Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Da_Masta schrieb:
bei mir steht ein Umzug in 2 Monaten an. Jetzt frage ich mich,
ob ein Umzug unter das Sonderkündigungsrecht fällt. Hat mir ein Bekannter gesagt. Ist da was dran?
Nein. Ein Umzug fällt in den Einflussbereich des Kunden und begründet daher kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Denkbar sind nun 2 Szenarien:
1. am neuen Wohnort ist 1&1 DSL verfügbar: der Anschluss zieht um und läuft am neuen Wohnort normal weiter. 2. am neuen Wohnort ist 1&1 DSL nicht verfügbar: 1&1 wandelt aus Kulanz (verpflichtet sind sie nicht!) den kombinierten Zugangstarif/DSL-Anschluss in einen reinen Zugangstarif um. D. h. der DSL-Anschluss entfällt und wird auch nicht mehr berechnet. Allerdings ist der verbleibende Zugangstarif immer noch vergleichsweise teuer (ca. 5 Euro/Monat), insbesondere dann, wenn man ihn über eine Modem-/ISDN-Einwahl nutzt, denn dann kommen zusätzlich noch Onlinekosten von 1,2 Cent/Minute hinzu. Trotzdem hat man juristisch keine Chance, auch diesen überteuerten Zugangstarif loszuwerden, denn die enthaltenen Zusatzleistungen (Domain, Webspace, E-Mail) sind ja auch ohne DSL-Anschluss noch nutzbar.
Mein Vertrag läuft noch 1Jahr, muss ich dann theoretisch die kostenlose Hardware dann doch zum Teil zahlen??
Du musst ganz praktisch die Hardware nicht bezahlen, weil dein Vertrag nicht vorzeitig endet. Du zahlst lediglich einen für dich möglicherweise nutzlosen Internetzugang.
Oder ist es die Mühe nicht wert und ich sollte den Umzugsservice nutzen und die 50€ zahlen?
Das hat nichts mit Mühe zu tun, sondern ganz knallhart mit den Konditionen des Vertrags, den du unterschrieben hast. Auf deutsch: du wirst die 50 Euro abdrücken *müssen*.
Gruß
niknuk
wie kannst du sowas behaupten? kannst du uns mindestens ein zitierfähiges urteil benennen?
immer das gleiche, wenn man nur ein juristisches halbwissen hat.
peso