Benutzer everlastxxx schrieb:
Benutzer Raul schrieb:
Everlastxxx´ Antwort ist in meinen Augen eine "O2-Freundliche"
(weil es O2 keine Arbeit bereitet).Ich kenne (mal wieder *g*)
einen Fall,bei dem das Inkasso-Unternehmen schon lange fleißig Briefe geschrieben hatte,bis der O2-Kunde sich dazu überreden
ließ den REINEN Rechnungsbetrag (also ohne Inkasso-Forderungen,O2-Sperre,etc.,-aber inklusive Grundgebühren) an O2 zu überweisen (Ja,obwohl der Fall bereits an das Inkasso-Büro übergeben war)!!!Dann hat er einen Brief an das Inkasso-Unternehmen geschrieben und denen mitgeteilt,dass sie keinerlei Forderungen haben können,da der Betrag an O2 überwiesen wurde.
Und das Inkasso-Unternehmen wurde nie wieder vernommen...(auch
schon weit über ein Jahr her)
hallo!
ist toll was und wen du so alles kennst!
Ja,nicht :o)
>es ist aber trotzdem
ein ausnahmefall das einzelne an inkasso abgegebene kunden zurückgeholt werden!! da hilft auch nicht schnell überweisen!
Nicht korrekt.Durch die Überweisung hat O2 doppelt kassiert (wenn auch von dem Inkasso Unternehmen nur einen bestimmten Prozentsatz der eigentlichen Forderungen) und muss die Situation klären.Da der Kunde bezahlt hat,besteht keinerlei Handhabe mehr für ein Inkasso Unternehmen.Laut Verbraucherzentrale darf ein Unternehmen übrigens nur ein Inkasso Unternehmen beauftragen Geld einzutreiben,deren Forderung UNBESTRITTEN sind und bei denen der Kunde UNWILLIG ist zu zahlen.
Der Eröffner dieses Threads ist aber willig...an seiner Stelle würde ich mir das mal vom Verbraucherschutz ausgiebig erklären lassen (kostet ca. 5 bis 10 Euro).
Briefe geschrieben hatte,bis der O2-Kunde sich dazu überreden
ließ den REINEN Rechnungsbetrag (also ohne Inkasso-Forderungen,O2-Sperre,etc.,-aber inklusive
Grundgebühren) an O2 zu überweisen
diese zeilen lasse ja darauf schließen das der kunden noch mit o2 in kontakt stand und dann zurück geholt wurde!
Nö,stand er nicht.Dieser "Kontakt" bestand ausschließlich aus dem Brief,den ich erwähnt habe.