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Doch Tarifänderung bei Bestandskunden!!!


09.02.2004 13:38 - Gestartet von handytim
Gerade eben kam eine Antwort von Nadine Kleinert, Pressesprecherin o2:

"Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Internet-GPRS-Verbindungen uns Wap 2.0 Verbindungen werden
auch bei Bestandskunden ab dem 16.2.04 zu den neuen Tarifen abgerechnet.

Viele Grüße

..."


Somit gibt es wieder zwei widersprüchliche Aussagen: o2-Hotline sagt es bleibt alles beim alten und die Pressestelle sagt o.g.

Ciao
Tim
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[1] Jens Wolf antwortet auf handytim
09.02.2004 14:03
Benutzer handytim schrieb:
Gerade eben kam eine Antwort von Nadine Kleinert, Pressesprecherin o2:

"Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Internet-GPRS-Verbindungen uns Wap 2.0 Verbindungen werden auch bei Bestandskunden ab dem 16.2.04 zu den neuen Tarifen abgerechnet.

Viele Grüße

..."


Somit gibt es wieder zwei widersprüchliche Aussagen: o2-Hotline sagt es bleibt alles beim alten und die Pressestelle sagt o.g.

Ciao
Tim

Also sollte man jetzt WAP 2.0 nutzen und nach dem 16.2. wieder!

Sollte es unterschiedlich berechnet werden, kann man sich nicht nur auf die alte Preisliste berufen, sondern auch auf den Umstand, daß es mit WAP 2.0 eben kein neuer Dienst ist, da in der alten Liste nur EIN WAP-Preis angegeben ist (ohne Versionsnummer) und auch der "neue" WAP-Standard zu eben diesem Preis abgerechnet wurde.

Mag sein, daß man da juristisch geteilter Meinung drüber sein kann, ob es ein neuer Dienst ist oder nicht, aber wenn von mir kein Geld mehr nach der Sonderkündigung kommt und ich den Rechnungen endgültig widerspreche, dann muß mich o2 erstmal erfolgreich verklagen, um mich zum weiterzahlen zu zwingen bzw. um mich bei Schufa oder FraudPreventionPool eintragen zu dürfen.
Das werden sie aber nicht riskieren, da es eben sehr schwer ist zu Beweisen, daß es wirklich was neues sein soll (was es meiner Meinung nach nicht wirklich ist).

Tun sie es trotzdem (Eintragungen bei Schufa/FPP) und man hat dadurch finanzielle Nachteile, kann man sogar Schadensersatz von o2 problemlos/erfolgreich einklagen und natürlich auch einen Löschantrag erfolgreich (notfalls vor Gericht) durchsetzen.

FAZIT: Wenn o2 klagen muß, dann verlieren sie evtl. im Grundsatz und lassen es daher wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf sich beruhen und nen Löschungsgerichtsbeschluß wird man dann immer erreichen können (und damit muß man nicht den eigenen Anwalt zahlen, selbst ohne Rechtsschutz).

Also wer es durchziehen möchte, der hat jetzt eigentlich alle Vorteile auf seiner Seite und ich finde, daß solche unverschämten Erhöhungen den Netzbetreibern richtig weh tun sollten, damit sie es ein für alle mal lernen ihre Bestandskunden (entgegen allen Vertragsrechtsgesetzen) nicht ständig und immer mehr auszusaugen!

Ciao Jens (der auf o2 nur noch schlecht zu sprechen ist)
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[1.1] Sonderkündigung und Handy abstauben!
Jens Wolf antwortet auf Jens Wolf
09.02.2004 14:23
Sonderkündigung und Handy abstauben werden möglich, wenn WAP 2.0 tatsächlich auch für Bestandskunden teurer wird (siehe auch Teltarifmeldung:
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw06/...
in der Sonderkündigungsrecht erwähnt wird)! Es ist zudem zu erwarten, daß o2 die Bestandskunden nicht angemessen informiert und damit wird es noch leichter. o2 kann es sich fast gar nicht erlauben dagegen zu klagen, wenn man es konsequent durchzieht, (da sie sicherlich ein negatives Grundsatzurrteil mit allen Mitteln verhindern wollen) und das geschieht denen recht.

Ich persönlich will kein neues Handy und auch der Verkauf ist mir zu stressig, aber WENN das so kommt, dann hoffe ich, daß es GANZ viele so durchziehen und o2 damit einen SCHMERZHAFTEN Lernprozeß durchmacht, wie man mit seinen Kunden und rechtsgültigen Verträgen KORREKT umzugehen hat, denn da haben sie wirklich Nachholbedarf:

Uploopen:
https://www.teltarif.de/forum/a-o2/1690-...

bzw.
Umgang mit Kunden UND Uploopen
https://www.teltarif.de/forum/a-o2/1690-...

