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monatliches Administrationsentgelt bei SImply???


05.03.2008 21:43 - Gestartet von yavuz77
3x geändert, zuletzt am 05.03.2008 21:52
Hallo Leute,
habe heute zum ersten mal ein Schreiben von Simplytel erhalten, wo ich erinnert werde, das ein monatliches Administrationsentgelt in Höhe von 1,79 Euro anfallen werden, falls ich auch im nächsten Monat kein abgehendes Gespräch über meine Simkarte führe!!!
Es ist mir natürlich bewusst, dass sehr selten benutzte Simkarten nicht gerade Gewinnbringend für die Ausgebende Telefongesellschaft sein kann.
Ich hatte damals vor einem Jahr ganz BEWUST!!! mich für die Simply entschieden, weil Sie damit geworben haben, dass es
a.) keine Mindestgesprächsgebühr gibt ( wie bei CallMobile) und
b.) das das Guthaben nicht nach einer gewissen Zeit verfällt.

Dieses Werbeversprechen hatte mich damals sehr angesprochen, weil ich eigentlich nur erreichbar sein wollte übers Telefon, ohne unbedingt telefonieren zu müssen.

Zusätzlich werde ich von denen gebeten, eventuell die Karte zu kündigen, falls ich für den Fall, dass eine weitere Nutzung meiner simply Karte nicht gewünscht wird.

Habt ihr auch so oder ähnlich ein Schreiben vom Simply erhalten???
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[1] SuperSucher antwortet auf yavuz77
05.03.2008 22:36
Selbes Schreiben kam grade auch für meine Karte hier per Mail an.

SuperSucher
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[1.1] SuperSucher antwortet auf SuperSucher
05.03.2008 23:36
So, für die 2. Karte nun auch.
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[1.2] fee123 antwortet auf SuperSucher
15.04.2008 17:07
hallo,

auch ich habe dieses schreiben erhalten und finde es eine bodenlose frechhheit, was ich denen auch umgehend mitgeteilt habe.

ich habe denen auch schon geschrieben, das ich das im falle einer abbuchung zurückgebe und den verbraucherschutz plus computerbild einschalte, evtl. sollte man das ja jetzt schon machen.

mir hat jemand den rat gegeben, einfach eine 0800er nummer 1 x im monat anzurufen, das würde schon reichen.


steht denn irgendwo was, wieviele anrufe man lt. denen tätigen muss? in deren AGB steht leider jetzt auch drin, das simly berechtigt ist, den vertrag wegen nichtnutzung zu kündigen:

siehe hier:

simply ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn
a. der Kunde mit einem Betrag von mehr als EUR 75,- in Verzug ist und eine etwaige geleistete
Sicherheit verbraucht ist oder erhebliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit
des Kunden bestehen; maßgeblich für die Beendigung des Verzugs ist der rechtzeitige Zahlungseingang
bei simply.
b. insbesondere, wenn ein unter Klausel XIII. genannter Vertragsverstoß vorliegt.
2. simply kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende den Vertrag kündigen,
wenn der Kunde in drei aufeinander folgenden Monaten keine abgehenden Gespräche führt.
3. simply ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Diensteanbieterverträge zwischen
den Netzbetreibern und simply –unabhängig vom Grund– aufgehoben werden, das Angebot von
einzelnen Vorleistungsprodukten oder die Vermarktung einzelner Tarife vom Netzbetreiber eingestellt
wird.

1. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Der Kunde und simply haben das Recht, den Vertrag jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer
Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.
3. simply weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im
Laufe des letzten Tages des Monats der Vertragsbeendigung erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet,
bis dahin entstandene Entgelte zu bezahlen.
4. Die Kündigung ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse kuendigung@simplyTel.de zu richten.


was macht ihr denn dagegen?

lg fee123
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[1.2.1] partyhase antwortet auf fee123
15.04.2008 18:09
Benutzer fee123 schrieb:
was macht ihr denn dagegen?

Kündigen, selbstverständlich! Alle Karten! Und Anbieter wechseln...

Gruß,
ph
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[2] kleinhe antwortet auf yavuz77
06.03.2008 04:12
ich habe dieselbe mail erhalten. für die simply-karte, die ich für meine mutter bestellt habe, die ihr mobiltelefon nur sehr selten nutzt, hatte ich mich aus denselben gründen wie du entschieden. ob das schreiben rechtlich konform mit allen verbraucherschutzgesetzen bezüglich vertragsänderungen ist, würde ich mal bezweifeln - leider kenne ich mich da gar nicht aus. und wegen einer popeligen sim-karte will ich mich da auch nicht drum kümmern. eine frage hätte ich: das restguthaben kann man sich doch nach vertragskündigung (die hier durch rücksenden der sim-karte erfolg - was ist eigentlich, wenn man diese verloren hat? - rücküberweisen lassen?
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[2.1] marksh antwortet auf kleinhe
06.03.2008 06:56
Benutzer kleinhe schrieb:

der sim-karte erfolg - was ist eigentlich, wenn man diese verloren hat? - rücküberweisen lassen?

dann wird natürlich das vereinbarte Kartenpfand (AGB XIII.7) in Höhe von 29,65 EUR fällig, ebenso, wenn die SIM-Karte nicht in "einwandfreiem" Zustand zurückgegeben wird.

marksh
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[2.1.1] klappehalten antwortet auf marksh
06.03.2008 08:25
Benutzer marksh schrieb:
dann wird natürlich das vereinbarte Kartenpfand (AGB XIII.7) in Höhe von 29,65 EUR fällig, ebenso, wenn die SIM-Karte nicht in "einwandfreiem" Zustand zurückgegeben wird.

marksh

Moin!

