Thread
Menü

Umzug steht an. Beste Lösung zu 1&1?


23.05.2007 18:16 - Gestartet von Da_Masta
Hallo,

bei mir steht ein Umzug in 2 Monaten an. Jetzt frage ich mich, ob ein Umzug unter das Sonderkündigungsrecht fällt. Hat mir ein Bekannter gesagt. Ist da was dran? Mein Vertrag läuft noch 1Jahr, muss ich dann theoretisch die kostenlose Hardware dann doch zum Teil zahlen??
In der neuen Adresse wollt ich dann nen neuen Vertrag machen.

Oder ist es die Mühe nicht wert und ich sollte den Umzugsservice nutzen und die 50€ zahlen?

Danke schon Mal.
Menü
[1] emailrk antwortet auf Da_Masta
23.05.2007 21:25
Benutzer Da_Masta schrieb:
Hallo,

bei mir steht ein Umzug in 2 Monaten an. Jetzt frage ich mich, ob ein Umzug unter das Sonderkündigungsrecht fällt. Hat mir ein Bekannter gesagt. Ist da was dran? Mein Vertrag läuft noch 1Jahr, muss ich dann theoretisch die kostenlose Hardware dann doch zum Teil zahlen??
In der neuen Adresse wollt ich dann nen neuen Vertrag machen.

Oder ist es die Mühe nicht wert und ich sollte den
Umzugsservice nutzen und die 50€ zahlen?

Danke schon Mal.

leider pech, kein Kündigungsgrund !
Menü
[2] niknuk antwortet auf Da_Masta
24.05.2007 00:12
Benutzer Da_Masta schrieb:

bei mir steht ein Umzug in 2 Monaten an. Jetzt frage ich mich, ob ein Umzug unter das Sonderkündigungsrecht fällt. Hat mir ein Bekannter gesagt. Ist da was dran?

Nein. Ein Umzug fällt in den Einflussbereich des Kunden und begründet daher kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Denkbar sind nun 2 Szenarien:

1. am neuen Wohnort ist 1&1 DSL verfügbar: der Anschluss zieht um und läuft am neuen Wohnort normal weiter.
2. am neuen Wohnort ist 1&1 DSL nicht verfügbar: 1&1 wandelt aus Kulanz (verpflichtet sind sie nicht!) den kombinierten Zugangstarif/DSL-Anschluss in einen reinen Zugangstarif um. D. h. der DSL-Anschluss entfällt und wird auch nicht mehr berechnet. Allerdings ist der verbleibende Zugangstarif immer noch vergleichsweise teuer (ca. 5 Euro/Monat), insbesondere dann, wenn man ihn über eine Modem-/ISDN-Einwahl nutzt, denn dann kommen zusätzlich noch Onlinekosten von 1,2 Cent/Minute hinzu. Trotzdem hat man juristisch keine Chance, auch diesen überteuerten Zugangstarif loszuwerden, denn die enthaltenen Zusatzleistungen (Domain, Webspace, E-Mail) sind ja auch ohne DSL-Anschluss noch nutzbar.

Mein Vertrag läuft noch 1Jahr, muss ich dann theoretisch die kostenlose Hardware dann doch zum Teil zahlen??

Du musst ganz praktisch die Hardware nicht bezahlen, weil dein Vertrag nicht vorzeitig endet. Du zahlst lediglich einen für dich möglicherweise nutzlosen Internetzugang.

Oder ist es die Mühe nicht wert und ich sollte den Umzugsservice nutzen und die 50€ zahlen?

Das hat nichts mit Mühe zu tun, sondern ganz knallhart mit den Konditionen des Vertrags, den du unterschrieben hast. Auf deutsch: du wirst die 50 Euro abdrücken *müssen*.

Gruß

niknuk
Menü
[2.1] tcsmoers antwortet auf niknuk
24.05.2007 00:21
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Da_Masta schrieb:

bei mir steht ein Umzug in 2 Monaten an. Jetzt frage ich mich,
ob ein Umzug unter das Sonderkündigungsrecht fällt. Hat mir ein Bekannter gesagt. Ist da was dran?