Benutzer Jens Wolf schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Gerade eben kam eine Antwort von Nadine Kleinert, Pressesprecherin o2:

"Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Internet-GPRS-Verbindungen uns
Wap 2.0 Verbindungen werden auch bei Bestandskunden ab dem 16.2.04 zu den neuen Tarifen abgerechnet.

Viele Grüße

..."


Somit gibt es wieder zwei widersprüchliche Aussagen:
o2-Hotline sagt es bleibt alles beim alten und die Pressestelle sagt o.g.

Ciao
Tim

Also sollte man jetzt WAP 2.0 nutzen und nach dem 16.2. wieder!

Sollte es unterschiedlich berechnet werden, kann man sich nicht nur auf die alte Preisliste berufen, sondern auch auf den Umstand, daß es mit WAP 2.0 eben kein neuer Dienst ist, da in der alten Liste nur EIN WAP-Preis angegeben ist (ohne Versionsnummer) und auch der "neue" WAP-Standard zu eben diesem Preis abgerechnet wurde.

Mag sein, daß man da juristisch geteilter Meinung drüber sein kann, ob es ein neuer Dienst ist oder nicht, aber wenn von mir kein Geld mehr nach der Sonderkündigung kommt und ich den Rechnungen endgültig widerspreche, dann muß mich o2 erstmal erfolgreich verklagen, um mich zum weiterzahlen zu zwingen bzw. um mich bei Schufa oder FraudPreventionPool eintragen zu dürfen.
Das werden sie aber nicht riskieren, da es eben sehr schwer ist zu Beweisen, daß es wirklich was neues sein soll (was es meiner Meinung nach nicht wirklich ist).

Tun sie es trotzdem (Eintragungen bei Schufa/FPP) und man hat dadurch finanzielle Nachteile, kann man sogar Schadensersatz von o2 problemlos/erfolgreich einklagen und natürlich auch einen Löschantrag erfolgreich (notfalls vor Gericht) durchsetzen.

FAZIT: Wenn o2 klagen muß, dann verlieren sie evtl. im Grundsatz und lassen es daher wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf sich beruhen und nen Löschungsgerichtsbeschluß wird man dann immer erreichen können (und damit muß man nicht den eigenen Anwalt zahlen, selbst ohne Rechtsschutz).

Also wer es durchziehen möchte, der hat jetzt eigentlich alle Vorteile auf seiner Seite und ich finde, daß solche unverschämten Erhöhungen den Netzbetreibern richtig weh tun sollten, damit sie es ein für alle mal lernen ihre Bestandskunden (entgegen allen Vertragsrechtsgesetzen) nicht ständig und immer mehr auszusaugen!

Ciao Jens (der auf o2 nur noch schlecht zu sprechen ist)
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[1.1.1] Sonderkündigung möglich? Wäre ja geil!
H.ATE antwortet auf Jens Wolf
09.02.2004 14:48
Mein Ihr das würde wirklich klappen?

Bei mir steht unter o2 Data

"GRPS" Internet Service Tarife "Standard"

9 cent pro Tag und 5 cent pro 10 KB.

Wird dies teurer kann man sonderkündigen?

Nur o2 wird mich dann nimmer nehmen nur ohne der free sms wäre das auch nur halb so wild.

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[1.1.1.1] handytim antwortet auf H.ATE
09.02.2004 14:54
Erstmal langsam. Bestimmt kommt ein Dementi der Pressestelle...
o2-Mitarbeiter sprachen nämlich vom Gegenteil.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.1] handytim antwortet auf handytim
09.02.2004 17:54
Benutzer handytim schrieb:
Erstmal langsam. Bestimmt kommt ein Dementi der Pressestelle...


So, nun kam das Dementi :-)

"Anmerkung zu den neuen o2 GPRS-Preisen

o2 führt zum 16.2.04 neue GPRS-Preise für Internet und Wap ein. Neukunden zahlen dann einheitlich
neun Cent pro 10 KB für Wap- und Internetnutzung. Der Münchner Netzbetreiber passt damit seine Preise
an die des Wettbewerbs an.

Für Bestandskunden von o2 ändert sich nichts. Alle Wap 1.x Seiten und GPRS-Internet werden nach wie vor
mit 5 Cent pro Click abgerechnet. Kunden, die darüber hinaus Wap 2.0 nutzen, zahlen neun Cent pro 10 KB.
Für eine durchschnittliche Seite wird die Größe von 3 KB zugrunde gelegt.
(Beispiele:
vorher: 10 Seiten à 5 cent = 50cent;
jetzt: 10 Seiten = 30 kB, das entspricht 3*9 cent + 9 cent Tagesnutzungsgebühr, also 0,36cent
vorher: 50 Seiten à 5 cent = 2,50€;
jetzt: 50 Seiten = 150 kB, das entspricht 15*9 cent + 9 cent Tagesnutzungsgebühr, also 1,44€)
Dies bedeutet, dass die Wap-Nutzung für Bestandskunden nicht teurer wird und somit auch das Sonderkündigungsrecht
entfällt.

