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Talkline Deaktivierungsgebür


07.03.2001 13:08 - Gestartet von arnok
Berechnet Talkline eigentlich die in der Tarifübersicht angegebene Deaktivierungsgebür bei einer Kündigung? Ist meine Information zutreffend, daß die das gar nicht dürfen und wie sollte man damit umgehn?
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[1] zehde antwortet auf arnok
08.03.2001 01:18
Hallo TL Gestreßte,

die TL deaktivierungsgebühr ist rechtswidrig.

Sie braucht nicht beglichen zu werden. Einfach entsprechende Lastschrift zurückholen und korrekten Betrag überwiesen.

TL schickt Euch dann 1-2 Mahnungen, verfolgt die Sache dann aber nicht mehr weiter (gängige Geschäftspraxis bei TL)

Gruß Zehde
(TL- Händler)
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[1.1] dumdoedel antwortet auf zehde
13.03.2001 11:16
Hallo,

Sie braucht nicht beglichen zu werden. Einfach entsprechende Lastschrift zurückholen und korrekten Betrag überwiesen.

was ist denn in diesem Zusammenhang der "korrekte Betrag" ?

Gruß Zehde (TL- Händler)

Einen Lob muss ich uebrigens dem Verbraucherschutzverein geben, die mir in einen brief zum Thema Deaktiv.-Geb. schrieben:
Das LG Itzehoe hat in seinem Urteil vom 23.8.00 die Auffassung des Verbtrauchers.-Vereins bestaetigt, wonach die Deak.-Geb. des Anbieters talkline unzulaessig ist. Das urteil ist jedoch noch nicht rechtskraeftig.

Gruss, Michael aus Stuttgart