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Widerspruch / Stornierung


01.12.2008 09:34 - Gestartet von AndreasMX
Hallo,

ich habe mich auch über das Angebot über web.de verleiten lassen, bei 1&1 DSL zu bestellen. Wie so viele andere auch, kam ich leider nicht auf die Idee, mich vorher über die Machenschaften von 1&1 zu informieren, da ich web.de bisher für sehr seriös hielt. Jedenfalls habe ich, ebenso wie viele andere, natürlich die "schnellstmögliche" Bearbeitung beantragt und damit die Widerspruchsfrist verschenkt. Nun habe ich meinem Ärger schon bei web.de Luft gemacht, was diese nicht im geringsten interessiert, sondern nur zu einer, ähnlich wie bei 1&1, nicht sachbezogenen Standardmail veranlasste. Gut, die Widerspruchsfrist habe ich außer Kraft gesetzt. Hierüber hätte ich mir natürlich etwas mehr Information über die Folgen gewünscht aber das ist wohl allzu naiv. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist es möglich den Auftrag zu stornieren? Nach meiner Information sind Widerruf und Stornierung zwei unterschiedliche Dinge. Auf meine mail hin, dass ich den Auftrag stornieren werde und eventuelle nachgewiesene Kosten dann erstatten würde, bekam ich nur wieder die mail, dass ich kein Widerrufsrecht mehr hätte. Stellt sich 1&1 dumm oder komme ich aus der Sache wirklich nicht mehr raus? Ich habe auch noch nichts unterschrieben.

Danke für Eure Hilfe

Andreas
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[1] Albi aus Kiel antwortet auf AndreasMX
01.12.2008 09:58

einmal geändert am 01.12.2008 09:59
Es wird bezweifelt, ob dann wirklich das Widerrufsrecht erlischt. Am besten suchst Du hier bei Teltarif oder bei www.heise.de (c't Fernsehen) mal weiter. Ich habe es eben nicht gefunden.

Ich würde da zu einem Anwalt gehen, bevor ich mich 24 Monate damit rumärgere.

Das habe ich doch noch gefunden:
https://www.teltarif.de/arch/2008/kw39/...
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[2] dirknb antwortet auf AndreasMX
01.12.2008 11:51
Ich empfehle, mit dem ganzen Vorgang einen Gang zur Verbraucherzentrale zu machen und dort ein paar wenige Euros zu investieren. Bei mir hat es sehr gut geholfen. Der erste Anlauf (nach VZ-Beratung habe ich 1&1 angeschrieben) brachte zwar nichts, aber als die VZ den Schriftverkehr übernahm, endete doch alles im guten.
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[2.1] AndreasMX antwortet auf dirknb
01.12.2008 13:19
Hallo,

vielen Dank schon mal für die hilfreichen Beiträge. Die Frage ist nur, ob ich bei der VZ schnell genug einen Termin bekomme? Was mir nebenbei noch aufgefallen ist: web.de und 1&1 sind nicht nur im gleichen Gebäude, sondern haben auch zum Teil die selben Geschäftsführer. Es wundert mich nur, dass ich web.de bisher als sehr seriös empfunden habe.

Schöne Grüße

AndreasMX
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[2.1.1] dirknb antwortet auf AndreasMX
01.12.2008 16:04
Hierorts gehts völlig ohne Termin. Das mag aber anderswo anders sein.
Bei Dir ist das ja mit dem Widerspruch noch nicht so ganz klar, aber mein Erfolg beruhte letztendlich darauf, dass ich nicht schriftlich(!) von meinem Widerspruchsrecht belehrt wurde und die Widerspruchsfrist demzufolge nicht begonnen hatte zu laufen. Also keine Hektik.
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[2.1.2] Albi aus Kiel antwortet auf AndreasMX
01.12.2008 19:57
Mich wundert es überhaupt nicht, daß die im selben Gebäude sind.

1&1, web.de und GMX sind Unternehmen von United Internet, also alles gleichartig. Bei denen bin ich immer sehr vorsichtig aufgrund der vielen negativen Berichte. Denen reiche ich nicht den kleinen Finger.
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[2.1.2.1] monopol76 antwortet auf Albi aus Kiel
02.12.2008 20:05
Hatte das gleiche Problem. Bin nach Erhalt des Standardschreibens zur Verbaucherzentrale (ohne Termin). Die Beraterin hat 1&1 per Mail kontaktiert und einen Tag später ne Antwort erhalten, dass der Sachverhalt erledigt sei.

Warum also nicht gleich so. Lass den Kopf nicht hängen und versuchs mit der Verbraucherzentrale. Es hilft...
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[2.1.2.1.1] six..pack antwortet auf monopol76
04.12.2008 01:19
Wenn die VBZ nicht helfen kann, so gibt es im Internet die Möglichkeit, einen Anwalt zu fragen.
Kostet so ungefähr 20 EUR. Kriegst dann öffentlich Antoert und kannst noch mal nachfragen.
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[3] cws antwortet auf AndreasMX
31.12.2008 14:30
Mein Tipp, auch von der verbraucherzenrale, nichts unterschreiben, nicht reagieren, machen die ja auch so. Viieeel geduld, wenn wirklich nicht ausdrücklich bei 1&1 bestellt. die haben ja kein Beweis einer bestellung bei denen und können so nicht mal ein gericht überzeugen. Viel Glück
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[3.1] spunk_ antwortet auf cws
31.12.2008 15:46
Benutzer cws schrieb:

kein Beweis einer bestellung bei denen

kritisch wenn die Bestelkung über einen Zugang von web.de ausgegangen ist.
dann existieren neben der gespeicherten IP zusätzlich die dort verwendeten Kundendaten.
und ein Vertrag ist gülttig - unabhängig von der form (auch mündliche verträge sind gültig, auch wenn hierbei der Nachweis natürlich nopch schwieriger ist im Zweifel)