Die neuen GPRS-Optionen heißen entsprechend dem enthaltenen Datenvolumen Data 1, Data 5, Data 20,
Data 50 und Data 100. Der Vorteil: Die Optionen gelten sowohl für WAP- wie auch für Internet-Nutzung.
Zudem können sie innerhalb der ersten sechs Wochen jederzeit gekündigt werden, danach richtet sich die
Vertragslaufzeit nach der jeweiligen Laufzeit des Mobilfunkvertrags. Darüber hinaus können die Optionen
während der Laufzeit des Vertrages jederzeit gewechselt werden.

Viele Grüße

Nadine Kleinert
Pressereferentin
o2 (Germany) GmbH & Co.OHG"


Bleibt also alles beim Alten.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.1.1] o2 Pressemeldung :-)
handytim antwortet auf handytim
09.02.2004 19:03
Pressemeldung von o2:
Für Bestandskunden von o2 ändert sich nichts. Alle Wap 1.x Seiten und GPRS-Internet werden nach wie vor mit 5 Cent pro Click abgerechnet.

GPRS-Internet wird mit 5 Cent/Click abgerechnet? DAS wäre mal günstig :-)


Für eine durchschnittliche Seite wird die Größe von 3 KB zugrunde gelegt.

Keine Begründung woher diese 3 KB kommen. Aufwachen o2, die Startseite des eigenen Portals hat schon ~15 KB.

(Beispiele:
vorher: 10 Seiten à 5 cent = 50cent;
jetzt: 10 Seiten = 30 kB, das entspricht 3*9 cent + 9 cent
Tagesnutzungsgebühr, also 0,36cent
vorher: 50 Seiten à 5 cent = 2,50€;
jetzt: 50 Seiten = 150 kB, das entspricht 15*9 cent + 9 cent
Tagesnutzungsgebühr, also 1,44€)

Alles für 3KB-Seiten und somit ein ziemlich wertloses Herumgerechne.

Hier meine Rechnung:
email.o2online.de und dann sofort zu wap.o2online.de
Datenzähler: 16,9 KB = 17 KB
Alter Tarif: 2 * 5 Cent = 10 Cent
Neuer Tarif: 17 KB = 2 * 9 Cent + 9 Cent Tagespauschale = 27 Cent.

--> 10 Cent (alt) vs 27 Cent (neu). Wahnsinn!


Dies bedeutet, dass die Wap-Nutzung für Bestandskunden nicht teurer wird und somit auch das Sonderkündigungsrecht entfällt.

Nanu? Stimmt meine obige Rechnung nicht?

Ziemlicher Hammer, was sich o2 hier leistet.

Vor allem die letzte o.g. Aussage, dass alles billiger wird und somit kein Kündigungsrecht besteht wird wohl viele Anwälte beschäftigen :-)

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.1.1.1] dan21 antwortet auf handytim
10.02.2004 01:58
Für eine durchschnittliche Seite wird die Größe von 3 KB zugrunde gelegt.

Keine Begründung woher diese 3 KB kommen. Aufwachen o2, die Startseite des eigenen Portals hat schon ~15 KB.

die o2-active-seite ist ja wohl auch keine normale Seite, da sehr viele Grafiken mit geladen werden müssen. Wo hat man sonst so viele Grafiken und so wenig text? ja, ich weiß, die bildzeitung, aber die hab ich auch noch nicht per wap gesehen! ;o)
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Handyhasser antwortet auf dan21
10.02.2004 08:39
Benutzer dan21 schrieb:
Für eine durchschnittliche Seite wird die Größe von 3 KB zugrunde gelegt.

Keine Begründung woher diese 3 KB kommen. Aufwachen o2, die Startseite des eigenen Portals hat schon ~15 KB.

die o2-active-seite ist ja wohl auch keine normale Seite, da sehr viele Grafiken mit geladen werden müssen. Wo hat man sonst so viele Grafiken und so wenig text? ja, ich weiß, die bildzeitung, aber die hab ich auch noch nicht per wap gesehen!
;o)
Text ja, dafür aber kein Inhalt :-)
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[1.1.1.1.1.1.1.2] handytim antwortet auf dan21
10.02.2004 11:21
Benutzer dan21 schrieb:
die o2-active-seite ist ja wohl auch keine normale Seite, da sehr viele Grafiken mit geladen werden müssen. Wo hat man sonst so viele Grafiken und so wenig text? ja, ich weiß, die bildzeitung, aber die hab ich auch noch nicht per wap gesehen!

Naja, überleg mal. Diese o2-Portal-Seite ist standardmäßig die Startseite. Somit musst Du auf sehr vielen, sehr viel kleinerern Seiten danach unterwegs sein, damit Du auf eine 3 KB-Durchschnittsgröße kommst.

