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Ist bei Drillisch die Kündigungsfrist ein Monat oder ein Jahr?


03.03.2023 15:15 - Gestartet von delastro
Hallo, ich möchte ein Thema ansprechen, das fast alle betreffen wird. Ich bin davon ausgegangen, daß ein Handyvertrag nach 24 Monaten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeden Monat gekündigt werden kann.

Nun hat man mir telefonisch bei Drillisch erklärt, daß ich vor Ablauf von 24 Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündigen kann.

Wenn ich dies aber nicht mache, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate und ich kann nicht monatlich aussteigen.

Wer weiß mehr?
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[1] Kuch antwortet auf delastro
03.03.2023 15:21
Hallo,

nein, das ist eine Falschaussage: Jeder Vertrag, bei dem die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit um ist, kann anschließend mit der Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine automatische stillschweigende Verlängerung um 12 Monate darf es per Gesetz nicht mehr geben. Siehe hier:

https://www.teltarif.de/recht/kuendigung/

Einen Telefonanruf braucht man dafür übrigens auch nicht. Einfach auf der Seite der eigenen Drillisch-Marke außerhalb des Kundencenters (!) ganz nach unten scrollen, da auf "Mobilfunk-Vertrag kündigen" klicken, Formular ausfüllen und absenden. Das ist eine wirksame Kündigung.

Alexander Kuch
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[1.1] delastro antwortet auf Kuch
03.03.2023 15:30
Super danke
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[1.1.1] Uwe11111 antwortet auf delastro
14.03.2023 16:09

einmal geändert am 14.03.2023 16:10
Benutzer delastro schrieb:
Super danke

Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. (siehe sim.de)
Nach 24 Monaten- monatlich kündbar. Verlängerung um 12 Monate ist nicht mehr erlaubt.
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[1.2] GigaTom antwortet auf Kuch
26.11.2023 21:36
Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,

nein, das ist eine Falschaussage: Jeder Vertrag, bei dem die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit um ist, kann anschließend mit der Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine automatische stillschweigende Verlängerung um 12 Monate darf es per Gesetz nicht mehr geben. Siehe hier:

https://www.teltarif.de/recht/kuendigung/

Einen Telefonanruf braucht man dafür übrigens auch nicht. Einfach auf der Seite der eigenen Drillisch-Marke außerhalb des Kundencenters (!) ganz nach unten scrollen, da auf "Mobilfunk-Vertrag kündigen" klicken, Formular ausfüllen und absenden. Das ist eine wirksame Kündigung.

Alexander Kuch

Das interessiert Drillisch nur nicht im Geringsten. Habe grad einen solchen Fall. Der Vertrag wurde am 18. Oktober 2023 gekündigt, genau über die oben beschriebene Art und Weise. Das korrekte Datum, an dem der Vertrag ausläuft, müsste also der 30. November 2023 sein. Davon bin ich ausgegangen, denn die Bestätigungsmail hab ich leider nur überflogen. Darin steht allerdings der 30. November 2024. Nach Reklamation erkennen sie aber weiterhin NICHT den 30. November 2023 an, sondern jetzt nur den 25. Dezember 2023. Hab jetzt Beschwerde bei der BNetzA eingelegt. Mal schauen, was rauskommt.
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[1.2.1] Kuch antwortet auf GigaTom
27.11.2023 12:41
Hallo,

Benutzer GigaTom schrieb:
Das interessiert Drillisch nur nicht im Geringsten. Habe grad einen solchen Fall. Der Vertrag wurde am 18. Oktober 2023 gekündigt, genau über die oben beschriebene Art und Weise. Das korrekte Datum, an dem der Vertrag ausläuft, müsste also der 30. November 2023 sein. Davon bin ich ausgegangen, denn die Bestätigungsmail hab ich leider nur überflogen. Darin steht allerdings der 30. November 2024. Nach Reklamation erkennen sie aber weiterhin NICHT den 30. November 2023 an, sondern jetzt nur den 25. Dezember 2023. Hab jetzt Beschwerde bei der BNetzA eingelegt. Mal schauen, was rauskommt.

in dem Fall könnte es sich ggf. auch um den bereits bekannten Sonderfall der Drillisch-Altverträge ohne Mindestlaufzeit, aber mit dreimonatiger Kündigungsfrist handeln. Darüber haben wir bereits mehrfach berichtet:

https://www.teltarif.de/drillisch-tkg-...
https://www.teltarif.de/bnetza-drillisch-...
https://www.teltarif.de/solmecke-drillisch-...
https://www.teltarif.de/editorial-bundes...

Da gehen die von uns befragten Experten auf die Rechtslage ein.

Alexander Kuch
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[1.2.1.1] GigaTom antwortet auf Kuch
27.11.2023 15:23
in dem Fall könnte es sich ggf. auch um den bereits bekannten Sonderfall der Drillisch-Altverträge ohne Mindestlaufzeit, aber mit dreimonatiger Kündigungsfrist handeln.

Nein, das war mal ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit. Abgeschlossen im April 2015.

Mittlerweile hab ich eine vorgefertigte Antwort von der BNetzA bekommen, es kann bis zu 6 Wochen dauern, ehe die sich mit dem Fall befassen. Bringt mir dann leider auch nix mehr.