Hallo,
Sie braucht nicht beglichen zu werden. Einfach entsprechende Lastschrift zurückholen und korrekten Betrag überwiesen.
was ist denn in diesem Zusammenhang der "korrekte Betrag" ?
Gruß Zehde (TL- Händler)
Einen Lob muss ich uebrigens dem Verbraucherschutzverein geben, die mir in einen brief zum Thema Deaktiv.-Geb. schrieben:
Das LG Itzehoe hat in seinem Urteil vom 23.8.00 die Auffassung des Verbtrauchers.-Vereins bestaetigt, wonach die Deak.-Geb. des Anbieters talkline unzulaessig ist. Das urteil ist jedoch noch nicht rechtskraeftig.
Gruss, Michael aus Stuttgart