Aber nicht nur die o2-Portalseite ist größer als 3KB, wappe mal ein bisschen rum und schau danach Deinen Datenzähler an :-)

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.2] m.b.m antwortet auf handytim
10.02.2004 10:17
Benutzer handytim schrieb:
Erstmal langsam. Bestimmt kommt ein Dementi der Pressestelle... o2-Mitarbeiter sprachen nämlich vom Gegenteil.

Ciao
Tim

Ganz richtig!
Jetzt haben wir im Forum schon zwei verschiedene Stellungnahmen u. die sind nicht offiziell (ich will niemandem was unterstellen)...
Eine ordentliche Meldung direkt von Teltarif wäre mir lieber, dann wären einige Fragen beseitigt.

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[1.1.1.1.2.1] handytim antwortet auf m.b.m
10.02.2004 11:18
Benutzer m.b.m schrieb:
Jetzt haben wir im Forum schon zwei verschiedene Stellungnahmen u. die sind nicht offiziell (ich will niemandem was unterstellen)...
Eine ordentliche Meldung direkt von Teltarif wäre mir lieber, dann wären einige Fragen beseitigt.

Beide Stellungsnahmen, die ich hier veröffentlicht habe kamen direkt von o2. Ich habe sie auch schon an Teltarif weitergeleitet.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.2.1.1] m.b.m antwortet auf handytim
10.02.2004 13:57
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer m.b.m schrieb:
Jetzt haben wir im Forum schon zwei verschiedene Stellungnahmen u. die sind nicht offiziell (ich will niemandem was unterstellen)...
Eine ordentliche Meldung direkt von Teltarif wäre mir lieber,
dann wären einige Fragen beseitigt.

Beide Stellungsnahmen, die ich hier veröffentlicht habe kamen direkt von o2. Ich habe sie auch schon an Teltarif weitergeleitet.

Ciao
Tim

Wollte die Richtigkeit nicht in Frage stellen - sorry.
Das ganze Verwirrspiel ist halt wieder ganz O2, man muß jetzt halt wieder seine Rechnung beobachten u. darf auf keinen Fall den Tarifmanager bemühen (aber das darf man wegen der neuen SMS Preise ja schon seit 31 August 2003 nicht mehr), weil sonst schnappt die Tarifwechselfalle zu! So was mag ich nicht, das engt extrem ein.
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[1.1.1.1.2.1.1.1] hanseg antwortet auf m.b.m
10.02.2004 15:45
Ich hab vor ein paar Tagen via 1414 das Activepack aktiviert. Dadurch bin ich doch wohl nicht in die neuen Tarife gerutscht?!
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[1.1.2] real antwortet auf Jens Wolf
12.02.2004 12:31
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Sonderkündigung und Handy abstauben werden möglich, wenn WAP 2.0 tatsächlich auch für Bestandskunden teurer wird (siehe auch Teltarifmeldung:
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw06/... in der Sonderkündigungsrecht erwähnt wird)! Es ist zudem zu erwarten, daß o2 die Bestandskunden nicht angemessen informiert und damit wird es noch leichter. o2 kann es sich fast gar nicht erlauben dagegen zu klagen, wenn man es konsequent durchzieht, (da sie sicherlich ein negatives Grundsatzurrteil mit allen Mitteln verhindern wollen) und das geschieht denen recht.

Ich persönlich will kein neues Handy und auch der Verkauf ist mir zu stressig, aber WENN das so kommt, dann hoffe ich, daß es GANZ viele so durchziehen und o2 damit einen SCHMERZHAFTEN Lernprozeß durchmacht, wie man mit seinen Kunden und rechtsgültigen Verträgen KORREKT umzugehen hat, denn da haben sie wirklich Nachholbedarf:

Uploopen:
https://www.teltarif.de/forum/a-o2/1690-...

bzw.
Umgang mit Kunden UND Uploopen
https://www.teltarif.de/forum/a-o2/1690-...

Benutzer Jens Wolf schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Gerade eben kam eine Antwort von Nadine Kleinert, Pressesprecherin o2:

"Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Internet-GPRS-Verbindungen uns
Wap 2.0 Verbindungen werden auch bei Bestandskunden ab dem 16.2.04 zu den neuen Tarifen abgerechnet.

Viele Grüße

..."


Somit gibt es wieder zwei widersprüchliche Aussagen:
o2-Hotline sagt es bleibt alles beim alten und die Pressestelle sagt o.g.

Ciao
Tim

Also sollte man jetzt WAP 2.0 nutzen und nach dem 16.2.
wieder!

Sollte es unterschiedlich berechnet werden, kann man sich nicht nur auf die alte Preisliste berufen, sondern auch auf den Umstand, daß es mit WAP 2.0 eben kein neuer Dienst ist, da in der alten Liste nur EIN WAP-Preis angegeben ist (ohne Versionsnummer) und auch der "neue" WAP-Standard zu eben diesem
Preis abgerechnet wurde.

