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Versatel will meine Kündigung nicht


25.10.2007 13:43 - Gestartet von Pingoin-am-see
Hallo Zusammen,

am 15.07.2007 war ich genau 24 Monate bei Versatel.
Rechtzeitig (3 Monate vorher) hatte ich auch den Vertrag zum 15.07 gekündigt. Die Kündigung war auch bei Versatel eingegangen. Alles Fristgerecht.
Ca. 2 Wochen VOR dem Termin rief mich ein Versatel Mitarbeiter an, um mich durch Angebote bei Versatel zu behalten.
Ich wollte nicht. Er wollte dann die Kündigung bestätigen.
Ca. 2 Wochen NACH dem Termin bekam ich dann von V. Post.
Sie waren traurig, dass ich gekündigt habe, ich sollte noch mitteilen, ob ich die Rufnummern behalten will. Anruf von mir bei Versatel: Nein, ich will die Nummern nicht.

Fast 2 später kam dann von V. ne Mahnung. Ich sollte die offenen Posten (ca. 60 EUR) bezahlen.

Anruf und Beschwerde bei V. nutzen nix.

Die Kündigung wurde erst zum 7.10 akzeptiert. Ich hätte nach dem 15.7 noch telefoniert (quatsch: Stecker war raus. Auch nix auf der Rechnung ausser Grundgebühren.
Weiterhin hätte ich nicht mitgeteilt, das ich keine Rufnummernübernahme wünsche.

Nun bestehen die auf die Grundgebühren für 2 Monate nach der Kündigung.

Dürfen die das?

Der Pingoin-am-See


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[1] ElaHü antwortet auf Pingoin-am-see
25.10.2007 13:54
Benutzer Pingoin-am-see schrieb:
Hallo Zusammen,

am 15.07.2007 war ich genau 24 Monate bei Versatel. Rechtzeitig (3 Monate vorher) hatte ich auch den Vertrag zum 15.07 gekündigt. Die Kündigung war auch bei Versatel eingegangen. Alles Fristgerecht.
Ca. 2 Wochen VOR dem Termin rief mich ein Versatel Mitarbeiter an, um mich durch Angebote bei Versatel zu behalten. Ich wollte nicht. Er wollte dann die Kündigung bestätigen. Ca. 2 Wochen NACH dem Termin bekam ich dann von V. Post. Sie waren traurig, dass ich gekündigt habe, ich sollte noch mitteilen, ob ich die Rufnummern behalten will. Anruf von mir bei Versatel: Nein, ich will die Nummern nicht.

Fast 2 später kam dann von V. ne Mahnung. Ich sollte die offenen Posten (ca. 60 EUR) bezahlen.

Anruf und Beschwerde bei V. nutzen nix.

Die Kündigung wurde erst zum 7.10 akzeptiert. Ich hätte nach dem 15.7 noch telefoniert (quatsch: Stecker war raus. Auch nix auf der Rechnung ausser Grundgebühren. Weiterhin hätte ich nicht mitgeteilt, das ich keine Rufnummernübernahme wünsche.

Nun bestehen die auf die Grundgebühren für 2 Monate nach der Kündigung.

Dürfen die das?

Der Pingoin-am-See


Ich denke nicht, dass Versatel korrekt handelt.

Hast du die Kündigungsbestätigung noch?
Dann würde ich einen eingeschriebenen Brief mit einer Kopie davon hinschicken und sie auf das Datum des Vertragsendes aufmerksam machen. Des Weiteren sollen sie dir beweisen, dass du die Rufnummerübernehme gewünscht hättest, da du ansonsten die Gebühren nicht bezahlst. Manchmal hilft auch, mit dem Anwalt zu drohen.
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[2] Mitchel antwortet auf Pingoin-am-see
25.10.2007 14:26
Was mein Vorredner schreibt, ist teilweise Quatsch!