Diese "Gebür" hat meiner Meinung mit Karten-"pfand" nichts zu tun. Und was ist eigentlich "einwandfrei"? Lies doch mal das hier: https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/6522-... , da sieht man doch, das es nur Geldschneiderei ist. Naja, der Markt ist ja groß...

Grüße
kh
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[2.1.1.1] marksh antwortet auf klappehalten
06.03.2008 13:19
Benutzer klappehalten schrieb:
Diese "Gebür" hat meiner Meinung mit Karten-"pfand" nichts zu tun.

Also wirklich!
So ne SIM-Karte hat doch auch einen Materialwert.
Natürlich werden die zurückgegebenen Karten bei Simplytel wieder recycelt!

;-)
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[2.1.1.1.1] klappehalten antwortet auf marksh
06.03.2008 14:35
Benutzer marksh schrieb:

Natürlich werden die zurückgegebenen Karten bei Simplytel wieder recycelt!

;-)

Ja, wahrscheinlich vor allem die Daten auf der Karte , hihi!

Grüße
kh
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[3] offensichtlich Tarifänderung
marksh antwortet auf yavuz77
06.03.2008 07:19
Da die Administrationsgebühr (zumindest zur Zeit meines Vertragsabschlusses) nicht Vertragsgestandteil war, nun aber in der Tarifübersicht auftaucht, scheint es sich um eine Tarifänderung zu handeln, von der uns Simplytel mit der genannten eMail nach dem Motto "friss oder stirb" in Kenntnis setzt.

Es bleiben als Optionen also entweder zu kündigen - und dabei das Kartenpfand nicht zu vergessen - oder sich anzugewöhnen, einmal im Monat eine Minute zu telefonieren - zumindest so lange, bis Simplytel einen Mindestumsatz einführt.

marksh


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[3.1] klaussc antwortet auf marksh
06.03.2008 11:43
Benutzer marksh schrieb:
Da die Administrationsgebühr (zumindest zur Zeit meines Vertragsabschlusses) nicht Vertragsgestandteil war, nun aber in der Tarifübersicht auftaucht, scheint es sich um eine Tarifänderung zu handeln, von der uns Simplytel mit der genannten eMail nach dem Motto "friss oder stirb" in Kenntnis setzt.

Für "Omas Karte" habe ich ebenfalls eine Mail erhalten, mit der man eine Gebühr androht...

Zu zwei weiteren Karten, die gelegentlich genutzt werden, habe ich keine Nachricht bekommen.

Es hat also bei mir keine Benachrichtigung zur Änderung des Abrechnungsmodells gegeben.

Unverschämtheit!

Gruß
Klaus
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[3.1.1] marksh antwortet auf klaussc
06.03.2008 12:40
für die einen ist es eine

Unverschämtheit!

für die anderen normales Geschäftsgebaren.
Die einen sind du und ich, die anderen Simplytel
*<:o]

marksh
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[3.1.1.1] Bleibt doch nur die Kündigung
klaussc antwortet auf marksh
06.03.2008 13:02
Nun gut, wir werden sehen, dass die Karten leer werden und dann alle samt (3 Stück) kündigen und gemeinsam zurück schicken.

Jetzt muss Oma erst mal telefonieren, damit sie nicht 1,79 Strafe zahlen muss, so weit ist es schon.

Gruß
Klaus
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[3.1.1.1.1] marksh antwortet auf klaussc
06.03.2008 13:13
Meine aktuell favorisierte Lösung ist, nun monatlich eine Minute von Simply nach Simply zu telefonieren :o)

Das mag bei Omas Karte nicht praktikabel sein ...

Und btw und ot ... mit dem aktuellen xtraclick Tarif von t-mobile kannst du alle Simplytel-Anschlüsse auch für 5 ct erreichen.
ohne Kartenpfand, ohne Administrationsgebühr, ohne ...

marksh
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[4] partyhase antwortet auf yavuz77
07.03.2008 08:46
Hallo Community,
auch ich habe eine solche Mail von Simply erhalten und kann wie Ihr anderen auch nur festhalten, dass dies eine Sache für den Verbraucherschutz ist.

Meine AGBs von Simply sehen nur ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Nichtbenutzung an drei aufeinanderfolgenden Monaten mit Frist von zwei Wochen für den nachfolgenden Monat vor!

Eine Mitteilung über eine Änderung meines Tarifs respektive Einführug eines Administrationsentgelts habe ich bisher nicht erhalten.

Sauerei von Simply!!!
partyhase
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[5] DaQuatscha antwortet auf yavuz77
07.03.2008 14:39
Hallo zusammen,
es hat meinen Vater nun auch mit dieser Mail erwischt. Ich werde das aber nicht einfach so hinnehmen.
Ich habe auf der Simply-Seite im Kundenbereich versucht eine eMail zu schreiben - der Link führt immer zu den FAQ! ... und dort steht dann etwas mit Telefon-Hotline für ...€!
Nach einigem Suchen gelang es mir dann doch noch zum Kundenformular zu kommen. Wenn sie das merken, ist diese Hintertür dann auch noch weg!
Da haben sie also auch noch den kostenlosen eMail Support gekappt! Bodenlose Frechheit!
Nun, ich habe mich erst einmal beschwert, dass von einem Administrationsentgelt in meinem Tarif und den AGB nicht die Rede ist. Mal sehen, was darauf kommt.