Mag sein, daß man da juristisch geteilter Meinung drüber sein kann, ob es ein neuer Dienst ist oder nicht, aber wenn von mir kein Geld mehr nach der Sonderkündigung kommt und ich den Rechnungen endgültig widerspreche, dann muß mich o2 erstmal erfolgreich verklagen, um mich zum weiterzahlen zu zwingen bzw.
um mich bei Schufa oder FraudPreventionPool eintragen zu dürfen.
Das werden sie aber nicht riskieren, da es eben sehr schwer ist zu Beweisen, daß es wirklich was neues sein soll (was es meiner
Meinung nach nicht wirklich ist).

Tun sie es trotzdem (Eintragungen bei Schufa/FPP) und man hat dadurch finanzielle Nachteile, kann man sogar Schadensersatz von o2 problemlos/erfolgreich einklagen und natürlich auch einen Löschantrag erfolgreich (notfalls vor Gericht) durchsetzen.

FAZIT: Wenn o2 klagen muß, dann verlieren sie evtl. im Grundsatz und lassen es daher wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf sich beruhen und nen Löschungsgerichtsbeschluß wird man dann immer erreichen können (und damit muß man nicht den eigenen Anwalt zahlen, selbst ohne
Rechtsschutz).

Also wer es durchziehen möchte, der hat jetzt eigentlich alle Vorteile auf seiner Seite und ich finde, daß solche unverschämten Erhöhungen den Netzbetreibern richtig weh tun sollten, damit sie es ein für alle mal lernen ihre Bestandskunden (entgegen allen Vertragsrechtsgesetzen) nicht
ständig und immer mehr auszusaugen!

Ciao Jens (der auf o2 nur noch schlecht zu sprechen ist)

"Wölfchen" - vermutlich hat Dein Arzt auch die "schmerzliche Erfahrung" bei Dir machen müssen, daß da nix mehr hilft....
So kaputt kann man(n) doch gar nicht sein!!
Tja, es tut halt weh, wenn die "direkte Konkurrenz" immer stärker wird - da wird aus "allen Rohren" dagegen gefeuert, gell.
Natürlich tut es auch "diversen" Internetportalen/Magazinen weh, wenn "die Sponsoren husten" - ein paar "Negativschlagzeilen" über die "Sponsorenkonkurrenz" sollten da doch "Wunder bewirken"....
So long,
Tschö
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[1.2] H.ATE antwortet auf Jens Wolf
09.02.2004 14:52
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Gerade eben kam eine Antwort von Nadine Kleinert, Pressesprecherin o2:

"Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Internet-GPRS-Verbindungen uns
Wap 2.0 Verbindungen werden auch bei Bestandskunden ab dem 16.2.04 zu den neuen Tarifen abgerechnet.

Viele Grüße

..."


Somit gibt es wieder zwei widersprüchliche Aussagen:
o2-Hotline sagt es bleibt alles beim alten und die Pressestelle sagt o.g.

Ciao
Tim

Also sollte man jetzt WAP 2.0 nutzen und nach dem 16.2. wieder!


Wieso soll ich das ganze vorher und nachher nutzen müssen, um gegebenfalls die Sonderkündigung nutzen zu können?

Vorm 16.2 brauchte ich den Dienst nicht, danach stelle ich fest er ist teurer als in der Preisliste ----> Sonderkündigung möglich auch ohne irgendeine Nutzung. Liege ich falsch?

Sollte es unterschiedlich berechnet werden, kann man sich nicht nur auf die alte Preisliste berufen, sondern auch auf den Umstand, daß es mit WAP 2.0 eben kein neuer Dienst ist, da in der alten Liste nur EIN WAP-Preis angegeben ist (ohne Versionsnummer) und auch der "neue" WAP-Standard zu eben diesem Preis abgerechnet wurde.

Da bin ich mir leider nicht sicher ob WAP 2 im Vertragssinn kein neuer Dienst ist.


Mag sein, daß man da juristisch geteilter Meinung drüber sein kann, ob es ein neuer Dienst ist oder nicht, aber wenn von mir kein Geld mehr nach der Sonderkündigung kommt und ich den Rechnungen endgültig widerspreche, dann muß mich o2 erstmal erfolgreich verklagen, um mich zum weiterzahlen zu zwingen bzw. um mich bei Schufa oder FraudPreventionPool eintragen zu dürfen.
Das werden sie aber nicht riskieren, da es eben sehr schwer ist zu Beweisen, daß es wirklich was neues sein soll (was es meiner Meinung nach nicht wirklich ist).


Das wäre interessant wie die Richter das sehen würden.

Tun sie es trotzdem (Eintragungen bei Schufa/FPP) und man hat dadurch finanzielle Nachteile, kann man sogar Schadensersatz von o2 problemlos/erfolgreich einklagen und natürlich auch einen Löschantrag erfolgreich (notfalls vor Gericht) durchsetzen.