Nein. Ein Umzug fällt in den Einflussbereich des Kunden und begründet daher kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Denkbar sind nun 2 Szenarien:

1. am neuen Wohnort ist 1&1 DSL verfügbar: der Anschluss zieht um und läuft am neuen Wohnort normal weiter. 2. am neuen Wohnort ist 1&1 DSL nicht verfügbar: 1&1 wandelt aus Kulanz (verpflichtet sind sie nicht!) den kombinierten Zugangstarif/DSL-Anschluss in einen reinen Zugangstarif um. D. h. der DSL-Anschluss entfällt und wird auch nicht mehr berechnet. Allerdings ist der verbleibende Zugangstarif immer noch vergleichsweise teuer (ca. 5 Euro/Monat), insbesondere dann, wenn man ihn über eine Modem-/ISDN-Einwahl nutzt, denn dann kommen zusätzlich noch Onlinekosten von 1,2 Cent/Minute hinzu. Trotzdem hat man juristisch keine Chance, auch diesen überteuerten Zugangstarif loszuwerden, denn die enthaltenen Zusatzleistungen (Domain, Webspace, E-Mail) sind ja auch ohne DSL-Anschluss noch nutzbar.

Mein Vertrag läuft noch 1Jahr, muss ich dann theoretisch die kostenlose Hardware dann doch zum Teil zahlen??

Du musst ganz praktisch die Hardware nicht bezahlen, weil dein Vertrag nicht vorzeitig endet. Du zahlst lediglich einen für dich möglicherweise nutzlosen Internetzugang.

Oder ist es die Mühe nicht wert und ich sollte den Umzugsservice nutzen und die 50€ zahlen?

Das hat nichts mit Mühe zu tun, sondern ganz knallhart mit den Konditionen des Vertrags, den du unterschrieben hast. Auf deutsch: du wirst die 50 Euro abdrücken *müssen*.

Gruß

niknuk

wie kannst du sowas behaupten? kannst du uns mindestens ein zitierfähiges urteil benennen?

immer das gleiche, wenn man nur ein juristisches halbwissen hat.

peso
Menü
[2.1.1] niknuk antwortet auf tcsmoers
24.05.2007 00:35
Benutzer tcsmoers schrieb:

wie kannst du sowas behaupten? kannst du uns mindestens ein zitierfähiges urteil benennen?

Das ist ja der springende Punkt: es gibt keines. Und solange es keines gibt, gilt erst einmal das BGB, welches ziemlich eindeutige Regeln zur Gültigkeit von Verträgen enthält.

immer das gleiche, wenn man nur ein juristisches halbwissen hat.

Das gilt vor allem für die, die glauben, ein Umzug begründe ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im vorliegenden Fall existiert dieses Recht schonmal deshalb nicht, weil 1&1 DSL offenbar auch am neuen Wohnort verfügbar ist (der Kunde wollte dort einen neuen Vertrag abschließen) und daher nichts gegen eine Fortsetzung des Vertrags spricht.

Wer einen 24-Monats-Vertrag unterschreibt, muss damit rechnen, dass er diesen Vertrag samt der daraus resultierenden Verpflichtungen hernach auch 24 Monate an der Backe hat. Pacta sunt servanda, wie der Lateiner so schön sagt. Wem das nicht passt, der darf keine 24-Monats-Verträge abschließen. Aber die tolle "geschenkte" Fritzbox und die Dumping-Flatrates (die verglichen mit der Konkurrenz so billig gar nicht sind) vernebeln bei vielen den Verstand. Also wird blind alles unterschrieben, wo irgendwo "0 Euro" draufsteht. Das Kleingedruckte wird dagegen erst dann gelesen, wenn es zu spät ist.

Gruß

niknuk
Menü
[2.1.1.1] Da_Masta antwortet auf niknuk
25.05.2007 21:32
Ich hatte nie bechauptet das es ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund sei. Ich bezog mich nur auf eine Aussage von einem Kumpel dem die T-Com- Berater das sagte.