Eine Kündigung ist eine EINSEITIGE Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit nur dem anderen Vertragspartner form- und fristgerecht zugehen muss. Eine Kündigungsbestätigung ist dafür überhaupt nicht erforderlich. Somit ist Deine Kündigung zum Vertragsende selbstverständlich wirksam geworden.

Die Beweislast, ob die Kündigung fristgerecht bei Versatel eingegangen ist, liegt allerdings bei Dir. Insofern wäre eine schriftliche Kündigungsbestätigung natürlich ein gutes, weil rechtssicheres Beweismittel.

Außerdem ist niemand dazu verpflichtet, seiner Telefongesellschaft mitzuteilen, ob er die Rufnummern behalten möchte oder nicht. Dies ist für die Wirksamkeit der Kündigung völlig irrelevant.

Gruß
Mitchel
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[2.1] ElaHü antwortet auf Mitchel
25.10.2007 15:14
Benutzer Mitchel schrieb:
Was mein Vorredner schreibt, ist teilweise Quatsch!

Eine Kündigung ist eine EINSEITIGE Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit nur dem anderen Vertragspartner form- und fristgerecht zugehen muss. Eine Kündigungsbestätigung ist dafür überhaupt nicht erforderlich. Somit ist Deine Kündigung zum Vertragsende selbstverständlich wirksam geworden.

Die Beweislast, ob die Kündigung fristgerecht bei Versatel eingegangen ist, liegt allerdings bei Dir. Insofern wäre eine schriftliche Kündigungsbestätigung natürlich ein gutes, weil rechtssicheres Beweismittel.

Außerdem ist niemand dazu verpflichtet, seiner Telefongesellschaft mitzuteilen, ob er die Rufnummern behalten möchte oder nicht. Dies ist für die Wirksamkeit der Kündigung völlig irrelevant.

Gruß
Mitchel

Entschuldige mal. Pingoin-am-See schreibt selbst, dass er von Versatel einen Brief bekommen hat, dass sie seine Kündigung bedauern. Ist das keine Kündigungsbestätigung? Ich gehe mal davon aus, dass in diesem Brief auch steht, wann die Kündigung wirksam wird.
Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es sicher irrelevant, ob der Ex- Kunde die Rufnummern behalten will oder nicht. Es ging aber darum, dass Versatel behauptet Pingoin hätte die Rufnummer behalten wollen und nun möchten sie ihm dafür Gebühren abknöpfen. Also denke ich, Versatel muss jetzt dafür Beweise bringen muss, dass Pingoin wirklich einer kostenpflichtigen Rufnummerportierung zugestimmt hat
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[2.1.1] Mitchel antwortet auf ElaHü
26.10.2007 08:23
Benutzer ElaHü schrieb:
Es ging aber darum, dass Versatel behauptet Pingoin hätte die Rufnummer behalten wollen und nun möchten sie ihm dafür Gebühren abknöpfen.

Nein. Es ging darum, dass Versatel GRUNDGEBÜHREN für zwei Monate haben will.

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[3] Albi aus Kiel antwortet auf Pingoin-am-see
26.10.2007 07:04
Typisch Versatel !

Ich werde vielleicht bald ein ähnliches Problem haben, nur daß ich noch die Rufnummern und den Port brauche. Ich richte mich schon auf einen Rechtsanwalt und ein Zivilverfahren ein. Versatel hat aber noch ein paar Tage Zeit, die außerordentliche Kündigung von mir abzuwenden.

Was kann Dir denn Versatel? Die unberechtigte Mahnung? Eine Mail an Versatel mit Klarstellung der Situation und dem Klarstellen, daß Du nicht zahlen wirst.

Die Email und die automatische Empfangsbestätigung aufbewahren. Die Email wird höchstwahrscheinlich nicht bearbeitet.

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesem rechtzeitig widersprechen. Dann muß Versatel erst mal nachdenken, wie die Situation für ein Gerichtsverfahren ist und dann verläuft hoffentlich alles im Sand.

Bei Versatel scheint (zumindest bei mir) gar nichts zu klappen, sollte man gekündigt haben (Ende Juli).