FAZIT: Wenn o2 klagen muß, dann verlieren sie evtl. im Grundsatz und lassen es daher wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf sich beruhen und nen Löschungsgerichtsbeschluß wird man dann immer erreichen können (und damit muß man nicht den eigenen Anwalt zahlen, selbst ohne Rechtsschutz).

Also wer es durchziehen möchte, der hat jetzt eigentlich alle Vorteile auf seiner Seite und ich finde, daß solche unverschämten Erhöhungen den Netzbetreibern richtig weh tun sollten, damit sie es ein für alle mal lernen ihre Bestandskunden (entgegen allen Vertragsrechtsgesetzen) nicht ständig und immer mehr auszusaugen!

Ciao Jens (der auf o2 nur noch schlecht zu sprechen ist)
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[1.2.1] handytim antwortet auf H.ATE
09.02.2004 14:56
Benutzer H.ATE schrieb:
Da bin ich mir leider nicht sicher ob WAP 2 im Vertragssinn kein neuer Dienst ist.

Naja, bei mir wäre es eindeutig, denke ich. Mein o2-Vertrag läuft seit September 2003 und da steht ganz klar ein Preis für WAP. Und im September 2003 war WAP 2.0 schon lange genug bekannt.

Ciao
Tim
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[1.2.1.1] dan21 antwortet auf handytim
09.02.2004 15:14
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer H.ATE schrieb:
Da bin ich mir leider nicht sicher ob WAP 2 im Vertragssinn kein neuer Dienst ist.

Naja, bei mir wäre es eindeutig, denke ich. Mein o2-Vertrag läuft seit September 2003 und da steht ganz klar ein Preis für WAP. Und im September 2003 war WAP 2.0 schon lange genug bekannt.

im sept 03 gab es meines wissens nach aber noch kein WAP2.0-Gerät. Das 6600 dürfte so ziemlich das erste gewesen sein!
Es geht hierbei nämlich um den IP-Stack nach WAP2.0-Standard! Es sind nicht die farbigen WAP2-Seiten gemeint!
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[1.2.1.1.1] Handyhasser antwortet auf dan21
09.02.2004 15:37
Benutzer dan21 schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer H.ATE schrieb:
Da bin ich mir leider nicht sicher ob WAP 2 im Vertragssinn kein neuer Dienst ist.

Naja, bei mir wäre es eindeutig, denke ich. Mein o2-Vertrag läuft seit September 2003 und da steht ganz klar ein Preis für
WAP. Und im September 2003 war WAP 2.0 schon lange genug bekannt.

im sept 03 gab es meines wissens nach aber noch kein WAP2.0-Gerät. Das 6600 dürfte so ziemlich das erste gewesen sein!
Es geht hierbei nämlich um den IP-Stack nach WAP2.0-Standard! Es sind nicht die farbigen WAP2-Seiten gemeint!
Ob das jetzt ein neuer Dienst ist oder nicht, da halte ich mich mal raus....mich wundert nur was anderes:
Kaum steht irgendwo was von anderen Preisen (egal ob höher oder niedriger), gleich erscheint spätestens in der zweiten Antwort "Habe ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht?". Mir kommt es so vor, als ob Leute nur Verträge abschließen um sie möglichst sofort kündigen zu können *Kopfschüttel*. Mich reizt WAP zwar nicht und ich hab mein Handy noch zum telefonieren :-), aber wenn jemand so wild aufs WAP ist, soll er sich doch die Flatrate holen, da bleiben die 4,95 € auch mit 2.0
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[1.2.1.1.1.1] dandy85 antwortet auf Handyhasser
09.02.2004 15:56
Ob man damit vor Gericht gewinnt mag ich zu bezweifeln. In meinen Augen ist WAP 2.0 ein neuer Dienst und außerdem nutzt sowieso jeder der WAP nutzt die Flatrate...die kann man ja vor dem Surfen bestellen und nach dem Surfen kündigen. Das kostet dann fast garnichts.

Viel problematisch sehe ich die Internet GPRS-Preise, denn das ist definitiv kein neuer Dienst. Dies erschien schon in der Presiliste bei meinem Vertragsabschluss - und o2 erbringt die Leistung zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste - soe steht es bei mir im Vertrag. Somit habe ich ein Internet GPRS weiter für 5ct/10kb und 9ct/Tag zu nutzen. Andernfalls habe ich ein Sonderkündigungsrecht.

MfG
dandy
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[1.2.1.1.1.1.1] SONDERKÜNDIGUNG! (RE: Doch Tarifänderung bei Bestandskunden!!!)
Jens Wolf antwortet auf dandy85
09.02.2004 16:05
Benutzer dandy85 schrieb:
Ob man damit vor Gericht gewinnt mag ich zu bezweifeln. In meinen Augen ist WAP 2.0 ein neuer Dienst und außerdem nutzt sowieso jeder der WAP nutzt die Flatrate...die kann man ja vor dem Surfen bestellen und nach dem Surfen kündigen. Das kostet dann fast garnichts.


