Benutzer Mitchel schrieb:
Was mein Vorredner schreibt, ist teilweise Quatsch!
Eine Kündigung ist eine EINSEITIGE Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit nur dem anderen Vertragspartner form- und fristgerecht zugehen muss. Eine Kündigungsbestätigung ist dafür überhaupt nicht erforderlich. Somit ist Deine Kündigung zum Vertragsende selbstverständlich wirksam geworden.
Die Beweislast, ob die Kündigung fristgerecht bei Versatel eingegangen ist, liegt allerdings bei Dir. Insofern wäre eine schriftliche Kündigungsbestätigung natürlich ein gutes, weil rechtssicheres Beweismittel.
Außerdem ist niemand dazu verpflichtet, seiner Telefongesellschaft mitzuteilen, ob er die Rufnummern behalten möchte oder nicht. Dies ist für die Wirksamkeit der Kündigung völlig irrelevant.
Gruß
Mitchel
Entschuldige mal. Pingoin-am-See schreibt selbst, dass er von Versatel einen Brief bekommen hat, dass sie seine Kündigung bedauern. Ist das keine Kündigungsbestätigung? Ich gehe mal davon aus, dass in diesem Brief auch steht, wann die Kündigung wirksam wird.
Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es sicher irrelevant, ob der Ex- Kunde die Rufnummern behalten will oder nicht. Es ging aber darum, dass Versatel behauptet Pingoin hätte die Rufnummer behalten wollen und nun möchten sie ihm dafür Gebühren abknöpfen. Also denke ich, Versatel muss jetzt dafür Beweise bringen muss, dass Pingoin wirklich einer kostenpflichtigen Rufnummerportierung zugestimmt hat