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Es ist mal wieder Quartalsende ...


28.09.2018 14:59 - Gestartet von cassiel
und die Verkaufszahlen müssen noch mal nach oben gepusht werden.

Übrigens muss man eine Berechnung der Grundgebühr ab Bestelldatum bis zum Erhalt der SIM nicht klaglos hinnehmen, auch nicht bei den Billigangeboten. Das widerspricht "Treu und Glauben" und "Keine Leistung ohne Gegenleistung" (siehe BGB). Nur darf man sich damit nicht an die rechnungsstellende Firma wenden, sondern die Firma mit der der Vertrag abgeschlossen wurde und die den Vertrag vorzeitig "scharf" geschaltet hat. In meinem Fall wurden klaglos 5 € erstattet. Die wissen also scheinbar, dass sie sich damit auf dünnem Eis bewegen ...