WAP bleibt WAP und wurde auch bisher so abgerechnet!


Viel problematisch sehe ich die Internet GPRS-Preise, denn das ist definitiv kein neuer Dienst. Dies erschien schon in der Presiliste bei meinem Vertragsabschluss - und o2 erbringt die Leistung zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste - soe steht es bei mir im Vertrag. Somit habe ich ein Internet GPRS weiter für 5ct/10kb und 9ct/Tag zu nutzen. Andernfalls habe ich ein Sonderkündigungsrecht.

Da hast du natürlich wirklich RECHT und zwar zweifellos!


MfG
dandy

Ciao Jens
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[1.2.1.1.1.2] dan21 antwortet auf Handyhasser
09.02.2004 16:08
Ob das jetzt ein neuer Dienst ist oder nicht, da halte ich mich mal raus....mich wundert nur was anderes:
Kaum steht irgendwo was von anderen Preisen (egal ob höher oder niedriger), gleich erscheint spätestens in der zweiten Antwort "Habe ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht?". Mir kommt es so vor, als ob Leute nur Verträge abschließen um sie möglichst sofort kündigen zu können *Kopfschüttel*. Mich reizt WAP zwar nicht und ich hab mein Handy noch zum telefonieren :-), aber wenn jemand so wild aufs WAP ist, soll er sich doch die Flatrate holen, da bleiben die 4,95 € auch mit 2.0

es geht hier ja garnicht um wap. die abrechnung auf datenmengen-basis ist ja schon mal ein fortschritt. 5ct/click waren meiner meinung anch eine zumutung!
es geht um den GPRS-by-call-tarif. eine preiserhöhung von 5ct auf 9ct pro 10kb-block ist wahnsinn! ich nutze gprs viel um e-mails abzurufen. über wap ist das eine zumutung, also nutze ich lieber den e-mail-client des handys. udn wenn ich dafür jetzt fast das doppelte zahlen muss? dann nehm ich lieber wieder mein 1mb-paket! rechnet sich zwar nicht jeden monat, aber auf länger gesehen sicherlich!
die ganzen mi ihrem sokü versteh ich auch nicht! klar kann man so schnell wieder an ein subventioniertes handy kommen! aber ich nutze vore allem die homezone, deshalb bin ich bei o2 und da bringt es mir nix zu kündigen, wenn ich anschließend keinen vertrag mehr bei denen bekomm!
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[1.2.1.1.1.2.1] Jens Wolf antwortet auf dan21
09.02.2004 16:19
Benutzer dan21 schrieb:
Ob das jetzt ein neuer Dienst ist oder nicht, da halte ich mich
mal raus....mich wundert nur was anderes:
Kaum steht irgendwo was von anderen Preisen (egal ob höher oder niedriger), gleich erscheint spätestens in der zweiten Antwort "Habe ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht?". Mir kommt es so vor, als ob Leute nur Verträge abschließen um sie möglichst sofort kündigen zu können *Kopfschüttel*. Mich reizt WAP zwar nicht und ich hab mein Handy noch zum telefonieren :-), aber wenn jemand so wild aufs WAP ist, soll er sich doch die Flatrate holen, da bleiben die 4,95 ? auch mit 2.0

es geht hier ja garnicht um wap. die abrechnung auf datenmengen-basis ist ja schon mal ein fortschritt. 5ct/click waren meiner meinung anch eine zumutung!
es geht um den GPRS-by-call-tarif. eine preiserhöhung von 5ct auf 9ct pro 10kb-block ist wahnsinn! ich nutze gprs viel um e-mails abzurufen. über wap ist das eine zumutung, also nutze ich lieber den e-mail-client des handys. udn wenn ich dafür jetzt fast das doppelte zahlen muss? dann nehm ich lieber wieder mein 1mb-paket! rechnet sich zwar nicht jeden monat, aber auf länger gesehen sicherlich!
die ganzen mi ihrem sokü versteh ich auch nicht! klar kann man so schnell wieder an ein subventioniertes handy kommen! aber ich nutze vore allem die homezone, deshalb bin ich bei o2 und da bringt es mir nix zu kündigen, wenn ich anschließend keinen vertrag mehr bei denen bekomm!