Vielen Dank für die Anteilnahme!!!
Menü
[2.1.1.1.1] Franky2000 antwortet auf Da_Masta
11.06.2007 20:44
Ich hatte nie bechauptet das es ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund sei. Ich bezog mich nur auf eine Aussage von einem Kumpel dem die T-Com- Berater das sagte.

Vielen Dank für die Anteilnahme!!!

Es besteht wirklich kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein solches besteht nur, wenn die vereinbarten Vertragsleistungen seitens 1&1 nicht erbracht werden. Ich gehe aber mal davon aus, dass 1&1 die Leistungen weiter erbringt. Sofern Du deine vertraglichen Leistungen nicht erbringst (keine Bezahlung der monatlichen Kosten) hat 1&1 auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Urteile usw. braucht man in diesem Fall nicht. Steht ja alles im BGB.

Menü
[3] bö antwortet auf Da_Masta
10.09.2007 09:58
Hallo,
mir kommt 1und1 genauso. Jedoch habe ich den 24 Monatsvertrag in 2003 schon abgeschlossen. Das wirklich dumme ist, dass er sich entgegen anderen Anbietern immer um 12 Monate verlängert.

Meine Kündigung beruht darauf, dass ich meinen Telefonanschluss bei der Telekom gekündigt habe, weil ich in eine andere Stadt umziehen werde. Ich würde auch in der neuen Wohnung notgedrungen bei 1und1 bleiben. Jedoch ist es nicht meine Wohnung und ich kann (auch wenn ich es wollte) keinen Anschluss legen lassen.

Auf Kulanz und Kundenbindung kann bei 1und1 nicht gehofft werden.

Nach mehreren Schreiben gebe ich an dieser Stelle auf und zahle den Zugangstarif.

Jedoch wird soweit ich dran mitwirken kann die Reputation von 1und1 leiden. Sicherlich ist es nur Kleinvieh aber wer so egozentrisch (auch die Telekom hat es langsam gelernt) handelt wird dafür auch seine Quittung bekommen.
Menü
[3.1] sportreporter antwortet auf bö
10.09.2007 11:46
Benutzer bö schrieb:
Hallo, mir kommt 1und1 genauso. Jedoch habe ich den 24 Monatsvertrag in 2003 schon abgeschlossen. Das wirklich dumme ist, dass er sich entgegen anderen Anbietern immer um 12 Monate verlängert.

Meine Kündigung beruht darauf, dass ich meinen Telefonanschluss bei der Telekom gekündigt habe, weil ich in eine andere Stadt umziehen werde. Ich würde auch in der neuen Wohnung notgedrungen bei 1und1 bleiben. Jedoch ist es nicht meine Wohnung und ich kann (auch wenn ich es wollte) keinen Anschluss legen lassen.

Auf Kulanz und Kundenbindung kann bei 1und1 nicht gehofft werden.

Nach mehreren Schreiben gebe ich an dieser Stelle auf und zahle den Zugangstarif.

Jedoch wird soweit ich dran mitwirken kann die Reputation von 1und1 leiden. Sicherlich ist es nur Kleinvieh aber wer so egozentrisch (auch die Telekom hat es langsam gelernt) handelt wird dafür auch seine Quittung bekommen.

Warum so kompliziert?

Einfach außerordentliche Kündigung wegen Umzuges ins Ausland!
Dann ist die Sache erledigt.

Gruß
sportreporter
Menü
[4] roberthl antwortet auf Da_Masta
14.09.2007 10:04
da gibt es kein sonderkündigungs recht
Menü
[5] interestedin antwortet auf Da_Masta
28.09.2007 20:17
Hallo Da Masta,
ein ähnliches Problem haben wir auch. 1&1 hat uns mitgeteilt, dass ein Umzug innerhalb Deutschlands nicht unter eine ausserordentliche Kündigung/Sonderkündigung fällt.
Gruss, interestedin