Benutzer manilo101 schrieb:
Jo, die Werbung ist krass. Was den Passwortdiebstahl betrifft würde ich mir darüber keine Sorgen machen. Schau dir mal Punkt 4 der Feature-Liste zu deiner FLat an. Da steht:

1und1 DSL-Zugangskennung gültig nur für den bestellten 1und1 DSL-Anschluß

Das heißt ja, wenn von einem anderen Anschluß diese Daten verwendet werden, sind die dort nicht gültig. Wieso kommt man dann doch von dort ins Internet?????

Wenn man es so betrachtet,hast du auf jeden Fall recht.Aber dann kommt wieder das (in meinen Augen völlig dämliche) Argument,dass man mit seinen Zugangsdaten von einem anderen Rechner aus ins Netz gehen kann,um die dortige Rechnung nicht zu belasten.Diese Antwort ist allerdings mehr als durchsichtig,da der genutze PC meiner Meinung nach auf jeden Fall an nem DSL-Anschluss hängen muss und es heut kaum noch Zeittarife gibt.

Mir persönlich ist nach wie vor nichts bekannt, dass es eine Entscheidung zwischen 1und1 und einem seiner Kunden vor Gericht gegeben hat.

Mir auch nicht.Ich bin mal gespannt,wie es bei mir ausgeht.Auf meine Forderung,den Rechnungsbetrag zurück zu erstatten,da ich die Kosten augenscheinlich nicht verursacht habe,wurde mir geantwortet,dass dies wenn überhaupt erst nach Abschluss der Ermittlung möglich wäre.
Klar,das würde ich auch sagen,wenn ich Geld auf meinem Konto hätte,mit dem ich arbeiten und mich so bereichern kann.Da muss ich wohl eine kleine Gegenrechnung aufstellen und Zinsen veranschlagen.

Bei mir hat in zwischen das Inkassobüro auf meine Forderung die Vollmacht und den EVN vorzulegen, eine Rechnungskopie geschickt. :-)) Meinen freundlichen Hinweis, dass ich diese aber gar nicht haben wollte - weil ich die ja selber hab - wurde damit beantwortet, das der EVN aus datenschutzrechtlichen Gründen nach 6 Monaten gelöscht wurde. Dumm nur, dass ich 1und1 schon kurz nach der Rechnung um diesen gebeten hatte. Deren sogenannter EVN im Controll-Center ist ja kein EVN. Dort sieht man nur, auf Grundlage welcher Daten die die Rechnung stellen. Die hätten genug Zeit gehabt, mir einen ordentlichen EVN zukommen zu lassen.

Lustig aber nervig die ganze Sache. Mal sehen, was noch so kommt.

Mfg
Manilo

Das mit den EVN ist so ne Sache.Normalerweise muss man den aktivieren,da 1&1 die Daten nicht einfach aufzeichnen darf.Bei mir wurde das allerdings automatisch gemacht,nachdem die häufigen MFEs stattfanden.Danke 1&1,aber warum wird der EVN aktiviert,ich aber nicht kontaktiert.Das wäre der nächste logische Schritt gewesen.Schließlich hab ich keine Veranlassung,jeden Tag die aktuellen Kosten zu kontrollieren,wenn ich ne Flat hab.
Außerdem hat es den Mitarbeiter nur ein paar Sekunden gekostet,herauszufinden,von wo (Knotenpunkt) sich der Teilnehmer eingewählt hat.Da kann der Rest auch nicht so schwierig sein-wenn man will.

Grüße ...