Aber du verstehst schon, daß o2 immer weiter macht, wenn man sich alles gefallen läßt? o2 wird sowieso immer dreister! Je mehr Leute jetzt zum Handyabzocken bereit sind, desto schwerer wird es für o2 in Zukunft den Bestandskunden weitere Tarifverschlechterungen zuzumuten und je "lauter" das jetzt schon durchs Internet geistert, desto eher werden sie nen Rückzieher machen müssen! Homezone funktioniert bei mir aber eh nicht zufriedenstellend (ist also kein Grund für mich unbedingt bei denen sein zu wollen) und o2 hält sich nicht an die eigenen Verträge, siehe z.B.:

https://www.teltarif.de/forum/a-o2/1690-...
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[1.2.1.1.1.2.2] fibrozyt antwortet auf dan21
09.02.2004 16:25
Benutzer dan21 schrieb:
Ob das jetzt ein neuer Dienst ist oder nicht, da halte ich mich
mal raus....mich wundert nur was anderes:
Kaum steht irgendwo was von anderen Preisen (egal ob höher oder niedriger), gleich erscheint spätestens in der zweiten Antwort "Habe ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht?". Mir kommt es so vor, als ob Leute nur Verträge abschließen um sie möglichst sofort kündigen zu können *Kopfschüttel*. Mich reizt WAP zwar nicht und ich hab mein Handy noch zum telefonieren :-), aber wenn jemand so wild aufs WAP ist, soll er sich doch die Flatrate holen, da bleiben die 4,95 € auch mit 2.0

es geht hier ja garnicht um wap. die abrechnung auf datenmengen-basis ist ja schon mal ein fortschritt. 5ct/click waren meiner meinung anch eine zumutung!

Wenn man die neuen Wapseiten anschaut nicht, denn es wird nicht jeder Click abgerechnet, sondern wohl pro deck (das können durchaus mehrere Seiten sein). Die Abrechnung per click war früher durchaus ne Zumutung, inwischen könnte es sich schon fast wieder lohnen, wobei ernsthafte Wapnutzung nur per Flat möglich ist.

es geht um den GPRS-by-call-tarif. eine preiserhöhung von 5ct auf 9ct pro 10kb-block ist wahnsinn! ich nutze gprs viel um e-mails abzurufen. über wap ist das eine zumutung, also nutze ich lieber den e-mail-client des handys.

Warum eigentlich? Ich nutze die ganze Sache per Wap und bin äußerst zufrieden. Vermutlich hast du ein Handy, welches nur zwei Zeilen anzeigt. Das nervt natürlich. Bei mir werden ca. 10 Zeilen angezeigt, was durchaus ok ist.
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[1.2.1.1.2] handytim antwortet auf dan21
09.02.2004 16:17
Benutzer dan21 schrieb:
Es geht hierbei nämlich um den IP-Stack nach WAP2.0-Standard! Es sind nicht die farbigen WAP2-Seiten gemeint!

Warum soll sich der Kunde um die technischen Details kümmern? Mindestens 80% der Kunden wissen doch nicht mal, dass es WAP 1.x und WAP 2.0 gibt (von WAP 2.0-IP-Stack ganz zu schweigen).

Und für ich verstehe unter "WAP" alles, wo auch nur ansatzweise die Buchstabenkombination "WAP" drin ist, also WAP 1.x, WAP 2.0 und WAP-weiss-ich :-)

Ciao
Tim
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[1.2.1.1.3] danusch antwortet auf dan21
09.02.2004 18:20
Selbstverständlich gabs schon weit vor dem Nokia 6600 Wap 2.0 Handys
z.B. das SonyEricsson P800; Das habe ich seit März 2003...
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[1.2.1.1.3.1] dan21 antwortet auf danusch
10.02.2004 01:56
das P800 hat einen WAP1.x-Stack! Es kann nur WAP2.0-Seiten darstellen. o2 guckt aber nach IP-Stack, nicht ach Seitenformat.
Selbst das P900 nutzt soweit ich weiß noch den WAP1.x-Stack!
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[1.2.1.1.3.1.1] masterwilliam antwortet auf dan21
10.02.2004 10:35
Benutzer dan21 schrieb:
das P800 hat einen WAP1.x-Stack! Es kann nur WAP2.0-Seiten darstellen. o2 guckt aber nach IP-Stack, nicht ach Seitenformat. Selbst das P900 nutzt soweit ich weiß noch den WAP1.x-Stack!

Gibts denn irgendwo ne Seite, wo man das WAP-Technick-Gelumpe nachlesen kann?!?
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[2] m.b.m antwortet auf handytim
09.02.2004 14:05
Benutzer handytim schrieb:
Gerade eben kam eine Antwort von Nadine Kleinert, Pressesprecherin o2:

"Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Internet-GPRS-Verbindungen uns Wap 2.0 Verbindungen werden auch bei Bestandskunden ab dem 16.2.04 zu den neuen Tarifen abgerechnet.

Viele Grüße

..."


Somit gibt es wieder zwei widersprüchliche Aussagen: o2-Hotline sagt es bleibt alles beim alten und die Pressestelle sagt o.g.

Ciao

Hallo, also , wenn das dann so ist, dann müßte O2 seine Kunden angemessen informieren, ob per sms, email oder per Post ist egal, aber informieren müßten sie!

Tim